Die Kleinunternehmerregelung war in Deutschland lange Zeit eine beliebte Option für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Ob diese Regelung angesichts neuer Gesetzesänderungen im Jahr 2024 noch relevant ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zuerst
- Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen mit unter 30 kWp.
- Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, allerdings entfällt dadurch auch der Vorsteuerabzug.
- Trotz Steuerfreiheit kann die Kleinunternehmerregelung für bestimmte Betreiber weiterhin von Interesse sein, vorrangig bei geringen Einnahmen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es Betreibern von PV-Anlagen, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Dafür darf ihr Vorjahresumsatz 22.000 € und der laufende Jahresumsatz 50.000 € nicht überschreiten.
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Wo beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dies kann direkt bei der Anmeldung des Gewerbes geschehen oder später. Wählen Sie zunächst die Regelbesteuerung, dürfen Sie erst nach fünf Jahren auf die Kleinunternehmerregelung umsteigen.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Damit Sie als Kleinunternehmer gelten, darf Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 € betragen. Im laufenden Jahr darf Ihr Umsatz 50.000 € nicht überschreiten. Dazu gehören die Einnahmen aus Ihrer Photovoltaikanlage und alle anderen steuerpflichtigen Umsätze.
Ist die Kleinunternehmerregelung in 2024 überhaupt noch sinnvoll?
Im Jahr 2024 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Ab dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp. Diese Steuerbefreiung gilt auch für Erwerb, Lieferung, Einfuhr und Installation inklusive Stromspeicher. Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen.
Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Die Kleinunternehmerregelung ist zwar nicht mehr sinnvoll, dafür aber die Regelbesteuerung. Sie kommt hauptsächlich für Photovoltaikanlagen über 30 kWp zum Tragen, die nicht von der Steuerbefreiung betroffen sind.
Bei der Regelbesteuerung müssen Betreiber Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom erheben und ans Finanzamt abführen. Ein wesentlicher Vorteil ist der Vorsteuerabzug. Dadurch können PV-Betreiber die bei der Anschaffung und Installation der Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Dies ist besonders bei hohen Anfangsinvestitionen von Vorteil.
Im Folgenden die Unterschiede zwischen der Steuerbefreiung oder Regelbesteuerung:
Kriterium | Steuerbefreiung | Regelbesteuerung |
---|---|---|
Anlagengröße | bis 30 kWp (Einfamilienhaus) / bis 15 kWp (pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern) | über 30 kWp |
Umsatzsteuer | keine Umsatzsteuer auf Einnahmen und Eigenverbrauch | Umsatzsteuer auf Einnahmen und Eigenverbrauch |
Vorsteuerabzug | kein Vorsteuerabzug | Vorsteuerabzug möglich (Rückerstattung der beim Kauf und bei der Installation gezahlten Umsatzsteuer) |
Buchführungsaufwand | gering | höher, da Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sind |
Anwendungsbereich | kleine PV-Anlagen unter der Steuerbefreiungsgrenze | größere PV-Anlagen über der Steuerbefreiungsgrenze |
Ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung rückwirkend möglich?
Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist durch eine einfache Mitteilung an das Finanzamt möglich. Besondere formale Anforderungen sind nicht erforderlich. Wenn Sie die Anforderungen der Kleinunternehmerregelung erfüllen, genehmigt das Finanzamt in der Regel die Änderung. Sie können die Änderung sogar rückwirkend in Ihrer Umsatzsteuererklärung für das nächste Jahr angeben, solange Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben und alle Bedingungen erfüllen.
Muster: Antrag auf Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Unter dem folgenden Link finden Sie einen Musterantrag, wenn Sie nachträglich in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchten:
-> Muster: Antrag Wechsel Kleinunternehmerregelung Photovoltaik
Wirkt sich die Kleinunternehmerregelung auf die Einkommensteuer aus?
Die Kleinunternehmerregelung hat keinen direkten Einfluss auf die Einkommensteuer. Entscheidend sind hier die erzielten Gewinne oder Verluste aus der PV-Anlage, unabhängig von der Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Für eine tiefergehende Analyse und spezifische Berechnungen sollten Sie immer einen Steuerberater konsultieren.
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