Photovoltaik-Förderung Mecklenburg-Vorpommern: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 20/12/2024

In Mecklenburg-Vorpommern wird ausschließlich die Anschaffung und Installation einer steckerfertigen Photo­voltaik­anlage gefördert. Für leistungsstarke PV-Anlage sind bundesweit Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Wichtigste zuerst

  • In Mecklenburg-Vorpommern wird die Anschaffung von Mini-Solaranlagen gefördert.
  • Voraussetzung für die Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Es gibt einen Zuschuss von bis zu 500 € für den Kauf und die Installation eines Balkonkraftwerks.
  • Die maximale Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten.
  • Die Fördermittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, jedoch bleibt das Kontingent für Mieter verfügbar.
  • Bundesweit gibt es Förderprogramme wie die Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) an. Dieser Zuschuss richtet sich an Privatpersonen, die Mieter in Wohngebäuden oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

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Der maximale Zuschussbetrag für ein Balkonkraftwerk pro Wohneinheit beläuft sich auf 500 €. Dieser Betrag deckt sowohl den Erwerb als auch die Installation der PV-Anlage. Liegen die Investitionskosten unter 500 €, wird die Förderung auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Der Antrag wird über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) gestellt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen):

VariableWert
Förderbetragmax. 500 €
Wechselrichterleistungmax. 800 Watt
ZuwendungsempfängerMietende in Wohn­gebäuden oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum
FördergegenstandAnschaffung und Installation Balkonkraftwerk
Nicht zuwendungsfähigZubehör­teile, Umbau­sätze, Eigen­leistungen, Hilfe­leistungen Dritter und Eigen­bau
Antragstellung überLFI M-V

Hinweis: Die Fördermittel für Eigentümer sind vollständig ausgeschöpft, sodass neue Anträge keine Aussicht auf Erfolg haben. Anträge, die zwischen dem 24.02.2023 und dem 30.04.2023 eingegangen sind, bleiben vorerst zurückgestellt, bis über zusätzliche Mittel entschieden wird. Nachfragen zu diesen Anträgen sind derzeit nicht möglich. Für Mieter steht das Förderkontingent weiterhin in ausreichendem Umfang zur Verfügung. 

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einreichung der Anträge erst nach dem Kauf und der Installation der PV-Anlage;
  • Es werden nur PV-Anlagen berücksichtigt, die nach dem 07.11.2022 gekauft wurden;
  • Im Antragsformular Nr. 2.1 sollte nur die Seriennummer des Wechselrichters eingetragen werden;
  • Die angeforderte Kopie des Personalausweises dient nur zur Bestätigung der Identität und der Adresse des Antragstellers. Andere Daten können Sie schwärzen, solange Name und Adresse noch lesbar sind;
  • Unvollständige oder vorsorgliche Anträge werden nicht genehmigt;
    Eine nachträgliche Vervollständigung der Anträge ist nicht vorgesehen;
  • Unvollständige Anträge werden zur Vervollständigung an die Antragsteller zurückgeschickt;
  • Nur vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt;
    Per E-Mail übermittelte Bewerbungen sind nicht gültig.

Update Juni 2024: Mit der Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien vom 08.05.2024 wurde die Obergrenze der Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerken auf bis zu 800 Voltampere erhöht und die Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber entfällt.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Es ist ein nicht rückzahlbarer Betrag zur Projektfinanzierung. Der Zuschuss beträgt maximal 500 € pro Anlage und Wohneinheit, jedoch nicht mehr als die förderfähigen Ausgaben, wenn diese weniger als 500 € betragen. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Anschaffung und Installation. Nicht förderfähig sind Zubehör, Umbausätze, Eigenleistungen, Fremdleistungen und Eigenbau.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit Kopien der erforderlichen Dokumente nach der Installation und Inbetriebnahme des Systems ein. Die erforderlichen Formulare laden Sie hier auf der Seite des LFI M-V herunter.

Vollständige Anträge von Mietern werden für die Genehmigung vorgesehen. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der LFI M-V.

Kommunale Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit keine kommunalen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen bekannt. Prüfen Sie dennoch die Verfügbarkeit direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, da eventuell lokale Förderungen bestehen und sich die Angebote kurzfristig ändern können.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Auf Bundesebene sind mehrere Förderprogramme beanspruchbar. Dazu gehören der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Die KfW bietet den KfW 270-Kredit an. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von PV-Anlagen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können ihn in Anspruch nehmen. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro ab. Der Zinssatz beträgt mindestens 5,21%.

KfW-Zuschuss 442

Das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" ist leider ausgelaufen. Im September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Eine Neuaufnahme des Programms ist nicht in Sicht. 

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:

Leistung der PV-AnlageFeste VergütungDirektvermarktung
bis 10 kWp8,03 Cent / kWh8,43 Cent / kWh
bis 40 kWp6,95 Cent / kWh7,35 Cent / kWh
bis 100 kWp5,68 Cent / kWh6,08 Cent / kWh
bis 300 kWp-6,08 Cent / kWh
bis 750 kWp-6,08 Cent / kWh

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