Solarpflicht: alle Bundesländer im Überblick (2025)

Anna Vöpel
Zuletzt aktualisiert: 12/02/2025

Die Bundesregierung will den Solarausbau auf privaten Hausdächern vorantreiben. Die Solarpflicht ist jedoch Ländersache, weshalb jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat. Wir klären auf, was die Solarpflicht ist, ab wann sie gilt und welche Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten. 

Das Wichtigste zuerst

  • Weitere Bundesländer führen 2025 die Solarpflicht ein.
  • Die Pflicht gilt in der Regel für Neubauten und Dachsanierungen.
  • Es gibt Ausnahmen bei technischen oder wirtschaftlichen Hürden.
  • Verstöße können zu Bußgeldern oder Problemen bei der Baugenehmigung führen.

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, die den Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen vorschreibt. Die Bedeutung der Solarpflicht liegt darin, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.

Da die Solarpflicht auf Länderebene geregelt wird, gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe. In den meisten Bundesländern betrifft die Pflicht Neubauten und Gewerbegebäude, während einige auch eine Installation bei Dachsanierungen oder größeren Umbauten vorschreiben. Bestandsgebäude ohne geplante Sanierung sind in der Regel nicht betroffen.

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Seit 2022 / 2023 haben viele Bundesländer eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt, 2024 folgten weitere und auch 2025 etablieren weitere Bundesländer die Solarpflicht. Wer ein Haus baut oder das Dach erneuert, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften im jeweiligen Bundesland informieren, um Strafen oder Verzögerungen bei der Baugenehmigung zu vermeiden.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein und den Kohleausstieg bis 2030 abschließen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch soll dann 80% erreichen – ein Großteil davon durch Solarenergie. Der Photovoltaikausbau muss dafür stark beschleunigt werden. 

Aktuell gibt es rund 4,75 Millionen PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 99 Gigawatt. Allein 2024 kamen 15,9 Gigawatt hinzu, ein neuer Höchstwert. Um das Ziel von 200 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, ist jährlich ein Zubau von mindestens 15 Gigawatt nötig. Der Ausbau muss also auf dem aktuell hohen Niveau bleiben.

In welchen Bundesländern besteht 2025 Solarpflicht?

Seit Januar 2025 gilt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für Neubauten. Ab Juli 2025 wird auch in Bremen die Installation von Photovoltaikanlagen für alle Wohngebäude verpflichtend.

Für Dachsanierungen gibt es eine neue Solarpflicht in Niedersachsen. In Bayern wurde 2025 zudem eine unverbindliche Empfehlung eingeführt, die den Einbau von PV-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen empfiehlt, jedoch nicht gesetzlich vorschreibt.

Länder mit Solarpflichtfür Neubau seit / abfür Dachsanierung seit / ab
Baden-WürttembergMai 2022Januar 2023
BayernJanuar 2025 (unverbindliche Empfehlung)Januar 2025 (unverbindliche Empfehlung)
BerlinJanuar 2023Januar 2023
Brandenburgnichts geplant
BremenJuli 2025Juli 2024
HamburgJanuar 2023Januar 2024
Hessennichts geplant
Mecklenburg-Vorpommernin Planung (noch keine Details bekannt)
NiedersachsenJanuar 2025Januar 2025
Nordrhein-WestfalenJanuar 2025Januar 2026
Rheinland-Pfalznoch keine Pflicht, Gebäude muss aber „PV-ready“ seinnoch keine Pflicht
Saarlandgeplante Pflicht auf kommunaler Ebene
Sachsennichts geplant
Sachsen-Anhaltnichts geplant
Schleswig-HolsteinJanuar 2026nichts geplant
Thüringennichts geplant

Solarpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland in Deutschland, das eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt hat. Diese gilt für verschiedene Gebäudetypen und wurde schrittweise ausgeweitet:

  • Bereits seit 1. Januar 2022 müssen gewerbliche Neubauten und offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Solaranlagen ausgerüstet werden.
  • Seit 1. Mai 2022 müssen alle Neubauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
  • Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

Die Solarpflicht in Baden-Württemberg bleibt 2025 unverändert bestehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verankert. 

Hauseigentümer und Bauherren müssen sicherstellen, dass mindestens 60% der geeigneten Dachfläche für die Installation von Photovoltaikanlagen genutzt wird. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Einbau technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine Solarthermieanlage kann in bestimmten Fällen als Alternative anerkannt werden.

Die Solarpflicht in Baden-Württemberg bleibt 2025 unverändert bestehen. 

Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen stellt das Umweltministerium Baden-Württemberg umfangreiche Informationen bereit.

Solarpflicht in Bayern

In Bayern gibt es seit 2025 eine unverbindliche Empfehlung für den Einbau von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. Eine gesetzliche Pflicht besteht aktuell jedoch nicht.

Regelungen zur Solarpflicht in Bayern:

  • Seit 1. März 2023 müssen gewerbliche Neubauten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
  • Seit 1. Juli 2023 gilt diese Pflicht auch für alle Nichtwohngebäude.
  • Seit 1. Januar 2025 gibt es eine unverbindliche Empfehlung für private Wohngebäude bei Neubauten und Dachsanierungen.

Das bedeutet, dass Eigentümer von Wohngebäuden keine PV-Anlagen installieren müssen, sondern ausdrücklich dazu ermutigt werden. Die Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, sodass keine Strafen drohen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur bestehenden Solarpflicht für Gewerbe- und Nichtwohngebäude sind in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), Artikel 44a geregelt. 

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Solarpflicht in Berlin

Berlin gehört zu den Bundesländern, die bereits eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt haben. Die Vorgaben gelten sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen und wurden im Berliner Solargesetz (SolG Bln) verankert.

Bestehende Regelungen zur Solarpflicht in Berlin:

  • Seit 1. Januar 2023 müssen Neubauten eine Photovoltaikanlage installieren.
  • Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für wesentliche Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
  • Die PV-Anlage muss mindestens 30% der Bruttodachfläche des Gebäudes belegen.
  • Die Pflicht gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern.

Diese Regelungen bleiben auch in 2025 bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn die Installation aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zumutbar ist.

Solarpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Gebäude oder Wohnbauten und es ist auch keine in Planung. 

Solarpflicht in Bremen

Bremen hat eine gesetzliche Solarpflicht, die sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betrifft. Die Vorgaben sind im Bremischen Solargesetz (BremSolG) verankert und gelten gestaffelt für verschiedene Gebäudetypen.

Bestehende Regelungen zur Solarpflicht in Bremen:

  • Bereits seit 2023 besteht eine Pflicht für Nichtwohngebäude und größere Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Seit 1. Juli 2024 müssen Bestandsgebäude bei einer wesentlichen Dachsanierung (Erneuerung von mindestens 80% der Dachfläche) eine Photovoltaikanlage installieren.
  • Ab 1. Juli 2025 gilt die Solarpflicht für alle Neubauten von Wohngebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern.

Es gelten Ausnahmen, wenn der Einbau technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Solarpflicht in Hamburg

Hamburg hat eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt, die sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betrifft. Die Vorgaben sind im Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verankert und gelten für verschiedene Gebäudetypen.

Bestehende Regelungen zur Solarpflicht in Hamburg:

  • Seit 1. Januar 2023 müssen Neubauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
  • Seit 1. Januar 2024 gilt die Solarpflicht auch für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, sofern mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche erneuert werden.
  • Seit 1. Januar 2024 müssen neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen überdacht werden.
  • Ab 1. Januar 2027 wird eine Pflicht zur Errichtung von Solargründächern für Neubauten und bestehende Gebäude mit flachen Dächern (bis 10 Grad Neigung) eingeführt. Hier müssen 70% der Dachfläche begrünt und mit PV-Anlagen kombiniert werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Installation technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Auch denkmalgeschützte Gebäude können von der Pflicht befreit werden.

Solarpflicht in Hessen

In Hessen gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Gebäude oder Wohnbauten und es ist auch keine in Planung. 

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine gesetzliche Solarpflicht für private oder gewerbliche Gebäude. Die Landesregierung plant jedoch, im Rahmen eines zukünftigen Klimaschutzgesetzes eine Solarpflicht einzuführen. Dazu gibt es aber noch keine konkreten Details oder Fristen.

Solarpflicht in Niedersachsen

Niedersachsen hat eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt, die sowohl Neubauten als auch Dachsanierungen betrifft. Die Regelungen wurden in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in § 32a verankert und sind seit Januar 2025 in Kraft.

Bestehende Regelungen zur Solarpflicht in Niedersachsen:

  • Seit 1. Januar 2025 müssen alle Neubauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
  • Ebenfalls seit 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht für Dachsanierungen, sofern mehr als 50% der Dachfläche erneuert werden.
  • Die Pflicht gilt sowohl für private Wohngebäude als auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Einbau technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt, die schrittweise für verschiedene Gebäudetypen in Kraft tritt. Die Regelungen sind in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) insbesondere in § 42a, festgelegt.

Regelungen zur Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen:

  • Seit 1. Januar 2024: Neubauten von Nichtwohngebäuden müssen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
  • Seit 1. Januar 2025: Die Solarpflicht gilt für Neubauten von Wohngebäuden.
  • Ab 1. Januar 2026: Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) ist die Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtend.

Die spezifischen Anforderungen an die Größe der Photovoltaikanlagen variieren je nach Gebäudetyp und werden in der Solaranlagenverordnung Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-VO NRW) detailliert beschrieben.

Es gibt Ausnahmen, beispielsweise wenn der Einbau technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat bisher keine generelle Solarpflicht für private Wohngebäude eingeführt, diese müssen lediglich „PV-ready“ sein. Allerdings gibt es verpflichtende Vorgaben für Nichtwohngebäude und Parkplätze. Die Regelungen sind im Landessolargesetz Rheinland-Pfalz (LSolarG) festgelegt.

Bestehende Regelungen zur Solarpflicht in Rheinland-Pfalz:

  • Seit 1. Januar 2023 müssen neue Gewerbe- und Industriegebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
  • Seit 1. Januar 2024 gilt die Pflicht auch für öffentliche Gebäude und größere Parkplätze mit über 50 Stellplätzen.
  • Für private Wohngebäude gibt es aktuell keine Pflicht, sie müssen jedoch „PV-ready“ sein.

„PV-ready“ bedeutet, dass Neubauten baulich so vorbereitet sein müssen, dass eine nachträgliche Installation einer PV-Anlage problemlos möglich ist. 

Wer also ein Wohnhaus in Rheinland-Pfalz neu baut oder eine Dachsanierung plant, ist nicht verpflichtet, eine Solaranlage zu installieren. Allerdings müssen Neubauten so konzipiert sein, dass eine PV-Anlage einfach nachgerüstet werden kann. 

Solarpflicht in Saarland

Im Saarland gibt es derzeit keine allgemeine Solarpflicht für private Wohngebäude. Die Landesregierung plant jedoch ein Solarpaket, das den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben soll, indem eine Pflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten sowie Dachsanierungen ab 100 m² Dachfläche (mind. 60% der Fläche mit PV) geplant sind.

Zudem sollen kommunale Solarsatzungen eingeführt werden, die eine PV-Pflicht für Wohngebäude auf lokaler Ebene ermöglichen.

Mehr Details können Sie im Saarländer Solarpaket nachlesen.

Solarpflicht in Sachsen

In Sachsen gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Gebäude oder Wohnbauten und es ist auch keine in Planung. 

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Gebäude oder Wohnbauten und es ist auch keine in Planung. 

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat eine gesetzliche Solarpflicht eingeführt, die stufenweise für verschiedene Gebäudetypen in Kraft tritt. Die Regelungen sind im Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein verankert.

Bestehende und kommende Regelungen:

  • Seit Januar 2023: Solarpflicht für Nichtwohngebäude bei Neubauten oder Dachsanierungen.
  • Seit Januar 2023: Neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen müssen mit PV-Anlagen überdacht werden.
  • Ab Januar 2026: Solarpflicht für Neubauten von Wohngebäuden (keine Pflicht für Dachsanierungen).

Das bedeutet, wer ab 2026 ein Wohngebäude in Schleswig-Holstein neu baut, muss eine PV-Anlage installieren. 

Solarpflicht in Thüringen

In Thüringen gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Gebäude oder Wohnbauten und es ist auch keine in Planung.

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Gibt es Ausnahmen?

Zu den Solarpflicht-Ausnahmen zählen technische Unmöglichkeit wie beispielsweise statische Probleme, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, zum Beispiel bei starker Verschattung oder einer geringen Nutzungsdauer des Gebäudes, aber auch der Denkmalschutz. Da die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollten Sie die Ausnahmen der Solarpflicht in der jeweiligen Landesverordnung genau prüfen.

Welche Strafen drohen?

Bei Nichteinhaltung der Solarpflicht können Bußgelder und Zwangsgelder von bis zu 5.000 € für Wohngebäude und bis zu 50.000 €  für Nicht-Wohngebäude drohen. Die Höhe der Strafen unterscheidet sich dabei je nach Bundesland. 

In Berlin beispielsweise drohen bei Verstößen gegen die Solarpflicht Bußgelder von bis zu 5.000 € für Wohngebäude und bis zu 50.000 € für Nicht-Wohngebäude. Zusätzlich müssen Eigentümer innerhalb eines Jahres eine Photovoltaikanlage installieren. In Baden-Württemberg können die Behörden bei Nichtbefolgung der Solarpflicht Zwangsgelder androhen und festsetzen, die ebenfalls bis zu 50.000 € betragen können. Diese Zwangsgelder können mehrfach auferlegt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. 

Wo besteht keine Photovoltaik-Pflicht?

Es besteht derzeit (Stand: 2025) keine Photovoltaik-Pflicht in Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Welche Bundesländer planen eine PV-Pflicht?

Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland planen derzeit eine Solarpflicht einzuführen. Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch noch keine weiteren Details veröffentlicht. Im Saarland soll die Solarpflicht künftig auf kommunaler Ebene geregelt werden. Auch hier gibt es noch keine konkreten Infos, wann es soweit sein könnte. 

Sind bundesweite Regelungen geplant?

Derzeit existiert keine bundesweite Solarpflicht in Deutschland; die Regelungen variieren je nach Bundesland. Die Ampel-Koalition plante im vergangenen Jahr 2024 jedoch, eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einzuführen. Ob und inwieweit diese Pläne ausgeführt werden, ist aber unklar. Hier müssen Sie abwarten, was die neue Bundesregierung dieses Jahr aus den Plänen machen wird.

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