In Deutschland treten Hagelstürme immer häufiger auf. Doch was bedeutet das für Ihre Photovoltaikanlage? In diesem Artikel erfahren Sie, ob Hagel eine Gefahr für die Solarmodule darstellt, welche Schäden entstehen können und wie Sie sich dagegen absichern.
Das Wichtigste zuerst
- Hagel verursacht nur in seltenen Fällen Schäden bei Photovoltaik;
- Mögliche Schäden sind Mikrorisse oder Zellbrüche, Rahmen- und Glasschäden;
- Hagelschäden werden in der Regel von der Hausratversicherung gedeckt.
Wie anfällig ist Photovoltaik für Hagel?
Eine Photovoltaikanlage hält normalen Hagelstürmen stand. Schäden an PV-Modulen durch Hagel entstehen nur selten. Erst bei Hagelkörnern mit einem Durchmesser von über 5 cm kann es zu Beschädigungen kommen.
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Welche Schäden können durch Hagel entstehen?
Bei extremen Wetterbedingungen mit Hagel können Mikrorisse in den Solarzellen entstehen, das Solarglas brechen oder die Rahmen beschädigt werden.
- Mikrorisse oder Zellbrüche sind zwar winzig, können aber die Haltbarkeit des Moduls schwächen,
- Glasschäden sind sichtbar und können großflächig sein, was zum Ausfall des gesamten Systems führt,
- Schäden am Rahmen sind möglicherweise nicht sofort sichtbar, können aber zu Isolationsfehlern führen.
Alle diese Schäden führen unmittelbar zu einem Leistungsverlust und/oder zu einer Verkürzung der Lebensdauer der PV-Module.
Wie groß sind die Leistungseinbußen durch defekte PV-Module?
Ein Bericht des TÜV Rheinland über Photovoltaikanlagen ergab, dass nur in 10% der Fälle ein Leistungsabfall aufgrund von Blitzschlag, Gewitter und Hagel auftrat. Das entspricht einem Leistungsverlust von weniger als 1%.
Welche Sofortmaßnahmen sollte ich bei Hagelschlag einleiten?
Überprüfen Sie nach einem Hagelsturm alle Solarmodule auf sichtliche Schäden. Wenn Sie Schäden erkennen, schalten Sie die PV-Anlage aus und kontaktieren Ihren PV-Installateur.
Wie kann ich die PV-Module gegen einen Schaden durch Hagel schützen?
Alle auf dem Markt befindlichen Module werden einer Sicherheitsprüfung durch den TÜV unterzogen. Dazu gehören Schneelast-, Brand-, Korrosions- und Hageltests. Das IEC 61215-Zertifikat gibt an, ob ein PV-Modul hagelfest ist. Module der Klasse 2 haben die normale TÜV-Prüfung bestanden. Module der Klasse 3 bestehen einen strengeren Hagelschlagtest.
Üblich sind Hagelschlagtests mit 25 mm-Körnern. Dabei werden die Module mit Stahlkugeln beschossen, die sich mit circa 80 km/h fortbewegen. Für die Klasse 3 werden Solarkollektoren und Photovoltaikmodule einem strengeren Hagelschlagtest unterzogen. Hier sind die Hagelkörnern 35 mm groß und erreichen eine Geschwindigkeit von fast 100 km/h.
Angaben zum Hageltest finden Sie in den meisten Datenblättern der Hersteller.
Können Hagelschäden an PV-Modulen repariert werden?
Die Reparatur eines PV-Moduls ist unüblich. Wurde es beschädigt, wird es meistens ausgetauscht. PV-Anlagen werden als Teil des Gebäudes betrachtet, sodass die Hausratversicherung die Kosten deckt.
Defekte Module können bei feuchtem Wetter zu Ausfällen und Kurzschlüssen führen, sodass der Wechselrichter die Anlage automatisch abschaltet. Wenn die Sonne das Modul trocknet und der Hagelsturm die Zellverbinder nicht beschädigt hat, kann es ohne Leistungseinbußen wieder in Betrieb gehen. Die Überbrückung des Moduls ist eine weitere Option, um die Produktion des Modulstrangs aufrechtzuerhalten und den Zeitdruck bei Reparaturen zu verringern.
Welche Versicherungen bieten Schutz vor Hagelschäden an Photovoltaikanlagen?
Ist die Photovoltaikanlage an das Haus angebracht, ist sie durch die Hausratversicherung gedeckt. Dafür müssen Sie Ihren Versicherer allerdings über die PV-Anlage informieren. In neuen Policen werden sie in der Regel bereits berücksichtigt. In alten Verträgen wird sie nachträglich ergänzt. Durch die PV-Anlage steigt der Immobilienwert und somit der Versicherungsbeitrag.
Schützt die Herstellergarantie vor den Auswirkungen von Hagel?
Die Herstellergarantie deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch höhere Gewalt wie Hagel entstehen. Die Produktgarantie gewährleistet die Qualität und Fehlerfreiheit des Produkts. Sie deckt lediglich Material- und Konstruktionsfehler sowie Verarbeitungsmängel ab.
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