§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für Verträge zwischen gruenes.haus, eine Marke der Musterhaus.net GmbH, Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg, (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem im Auftragsformular benannten Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“).
§ 2 Auftrag, Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, indem Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Auftragsformular zusendet und dieser es per Post, Fax oder E-Mail an den Auftragnehmer sendet (im Folgenden „Auftrag“) und der Auftrag schriftlich von dem Auftragnehmer angenommen wird. Es gelten die im Auftrag genannten Bedingungen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Widersprüchen vorgehen.
§ 4 Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer kann nicht gewährleisten, dass das Portal ununterbrochen für abrufende Nutzer verfügbar ist. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit von 98% im Jahr. Zu den Verfügbarkeitszeiten gehören auch (i) angekündigte Wartungsfenster, (ii) nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken, (iii) höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch den Auftragnehmer verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien (insbesondere COVID-19), Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch den Auftragnehmer verschuldet sind, (iv) Ausfälle, die durch Dritte, die nicht Subunternehmer des Auftragnehmers sind, verursacht wurden. Der Auftragnehmer wird sich in jedem Fall bemühen, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
§ 8 Verjährung
Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche handelt. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist gilt nicht in Fällen (i) von Vorsatz, (ii) von grober Fahrlässigkeit, (iii) der Verletzung einer wesentlichen Pflicht im Sinne von § 9 Abs. 2 (iv) von Personenschäden, (v) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (vi) des arglistigen Verschweigens eines Mangels und (vii) von Mängeln, bei denen § 438 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB Anwendung findet. Das Recht des Auftraggebers auf Nachbesserung bleibt während der Laufzeit dieses Vertrages unberührt.
§ 10 Preisanpassung
Auftragnehmer kann die Preise durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber jederzeit anpassen, insbesondere zum Beginn eines Kalenderjahres oder eines neuen Vertragsjahres. Die Vereinbarung kann in Textform erfolgen. Soweit Auftragnehmer eine Preisanpassung in Textform anbietet und der Auftraggeber die neue Vergütung nach Zusendung einer Rechnung zahlt, gilt die Änderung als vereinbart.
§ 11 Änderungsklausel
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen für den Partner zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Partner in Textform auf Änderungen der AGB mindestens drei Monate vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens hinweisen. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung (im Folgenden „Widerspruchsfrist“) in Textform, werden die AGB in der neuen Fassung Vertragsbestandteil. Übt der Partner sein Widerspruchsrecht innerhalb der Widerspruchfrist aus, gelten die ursprünglichen AGB weiter fort. Der Auftragnehmer wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen der (Nicht-)Ausübung des Widerspruchsrechts hinweisen.