KfW-Förderung und Zuschuss für Wärmepumpen (2024)

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 18/09/2024
Kategorie: Wärmepumpe

Wärmepumpen sind ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende. Sie bieten eine energieeffiziente Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen und werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie den KfW-Zuschuss finanziell unterstützt. Hier erfahren Sie alles rundum die KfW-Förderung.

Das Wichtigste zuerst

  • Der KfW-Zuschuss unterstützt den Heizungstausch mit bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
  • Die Förderung ist auf maximal 30.000 € der förderfähigen Kosten gedeckelt, sodass Sie bis zu 21.000 € erhalten können.
  • Gefördert werden alle Wärmepumpen, die zur Raumheizung dienen.
  • Sie müssen den Antrag vor Anfang der Demontage- und Installationsarbeiten stellen.
  • Der KfW-Zuschuss ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, z. B. dem KfW-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit.

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Was ist die KfW-Förderung?

Der KfW-Zuschuss Nr. 458 unterstützt den Austausch von alten Heizsystemen wie Öl- oder Gasheizungen durch moderne und energieeffiziente Heizungen wie die Wärmepumpe. Sie fördert damit nicht nur die Reduktion von CO₂-Emissionen, sondern auch die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Wärmepumpen?

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen beträgt bis zu 70% der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu 30.000 € berücksichtigt. Sie erhalten also maximal 21.000 € als Zuschuss. 

Bei Mehrfamilienhäusern gelten folgende Werte:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit, 
  • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und
  • jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Die Fördersätze setzen sich folgendermaßen zusammen:

FördersatzBedeutung
Grundförderung (30%)Sie umfasst nicht nur die Kosten für Materialien, sondern auch die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme sowie die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.
Effizienzbonus (5%)Für Wärmepumpen, die das Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel einsetzen, wird ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5% gewährt.
Klimageschwindigkeitsbonus (20%)Ein zusätzlicher Bonus von 20% wird für den vorzeitigen Austausch ineffizienter alter Heizungen gewährt. Dazu zählen funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um 3% reduziert.
Einkommensbonus (30%)Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30%.

Im Folgenden zeigen wir, wie hoch der KfW-Zuschuss konkret ausfällt. Als Beispiel nehmen wir eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonde:

KostenstelleKosten
Sole-Wasser-Wärmepumpe10.500 €
Installationskosten2.000 €
Erschließungskosten12.500 €
Demontage und Entsorgung für Altgeräte3.000 €
Gesamtkosten29.000 €
Förderung
Fördersatz55% (Grundförderung (30%), Effizienzbonus (5%), Klimageschwindigkeitsbonus (20%))
Zuschuss15.950 €
Eigenkapital13.050 €

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Es werden alle Wärmepumpen gefördert, die der Raumheizung dienen. Dazu gehören:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen bzw. Abluftwärmepumpen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Warmwasser-Wärmepumpen sind im Rahmen des BEG nicht förderfähig, da sie nicht den Zweck der Raumheizung erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?

Damit Ihre Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Unabhängige Prüfung und Zertifizierung

Die Wärmepumpe muss durch ein akkreditiertes Prüfinstitut unabhängig geprüft und zertifiziert sein. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Wärmepumpe den technischen Anforderungen und Qualitätsstandards entspricht.

Energieeffizienz

Die Wärmepumpe muss hohe Energieeffizienzanforderungen erfüllen, die je nach Art der Wärmepumpe und den klimatischen Bedingungen unterschiedlich sind. 

Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ƞs) muss bei Wärmepumpen, die Wasser zur Beheizung nutzen und unter durchschnittlichen Klimabedingungen betrieben werden, mindestens die folgenden Effizienzwerte bei 35 °C und 55 °C erreichen. 

Wärmequelleƞs bei 35 °Cƞs bei 55 °C
Luft145%125%
Erdwärme180%140%
Wasser180%140%
sonstige Wärmequellen180%140%

Wärmepumpen, die Luft zur Beheizung nutzen, müssen folgende Effizienzwerte erreichen:

WärmepumpeMindestanforderung
≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)ƞs ≥ 181% und Effizienzklasse A++ oder A+++
> 12 kW (alle Wärmequellen)ƞs, h ≥ 150%

Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" (ƞs) misst, wie effizient eine Wärmepumpe über eine ganze Heizsaison arbeitet. Angegeben in Prozent, zeigt ein höherer ƞs-Wert an, dass die Wärmepumpe mehr Wärme pro eingesetzter Energie liefert. Dieser Wert berücksichtigt unterschiedliche Außentemperaturen und hilft bei der Bewertung der Leistung einer Wärmepumpe.

Netzdienlichkeit

Die förderfähigen Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, die eine netzdienliche Aktivierung und Steuerung ermöglichen. Zum Beispiel nach Standards wie „SG Ready“ oder „VHP Ready“. 

Was bedeuten „SG Ready“ und „VHP Ready“?

„SG Ready“ steht für „Smart Grid Ready“. Es kennzeichnet Wärmepumpen, die in intelligente Stromnetze integrierbar sind. Diese Geräte können flexibel auf Signale aus dem Netz reagieren. Zum Beispiel können sie bei hoher Stromverfügbarkeit oder niedrigen Strompreisen das Heizen bevorzugen.

„VHP Ready“ steht für „Virtual Heat Pump Ready“. Es beschreibt Wärmepumpen, die in virtuelle Kraftwerke integrierbar sind. Diese Wärmepumpen werden ferngesteuert, um die Stromnachfrage im Netz auszugleichen und so zur Netzstabilität beizutragen. 

Zudem sollte die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein. Das ermöglicht relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über das Gateway. Ab dem 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Kältemittel

Die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen und umweltfreundlichen Kältemitteln wird empfohlen. Anerkannte natürliche Kältemittel sind unter anderem R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (Kohlendioxid). 

Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

Geräuschemissionen

Wärmepumpen, insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen, müssen strenge Geräuschemissionsanforderungen erfüllen. Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen mindestens 5 dB unter den geltenden Emissionsgrenzwerten (in Wohngebieten tagsüber 50 dB, nachts 35 dB) liegen. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieser Wert auf mindestens 10 dB unter den Grenzwerten angehoben.

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Qualitätssicherung

Für eine hohe Betriebssicherheit und Effizienz müssen Wärmepumpen so ausgelegt sein, dass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. 

Bei Sole-/Wasser-Wärmepumpen mit neuen Erdwärmebohrungen müssen die Bohrfirmen nach der technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein. Die Bohrungen müssen durch eine verschuldensunabhängige Versicherung abgesichert sein.

Nachweise

Für die Förderung müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen, darunter:

  • eine Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs,
  • eine Fachunternehmererklärung,
  • ein Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß der VDI 4650 Blatt 1: 2019-03,
  • Rechnungen und Nachweise über geleistete Zahlungen und förderfähige Investitionsmaßnahmen,
  • ein DVGW W 120-2 Zertifikat für Bohrungen (bei Sole/Wasser-Wärmepumpen),
  • der Versicherungsnachweis,
  • Prüfberichte oder Zertifikate über die unabhängige Prüfung bzw. Zertifizierung und
  • Nachweise zur Netzdienlichkeit und weiteren produktspezifischen Kenndaten.

Wie beantrage ich die KfW-Förderung?

  1. Experten beauftragen: Zunächst müssen Sie einen Energieberater oder einen anderen fachkundigen Experten beauftragen, der die geplante Maßnahme bewertet und begleitet.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abschließen, das die Wärmepumpe liefert und installiert.
  3. Registrieren und Zuschuss beantragen: Der Antrag auf den Zuschuss wird online über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Eine Registrierung ist notwendig.
  4. Vorhaben umsetzen: Nach Bewilligung des Antrags kann die Installation der Wärmepumpe beginnen. Der von Ihnen beauftragte Experte muss die ordnungs­gemäße Durch­führung mittels einer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bestätigen.
  5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die entsprechenden Nachweise bei der KfW einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie Ihr Heizungsprojekt zwischen dem 29. Dezember 2023 (dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie) und dem 31. August 2024 begonnen haben, können Sie den Antrag auf Förderung noch bis zum 30. November 2024 nachträglich einreichen. 

Diese Übergangsregelung bzw. Ausnahme gilt auch für bereits abgeschlossene Projekte, und in diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht zwingend erforderlich.

Nach diesem Übergangszeitraum, also ab dem 1. September 2024, müssen Sie jedoch vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags eine Förderzusage der KfW erhalten haben. Erst danach dürfen Sie mit dem Projekt starten. Ohne diese Zusage ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Welche anderen Maßnahmen werden durch die KfW gefördert?

Neben der Förderung von Wärmepumpen bietet die KfW auch den Ergänzungskredit Nr. 358 für Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden an. Dieser Kredit ist insbesondere für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 90.000 € interessant, die selbst in ihrem Haus wohnen. Sie können diesen Kredit zu einem effektiven Zinssatz zwischen 0,01% und 1,65% pro Jahr erhalten, der bis zu zehn Jahre gilt. Für Haushalte mit höheren Einkommen liegt der Zinssatz bei bis zu 3,65%. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit, mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren.

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