Das Land Sachsen verfügt über mehrere Solarprogramme zur Förderung von Photovoltaik. Zudem stehen staatliche Förderungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Verfügung. Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Photovoltaik-Förderungen in Sachsen.
Das Wichtigste zuerst
- Die Solarförderung im Land Sachsen wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) bereitgestellt.
- Balkonkraftwerke werden mit bis zu 300 € pro Anlage gefördert.
- Der SAB-Kredit „Energie und Speicher“ ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp verfügbar.
- Staatliche Förderungen wie die Einspeisevergütung und der KfW-Förderkredit 270 sind weitere Optionen.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen?
In Sachsen werden Photovoltaik-Förderungen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) angeboten. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu nachhaltiger Stromerzeugung zu erleichtern. Die Förderprogramme richten sich sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen und kommunale Einrichtungen.
Förderung von Balkonkraftwerken
Die SAB bietet eine Förderung für die Anschaffung und Installation von netzgekoppelten Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) an. Diese Förderung ist aktuell ausschließlich für Mieter verfügbar, da das Kontingent für Eigentümer bereits ausgeschöpft ist.
Förderkonditionen
- Förderhöhe: einmaliger Zuschuss von 300 € pro Wohneinheit und Antragsteller
- Voraussetzungen:
- Die Anlage muss neu sein und in Sachsen installiert werden.
- Es dürfen nur zertifizierte Geräte verwendet werden.
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Für größere Investitionen in erneuerbare Energien stellt die SAB zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Programms Sachsenkredit „Energie und Speicher“ zur Verfügung. Dieser Kredit richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Einrichtungen und kann für folgende Maßnahmen genutzt werden:
Förderfähige Maßnahmen
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit 30 kWp bis 1 MWp, sofern diese auf Gebäuden oder Parkplätzen installiert werden oder sich in direktem Ortszusammenhang befinden
- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Stromspeicher, sofern diese mit einer PV-Anlage ab 30 kWp gekoppelt sind
- Installation von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
Konditionen
- Darlehensbetrag: 35.000 € bis maximal 5.000.000 €
- Tilgungszuschuss:
- bis zu 20% der förderfähigen Kosten für Stromspeicher
- bis zu 10% für alle übrigen Maßnahmen
- Mindestzuschuss: 2.500 € pro Antrag, maximal 50.000 € pro Kalenderjahr
- Zinssatz: beihilfefreier Sollzins mit einer Zinsbindungsfrist von maximal 10 Jahren
- Laufzeit: 5 bis 20 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Betreiber von PV-Anlagen in Sachsen haben Zugang zu verschiedenen bundesweiten Förderprogrammen, darunter dem KfW-Kredit 270 und der Einspeisevergütung.
KfW-Förderungsprogramm 270
Der KfW-Kredit 270 ist Teil des Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Standard“ und bietet eine günstige Finanzierung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können diesen Kredit zur Deckung von Anschaffungs- und Installationskosten nutzen – mit einer maximalen Finanzierungssumme von bis zu 150 Millionen Euro. Die Zinssätze starten bei 3,71% und variieren je nach Effizienzhaus-Standard und Bonität.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die neuesten Anpassungen traten am 1. Februar 2025 in Kraft und sind bis Ende Juli 2025 gültig. Die aktuellen Vergütungssätze gestalten sich wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,95 Cent / kWh | 8,35 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,88 Cent / kWh | 7,28 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,62 Cent / kWh | 6,02 Cent / kWh |
bis 300 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
bis 750 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
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