Das Inbetriebnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument für den Betreiber der PV-Anlage. Es belegt, dass die Anlage ordnungsgemäß und sicher nach den geltenden Vorschriften und Normen errichtet wurde. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage durch eine Elektrofachkraft erstellt.
Was Sie in diesem Artikel erwartet:
Wozu wird das Inbetriebnahmeprotokoll benötigt?
Das Inbetriebnahmeprotokoll wird zur Vorlage beim Netzbetreiber benötigt, damit dieser Ihnen die Einspeisevergütung, für den ins öffentliche Stromnetz zugeführten Strom, bezahlt. Außerdem wird durch das Protokoll das genaue Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage festgehalten, dieses Datum ist für die Höhe der Einspeisevergütung ausschlaggebend. Wird eine Photovoltaikanlage erweitert, muss ein neues Inbetriebnahmeprotokoll erstellt werden.
Die VDE 0100-600 („Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen“) stellt die Anforderungen, die ein Inbetriebnahmeprotokoll enthalten und erfüllen muss.
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Welche Informationen muss ein Inbetriebnahmeprotokoll enthalten?
An erster Stelle muss das Inbetriebnahmeprotokoll die Daten des Kunden und die des Prüfers enthalten. Das sind:
- Datum
- Name
- Firma
- Anschrift
- Telefonnummer
- Hersteller der Module
Ist der Prüfer nicht Errichter der Anlage, so müssen auch die Daten des Errichters erfasst werden.
Als Nächstes kommen Informationen zur geprüften Anlage, gesetzliche Grundlage dafür sind: DGUV Vorschrift 3, BetrSichV oder ArbStättV.
- Prüfdatum
- Bezeichnung
- Lage und Anschrift
- Grundriss mit Schaltplan
- Netzform
- Neigung, Ausrichtung, Montageart und Erdung des Gestells
- Anzahl der Module und Strings mit Leistungsangabe
- Verkabelung
- Generatoranschlusskasten mit Herstellerangabe und Anzahl
- Wechselrichter mit Herstellerangabe und Anzahl
- Schutz- und Hauptschalter und Überspannungsableiter
- Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung
Es ist auch wichtig, dass festgehalten wird, mit welchen Prüfgeräten die Prüfung der Anlage durchgeführt wurde. Es müssen Typ, Bezeichnung, Inventar-Nr. und Kalibrierdatum angegeben werden. Grundsätzlich dürfen nur Geräte, die der Norm VDE 0413 entsprechen, verwendet werden.
Als Nächstes kommen dann die überprüften Daten im Protokoll. Das sind neben der Sichtkontrolle, der allgemeinen Sicherheit und der Sicherheit gegen direktes Berühren, den Schutzleitern und der Kleinspannung auch Messungen von:
- Einstrahlung während der Überprüfung
- Leerlaufspannung am Ausgang des Generatoranschlusskastens
- Kurzschlussstrom
- Einspeisezähler und Rückspeisezähler
Am Ende erfolgt noch eine Erprobung, gegebenenfalls ein Mängelbericht und das Datum für den nächsten Prüftermin.
Von wem wird das Inbetriebnahmeprotokoll ausgefüllt?
Das Inbetriebnahme Protokoll wird von einer Fachkraft für Elektro ausgefüllt, meist ist dies ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Betriebs, der auch die Photovoltaikanlage installiert hat. Zusätzlich sollte auch ein Vertreter des Netzbetreibers (die Anwesenheit ist jedoch nicht verpflichtend) und natürlich der Betreiber anwesend sein.
Inbetriebnahmeprotokoll: Muster und Vorlage
Die NWM Infrastruktur - ein Unternehmen der Stadtwerke München - stellt ein
Fazit: Inbetriebnahmeprotokoll
Ein Inbetriebnahmeprotokoll ist für den Betreiber der Photovoltaikanlage wichtig, da es die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber festlegt und einfordert. Außerdem ist es der Beweis, dass die Anlage ordnungsgemäß und sicher nach geltenden Vorschriften und Normen errichtet wurde. Es wird von einer Elektrofachkraft erstellt und gibt den Zeitpunkt des nächsten Prüfungstermins an.
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