Die Nutzung von Erdwärme bietet eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Heizungssystemen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen es für Erdwärme im Jahr 2025 gibt.
Das Wichtigste zuerst
- Aktuell werden Erdwärmepumpen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
- Bei einem Heizungstausch werden bis zu 70% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
- KfW-Kredite bieten zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten für Sanierungen und Neubauten.
- Einige Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche lokale Förderprogramme an.
Werden Erdwärmepumpen im Jahr 2025 gefördert?
Erdwärmepumpen werden auch im Jahr 2025 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Sie soll den Umstieg von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf umweltfreundliche Alternativen wie Erdwärme erleichtern und die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Die BEG wird in Form von Zuschüssen und Krediten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.
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Wie hoch ist die Förderung für Erdwärme?
Wenn Sie eine bestehende Heizung durch eine Erdwärmepumpe ersetzen, erhalten Sie bis zu 70% der förderfähigen Kosten für Erdwärme über den KfW-Zuschuss Nr. 458 zurückerstattet. Diese Förderung gilt ausschließlich für den Austausch alter Heizanlagen, nicht für Neubauten oder Teilsanierungen.
Darüber hinaus stehen Ihnen zinsgünstige Kredite zur Verfügung, die Erdwärmepumpen indirekt fördern:
- KfW-Kredit Nr. 358 und 359: Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, z. B. Dämmung der Gebäudehülle oder Austausch von Fenstern und Türen. Die Bedingungen für diese Kredite beinhalten, dass die Maßnahme in einem Bestandsgebäude durchgeführt wird. Sie können bis zu 50.000 € pro Wohneinheit finanzieren. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlung des Kredits, abhängig von der erreichten Energieeinsparung.
- KfW-Kredit Nr. 261: Dieser Kredit unterstützt umfassende Sanierungen, bei denen das Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht wird. Voraussetzung ist, dass durch die Sanierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz erreicht wird. Sie können hier bis zu 150.000 € pro Wohneinheit finanzieren, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard (z. B. Effizienzhaus 55 oder 40).
- KfW-Kredit Nr. 297 und 298: Diese Kredite stehen für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen im Neubau zur Verfügung. Sie fördern den Bau von Effizienzhäusern und indirekt auch die Installation einer Erdwärmepumpe, sofern sie Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts ist. Die Kreditsumme kann bis zu 150.000 € betragen, abhängig vom angestrebten Effizienzhaus-Standard.
Gibt es lokale Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden?
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden in Deutschland bieten zusätzliche lokale Förderprogramme für den Einbau von Erdwärmepumpen an. Sie variieren regional, daher sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden vor Ort informieren. Diese Programme können Sie in der Regel mit der BEG kombinieren.
Es folgen ein paar Beispiele:
Bundesland/Stadt/Gemeinde | Förderprogramm | Bedingungen |
---|---|---|
Berlin | Effiziente GebäudePLUS | Zuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € für den Austausch einer mindestens zehn Jahre alten Heizungsanlage durch eine Erdwärmepumpe. Ein hydraulischer Abgleich muss nach dem Einbau durchgeführt werden. |
Hamburg | Erneuerbare Wärme | Zuschuss von 125 € je kW Nennwärmeleistung für Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau, jedoch mindestens 5.000 €. |
Bremen | Ersatz von Ölheizkesseln | Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 60% in Kombination mit BEG |
Nordrhein-Westfalen | progres.nrw | Zuschuss bis zu 25% der förderfähigen Kosten, max. 1.500 € je Anlage |
Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt MODERN | Zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 €, Zuschüsse bis zu 20% der Kosten |
Mecklenburg-Vorpommern | Modernisierung von Wohnraum | Zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 €, Zuschüsse bis zu 15% der Kosten |
Niedersachsen | Eigentumsförderung | Zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 €, Zuschüsse bis zu 20% der Kosten |
Rheinland-Pfalz | ISB-Darlehen Modernisierung | Zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 € je Wohneinheit, Zuschüsse bis zu 25% |
Stuttgart | Klimaschutzprogramm Stuttgart | Zuschuss bis zu 20% der Kosten, max. 5.000 € |
Köln | Kölner Klimaschutzziele | Zuschuss bis zu 10% der förderfähigen Kosten gemäß BEG |
Mainz | Mainzer Klimaschutzförderung | Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 5.000 € |
Werden Erdwärmepumpen in Kombination mit anderen Heizsystemen gefördert?
Erdwärmepumpen werden auch in Kombination mit anderen Heizsystemen gefördert. Diese Kombinationen werden jedoch nur dann unterstützt, wenn die Primärenergiequelle erneuerbar ist und mindestens 65% des Wärmebedarfs deckt.
Ein Beispiel für eine solche Kombination ist eine Erdwärmepumpe mit einer Solarthermieanlage. Die Solarthermie übernimmt die Warmwasserbereitung, während die Erdwärmepumpe für die Beheizung des Hauses zuständig ist. Dadurch wird eine nahezu vollständige Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien erreicht.
Allerdings werden Erdwärmepumpen nicht mit Öl- oder Gasheizungen kombiniert. Sie sind nämlich für einen monovalenten Betrieb ausgelegt, d. h. sie können den gesamten Wärmebedarf allein abdecken.
Wie stelle ich den Antrag auf eine Förderung?
Zur Antragstellung müssen Sie einige wichtige Schritte befolgen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen, ansonsten wird Ihnen keine Förderung gewährt.
Hier ist eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Experten beauftragen: Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie einen Energieberater oder ein Fachunternehmen beauftragen. Dieser stellt Ihnen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Sie enthält Informationen zu den förderfähigen Kosten und bestätigt, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden. Zugelassene Energieberater finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder nach dem Ausfüllen einiger Fragen zum Finden eines passenden Energieberaters.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Für die Antragstellung muss ein Leistungs- oder Liefervertrag vorliegen. Dieser Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung, die besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die KfW den Antrag genehmigt hat. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass keine Arbeiten vor der Genehmigung beginnen.
- Registrieren und Antrag stellen: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal „Meine KfW“oder nutzen Sie Ihren bereits bestehenden Account. Anschließend können Sie dort den Antrag auf Zuschuss einreichen. Dafür benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrem Energieberater oder dem Fachunternehmen.
- Vorhaben umsetzen: Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, können Sie mit den Arbeiten beginnen. Sie haben bis zu 36 Monate Zeit zum Abschließen des Vorhabens. Nach Fertigstellung der Arbeiten bestätigt Ihr Fachpartner durch die Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass die Maßnahmen gemäß den Vorgaben durchgeführt wurden.
- Identifizierung und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie alle Rechnungen sowie die BnD im KfW-Kundenportal hoch. Eventuell sind weitere Nachweise erforderlich, z. B. für Einkommens- oder Klimaschutzboni. Nachdem alle Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, wird Ihnen der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
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