Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat zahlreiche Vorteile für Hauseigentümer, wirft aber auch steuerliche Fragen auf. Hier erfahren Sie, wann und warum Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt melden müssen.
Das Wichtigste zuerst
- Alle PV-Anlagen sind meldepflichtig beim Finanzamt, unabhängig von ihrer Größe und Nennleistung.
- Für die Anmeldung haben Sie einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit.
- Halten Sie diese Frist nicht ein, erhalten Sie eine geringere Einspeisevergütung oder Bußgelder.
- Für die Anmeldung benötigen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Umsatzsteuervoranmeldung.
- Bei Anlagen unter 30 kWp greift die Vereinfachungsregelung, sodass Sie weder Einkommenssteuer noch Umsatzsteuer zahlen.
Muss ich meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?
Als Betreiber einer privaten Photovoltaikanlage müssen Sie diese beim Finanzamt anmelden. Photovoltaik ist meldepflichtig und muss steuerlich erfasst werden, weil durch die Stromeinspeisung ins Netz Einkünfte erzielt werden können. Aufgrund der Vereinfachungsregelung müssen Sie auf PV-Anlagen unter 30 kWp aber keine Steuern zahlen.
Die Vereinfachungsregelung befreit Betreiber von PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Umsatzsteuer, solange die Anlage hauptsächlich für den Eigenverbrauch genutzt wird.
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Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Sie müssen die Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt anmelden. Halten Sie diese Frist nicht ein, drohen mögliche Konsequenzen.
Was passiert, wenn ich die PV-Anlage gar nicht oder zu spät anmelde?
Melden Sie die PV-Anlage zu spät oder gar nicht an, kann das Finanzamt Ihnen die Einspeisevergütung kürzen oder sogar ganz streichen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung beim Finanzamt?
Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs
- Angaben zur Anlage, z. B. die Nennleistung
- Marktstammdatenregister-Nummer(n)
- Belege über die Kosten für den Erwerb der Anlage
- den Vertrag mit dem Netzbetreiber
Ist Photovoltaik ohne Finanzamt möglich?
Sie müssen eine PV-Anlage nur beim Finanzamt anmelden, wenn sie an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. Der Bezug der Einspeisevergütung macht Sie finanzrechtlich zu einem Gewerbetreibenden. Bei Nulleinspeiseanlagen und Inselanlagen können Sie keine Gewinne erzielen, sodass keine Meldepflicht besteht.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt?
Wenn Sie eine PV-Anlage privat betreiben und die Nennleistung unter 30 kWp liegt, sind Sie aufgrund der Vereinfachungsregelung von der Einkommens- und Umsatzsteuer befreit. In diesem Fall müssen Sie die Anlage zwar beim Finanzamt anmelden, es fallen jedoch keine Steuern an.
Einkommensteuer
Die Nennleistung von privaten Solaranlagen liegt in der Regel unter 30 kWp und dient hauptsächlich dem Eigenverbrauch. In diesem Fall entfällt die Einkommensteuer aufgrund der Vereinfachungsregelung. Somit müssen Sie Gewinne aus der Einspeisevergütung nicht versteuern.
Umsatzsteuer
Durch die Vereinfachungsregelung sind Betreiber von kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Dies betrifft sowohl die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung als auch auf den Eigenverbrauch. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Wie melde ich meine PV-Anlage beim Finanzamt an?
Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden, indem Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dieser steht Ihnen online über das Portal „Mein ELSTER“ zur Verfügung. Für den Zugriff benötigen Sie ein Zertifikat. Das Zertifikat erhalten Sie nach der Erstellung eines Benutzerkontos in ELSTER. Nachdem Sie das Formular eingereicht haben, prüft das Finanzamt Ihre Angaben und teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
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