Berlin fördert Photovoltaikanlagen durch das Programm SolarPLUS. Neben Stromspeichern und Balkonkraftwerken werden auch innovative Lösungen wie Fassaden- und Gründach-Anlagen unterstützt. Erfahren Sie hier, wie Sie von den attraktiven Zuschüssen profitieren können.
Das Wichtigste zuerst
- SolarPLUS-Programm fördert PV-Anlagen, Stromspeicher und Balkonkraftwerke in Berlin.
- Balkonkraftwerke erhalten bis zu 250 € Zuschuss.
- Stromspeicher werden mit bis zu 300 € pro kWh gefördert, bis maximal 15.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Fassaden- und Gründach-PV erhalten 65% Zuschuss für Mehrkosten bis maximal 30.000 €.
- Bundesweit stehen der KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz zur Verfügung.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Berlin?
Berlin hat sein Photovoltaik-Förderprogramm SolarPLUS neu strukturiert: Seit dem 8. Januar 2026 bietet Berlin mit SolarPLUS S Zuschüsse für Zählerschränke, Stromspeicher und denkmalgerechte PV-Anlagen für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Das Programm SolarPLUS L bietet Zuschüsse für größere Photovoltaik-Projekte für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Die Zuschüsse für Balkonkraftwerken wurden eingestellt. Verwaltet wird die PV-Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB).
| Was wird gefördert | Wer wird gefördert? | Wie viel Förderung? | Details |
|---|---|---|---|
| Zählerschränke | EFH, ZFH, RH | pauschal 750 € | Mindestkosten 1.160 €, Begründung nötig, warum ein neuer Zählerschrank notwendig ist |
| PV-Anlage mit Stromspeicher | EFH, ZFH, RH & MFH, Gewerbe | bis zu 4.750 € (privat) / bis zu 30.000 € (Unternehmen) | Förderhöhe abhängig von der Leistung der Anlage bzw. der Unternehmensgröße, |
| Denkmalgerechte PV | EFH, ZFH, RH & MFH, Gewerbe | bis zu 5.700 € (privat) / bis zu 30.000 € (Unternehmen) | Genehmigung von Unterer Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, Mindestkosten 1.000 € (Unternehmen) |
| Gutachten, Studien, Konzepte, Beratung | MFH, Gewerbe | bis zu 15.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | Dachgutachten, Marbarkeitsstudien für PV-Projekte, Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen |
| Messplätze | MFH, Gewerbe | bis zu 15.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | zu kleine oder veraltete Messplätze, ansonsten Mindestkosten 1.000 € |
| Zusammenlegen von Netzanschlüssen | MFH, Gewerbe | bis zu 10.000 €, abhängig von Unternehmensgröße | nur für Projekte für Mieterstrom oder Gemeinschaftlicher Gebäudeverordnung |
| Fassaden-PV | MFH, Gewerbe | bis zu 30.000 € | Mindestkosten 1.000 €, muss Teil der Gebäudehülle sein |
| Gründach-PV | MFH, Gewerbe | bis zu 30.000 € | Mindestkosten 1.000 €, nicht kombinierbar mit GründachPLUS |
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Wie stelle ich den Förderantrag?
Sie müssen den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen. So geht's:
Schritt 1: Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag zur Solarförderung online über das IBB-Portal ein. Die Antragstellung ist kostenlos und unverbindlich.
Für die Antragstellung der Förderung SolarPLUS S benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie Ihres Personalausweises (des Unterschriftsbevollmächtigten)
- Kontodaten (IBAN)
- Angebot für jeweiliges PV-Projekt
- Bei Zählerschrank-Förderung Begründung, warum neuer Zählerschrank nötig ist
- Ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Ggf. Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde
Schritt 2: Förderbestätigung abwarten
Bei Anträgen für SolarPLUS S dürfen Sie mit Ihrem PV-Projekt nicht vor dem 02.01.2026 begonnen haben, um eine Förderung zu erhalten. Das Projekt darf zur Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein. Für SolarPLUS L gilt: Beginnen Sie Ihr Projekt erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung, sonst ist es nicht förderfähig.
Schritt 3: Inbetriebnahme und Abrechnung
Nach der Installation und Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage haben Sie drei Monate Zeit zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen:
- Inbetriebnahmeprotokoll für das gesamte PV-Anlagensystem
- Alle Rechnungen, die sachdienlich sind (Originalrechnungen oder beglaubigte Kopien)
- Registrierungsnummer des Elektrounternehmens
- Bericht über Erfahrungen und Hemmnisse bei der Installation
Wie erfolgt die Auszahlung von SolarPLUS durch die IBB?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage, aber nicht automatisch. Sie müssen die Auszahlung nach Abschluss des Projekts und Erhalt Ihres Förderbescheids separat im entsprechenden Reiter Ihres elektronischen Antrags beantragen. Dort laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, und die IBB prüft diese. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Bankkonto. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis acht Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
Kommunale Förderprogramme in Berlin
Neben dem landesweiten Förderprogramm stehen keine kommunalen Förderprogramme in Berlin zur Verfügung. Dafür haben Sie weitere bundesweite Optionen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Betreiber von Photovoltaikanlagen in Bayern können auf verschiedene bundesweite Förderprogramme zugreifen, die den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Dazu zählen insbesondere der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung, die Investitionen in PV-Anlagen und deren Wirtschaftlichkeit verbessern.
KfW-Förderprogramm 270
Das KfW-Programm (Kredit 270) „Erneuerbare Energien – Standard" bietet eine zinsgünstige Finanzierung für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können diesen Kredit in Anspruch nehmen, um die Kosten für ihre Anlage zu decken.
Konditionen:
- Finanzierungssumme: bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben
- Zinssätze: ab 3,23%, abhängig von Bonität und Marktlage
- Laufzeit: bis zu 20 Jahre, davon maximal 5 Jahre tilgungsfrei
- Kombinierbarkeit: Kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie unterliegt einer halbjährlichen Degression von etwa 1% pro Jahr. Die Vergütungssätze wurden zuletzt zum 1. Februar 2026 angepasst und gelten bis Ende Juli 2026.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Dies macht PV-Anlagen zu einer langfristig planbaren Investition.
Nullsteuersatz
Der Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wurde am 1. Januar 2023 eingeführt. Diese Maßnahme reduziert die Anschaffungskosten für PV-Systeme erheblich, da Käufer keine Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und Installationsleistungen zahlen müssen. Der Nullsteuersatz gilt für alle neu installierten Anlagen und trägt damit maßgeblich zur Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Investitionen bei. Diese Förderung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende und macht PV-Anlagen für Privatpersonen deutlich attraktiver.
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