Photovoltaik-Förderung Berlin: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Berlin?

Das Förderprogramm "SolarPLUS" in Berlin ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Programms "EnergiespeicherPLUS". Es unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern. Auch Mieter können Zuschüsse für Balkonkraftwerke erhalten. Die Fördermittel werden von der Investitionsbank Berlin (IBB) zur Verfügung gestellt. Die Anträge reicht man direkt bei der IBB ein.

Das Förderprogramm "EnergiespeicherPLUS" endete am 31.08.2022. Ab dem 01.9.2022 werden PV-Speichersysteme jedoch weiterhin über das SolarPLUS-Programm gefördert. Am 10. Februar 2023 wurde das SolarPLUS-Programm um den Förderbaustein "E-Stecker-Solaranlagen" erweitert. Damit werden nun auch Balkonanlagen mit bis zu 500 € gefördert.

Voraussetzungen vom SolarPLUS-Programm

Die Förderung wird nur für neue PV-Anlagen gewährt, die auch Solarspeichersysteme umfassen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderung steht sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch anderen juristischen Personen zur Verfügung. Auch öffentliche Einrichtungen, wie die Berliner Bezirke, dürfen die Förderung in Anspruch nehmen.

  • Die PV-Anlage muss neu und netzdienlich sein;
  • Die PV-Anlage muss seit mindestens drei Jahren am Installationsort in Betrieb sein;
  • Sie sollte das richtige Größenverhältnis zwischen Solaranlage und Batteriespeicher aufweisen, mit einem Verhältnis von mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh;
  • Wichtig ist, dass mit dem Bau nicht vor Einreichung des Antrags begonnen wird. Die Auftragserteilung an einen Handwerksbetrieb gilt als Ausgangspunkt.

Fördermodule und Zuschüsse vom SolarPLUS-Programm

Projekte werden gefördert, wenn sie in ein oder mehrere Module passen. Fördermittel können mehrere Module kombinieren.

  • Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 65 %. 
    • Das Modul A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen umfasst die Kosten für eine steuerliche Beratung zu Solaranlagen. Sie gilt für Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser. Die Beratung wird von einem Steuerberater durchgeführt und der Zuschuss beträgt pauschal 226,10 €.
  • Modul B Hauselektrik: Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 65 % für Messstellen, Stromzähler und Hausanschlusszusammenlegung.
  • Modul C Stromspeicher: Der Kauf von Stromspeichersystemen wird subventioniert, einschließlich der Kosten für Managementsysteme und notwendige Komponenten. Die Förderung gilt auch für Miet- und Pachtverträge für Stromspeichersysteme. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Förderung 300 € pro nutzbaren kWh, bis maximal 15.000 €.
  • Modul D Sonderanlagen-Boni
    • D 1 Denkmalgerechte PV: Photovoltaikanlagen können mit einer Genehmigung auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden. Zu den förderfähigen Systemen gehören Solardachziegel, Indach-PV-Systeme, Solardachbahnen und farblich angepasste Solarsysteme. Der Zuschuss deckt 65 % der zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Standard-PV-Systemen.
    • D2 Fassaden-PV: Photovoltaikanlagen, die in die Fassade eines Gebäudes integriert sind, erhalten einen Zuschuss von bis zu 65 %. Damit werden die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Standard-PV-Anlagen subventioniert.
    • D3 Gründach-PV: Die Mehrkosten, die durch die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einem Gründach entstehen, werden mit bis zu 65 % bezuschusst. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise eine höhere Unterkonstruktion im Vergleich zu Standard-PV-Anlagen.
  • Modul E Steckersolargeräte: Balkonkraftwerke werden mit bis zu 500 € pro Gerät (inklusive PV-Module und Wechselrichter) gefördert. Das Förderprogramm bewilligt maximal 14.000 Anträge. Um die Förderung zu beantragen, ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung erforderlich. Außerdem muss die steckerfertige Solaranlage bei der Stromnetz Berlin GmbH und der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wie stelle ich den Förderantrag?

Der Förderantrag wird direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt. Dabei reichen Sie mehrere Unterlagen ein:

  • De-minimis-Erklärung;
  • Angebot für das PV-Anlagensystem inklusive Solarspeicher;
  • Nachweis der Funktionsfähigkeit der geplanten Solaranlage, einschließlich des Speichers;
  • Verpflichtungserklärung zur Nutzung des Speichers über drei Jahre;
  • ggf. Baugenehmigung für die Errichtung der PV-Anlage;
  • ggf. Angebot für die prognosebasierte Betriebsstrategie;
  • ggf. Zulassungsbescheinigung für das Elektrofahrzeug.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Sobald Sie den Förderbescheid von der IBB Business Team GmbH erhalten, können Sie mit der Installation sofort loslegen. Nachdem Ihre Solaranlage in Betrieb genommen wurde, haben Sie drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen bei der IBB Business Team GmbH einzureichen:

  • Das Inbetriebnahmeprotokoll für das gesamte PV-Anlagensystem;
  • Alle Rechnungen, die sachdienlich sind;
  • Die Registrierungsnummer des Elektrounternehmens-,
  • Bericht über Erfahrungen und Hemmnisse bei der Installation.

Kommunale Förderprogramme in Berlin

Neben dem landesweiten Förderprogramm stehen keine weiteren kommunalen Förderprogramme in Berlin zur Verfügung. Dafür haben Sie weitere bundesweite Optionen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Bundesweit gibt es mehrere Förderprogramme, wie den KfW-Kredit 270, den KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Für die Finanzierung von PV-Anlagen bietet die KfW den KfW-Kredit 270 zu zinsgünstigen Konditionen an. Er steht Privatpersonen und Unternehmen offen. Der Kredit deckt Anschaffungs- und Installationskosten ab. Der Höchstbetrag liegt bei 50 Millionen Euro. Der Zinssatz liegt je nach Gebäudeklasse zwischen 4,75 und 11,51 %.

KfW-Förderungsprogramm 442

Seit dem 26. September 2023 gibt es einen neuen Zuschuss, den KfW-Zuschuss 442. Er wird für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und eine Ladestation für Elektroautos gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt 10.200 €. Das Programm heißt "Solarstrom für Elektroautos" und ist dem Bundesverkehrsministerium unterstellt. Dieses Programm lässt sich allerdings nicht mit anderen Programmen kombinieren.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Subvention für selbst erzeugten Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die letzte Anpassung erfolgte am 30. Juli 2022 und gilt in ihrer jetzigen Form bis Februar 2024.

  • PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 8,2 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung;
  • PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,1 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung;
  • PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 5,8 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung.

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