Einspeisevergütung 2026: Das Wichtigste zuerst
Einspeisevergütung 2026:
Das Wichtigste zuerst
- Neue PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten seit dem 1. Februar 2026 12,34 ct/kWh bei Voll- und 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung (Stand Juli 2026).
- Zum 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung planmäßig um 1% (halbjährliche Degression).
- Einmal festgelegt, bleibt die Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang in gleicher Höhe garantiert.
- Ein Arbeitsentwurf zur EEG-Reform sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 abzuschaffen. Beschlossen ist das noch nicht.
- Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz und behalten ihre Vergütung für die volle Laufzeit.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich als Abschlag durch den Netzbetreiber.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt seit dem 1. Februar 2026 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung und 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung (Stand Juli 2026). Für größere Anlagen fällt der Satz je Leistungsstufe niedriger aus.
Kurz erklärt: Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Sie schafft einen Anreiz, erneuerbaren Strom zu erzeugen, und wird pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt 20 Jahre lang unverändert. Die offiziellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Aktuelle Einspeisevergütung (1. Februar bis 31. Juli 2026):
| Leistung der PV-Anlage | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Zum 1. August 2026 greift die nächste halbjährliche Degression von 1%. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die verbindlichen Sätze kurz vorher; nach der gesetzlichen Berechnung (§ 49 EEG) ergeben sich für Anlagen ab diesem Datum voraussichtlich diese Werte:
Einspeisevergütung ab 1. August 2026 (voraussichtlich):
| Leistung der PV-Anlage | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung anteilig nach Leistungsstufen berechnet (§ 23c EEG). Beispiel für eine 15-kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung (angenommene Inbetriebnahme April 2026): Für die ersten 10 kWp gelten 7,78 ct/kWh, für die weiteren 5 kWp 6,73 ct/kWh. Daraus ergibt sich ein Mischsatz von (10 kWp x 7,78 ct + 5 kWp x 6,73 ct) ÷ 15 kWp = rund 7,43 ct/kWh.
Wird die feste Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Die feste Einspeisevergütung soll für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab 2027 wegfallen, so sieht es ein Arbeitsentwurf zur EEG-Reform vor (Stand Juli 2026). Beschlossen ist diese Abschaffung bislang nicht, und bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.
Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde Anfang 2026 bekannt und ist noch nicht beschlossen. Die konkreten Fördermechanismen sind offen. Wer künftig keine feste Vergütung mehr erhält, hat vor allem diese Optionen:
- Direktvermarktung: Der Strom wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft. Wie das funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zum PV-Strom verkaufen.
- Nulleinspeisung: Die Anlage speist keinen Strom ins Netz ein, sondern deckt nur den Eigenverbrauch. Details dazu finden Sie im Ratgeber zur Nulleinspeisung.
- Höherer Eigenverbrauch: Ein Stromspeicher und der gezielte Betrieb von Verbrauchern bei Sonnenschein erhöhen den Anteil des selbst genutzten Stroms.
Bestandsschutz: Wer seine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Einspeisevergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren. Der Reformentwurf zielt ausschließlich auf neue Anlagen ab dem geplanten Stichtag.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Sie bekommen die Einspeisevergütung, sobald Ihre PV-Anlage ans Netz angeschlossen ist und alle offiziellen Anmeldungen vorliegen. Dafür sind zwei Schritte nötig.
Zuerst melden Sie die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an, der den Anschluss genehmigt. Dank des Solarpakets I läuft dieser Prozess für private Anlagen in der Regel vereinfacht ab. Anschließend registrieren Sie die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine Anleitung dazu bietet der Ratgeber zur Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur. Erst nach dieser Registrierung zahlt der Netzbetreiber die Vergütung aus.
Bekomme ich die Einspeisevergütung monatlich oder jährlich?
Die Einspeisevergütung erhalten Sie in der Regel monatlich als Abschlagszahlung, da Netzbetreiber zur monatlichen Vergütung des eingespeisten Solarstroms verpflichtet sind. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich, wenn der Netzbetreiber den tatsächlichen Zählerstand prüft oder Sie ihn melden. Die Differenz zwischen den Abschlägen und der tatsächlichen Vergütung wird anschließend ausgeglichen.
Mit einem Smart Meter oder einem dynamischen Stromtarif kann die Abrechnung häufiger erfolgen. Bei der Direktvermarktung zahlt teils ein Vermarkter statt des Netzbetreibers aus. Die Intervalle richten sich in diesem Fall nach dem Vertrag.
Bekomme ich die Einspeisevergütung auch bei negativen Strompreisen?
Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für die betroffenen Stunden, wie es das Solarspitzengesetz seit 2025 regelt. Betroffen sind vor allem Anlagen mit Volleinspeisung. Kleinere Anlagen ohne intelligentes Messsystem sind davon jedoch übergangsweise ausgenommen, bis sie ein solches erhalten.
Negative Strompreise entstehen, wenn erneuerbare Energien besonders viel Strom liefern, während der Verbrauch gleichzeitig niedrig ist. Diese Phasen sind zeitlich begrenzt: Im Jahr 2024 traten an rund 457 Stunden negative Preise auf, das entspricht etwa 5% der gesamten Jahresstunden. Für die meisten privaten Betreiber wirkt sich das Solarspitzengesetz daher bislang kaum auf den Ertrag aus.
Lohnt sich Photovoltaik trotz sinkender Einspeisevergütung?
Photovoltaik lohnt sich auch bei sinkender Einspeisevergütung, weil der selbst verbrauchte Solarstrom deutlich mehr wert ist als die Vergütung für eingespeisten Strom. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom und ist damit deutlich mehr wert als die Einspeisung, die für überschüssigen Strom aktuell 7,78 ct/kWh bringt.
Deshalb verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt vom Einspeisen zum Eigenverbrauch. Ein Stromspeicher und der gezielte Betrieb von Verbrauchern bei Sonnenschein erhöhen den Eigenverbrauchsanteil. Ob und wann sich die Anlage rechnet, hängt vom Eigenverbrauch, den Anschaffungskosten und dem Strompreis ab. Eine ausführliche Einordnung bietet der Ratgeber dazu, ob sich Photovoltaik lohnt.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung, die Anlage kann aber weiter Strom einspeisen. Für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp gibt es eine Anschlusslösung. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vergütet ihn mit dem Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale, was zuletzt etwa 2 bis 5 ct/kWh entsprach.
Alternativ lässt sich der Strom über die Direktvermarktung verkaufen oder der Eigenverbrauch weiter steigern. Da die Anlagentechnik meist deutlich länger als 20 Jahre hält, bleibt eine abbezahlte PV-Anlage auch ohne Förderung wirtschaftlich sinnvoll.
Entwicklung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung sinkt langfristig, weil Photovoltaik immer günstiger geworden ist. Bei Einführung im Jahr 2000 lag sie noch bei rund 50 ct/kWh, 2013 bei gut 17 ct/kWh. Mit dem Osterpaket wurde sie 2022 erstmals wieder angehoben und die Degression vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt sie halbjährlich um 1%.
Parallel dazu wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen mehrfach angepasst, etwa mit dem Solarspitzengesetz und mit strengeren Vorgaben für Messtechnik und Netzintegration neuer Anlagen.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber, an dessen Stromnetz die PV-Anlage angeschlossen ist. Er ist gesetzlich zur Abnahme und Vergütung des eingespeisten Solarstroms verpflichtet.
Die Einspeisevergütung erhalten Sie ab der Inbetriebnahme der PV-Anlage, sobald sie beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert ist.
Die Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebnahme 20 Jahre lang in gleicher Höhe garantiert.
PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen
Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.
