Die Inbetriebnahme der PV-Anlage ist ein wichtiger Schritt. In diesem Ratgeber klären wir auf, worauf es ankommt und geben Ihnen hilfreiche Tipps, damit alles reibungslos verläuft.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt die Inbetriebnahme einer PV-Anlage, sobald sie das erste Mal Strom produziert hat und dieser außerhalb der Anlage verbraucht oder gespeichert wurde. Die Solaranlage muss zudem fest am Betriebsort und mit dem erforderlichen Zubehör installiert sein.
Konkret bedarf die Inbetriebnahme einer PV-Anlage folgender Voraussetzungen:
- Die PV-Anlage ist betriebsfertig montiert. Dabei müssen die Solarmodule fest montiert sein und der Wechselrichter betriebsbereit installiert. Zudem muss der Netzanschluss realisiert sein - inklusive der Vorbereitung zum Zählereinbau gemäß den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAG) des verantwortlichen Netzbetreibers.
- Die Fertigstellung und Inbetriebnahmebereitschaft wurde dem Netzbetreiber gemeldet
- Die Solaranlage wurde vor erstmaliger Inbetriebnahme durch die verantwortliche Elektrokraft geprüft.
- Die PV-Anlage wurde nach VVDE 0100-600 ("Errichtern von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen") und DIN EN 62446-1 (DIN VDE 0126-24-1, "Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme - Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfung" durch die verantwortliche Elektrofachkraft geprüft und gemessen worden. Die Messergebnisse müssen dabei protokolliert und dokumentiert sein.
- Die Anlagendokumentation liegt vollständig vor.
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Ist eine PV-Inbetriebnahme ohne Zähler zulässig?
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Netzbetreiber verpflichtet, den von der PV-Anlage erzeugten Strom nach der Inbetriebnahme abzunehmen und zu vergüten. Die Inbetriebnahme ist demnach auch ohne Zähler möglich. In der Praxis führt es jedoch oft zum Ärger mit dem Netzbetreiber. Halten Sie deshalb unbedingt Rücksprache mit dem verantwortlichen Solarteur.
Fakt ist: Nach dem EEG kann der Stromversorger keine Photovoltaikanlage ablehnen. In dem Prozess der Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist kein Genehmigungsprozess durch den Stromversorger vorgesehen.
Inbetriebnahme einer PV-Anlage ohne Netzbetreiber?
Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage kann auch ohne die Anwesenheit des Netzbetreibers erfolgen. Dazu muss die verantwortliche Elektrokraft bei dem zuständigen Netzbetreiber konzessioniert und selbst zum Zählersetzen berechtigt ist.
In der Regel wird jedoch der Netzbetreiber selbst bei der Inbetriebnahme dabei sein. Schließlich werden die Zähler in der Praxis von ihm gestellt und eingebaut.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer PV-Anlage
Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage gilt als erfolgt, wenn diese zum ersten Mal Strom erzeugt, der außerhalb der Solaranlage genutzt wird. Solange der Strom nicht bei einem elektrischen Gerät oder einem Solarspeicher ankommt, ist der Tatbestand einer Inbetriebnahme der PV-Anlage nicht erfüllt.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Streitigkeiten um den genauen Inbetriebnahmezeitpunkt. Deshalb gibt es seit 2010 ein Dokument der Clearingstelle EEG, mit dem in sieben Punkten Klarheit geschaffen wurde:
- Die Solaranlage erzeugt Strom und dieser wird außerhalb der PV-Anlage erstmals verbraucht oder gespeichert.
- Es ist nicht ausreichend, wenn Spannung an den Anschlussklemmen liegt.
- Die Inbetriebnahme gilt für den gesamten String und nicht jedes Modul einzeln.
- Die Anwesenheit vom Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
- Nicht erforderlich für die Inbetriebnahme sind: Wechselrichters, Netzanschluss, Netzleitungen, Zähler oder Messeinrichtungen. Der Strom muss nicht eingespeist werden
- Die Anlage muss endgültig an ihrem Bestimmungsplatz montiert sein.
- Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen erfolgen.
Inbetriebnahmeprotokoll einer PV-Anlage
Im Inbetriebnahmeprotokoll wird dem Netzbetreiber nachgewiesen, dass die PV-Anlage nach zulässigen Normen und Vorschriften errichtet wurde. Ohne diesen ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, eine Einspeisevergütung zu zahlen. Betreiber von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Erstellung eines Inbetriebnahmeprotokolls verpflichtet.
Der Inbetriebnahmeprotokoll wird nach der Installation des Netzanschlusses der PV-Anlage und dem Anschluss des Einspeisezählers von der Elektrofachkraft ausgefüllt.
WICHTIG: Das Inbetriebnahmeprotokoll ersetzt nicht ein Abnahme- oder sogar Prüfprotokoll hinsichtlich der vom Installateur vertraglich zu erbringenden Leistungen gegenüber dem zukünftigen Anlagenbetreiber.
Checkliste Inbetriebnahme von Photovoltaik
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste für Prüfungen, die bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage durchgeführt werden:
- Prüfung der Übereinstimmung mit den Anmeldeunterlagen und vorliegenden Planunterlagen
- Zugänglichkeit der Bauteile der Photovoltaikanlage, die für den Netzbetreiber relevant sind
- Aufbau der Messeinrichtung nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers
- Anlaufprüfung des Zählers
- Protokollierung des Zähleranfangsstands
- Prüfung auf Ansprechen der Schutzeinrichtungen, z. B. durch Netzausfall
- Prüfung der technischen Regeleinrichtung
Inbetriebnahmeprotokoll für PV-Anlagen Vorlage und Muster
Die NWM Infrastruktur - ein Unternehmen der Stadtwerke München - stellt ein Muster des Inbetriebnahmeprotokolls zur Verfügung. Montagebetriebe nutzen meist eigene Vordrucke, das verlinkte Muster unterscheidet sich davon aber wenig.
Auf den richtigen Solarteur kommt es an
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