Das Wichtigste zuerst
- Mit dem Programm SolarPLUS fördert das Land Berlin PV-Anlagen und Stromspeicher.
- Stromspeicher werden im Rahmen von SolarPLUS zusammen mit einer neuen PV-Anlage nach PV-Leistung.
- Fassaden- und Gründach-PV erhalten im Rahmen von SolarPLUS L bis zu 50% Zuschuss für Mehrkosten.
- Bundesweit stehen der KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz zur Verfügung.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Berlin?
Berlin hat sein Photovoltaik-Förderprogramm SolarPLUS neu strukturiert. Seit dem 8. Januar 2026 stehen in dem Programmteil SolarPLUS S Zuschüsse für Zählerschränke, Stromspeicher und denkmalgerechte PV-Anlagen für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern bereit. Der Programmteil SolarPLUS L bietet hingegen Zuschüsse für größere Photovoltaik-Projekte für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Die Zuschüsse für Balkonkraftwerke wurden eingestellt. Verwaltet wird die PV-Förderung von der IBB Business Team GmbH.
| Was wird gefördert | Wer wird gefördert? | Wie viel Förderung? | Details |
|---|---|---|---|
| Zählerschränke | Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser | pauschal 750 € | Mindestkosten 1.160 €, Begründung nötig, warum ein neuer Zählerschrank notwendig ist |
| PV-Anlage mit Stromspeicher | Mehrfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihen- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 4.750 € (SolarPLUS S) / bis zu 30.000 € (SolarPLUS L) | Förderhöhe abhängig von der Leistung der Anlage (SolarPLUS S) bzw. der Unternehmensgröße (SolarPLUS L) |
| Denkmalgerechte PV | Mehrfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihen- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 5.700 € (SolarPLUS S) / bis zu 30.000 € (SolarPLUS L) | Genehmigung von Unterer Denkmalschutzbehörde, Mindestkosten 1.000 € (SolarPLUS L) |
| Gutachten, Studien, Konzepte, Beratung | Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 15.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | Dachgutachten, Machbarkeitsstudien für PV-Projekte, Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen |
| Messplätze | Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 15.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | zu kleine oder veraltete Messplätze, Mindestkosten 1.000 € |
| Zusammenlegen von Netzanschlüssen | Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 10.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | nur für Projekte für Mieterstrom oder Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung |
| Fassaden-PV | Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 30.000 € | Mindestkosten 1.000 €, muss Teil der Gebäudehülle sein |
| Gründach-PV | Mehrfamilienhäuser, Gewerbe | bis zu 30.000 € | Mindestkosten 1.000 €, nur wenn GründachPLUS-Förderung nicht möglich ist |
Wie stelle ich den Förderantrag?
Ihren Förderantrag stellen Sie online beim IBB Business Team. Für den Projektbeginn gelten bei SolarPLUS S und L unterschiedliche Voraussetzungen (siehe Schritt 2). So geht's:
Schritt 1: Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag zur Solarförderung online über das IBB-Portal ein. Die Antragstellung ist kostenlos und unverbindlich.
Für die Antragstellung der Förderung SolarPLUS S benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie Ihres Personalausweises (des Unterschriftsbevollmächtigten)
- Kontodaten (IBAN)
- Angebot für jeweiliges PV-Projekt
- Bei Zählerschrank-Förderung Begründung, warum neuer Zählerschrank nötig ist
- Ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ggf. Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde
Schritt 2: Förderbestätigung abwarten
Bei Anträgen für SolarPLUS S darf Ihr PV-Projekt bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein und nicht vor Inkrafttreten der geltenden Richtlinie begonnen haben. Für SolarPLUS L gilt: Beginnen Sie Ihr Projekt erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko, sonst ist es nicht förderfähig. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Bewilligung.
Schritt 3: Inbetriebnahme und Abrechnung
Nach Abschluss Ihres Projekts haben Sie drei Monate Zeit zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen:
- Je nach Maßnahme Inbetriebnahmeprotokoll für die PV-Anlage und gegebenenfalls den Stromspeicher
- Alle sachdienlichen Rechnungen (Originalrechnungen oder beglaubigte Kopien) plus Zahlungsbelege
- Kurzer Bericht über Zeitraum und Umsetzung im Portal
- Bei denkmalgerechter PV zusätzlich Fotos
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Wie erfolgt die Auszahlung von SolarPLUS durch die IBB?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Sie müssen die Auszahlung nach Abschluss des Projekts und Erhalt Ihres Förderbescheids separat im entsprechenden Reiter Ihres elektronischen Antrags beantragen. Dort laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, und das IBB Business Team prüft diese. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung.
Kommunale Förderprogramme in Berlin
Neben dem landesweiten Förderprogramm sind derzeit keine zusätzlichen beantragbaren bezirklichen PV-Anschaffungszuschüsse belegt (Stand September 2026). Dafür haben Sie weitere bundesweite Optionen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Unabhängig vom Wohnort stehen Ihnen für Ihr Solarprojekt in Schleswig-Holstein bundesweite PV-Förderungen zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen an und durch die Einspeisevergütung erhalten Sie eine festgeschriebene Vergütung für den ins Stromnetz gelieferten Ertrag. Obendrein entfällt für PV-Anlagen, Speicher und Stecker-Solar-Geräte unter den gesetzlichen Gebäude- und Leistungsvoraussetzungen die Mehrwertsteuer.
KfW-Förderprogramm 270
Mit dem Darlehen „Erneuerbare Energien“ (KfW-Kredit 270) greift die KfW-Bank Unternehmen und Privatpersonen finanziell unter die Arme. Der Förderkredit umfasst die Realisierung von PV-Systemen und Stromspeichern mit einer Summe von bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Der Zinssatz ist variabel und hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Als Privatperson müssen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.
Einspeisevergütung
Für Solarstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen, zahlt Ihr Netzbetreiber eine feste Einspeisevergütung. Diese Einnahmequelle ist für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Jahre zugesichert und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Um sinkende Systemkosten und technologischen Fortschritt abzubilden, wurden die festgesetzten Tarife bislang zweimal im Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1% abgesenkt.
Die folgenden Sätze gelten anteilig nach Leistungsanteil für Gebäude- und Lärmschutzwandanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026:
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 8,10 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 7,06 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 5,84 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
Die Direktvermarktungsspalte nennt den anzulegenden Wert zur Berechnung der Marktprämie, keinen garantierten Verkaufspreis. Die Auszahlung der festen Einspeisevergütung übernimmt Ihr zuständiger Netzbetreiber im monatlichen Rhythmus. Voraussetzung für den Geldfluss ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Bei negativen Börsenstrompreisen kann die Vergütung zeitweise entfallen. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird; für Anlagen unter 2 kW gilt zusätzlich eine Ausnahme bis zum Ende des Jahres einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur.
Nullsteuersatz
Eine massive Erleichterung bei den Anschaffungskosten bringt der seit dem 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speichersysteme. Die Mehrwertsteuer mit 0% gilt für Solarmodule, wesentliche Komponenten, PV-Stromspeicher und die Montageleistungen, wenn die Anlage auf, in oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen oder gemeinwohlbezogenen Gebäuden installiert wird. Bis 30 kWp laut MaStR gelten diese Gebäudevoraussetzungen als erfüllt. Wartungsleistungen sind nicht pauschal steuerfrei.
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