Photovoltaik-Förderung Mecklenburg-Vorpommern: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst nur Balkonkraftwerke. Bundesweit gibt es Förderungen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und E-Wallbox. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Förderung für steckerfertige Photovoltaikanlagen an. Der Zuschuss ist für Privatpersonen, die Mieter in Wohngebäuden oder Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum erhältlich. Dafür muss der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Der Höchstbetrag für die Förderung einer steckerfertigen PV-Anlage und Wohneinheit beträgt 500 €. Dieser Betrag deckt den Erwerb und die Installation der PV-Anlage ab. Der Betrag darf jedoch die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen, wenn diese unter 500 € liegen.

 Die Mittel des Programms für Wohnungseigentümer sind ausgeschöpft. Anträge nimmt das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) bis zum 24.02.2023 entgegen. Für Mieter von Wohneinheiten sind noch Mittel für einen längeren Zeitraum verfügbar.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Um einen Zuschuss zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einreichung der Anträge erst nach dem Kauf und der Installation der PV-Anlage;
  • Es werden nur PV-Anlagen berücksichtigt, die nach dem 07.11.2022 gekauft wurden;
  • Im Antragsformular Nr. 2.1 sollte nur die Seriennummer des Wechselrichters eingetragen werden;
  • Die angeforderte Kopie des Personalausweises dient nur zur Bestätigung der Identität und der Adresse des Antragstellers. Andere Daten können geschwärzt werden, wenn Name und Adresse noch lesbar sind;
  • Unvollständige Anträge werden nicht genehmigt;
  • Eine nachträgliche Vervollständigung der Anträge ist nicht vorgesehen;
  • Unvollständige Anträge werden zur Vervollständigung an die Antragsteller zurückgeschickt;
  • Nur vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt;
  • Per E-Mail übermittelte Bewerbungen sind nicht gültig.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Es ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektfinanzierung. Der Zuschuss beträgt 500 € pro Anlage und Wohneinheit, jedoch nicht mehr als die förderfähigen Ausgaben, wenn diese weniger als 500 € betragen. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Anschaffung und Installation. Nicht förderfähig sind Zubehör, Umbausätze, Eigenleistungen, Fremdleistungen und Eigenbau.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Um sich zu bewerben, reichen Sie schriftliche Anträge mit Kopien der erforderlichen Dokumente nach der Installation und Inbetriebnahme des Systems ein. Die erforderlichen Formulare laden Sie auf der Seite des LFI M-V herunter.

Vollständige Anträge werden für die Genehmigung vorgesehen. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der LFI M-V.

Kommunale Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine kommunalen Förderprogramme. Dafür stehen Ihnen Förderprogramme des Bundes zur Verfügung.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Auf Bundesebene sind mehrere Förderprogramme beanspruchbar. Dazu gehören der KfW-Kredit 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Die KfW bietet den KfW 270-Kredit an. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von PV-Anlagen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können ihn in Anspruch nehmen. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 50 Millionen Euro ab. Der Zinssatz liegt zwischen 4,75 und 11,51 %, je nach Gebäudeklasse.

KfW-Zuschuss 442

Ab dem 26. September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Das Förderprogramm hieß "Solarstrom für Elektroautos" und war ein Programm des Bundesverkehrsministeriums. Leider waren die Fördermittel für das Jahr 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen. 

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 30. Juli 2022, und gilt bis zum Februar 2024.

  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 13,0 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 8,2 Cent pro kWh;
  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp beträgt 10,9 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 7,1 Cent pro kWh;
  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp beträgt 10,9 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 5,8 Cent pro kWh.

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