Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 07/01/2024

Mit der Inbetriebnahme gilt die Installation einer PV-Anlage als abgeschlossen. Alles zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste zuerst

Was ist das?

Eine PV-Anlage gilt als in Betrieb genommen, wenn sie zum ersten Mal Strom zum Verbrauch oder zur Speicherung liefert. 

Ohne Netzbetreiber?

Bei entsprechender Berechtigung kann der Elektriker die Anmeldung der PV-Anlage auch ohne Netzbetreiber durchführen. 

Wer nimmt PV-Anlagen ab?

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage erfolgt durch einen beauftragten Elektriker in Gegenwart des Netzbetreibers.

Inbetriebnahme ohne Zähler?

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist vor dem Zählerwechsel nicht zulässig. Sonst dreht sich der Stromzähler rückwärts.

Was ist die Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

Die Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt des ersten Einsatzes einer PV-Anlage, nachdem diese technisch betriebsbereit ist. Dabei muss die Solaranlage mindestens einmal Strom zum Verbrauch oder zur Speicherung außerhalb der Photovoltaikanlage liefern. Der Begriff "Inbetriebnahme" ist in § 3 Abs. 5 EEG 2012 definiert. 

Was sind die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage?

Für die Inbetriebnahme einer PV-Anlage müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die PV-Anlage ist betriebsfertig montiert. Dabei müssen die Solarmodule fest montiert und der Wechselrichter betriebsbereit installiert sein. Außerdem muss der Netzanschluss realisiert sein - inklusive der Vorbereitung zum Zählereinbau gemäß den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAG) des verantwortlichen Netzbetreibers;
  • Die Fertigstellung und Inbetriebnahmebereitschaft wurde dem Netzbetreiber gemeldet;
  • Die Solaranlage wurde vor erstmaliger Inbetriebnahme durch die verantwortliche Elektrokraft geprüft;
  • Die PV-Anlage wurde nach VDE 0100-600 ("Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen") und DIN EN 62446-1 (DIN VDE 0126-24-1, "Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme - Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfung" durch die verantwortliche Elektrofachkraft geprüft und gemessen. Die Messergebnisse müssen dabei protokolliert und dokumentiert sein;
  • Die Anlagendokumentation liegt vollständig vor.

Wer nimmt PV-Anlagen ab? 

Eine PV-Anlage wird durch den beauftragten Elektriker in Anwesenheit des Netzbetreibers in Betrieb genommen. Dabei erfolgt die Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der Installation des Einspeisezählers. 

Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ist aber auch ohne Netzbetreiber möglich. 

Wann ist eine Inbetriebnahme ohne Netzbetreiber möglich? 

Es ist möglich, eine PV-Anlage ohne Netzbetreiber in Betrieb zu nehmen. Dafür muss der beauftragte Elektriker über eine vom zuständigen Netzbetreiber ausgestellte Berechtigung zum Zähleraustausch verfügen. 

Ab wann darf ich meine PV-Anlage einschalten? 

Sie dürfen Ihre PV-Anlage erst nach der Inbetriebnahme einschalten. Solange der Strom nicht bei einem elektrischen Gerät oder einem Solarspeicher ankommt, ist der Tatbestand einer Inbetriebnahme der PV-Anlage noch nicht erfüllt.  

Der im EEG definierte Begriff der Inbetriebnahme führte in der Vergangenheit wiederholt zu Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Deshalb gibt es seit 2010 ein Dokument der Clearingstelle EEG, mit dem in sieben Punkten Klarheit geschaffen wurde: 

  • Die Solaranlage erzeugt Strom und dieser wird außerhalb der PV-Anlage erstmals verbraucht oder gespeichert;
  • Es ist nicht ausreichend, wenn Spannung an den Anschlussklemmen liegt;
  • Die Inbetriebnahme gilt für den gesamten String und nicht für jedes Modul einzeln;
  • Die Anwesenheit vom Netzbetreiber ist nicht erforderlich;
  • Nicht erforderlich für die Inbetriebnahme sind Wechselrichter, Netzanschluss, Netzleitungen, Zähler oder Messeinrichtungen. Der Strom muss nicht eingespeist werden;
  • Die Anlage muss endgültig an ihrem Bestimmungsplatz montiert sein;
  • Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen erfolgen.

Ist die Inbetriebnahme vor Zählerwechsel zulässig? Droht mir eine Strafe? 

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist vor dem Zählerwechsel nicht zulässig. Wenn es geschieht, dreht sich der Stromzähler rückwärts. Dies gilt in Deutschland als Straftat und wird geahndet. Das Gericht und die Straftat bestimmen die Strafe, die maximal eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren oder eine Geldstrafe umfasst.

Muss die Photovoltaikanlage vor der Inbetriebnahme geprüft werden?

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist für die Installation von PV-Anlagen von entscheidender Bedeutung. Sie ist von einem Photovoltaik-Fachbetrieb nach den geltenden Normen durchzuführen. Dazu gehört die Prüfung auf der Wechselstromseite nach DIN VDE 0100-600 und der Gleichstromseite nach DIN EN 62446-1. Sie gewährleistet eine reibungslose Inbetriebnahme und dient als Nachweis für eine vorschriftsmäßige Installation und Anlagensicherheit unter der Verantwortung der Elektrofachkraft.

Die Prüfungen müssen von einer Fachfirma dokumentiert werden. Sie sollten eine Kopie des Prüfberichts erhalten. Nur so können Sie nachweisen, dass Ihre Anlage den Anforderungen und den elektrischen Sicherheitsnormen entspricht.

Welche Prüfungen werden bei der Inbetriebnahme durchgeführt?

Bei der Inbetriebnahme werden folgende Tests durchgeführt:

  • Die Anlage wird auf ihre Übereinstimmung mit den Antragsunterlagen und den verfügbaren Planungsunterlagen geprüft;
  • Wichtig ist die Zugänglichkeit der für den Netzbetreiber relevanten Komponenten und Systeme;
  • Installation der Messanlage nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers;
  • Anlaufprüfung des PV-Zählers;
  • Aufzeichnung des ersten Zählerstandes;
  • Prüfung der Schutzeinrichtungen auf Auslösung, zum Beispiel bei Netzausfall durch einen Außenleiter oder bei Drehstromnetzausfall;
  • Durchführung von Tests an den technischen Kontrollgeräten.

 Die Ergebnisse werden aufgezeichnet und mit der Unterschrift des Installateurs bestätigt. Zur Fertigstellung der Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

WICHTIG: Das Inbetriebnahmeprotokoll ersetzt nicht ein Abnahme- oder sogar Prüfprotokoll hinsichtlich der vom Installateur vertraglich zu erbringenden Leistungen gegenüber dem zukünftigen Anlagenbetreiber.

Welche Dokumente und Unterlagen werden für die Inbetriebnahme benötigt?

Um dem Netzbetreiber die Betriebsbereitschaft zu melden, füllt der Installateur ein Formular aus. Dabei werden folgende Dokumente und Unterlagen eingereicht:

  • Es wird ein Lageplan oder ein Schaltplan vorgelegt, auf dem die gekennzeichneten Geräte angegeben sind;
  • Eine Erläuterung der Schutzvorrichtungen;
  • Die Wechselrichter werden hinsichtlich ihrer Anzahl, ihres Typs und ihrer Funktionsweise beschrieben;
  • Konformitätserklärung der verwendeten Wechselrichter;
  • Einzelheiten zu den Geräten zur Leistungsreduzierung, falls erforderlich.

Welche rechtliche Bedeutung hat für mich die Inbetriebnahme der Photovoltaik?

Die Inbetriebnahme der PV-Anlage legt den Beginn der Einspeisevergütung nach dem EEG fest. Diese wird fortan vom Inbetriebnahmedatum 20 Jahre zuzüglich der restlichen Monate des Inbetriebnahmejahres ausgezahlt. Die Erstinbetriebnahme ist mit weiteren rechtlichen Konsequenzen und Pflichten für den Anlagenbetreiber verbunden.

  • Sie sind für den sicheren Betrieb der Stromerzeugungsanlage verantwortlich, einschließlich möglicher Schäden, die sie Dritten zufügen;
  • Die Inbetriebnahme bezieht sich auf eine fiktive Abnahme, bei der die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt beginnt, sofern nicht ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart wurde;
  • Der Anlagenbetreiber muss die PV-Anlage innerhalb von einem Monat auf dem Meldeportal des Marktstammdatenregisters melden. Diese Meldung ist für die weitere EEG-Vergütung notwendig. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zu einer Aussetzung der Einspeisevergütung;
  • Das Risiko geht mit der Inbetriebnahme auf den Anlagenbetreiber über. Es sei denn, die Anlage ist nicht förmlich abgenommen worden und dies wurde vertraglich mit dem Fachbetrieb vereinbart.

Muss ich die Inbetriebnahme der PV-Anlage dem Finanzamt melden? 

Sie müssen die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage dem Finanzamt melden, wenn diese an das Stromnetz angeschlossen ist. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Von der Meldung an das Finanzamt sind nur Inselanlage befreit, da diese nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind. 

Wo muss ich die PV-Anlage sonst anmelden?

Bevor Sie eine PV-Anlage überhaupt installieren dürfen, benötigen Sie eine Freigabe des örtlichen Netzbetreibers. Hier müssen Sie die PV-Anlage mindestens acht Wochen vor Installationsbeginn anmelden. Daraufhin wird eine Netzverträglichkeitsprüfung und Prüfung des Zählers vorgenommen. Der Netzbetreiber hat acht Wochen zur Ausführung dieser Prüfungen.

Das Inbetriebnahmedatum setzt eine einmonatige Frist zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt. Damit Sie die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber ausgezahlt bekommen, müssen Sie nach Inbetriebnahme die Bestätigung der Bundesnetzagentur und das Inbetriebnahmeprotokoll einreichen. Dafür haben Sie ebenfalls einen Monat Zeit.

Checkliste für die Inbetriebnahme von Photovoltaik

Hier finden Sie eine Checkliste der Prüfungen, die bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage durchgeführt werden:

  • Prüfung der Übereinstimmung mit den Anmeldeunterlagen und vorliegenden Planunterlagen
  • Zugänglichkeit der Bauteile der Photovoltaikanlage, die für den Netzbetreiber relevant sind
  • Aufbau der Messeinrichtung nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers
  • Anlaufprüfung des Zählers
  • Protokollierung des Zähleranfangsstands
  • Prüfung auf Ansprechen der Schutzeinrichtungen, z. B. durch Netzausfall
  • Prüfung der technischen Regeleinrichtung

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