Das Wichtigste zuerst
- Im Jahr 2026 stehen in Deutschland zahlreiche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für PV-Anlagen zur Verfügung.
- KfW-Förderung 270: Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Stromspeicher.
- Einspeisevergütung: Eine staatlich festgelegte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.
- Nullsteuersatz: Keine Umsatzsteuer auf Kauf und Installation begünstigter PV-Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden und anderen begünstigten Gebäuden.
- Regionale Förderprogramme: Zusätzliche finanzielle Unterstützung steht je nach Bundesland zur Verfügung.
- Kommunale Zuschüsse: Es gibt spezifische Zuschüsse für PV-Anlagen in verschiedenen Städten und Gemeinden.
Welche Förderungen gibt es in Deutschland für Photovoltaik in 2026?
In 2026 stehen in Deutschland weiterhin verschiedene Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen zur Verfügung, die sowohl bundesweite als auch regionale Programme umfassen. Auf Bundesebene können Sie von zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank, der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie von steuerlichen Erleichterungen profitieren.
| Förderung | Förderfähige Maßnahmen | Art | Höhe |
|---|---|---|---|
| KfW-Förderung 270 | PV-Anlagen und Speicher | Kredit | zinsgünstiges Darlehen, bis 100% der Kosten bis 150 Mio. € |
| Einspeisevergütung | Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz | Vergütung | 5,44–12,22 ct/kWh (für Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026) |
| Nullsteuersatz | Kauf und Installation von PV-Anlagen | Steuererleichterung | 0% Umsatzsteuer |
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KfW-Förderung 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte sowie gemeinnützige Organisationen. Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank, die Ihre Bonität prüft und den Kredit bei der KfW für Sie beantragt. Den Antrag sollten Sie über Ihren Finanzierungspartner vor einer verbindlichen Bestellung bzw. vor dem Beginn des Vorhabens stellen. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des Stroms einspeisen bzw. verkaufen. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen wie der Einspeisevergütung ist möglich. Der Zinssatz hängt unter anderem von Laufzeit, Bonität und Sicherheiten ab. Die Zinsbindung entspricht dabei nicht immer der gesamten Kreditlaufzeit.
Die genauen Konditionen des KfW-Programms sind aktuell wie folgt:
| Variable | Konditionen |
|---|---|
| Finanzierung | bis zu 100% der Anlagenkosten pro Vorhaben |
| Auszahlung | 100%, einmalig oder in Teilbeträgen |
| Abruf | innerhalb von 12 Monaten nach Zusage |
| Höchstbetrag | 150 Mio. € |
| Bereitstellungsprovision | 0,15% pro Monat, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage |
| Sollzins | abhängig von Laufzeit, Bonität und Sicherheiten; Zinsbindung nicht immer gleich Gesamtlaufzeit |
| Mindestlaufzeit | 2 Jahre |
| Maximale Laufzeit | 30 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1 bis 5 Jahre |
| Tilgungsfreie Zeit | Zahlung der Zinsen |
| Nach der tilgungsfreien Zeit | gleiche vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen auf die Restschuld |
| Art und Höhe der Sicherheiten | je nach Vereinbarung mit Ihrer Hausbank |
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Diese Regelung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und bietet PV-Anlagenbetreibern finanzielle Sicherheit. Die Vergütungssätze werden halbjährlich angepasst und betragen für neue Inbetriebnahmen vom 01.08. bis zum 31.12.2026 zwischen 5,44 und 12,22 Cent pro kWh, je nach Art der Einspeisung und Leistung der Solaranlage. Die Sätze gelten anteilig je Leistungsstufe: Bei einer größeren Anlage erhält der Leistungsanteil bis 10 kWp den höheren Satz, erst der darüber liegende Anteil den niedrigeren Satz.
| Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 Cent / kWh | 12,22 Cent / kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 Cent / kWh | 10,24 Cent / kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 Cent / kWh | 10,24 Cent / kWh |
Die Vergütung wird grundsätzlich für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Für betroffene Neuanlagen entfällt die Vergütung in Zeiträumen mit negativen Börsenpreisen. Für Anlagen unter 100 kW gilt eine Ausnahme bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein Smart-Meter eingebaut wurde. Zugleich regelt das Gesetz eine Verlängerung des Vergütungszeitraums. Die exakten Auswirkungen hängen von dem Inbetriebnahmedatum und den Übergangsregeln ab.
Nullsteuersatz für Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz für PV-Anlagen. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation einer begünstigten PV-Anlage auf oder nahe Wohngebäuden und anderen begünstigten Gebäuden anfällt. Dies senkt die Anschaffungskosten erheblich und macht den Einstieg in die Solarenergie finanziell attraktiver. Der Nullsteuersatz gilt auch für wesentliche Komponenten, geeignete Speicher und die Montagekosten.
Bis einschließlich 30 kWp gilt eine gesetzliche Vereinfachung: Die Gebäudebedingung wird dann ohne weitere Prüfung angenommen. Daher sind 30 kWp keine absolute Obergrenze für den Nullsteuersatz.
Welche regionalen PV-Förderungen gibt es in Deutschland 2026?
Neben den bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Förderungen, die zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Diese Förderungen variieren je nach Bundesland und haben unterschiedliche Voraussetzungen und Förderhöhen.
Hier eine aktuelle Übersicht der regionalen PV-Förderungen im Jahr 2026 (Stand der Länderprogramme im September 2026; verfügbare Fördermittel sind nicht garantiert):
| Bundesland | Förderprogramm | Förderfähige Maßnahmen | Art der Förderung | Höhe der Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik | PV-Anlagen bis 30 kW und Speicher, auch Nachrüstung | zinsverbilligtes Darlehen | Kreditsummen ab 5.000 €; nur für Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten, eine selbst genutzt |
| Bayern | kein allgemeiner Landeszuschuss für private Standard-PV | – | – | – |
| Berlin | SolarPLUS S / SolarPLUS L | S: Zählerschrank, Speicher, Denkmal-PV nach Anlagenklasse; L: förderfähige Speicher- und Sonder-PV-Maßnahmen sowie Gutachten | Zuschuss | S: Zählerschrank 750 €, Speicher 500–4.750 €, Denkmal-PV 600–5.700 €; L: 30/40/50% für Speicher-/Sonder-PV-Maßnahmen, max. 30.000 €, Gutachten 45/55/65%, max. 15.000 €; keine neue Balkonkraftwerk-Förderung |
| Brandenburg | kein allgemeiner Landeszuschuss für private PV oder Heimspeicher | – | – | – |
| Bremen | BAB-Kredit Rund ums Haus | PV über 800 W und Speicher an Wohngebäuden | Kredit, kein Zuschuss | bis 50.000 € / bis 100%, 10 Jahre, ein tilgungsfreies Jahr |
| Hamburg | Hamburger Gründachförderung und Balkon-PV für Mieterinnen und Mieter | Dachbegrünung und Solar-Unterkonstruktion getrennt von PV-Modulen; einkommensabhängige Balkon-PV | Zuschuss | Dachbegrünung 60% für private Selbstnutzer/Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. 40% für andere, max. 100.000 €; Solar-Unterkonstruktion 40%, max. 50 €/m² Modulfläche, keine PV-Module; Balkon-PV 90%, max. 500 €, bis 31.07.2027 |
| Hessen | WIBank PV-Anlagen-Darlehen | PV bis 20 kW auf selbst genutztem Wohneigentum, Speicher nur zusammen mit neuer PV | Darlehen mit 1,5 Prozentpunkten Zinsverbilligung | 10.000–50.000 €, 10 Jahre |
| Mecklenburg-Vorpommern | Förderung für Mini-Solaranlagen | kleine PV-Anlagen für Mieter, 200–800 W Wechselrichterleistung | Zuschuss | bis zu 500 €, begrenzt auf die Kosten; Eigentümerbudget ausgeschöpft; Programm bis Ende 2027; keine parallele EEG-Vergütung |
| Niedersachsen | kein allgemeiner Landeszuschuss für private Dach-PV/Speicher | – | – | – |
| Nordrhein-Westfalen | progres.NRW | relevante PV-Förderbereiche derzeit ohne Antragsmöglichkeit | – | – |
| Rheinland-Pfalz | ISB 505 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums | nur bei Einhaltung der Einkommens- und Wohnraumgrenzen; PV nur für Eigenbedarf: entweder keine öffentliche Netzeinspeisung oder Einspeicherung bei einem Stromanbieter mit Rückabruf bei Bedarf, ohne Einspeisevergütung | Darlehen mit einkommensabhängigen Tilgungszuschüssen im Programm, kein allgemeiner PV-Barkostenzuschuss | Darlehen bis 100.000 € für bis 4 Personen, +5.000 € je weiterer Person |
| Saarland | PV-Speicher-Saar, nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) / Nichtwohngebäude | Speicher ab 6,5 kWh mit neuer PV ab 5 kW | Zuschuss | 200 €/kWh, max. 30.600 €; Laufzeit bis 2028; kein allgemeiner Zuschuss für private Heimspeicher |
| Sachsen | SAB Sachsenkredit Energie und Speicher | PV über 30 bis 1.000 kW, Speicher mit entsprechender PV-Verknüpfung und programmspezifischen Anforderungen; Kredit 35.000 € bis 5 Mio. € | zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss | grundsätzlich 10%, Speicher 20%, insgesamt max. 50.000 €; EEG-geförderte PV erhält nicht zugleich diesen PV-Tilgungszuschuss; kein typisches 5–10-kWp-Hausprogramm |
| Sachsen-Anhalt | kein aktueller allgemeiner privater Speicherzuschuss; ENERGIE nur für Unternehmen | PV nur als ergänzender Teil einer Gebäude-Effizienzmaßnahme | Zuschuss | Förderquoten 50/35/20% je Unternehmensgröße, max. 1 Mio. €; kein eigenständiger PV-Zuschuss, keine EEG-Kombination |
| Schleswig-Holstein | kein allgemeiner Landeszuschuss für private Standard-PV oder Heimspeicher | – | – | – |
| Thüringen | SolarInvest geschlossen; kein allgemeiner aktueller Landeszuschuss für private Standard-PV oder Heimspeicher | – | – | – |
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Welche Zuschüsse gibt es in den einzelnen Kommunen?
Auch 2026 bieten zahlreiche deutsche Kommunen weiterhin Förderprogramme für PV-Anlagen an. Diese Programme variieren je nach Stadt und unterstützen sowohl die Installation neuer PV-Anlagen als auch die Erweiterung bestehender Systeme. Die folgende Tabelle ist eine Auswahl belegter Angebote (Stand September/Oktober 2026). Stellen Sie den Antrag in der Regel vor Kauf oder Beauftragung und planen Sie ein, dass die Mittel begrenzt sind:
| Kommune | Förderprogramm | Was wird gefördert? | Höhe der Förderung |
|---|---|---|---|
| Aachen | Förderprogramm Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme | Mieterstrom/Gebäudestrom in Mehrfamilienhäusern (MFH), PV für KMU sowie förderfähige Speicher | MFH-Mieterstrom/Gebäudestrom 200 €/kWp, max. 10.000 €; Speicher 100 €/kWh, max. 5.000 €; KMU-PV 100 €/kWp, max. 10.000 €; keine allgemeine Förderung für Ein-/Zweifamilienhäuser oder Balkon-PV |
| Bad Kreuznach | Balkonkraftwerke für Privathaushalte, bis 31.03.2027 | Balkonkraftwerke | bis 250 €, höchstens Kaufpreis; Antrag spätestens 6 Monate nach Kauf |
| Buckenhof | Photovoltaik Förderung | PV-Anlagen, Stromspeicher, Balkonkraftwerke | PV ohne Speicher 50 €/kWp, max. 250 €; PV mit Speicher 50 €/kWp + 50 €/kWh, zusammen max. 500 € (je max. 5 kWp/kWh); Balkon-PV 50 € pauschal |
| Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik | PV-Anlage, Balkonkraftwerke | 200 € pro kWp bis max. 6.000 €; Balkon-PV 200 € bei einem / 400 € bei zwei Modulen, jeweils max. 50% der Kosten |
| Dortmund | Förderung von PV-Anlagen auf Vereinsgebäuden | PV-Anlagen für Vereine ab 5 kWp | bis zu 50% der Kosten, max. 15.000 €; Speicher nicht gefördert |
| Frankfurt | Klimabonus | Photovoltaik, Speicher, Solargründach | PV und Speicher grundsätzlich 20%, Solargründach 30%; gemeinschaftliche Projekte ggf. +5 Prozentpunkte; Balkonförderung ausgeschöpft |
| Gelsenkirchen | Förderung von PV-Anlagen in Gelsenkirchen | nur Balkon-PV, neue Geräte bis 800 W | 100 €, höchstens Kosten; Antrag bis zum 13.12.2026 |
| Kassel | Förderung Balkonkraftwerk | Balkonkraftwerke | 150 € pauschal; Antrag und Bewilligung vor Kauf |
| Köln | Klimafreundliches Wohnen, bis Dezember 2026 | Photovoltaik, Speicher, Balkonkraftwerke | Staffelpauschalen: PV 1.500–2.500 €, Speicher 500–1.300 €, Balkon-PV 150 € bzw. 300 € mit Köln-Pass |
| Marloffstein | Photovoltaik Förderung | PV-Anlagen, Speicher, Balkonkraftwerke | PV ohne Speicher 50 €/kWp, max. 250 €; PV mit Speicher 50 €/kWp + 50 €/kWh, zusammen max. 500 € (je max. 5 kWp/kWh); Balkon-PV 50 € pauschal |
| Osnabrück | Osnabrück saniert | Photovoltaik an bestehenden Wohngebäuden | 400 €/kWp nur für neu errichtete Leistung oberhalb 8 kWp, max. 30% der Nettokosten und max. 20.000 €; Antrag vor Beauftragung |
| Rottenburg am Neckar | Nachhaltig Bauen und Sanieren | nur Indach-/Solarziegel-PV im Bereich Altstadt-/Ortsbildsatzungen | 20% der Kosten, max. 3.000 € |
| Spardorf | Photovoltaik Förderung | notstromfähige PV ab 5 kWp mit Speicher ab 5 kWh | 750 €, max. 60% der Kosten; Inselumschaltung, Schwarzstart, Sektorkopplung und Netzladefähigkeit erforderlich |
| Stuttgart | Stuttgarter Solaroffensive | begleitende Maßnahmen und Speicher; PV-Module, Wechselrichter und normale Montage nicht bezuschusst | begleitende Maßnahmen 50% netto, gedeckelt auf 300 €/kWp Dach bzw. 400 €/kWp Fassade/Gründach, max. 30.000 €; Speicher 100 €/kWh, max. 1 kWh/kWp und max. 10.000 €; 2026-Mittel ausgeschöpft, Anträge weiter möglich, Auszahlung frühestens 2027 |
| Tübingen | Tübingen macht blau | volle Dachbelegung und Speicher, Solardachziegel/Indach-PV; Installation 2026, Antrag in Modul A nach Installation | volle Dachbelegung ab 2 / 8 / 15–25 kWp 500 / 600 / 700 €, Speicher ab 2 kWh zusätzlich 250 €; Solardachziegel/Indach-PV 1.000 / 1.250 / 1.500 €; Vorgaben zur unauffälligen Gestaltung bzw. zum Denkmalschutz beachten |
| Uttenreuth | Photovoltaik Förderung | PV-Anlagen, Stromspeicher; vor Beginn Bewilligung oder Zulassung zum vorzeitigen Beginn abwarten | PV 50 €/kWp, max. 250 €; PV mit Speicher zusammen max. 500 € (50 €/kWp + 50 €/kWh, je max. 5 kWp/kWh); separater Speicher ab 3 kWh 50 €/kWh, max. 250 €; insgesamt max. 60% der Kosten; keine Balkonförderung in neuer Richtlinie |
| Würzburg | Klimastadt Würzburg | neue Solar-Gründach-PV, Fassaden-PV, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung; Fachbetrieb, Bewilligung vor Vertrag, 15 Jahre Erhalt | neue Solar-Gründach-PV 150 €/kWp, max. 3.000 €; Fassaden-PV 250 €/kWp, max. 5.000 €; gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 2.000 € Grundförderung plus 150 €/kWp neue PV, zusammen max. 5.000 €; kein gewöhnlicher Speicher-/Balkon-PV-Zuschuss |
Was kostet eine PV-Anlage mit und ohne Förderung?
Für Einfamilienhausbesitzer kostet eine PV-Anlage mit 5 bis 10 kWp in den folgenden Beispielen 6.500 bis 13.200 €, je nach Größe und Speicher. Diese Beträge gelten mit Nullsteuersatz; mit hypothetischen 19% MwSt. würden die Kosten auf 7.735 € bis 15.708 € steigen.
Hier ein Vergleich der Kosten mit und ohne Förderung:
| PV-Anlage Leistung | 5 kWp ohne Speicher | 5 kWp mit Speicher (5 kWh) | 10 kWp ohne Speicher | 10 kWp mit Speicher (10 kWh) |
|---|---|---|---|---|
| Kosten ohne Förderung (inkl. 19% MwSt., fiktiver Vergleich) | 7.735€ | 10.710€ | 11.067€ | 15.708€ |
| Kosten mit Nullsteuersatz (Rechenannahme) | 6.500€ | 9.000€ | 9.300€ | 13.200€ |
| Einspeisevergütung (20 Jahre, vereinfacht) | 5.390 € (70% Einspeisung) | 2.310 € (30% Einspeisung) | 10.780 € (70% Einspeisung) | 4.620 € (30% Einspeisung) |
Den Einspeiseerlösen liegen vereinfachte Annahmen zugrunde: 1.000 kWh je kWp und Jahr, 70% Einspeisung ohne Speicher beziehungsweise 30% Einspeisung mit Speicher und 7,70 ct/kWh.
Das ergibt zum Beispiel für 5 kWp ohne Speicher: 5 × 1.000 × 70% × 0,077 × 20 = 5.390 €.
Nicht berücksichtigt sind der Leistungsrückgang der Anlage, Vergütungsausfälle in Zeiten negativer Preise, das zusätzliche Inbetriebnahmejahr und Finanzierungskosten. Es handelt sich um vereinfachte Erlöse über 20 Jahre, nicht um eine sofortige Kaufpreissenkung und nicht um garantierte Erträge.
Mit einem PV-Speicher erhalten Sie zwar weniger an Einspeisevergütung, sparen dafür aber bei passendem Verbrauch mehr an Strombezug. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Verbrauch, Speichergröße, Kosten und Verlusten ab.
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