Aktuelle Förderungen für Wärmepumpen 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 06/10/2026
Kategorie: Wärmepumpe

Das Wichtigste zuerst

  • Im Neubau erfolgt die Wärmepumpenförderung indirekt über Gebäudeprogramme für den Klimafreundlichen Neubau.
  • Im Altbau erfolgt die Förderung direkt über den KfW-Zuschuss 458 mit grundsätzlich bis zu 70% der förderfähigen Kosten; bis zu 80% erreichen nur selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensgruppe.
  • Ergänzend gibt es den Ergänzungskredit 358/359 für Einzelmaßnahmen und den Wohngebäude-Kredit 261 für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard.
  • Regionale Förderprogramme bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung.
  • Förderfähig sind Luft-, Erd- und Wasserwärmepumpen für Raumheizung oder für Raumheizung und Warmwasser mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und den geforderten ETAs-Werten.
  • In der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) muss die geförderte Heizung mindestens 65% erneuerbare Wärme nutzen.

Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es in 2026?

2026 wird der Einbau von Wärmepumpen weiterhin staatlich gefördert. Die wichtigsten Programme bieten entweder Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Diese KfW-Förderungen für Wärmepumpen richten sich sowohl an Eigentümer von Bestandsgebäuden als auch Bauherren im Neubau.

Im Altbau erfolgt die Förderung in erster Linie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie stellt Zuschüsse für den Austausch alter Heizsysteme bereit. Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Energieeffiziente Gebäude profitieren jedoch von Programmen wie dem Klimafreundlichen Neubau (KFN), durch den sich der Einbau einer Wärmepumpe finanziell lohnt.

Seit dem 21.07.2026 gelten aktualisierte BEG-Bedingungen für neue Anträge. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.

Förderungen einer Wärmepumpe im Neubau

2026 gibt es im Neubau weiterhin nur indirekte Förderungen für Wärmepumpen. Es handelt sich dabei um Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude – allen voran der Klimafreundliche Neubau (KFN) der KfW. Dieses Programm unterstützt den Bau effizienter Gebäude mit zinsgünstigen Krediten. Da eine Wärmepumpe maßgeblich zur Senkung des Energiebedarfs eines Hauses beiträgt, ist sie in vielen Fällen entscheidend für die Förderfähigkeit des Gebäudes.

Zusätzlich gibt es für Wohngebäude im Niedrigpreissegment eine spezielle Förderung über den Kredit 296 (KNN).

Welche Voraussetzungen und Konditionen für die Förderung gelten und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden energieeffiziente Gebäude finanziell gefördert. Eine direkte Förderung der Wärmepumpe gibt es nicht, aber der Einbau eines effizienten Heizsystems ist aber oft Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Neubaus. 

Förderfähig sind:

Wohngebäude mit Effizienzhaus-40-Standard:

  • Das heißt Neubauten, die maximal 40% des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen.
  • Zusätzlich gilt eine Anforderung an die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes.
  • Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Wohngebäude mit besonders niedrigen Treibhausgasemissionen und QNG:

  • Diese Gebäude erhalten eine höhere Förderstufe, wenn sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg niedrige CO₂-Emissionen nachweisen können.
  • Voraussetzung ist ein Lebenszyklus-Nachweis und ein Nachhaltigkeitszertifikat nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Befristet: Wohngebäude mit Effizienzhaus-55-Standard:

  • Ergänzend wird spätestens bis zum 31.12.2026 auch EH 55 gefördert, solange die Bundesmittel reichen.
  • Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen bzw. das Vorhaben baurechtlich ausführbar sein. Auch hier ist keine fossile Heizung zulässig.

Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-Förderung, Kredit 296):

  • Gefördert wird der klimafreundliche, flächeneffiziente Neubau im Niedrigpreissegment.
  • Voraussetzung sind mindestens EH 55 sowie Anforderungen an Lebenszyklus-Emissionen, Lebenszykluskosten und eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen.
  • Eine fossile oder biomassebasierte Wärmeerzeugung ist ausgeschlossen. Dieselbe Wohneinheit kann nicht gleichzeitig über 297/298 oder 300 gefördert werden.

Effiziente Nichtwohngebäude:

  • Bürogebäude, Kitas, Schulen und Gewerbeobjekte mit hohem Energiestandard werden über den Kredit 299 gefördert.

Konditionen

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Die Förderhöhe hängt vom Gebäudestandard und der Nutzungsart ab.

KonditionenDetails
Kreditbetrag EH 40bis zu 100.000 € je Wohnung
Kreditbetrag EH 40 mit QNGbis zu 150.000 € je Wohnung
Kreditbetrag EH 55 und KNNbis zu 100.000 € je Wohnung
Laufzeitbis zu 35 Jahre
Zinsbindungbis zu 10 Jahre
Zinssatznach aktuellen KfW-Konditionen, abhängig von Laufzeit, Bindung und Kreditprüfung
BereitstellungMittelabruf innerhalb von 12 Monaten
Tilgungkein Tilgungszuschuss (reine Kreditförderung)

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Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über Ihren Finanzierungspartner, der den KfW-Kredit beantragt. 

Die Schritte für einen Antrag sehen wie folgt aus:

  1. Energieeffizienz-Standard prüfen (durch einen Energieberater)
  2. Antrag über den Finanzierungspartner stellen (vor Vorhabenbeginn)
  3. Nachweis über Einhaltung der Förderkriterien einreichen
  4. Bewilligung abwarten, dann umsetzen und Nachweise einreichen

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten und die Einhaltung der Anforderungen bestätigen. Für QNG ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitsberatung und Zertifizierung erforderlich.

Kombination mit anderen Förderprojekten

Die KfW-Förderung kann nach den jeweiligen Programmbedingungen mit anderen Programmen kombiniert werden. 

Dazu gehören:

  • regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer oder Kommunen, sofern das jeweilige Regionalprogramm die Kombination zulässt.
  • Zuschüsse für erneuerbare Energien (zum Beispiel für PV-Anlagen mit Stromspeicher ) nach den Regeln des jeweiligen Programms.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der BEG-Förderung für Heizsysteme ist jedoch nicht möglich, da die BEG nur für Bestandsgebäude gilt und nicht mit dem KFN für Neubauten kombinierbar ist.

Förderungen einer Wärmepumpe im Altbau

2026 bleibt die Förderung für Wärmepumpen im Altbau weiterhin ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Unterstützung für klimafreundliche Heizsysteme. Anders als im Neubau werden im Altbau Wärmepumpen direkt bezuschusst.

Die wichtigste Fördermöglichkeit ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Zuschüsse für den Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpen im Rahmen des KfW-Programms Nr. 458 bereitstellt. Je nach den individuellen Voraussetzungen gewährt diese Heizungsförderung Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.

Abgesehen davon lohnt sich auch der KfW-Ergänzungskredit Nr. 358/359 für einzelne Sanierungsmaßnahmen inklusive Wärmepumpen. Zuletzt gibt es noch den KfW-Kredit Nr. 261 für umfassende Sanierungen, bei denen eine Wärmepumpe Teil eines Gesamtkonzepts zur Effizienzsteigerung ist.

Welche Wärmepumpen gefördert werden, welche Konditionen gelten und wie Sie den jeweiligen Antrag stellen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Förderungen.

KfW-Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Der KfW-Zuschuss Nr. 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen. Er fördert die förderfähigen Kosten und unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Was wird gefördert?

  • Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe
  • Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
  • Nutzung von Umweltwärme (Luft, Wasser oder Erdwärme)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich

Konditionen

Die folgende Übersicht zeigt die Fördersätze nach dem KfW-Merkblatt 09/2026. Es zählen nur förderfähige Kosten, nicht pauschal jede Rechnung. Einen separaten Effizienzbonus für natürliche Kältemittel gibt es in der aktuellen Richtlinie nicht mehr.

FörderartFörderhöheBedingungen
Grundförderung30%Ersatz alter Heizsysteme durch Wärmepumpen
Klimageschwindigkeits-Bonus16%funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter; zentrale Gas- oder Biomasseheizung mindestens 20 Jahre alt; Heizung wird demontiert und entsorgt
Einkommensabhängiger Bonus40% / 30% / 10%zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zVE, Durchschnitt 2023/2024 bei Antrag 2026) bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 €; mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt erhöhen sich diese Grenzen einmalig um 10.000 €
Förderdeckelgrundsätzlich 70%, bis 80%80% nur bei zVE bis 30.000 € bzw. bis 40.000 € mit Familienzuschlag
Maximal förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheitje 15.000 € für Wohneinheit 2 bis 6, je 8.000 € ab Wohneinheit 7; höchstens 22.400 € Zuschuss bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit, nur in der passenden niedrigsten Einkommensgruppe

Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im geförderten Objekt. Bei mehreren Wohneinheiten wird die Kostenobergrenze des Gebäudes gleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt.

Antragstellung

Der Zuschuss wird vom Eigentümer selbst im Portal „Meine KfW“ beantragt (nicht über einen Kreditantrag bei der Hausbank). 

Der Ablauf sieht so aus:

1

Bestätigung zum Antrag einholen

Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag und bestätigt damit die Förderfähigkeit der geplanten Wärmepumpe.

2

Vertrag mit Förderbedingung schließen

Schließen Sie einen Vertrag, der die Umsetzung an die Förderzusage knüpft und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthält. Einen unbedingten Auftrag dürfen Sie vor dem Förderantrag nicht erteilen; das gilt als Vorhabenbeginn.

3

Antrag in „Meine KfW“ stellen

Stellen Sie den Antrag selbst im KfW-Portal, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Voraussetzung ist ein mindestens fünf Jahre alter Bauantrag oder eine mindestens fünf Jahre alte Bauanzeige.

4

Nach Zusage umsetzen

Nach der Zusage setzen Sie die Maßnahme um, in der Regel innerhalb von 36 Monaten nach Zusage.

5

Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Nach Abschluss stellt der Fachbetrieb oder Experte die Bestätigung nach Durchführung aus. Reichen Sie diese samt Rechnungen ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist für 458 nicht pauschal vorgeschrieben.

Für Anträge mit dem neuen gestaffelten Einkommensbonus können die Nachweise voraussichtlich erst ab Januar 2027 eingereicht werden. Ab dem 01.02.2027 sinken halbjährlich die erste Kostenobergrenze um jeweils 750 € und der Geschwindigkeitsbonus um jeweils vier Prozentpunkte. Einen garantierten Auszahlungstermin nennt die KfW nicht.

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KfW-Kredit Nr. 358, 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)

Die KfW-Kredite Nr. 358 und 359 unterstützen einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter auch den Einbau von Wärmepumpen. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite und kann mit einem bereits zugesagten Zuschuss kombiniert werden. Einen eigenen Tilgungszuschuss enthalten diese Kredite nicht.

Was wird gefördert?

  • Einbau einer Wärmepumpe zur Heizungsmodernisierung
  • Dämmmaßnahmen (Dach, Außenwände, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, neue Steuerungssysteme)
  • Einbau von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Konditionen

Die genauen Konditionen hängen von der geplanten Maßnahme, den förderfähigen Kosten sowie der Kreditprüfung ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

FörderartFörderhöheBedingungen
Kreditbetragbis zu 120.000 € pro Wohneinheitfür Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden
Zinssatzzinsgünstig, Programmvariante beachten358 Plus mit zusätzlichem Zinsvorteil nur für Selbstnutzer mit zVE bis 90.000 €; sonst 359; aktuelle Sätze in den KfW-Konditionen
Tilgungszuschusskeinerkein eigener Tilgungszuschuss in 358/359
Laufzeitbis zu 35 JahreTilgungsfreie Anlaufzeit nach Konditionentableau möglich
Kombinierbarkeitnur mit vorliegender ZuschusszusageZuschusszusage oder Bewilligung für dieselbe Maßnahme, höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt

Der Kredit 358 ist nur für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder für ausschließlich betroffenes Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Der Kredit 359 steht auch weiteren Investoren offen.

Antragstellung

Die Antragstellung für den Ergänzungskredit erfolgt über Ihren Finanzierungspartner. 

Die Schritte für den Antrag lauten wie folgt:

1

Zuschusszusage einholen

Vor der Antragstellung muss eine Zuschusszusage der KfW oder eine Bewilligung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen für dieselbe Maßnahme vorliegen. Sie darf höchstens zwölf Monate alt sein und noch nicht ausgezahlt worden sein.

2

Finanzierungspartner wählen

Der Antrag für den Ergänzungskredit wird über Ihren Finanzierungspartner gestellt. Es lohnt sich jedoch, verschiedene Finanzierungsangebote zu vergleichen.

3

Kredit beantragen

Der Kredit wird beim Finanzierungspartner beantragt. Für 358 Plus sind zusätzlich unter anderem Grundbuch-, Melde- und Steuernachweise erforderlich. Nachdem die Zuschusszusage vorliegt, darf die Baumaßnahme bereits vor Beantragung des Ergänzungskredits beginnen.

4

Kreditabruf und Maßnahmen durchführen

Der Kredit kann nach den Auszahlungsregeln abgerufen werden. Die Maßnahmen müssen entsprechend der Förderzusage durchgeführt werden.

5

Nachweise einreichen und Auszahlung abstimmen

Nach der Umsetzung reichen Sie die erforderlichen Rechnungen und Nachweise für den Zuschuss ein. Die Auszahlungsbestätigung der KfW beziehungsweise den Festsetzungsbescheid des BAFA reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Finanzierungspartner ein. Der Zuschuss ist kein Tilgungszuschuss des Ergänzungskredits.

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KfW-Kredit Nr. 261 – Wohngebäude-Kredit für umfassende Sanierung

Der KfW-Kredit Nr. 261 unterstützt umfassende energetische Sanierungen, die Wohngebäude auf Effizienzhaus-Standard bringen. Dazu gehört auch der Einbau einer Wärmepumpe als Teil eines ganzheitlichen Sanierungskonzepts. Die Förderung richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie nachhaltig modernisieren und langfristig Energiekosten senken möchten. Für den reinen Heizungstausch ohne Gesamtsanierung ist 261 nicht das richtige Programm. Dafür ist der Zuschuss 458 vorgesehen.

Was wird gefördert?

  • Einbau einer Wärmepumpe als Teil eines Sanierungspakets zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Dämmmaßnahmen (zum Beispiel Dach, Fassade, Kellerdecke) zur Reduzierung des Wärmeverlusts
  • Austausch von Fenstern und Außentüren zur Verbesserung der Gebäudehülle
  • Optimierung der Heizungsanlage (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Einbau effizienter Heizkörper)
  • Erneuerbare Energien in Kombination mit Wärmepumpen, ohne netzeinspeisende Photovoltaik (dafür ist KfW 270 vorgesehen)
  • Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Konditionen

Die Förderhöhe hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Je besser die energetische Qualität nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.

FörderartFörderhöheBedingungen
Kreditbetragbis zu 150.000 € pro Wohneinheitgilt für umfassende Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard
Zinssatzzinsgünstignach aktuellen KfW-Konditionen, abhängig von Laufzeit, Bindung und Kreditprüfung
Tilgungszuschussbis zu 40%40% nur bei EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und beiden Boni für besonders ineffiziente Bestandsgebäude (Worst Performing Buildings) und serielle Sanierung; EH 70 EE und EH 85 EE ohne regulären Tilgungszuschuss
Laufzeitbis zu 30 Jahrebis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Kombinierbarkeitbegrenzt kombinierbarEnergieeffizienz-Experte erforderlich; dieselben Kosten dürfen nicht gleichzeitig doppelt finanziert werden

Ein Satz von 50% gilt unter anderem für Fachplanung und Baubegleitung, nicht pauschal für die Sanierungskosten.

Antragstellung

Der Antrag für den KfW-Kredit Nr. 261 erfolgt über Ihre Bank und muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

1

Energieberatung beauftragen

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Die Maßnahmen müssen die Anforderungen eines Effizienzhaus-Standards erfüllen.

2

Antrag über die Hausbank stellen

Der Antrag wird bei der Bank eingereicht, die mit der KfW zusammenarbeitet. Die Bestätigung dient als Grundlage für die Förderbewilligung.

3

Bewilligung und Abruf des Kredits

Nach der Bewilligung kann der Kreditbetrag innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe oder in Teilbeträgen. Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens fünf Jahre alt sein; die Wärme- und Kälteversorgung muss zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden.

4

Sanierung durchführen und Nachweise einreichen

Alle Maßnahmen müssen gemäß dem Förderantrag umgesetzt werden. Der Energieexperte bestätigt den Abschluss der Sanierung mit einer Bestätigung nach Durchführung.

5

Tilgungszuschuss erhalten

Nach Vorlage der Nachweise wird der Tilgungszuschuss gewährt. Dieser wird direkt von der Restschuld des Kredits abgezogen.

Steueralternative im selbstgenutzten Altbau: Als Alternative zum Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit können Sie nach § 35c EStG Ihre Einkommensteuer über drei Jahre um 20% der Aufwendungen ermäßigen, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Objekt muss selbstgenutzt und älter als zehn Jahre sein; weitere gesetzliche Voraussetzungen und die eigene Steuerlast entscheiden über die tatsächliche Entlastung. Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig als bereits bezuschusste oder zinsverbilligt finanzierte Maßnahme geltend gemacht werden.

Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Ob sie mit der Bundesförderung kombinierbar sind, steht jeweils im Regionalprogramm. Informieren Sie sich daher über Förderprogramme in Ihrer Region, bevor Sie eine Wärmepumpe installieren.

Hier ein paar Beispiele:

Bundesland / StadtFörderprogrammFördergegenstandFörderhöheBedingungen
MünchenFörderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)Wärmepumpen für Bestandsgebäude; besondere Zusatzförderung für Grundwasser- und ErdwärmepumpenGrundförderung 15% auf BEG-förderfähige Kosten; Zusatzförderung für Erd- und Grundwasserwärmepumpen 30% auf Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze; zusätzliche Kostenbasis höchstens 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit (maximal 9.000 € Zusatzförderung bei einer Wohneinheit)iSFP mit Ziel mindestens EH 55 bis 2035 (Denkmalausnahme); FKG-Antrag vor Auftrag und vor Bundesantrag, erfolgreiche BEG-Förderung erforderlich; vorhandene oder mögliche Fernwärmeversorgung und weiterer Einsatz fossiler Brennstoffe schließen aus; Grundförderung entfällt bei beantragtem KfW-Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus, Zusatzförderung nicht
HamburgIFB Erneuerbare WärmeWärmepumpe und Umfeldmaßnahmen im Bestand20%, höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und 100.000 € je Mehrfamilienhauskein Neubau; kein Anspruch bei Anspruch auf KfW-Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus; Mindestzuschuss 1.000 €; Antrag und Bewilligung vor Beginn, Verträge nur mit geeigneter Förderbedingung; WEG nur gemeinsam für berechtigte Wohneinheiten
Nordrhein-Westfalenprogres.nrw Oberflächennahe GeothermieErdwärmesonden in Verbindung mit Wärmepumpe im Bestands-Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten30 € je Bohrmeter, höchstens 15.000 €Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt; Genehmigung und anerkannte Bohrfirma; erst nach Bewilligung beauftragen; Mittelvorbehalt; kein allgemeiner Zuschuss für Luftwärmepumpen oder Einfamilienhäuser
StuttgartHeizungsprogrammWärmepumpen in bestehenden Gebäuden300 € je kW, höchstens 100.000 € je AntragMittel für 2026 sind ausgeschöpft; Anträge bleiben möglich, Auszahlung erst wieder ab 2027; KfW-Zusage beim Stadtantrag höchstens vier Wochen alt; strengere Technikvorgaben laut Stadtprogramm

Die konkrete Münchner Zusatzförderung sollten Sie mit der Förderstelle klären: Die städtischen Berechnungsbeispiele verwenden noch die frühere Bundesgrenze von 30.000 €, während für neue KfW-Anträge 28.000 € gelten.

Wenn eine zusätzliche öffentliche Förderung hinzukommt, begrenzt die BEG die Förderung grundsätzlich auf 60% der gemeinsam geförderten Investitionskosten. Diese Kumulierungsgrenze ist nicht mit den KfW-Bonusdeckeln von 70% beziehungsweise 80% zu verwechseln, die nur für die Boni innerhalb von 458 gelten.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Damit eine Wärmepumpe von staatlichen Zuschüssen oder Krediten profitiert, muss sie bestimmte technische und energetische Anforderungen erfüllen. Gefördert werden Wärmepumpen, wenn sie ausschließlich zur Raumheizung oder sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden.

Die Fördermittel stehen für folgende Wärmepumpentypen zur Verfügung:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen mit eigenen Effizienzwerten
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Erdwärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Hybrid-Wärmepumpen, nur mit dem Wärmepumpen-Anteil; bei Kombi-Kompaktgeräten mit einem nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger pauschal 65% der Ausgaben

Zusätzlich gibt es Effizienzanforderungen, die eine Wärmepumpe erfüllen muss, um gefördert zu werden. Dazu gehört eine Mindestjahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0. Natürliche Kältemittel wie Propan (R290) oder CO₂ (R744) werden empfohlen und sind nach der aktuellen Richtlinie ab dem 01.01.2028 verpflichtend; 2026 führt ein synthetisches Kältemittel allein nicht zum Ausschluss.

Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?

Brauchwasserwärmepumpen werden als alleinige Maßnahme nicht über die Heizungsförderung gefördert, da sie nur Warmwasser erzeugen und nicht als Raumheizung dienen. Als Umfeldmaßnahme zusammen mit einem förderfähigen Wärmeerzeuger oder einer förderfähigen Lüftung können sie jedoch mitgefördert werden; dabei darf eine Brauchwasserwärmepumpe keine Raumluft aus thermisch konditionierten Zonen nutzen. Abluft-Luft-Wärmepumpen können über die förderfähige Lüftung relevant sein statt über die Heizungsförderung.

Ebenfalls nicht als Heizungswärmepumpe gefördert werden gasbetriebene Wärmepumpen, Wärmepumpen mit Raumluft als Wärmequelle sowie gebrauchte Anlagen und Prototypen.

Welche Effizienzanforderungen müssen Wärmepumpen für die Förderungen erfüllen?

Damit eine Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie strenge Effizienz- und Installationsvorgaben erfüllen. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen Energieeffizienz und einer nachhaltigen Betriebsweise. Die wichtigsten Voraussetzungen für die BEG-Einzelmaßnahmen umfassen:

1. Mindestjahresarbeitszahl (JAZ):

  • Für die BEG-Einzelmaßnahmen müssen Heizungswärmepumpen eine JAZ von mindestens 3,0 erreichen. Bei Neubaukrediten gelten die jeweiligen Gebäudestandards.

2. Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) nach EN 14825:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: mindestens 150% bei 35 °C Vorlauftemperatur, mindestens 125% bei 55 °C Vorlauftemperatur
  • Erd- und Wasser-Wärmepumpen: mindestens 180% bei 35 °C Vorlauftemperatur, mindestens 140% bei 55 °C Vorlauftemperatur
  • Beide Werte sind erforderlich; nur spezielle Niedertemperatur-Wärmepumpen müssen allein den 35-°C-Wert erfüllen. Für Luft-Luft-Wärmepumpen gelten eigene Werte: bis 12 kW 181% bei Effizienzklasse A++ oder A+++, über 12 kW 150%.

3. Erneuerbare Energien-Anteil: Mindestens 65% der Heizwärme der geförderten Anlage muss aus erneuerbaren Energien stammen. 

4. Zertifizierung und Normen: Die Wärmepumpe muss nach EN 14511/EN 14825 unabhängig geprüft oder entsprechend zertifiziert sein.

5. Wärmemengen- und Stromzähler: Pflicht zur Messung von Wärme und Energie sowie Anzeige von Verbrauch und Effizienz, um die Jahresarbeitszahl (JAZ) zu berechnen.

6. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich: Pflicht zur Optimierung der Heizkurve der Wärmepumpe. Bei Luftsystemen tritt an die Stelle des hydraulischen Abgleichs der Abgleich des Luftvolumens.

7. Wärmeverteilsystem: Eine pauschale Flächenheizungspflicht für die BEG-Förderung gibt es nicht.

8. Zusätzliche Anforderungen bei neuen Erdsondenbohrungen: Eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Schäden ist erforderlich. Außerdem muss die Bohrfirma nach DVGW W 120-2 zertifiziert sein.

9. Geräusche und Steuerung: Außengeräte von Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert bleiben. Die Anlage braucht eine digitale Steuerungsschnittstelle. Ein intelligentes Messsystem einschließlich erforderlicher Steuerung muss (soweit nicht vorhanden) spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme bestellt sein. Dies gilt für Förderanträge ab dem 21.07.2026. Die Ausnahmen und Nachweise regelt das BEG-Infoblatt,

Hinweis: Alle Anforderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Übersicht der wichtigsten technischen Voraussetzungen für eine Förderung in der BEG EM:

AnforderungLuft-Wasser-WärmepumpeErdwärmepumpeWasserwärmepumpe
Mindestjahresarbeitszahl (JAZ)≥ 3,0≥ 3,0≥ 3,0
Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs)≥ 150% bei 35 °C, ≥ 125% bei 55 °C≥ 180% bei 35 °C, ≥ 140% bei 55 °C≥ 180% bei 35 °C, ≥ 140% bei 55 °C
Wärmeverteilsystemkeine pauschale Flächenheizungspflichtkeine pauschale Flächenheizungspflichtkeine pauschale Flächenheizungspflicht
Erneuerbare Energien-Anteil≥ 65% als BEG-Förderbedingung≥ 65% als BEG-Förderbedingung≥ 65% als BEG-Förderbedingung
Heizlastberechnung und hydraulischer AbgleichPflicht (Verfahren B)Pflicht (Verfahren B)Pflicht (Verfahren B)
Zertifizierung und NormenEN 14511, EN 14825EN 14511, EN 14825EN 14511, EN 14825
Wärmemengen- und StromzählerPflicht mit Verbrauchs- und EffizienzanzeigePflicht mit Verbrauchs- und EffizienzanzeigePflicht mit Verbrauchs- und Effizienzanzeige

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Förderantrag stellen: Tipps und Tricks

Durch eine sorgfältige Planung und Einhaltung aller Fristen können Sie erfolgreich Förderanträge für Wärmepumpen stellen und von attraktiven Zuschüssen und Krediten profitieren. 

Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Förderprogramme, deren Voraussetzungen und Förderhöhen. Offizielle Seiten wie die der KfW oder die zuständigen Landesministerien bieten aktuelle Informationen. Schauen Sie auch auf der Seite Ihrer Stadt oder Kommune, um eventuelle Zuschüsse nicht zu verpassen.
  • Eine zertifizierte Energieberatung ist für Gesamtsanierungen und Neubau Voraussetzung und für den Heizungstausch eine hilfreiche Vorbereitung. Ein sogenannter Energieeffizienz-Experte erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan und stellt wichtige Nachweise aus. Viele Städte und Gemeinden bieten Zuschüsse für eine erste Energieberatung.
  • Prüfen Sie genau, welches Förderprogramm für Ihre Immobilie und Ihr Vorhaben am besten geeignet ist. Der Zuschuss 458 passt zum Heizungstausch im Bestand, der Ergänzungskredit 358/359 baut darauf auf, der Kredit 261 passt zur Gesamtsanierung.
  • In der Regel muss der Förderantrag vor Beginn der Sanierungs- oder Bauarbeiten gestellt werden. Für 358/359 gilt die Ausnahme, dass die Maßnahme nach der Zuschusszusage bereits vor dem Kreditantrag beginnen darf.
  • Der Zuschussantrag wird über das KfW-Portal „Meine KfW“, Kreditanträge über den Finanzierungspartner abgewickelt. Bereiten Sie vorab alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Erforderliche Unterlagen aufbewahren: Neben der Bestätigung zum Antrag durch einen Energieexperten oder Fachbetrieb benötigen Sie Rechnungen, Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen sowie ggf. technische Prüfberichte.
  • Einige Förderprogramme lassen sich kombinieren, solange die programmspezifischen Regeln und bei BEG-Kombinationen grundsätzlich 60% der gemeinsam geförderten Kosten eingehalten werden. Besonders regionale Programme können eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn das jeweilige Programm die Kombination erlaubt.
  • Beauftragen Sie einen qualifizierten Fachbetrieb mit der Installation der Wärmepumpe. Nach Abschluss der Arbeiten muss eine Bestätigung nach Durchführung ausgestellt werden.
  • Die Effizienz der installierten Wärmepumpe sowie die Einhaltung der Förderkriterien müssen durch Fachleute bestätigt werden. Achten Sie darauf, dass alle geforderten technischen Standards eingehalten werden.

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