Wer selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür die Einspeisevergütung. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde Strom gezahlt. Wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist und wie Sie diese bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Sie beim Einspeisen von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erhalten. Sie ist auch für andere erneuerbare Energiequellen wie Windkraft- oder Wasserkraftanlagen erhältlich. Ihr Ziel ist es, einen Anreiz für die Erzeugung von erneuerbarem Strom zu schaffen.
Die Einspeisevergütung wird auf Basis der eingespeisten Kilowattstunden berechnet und variiert je nach Energiequelle. Zusätzlich hängt die Vergütungshöhe auch von der Gesamtkapazität der Anlage ab. PV-Anlagen mit geringerer Leistung erhalten oft eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde im Vergleich zu größeren Anlagen.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz anschließen. Dafür braucht es eine Anmeldung und Genehmigung vom zuständigen Netzbetreiber. Für private Anlagen wird diese dank der Vereinfachungen mit dem Solarpaket 1 in der Regel direkt ausgestellt.
Im nächsten Schritt müssen Sie die Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR).
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung in Deutschland für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 12,61 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,95 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie jeweils 10,57 und 6,88 Cent pro kWh. Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,57 und 5,62 Cent pro kWh (Stand: Februar 2025)
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage ab. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang unverändert. Die aktuellen Preise wurden zuletzt am 1. Februar 2025 aktualisiert und bleiben bis zum 31. Juli 2025 erhalten. Ab dem 1. August 2025 sinkt die Einspeisevergütung um 1%. Diese Degression um 1% geschieht halbjährlich.
Das heißt, je früher Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und ans öffentliche Netz anschließen, desto höher ist Ihre Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung als Tabelle:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,95 Cent / kWh | 8,35 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,88 Cent / kWh | 7,28 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,62 Cent / kWh | 6,02 Cent / kWh |
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung als Tabelle:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 12,61 Cent / kWh | 13 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 10,57 Cent / kWh | 10,96 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 10,57 Cent / kWh | 10,96 Cent / kWh |
Seit Einführung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Sie jetzt zwei Anlagen auf einem Dach kombinieren. So können Sie eine Anlage für den Eigenbedarf nutzen und durch den Verkauf des überschüssigen Stroms Ihre Stromkosten reduzieren, während Sie mit einer anderen Anlage von einer höheren Einspeisevergütung profitieren können.
Höhe der Einspeisevergütung ab August 2025
Ab dem 1. August sinkt die aktuell gültige Einspeisevergütung um 1%. PV-Anlagen, die nach Juli 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten deshalb folgende Vergütungssätze:
Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,87 Cent / kWh | 12,48 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,81 Cent / kWh | 10,46 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,56 Cent / kWh | 10,46 Cent / kWh |
Wird die Einspeisevergütung 2025 abgeschafft?
Nein, die Einspeisevergütung wird nicht abgeschafft. Es gab Ende 2024 immer wieder Schlagzeilen zu diesem Thema. Das lag daran, dass die alte Bundesregierung plante, die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise an der Strombörse auszusetzen. Diese Regelung sollte verhindern, dass Stromproduzenten in solchen Phasen weiterhin Geld für eingespeisten Strom erhalten, obwohl der Marktwert ins Negative fällt. Allerdings scheiterte diese Gesetzesänderung im Bundestag und wurde nicht umgesetzt.
Nach der Bundestagswahl bleibt abzuwarten, ob und wann eine solche Anpassung erneut zur Diskussion steht.
Hinweis: Negative Strompreise treten vor allem auf, wenn erneuerbare Energien besonders viel Strom produzieren – beispielsweise an sonnigen und windreichen Tagen – während der Verbrauch gleichzeitig niedrig ist. Diese Situationen kommen zwar vor, sind aber zeitlich begrenzt und betreffen in der Regel nur wenige Stunden am Tag. Im Jahr 2024 waren es in Deutschland insgesamt 457 Stunden, das entspricht 19 Tagen oder rund 5% des Gesamtjahres.
Für PV-Anlagenbetreiber ist daher die direkte Nutzung des eigenen Solarstroms attraktiver. Anstatt auf die Einspeisevergütung zu setzen, lassen sich durch Eigenverbrauch höhere Einsparungen und Gewinne erzielen – insbesondere mit einem Stromspeicher.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2025
Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wurde im Rahmen des EEG eingefügt und betrug im Jahre 2000 circa 0,50 € pro kWh. Sie war an eine kontinuierliche Degression von jährlich 5% geknüpft. Im Jahr 2013 erfolgte eine radikale Degression der Einspeisevergütung auf knapp 0,17 € pro kWh. In 2022 wurde die Einspeisevergütung im Rahmen des Osterpakets erstmals erhöht und bis Ende Februar 2024 festgehalten. Ab Februar unterliegt sie einer halbjährlichen Degression von 1%.
Datum | Leistung der PV-Anlage | Leistung der PV-Anlage | Leistung der PV-Anlage |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | |
Ab 1.8.2025 | 7,87 Cent / kWh | 6,81 Cent / kWh | 5,56 Cent / kWh |
1.2.2025 | 7,94 ct./kWh | 6,88 ct./kWh | 5,68 ct./kWh |
1.8.2024 | 8,03 ct./kWh | 6,95 ct./kWh | 5,68 ct./kWh |
1.2.2024 | 8,11 ct./kWh | 7,03 ct./kWh | 5,74 ct./kWh |
30.7.2022 | 8,20 ct./kWh | 7,10 ct./kWh | 5,80 ct./kWh |
1.1.2022 | 6,83 ct./kWh | 6,63 ct./kWh | 5,19 ct./kWh |
1.1.2021 | 8,16 ct./kWh | 7,93 ct./kWh | 6,22 ct./kWh |
1.1.2020 | 9,87 ct./kWh | 9,59 ct./kWh | 7,54 ct./kWh |
1.1.2019 | 11,47 ct./kWh | 11,15 ct./kWh | 9,96 ct./kWh |
1.1.2018 | 12,20 ct./kWh | 11,87 ct./kWh | 10,61 ct./kWh |
1.1.2017 | 12,30 ct./kWh | 11,96 ct./kWh | 10,69 ct./kWh |
1.1.2016 | 12,31 ct./kWh | 11,97 ct./kWh | 10,71 ct./kWh |
1.1.2015 | 12,56 ct./kWh | 12,22 ct./kWh | 10,92 ct./kWh |
1.1.2014 | 13,68 ct./kWh | 12,98 ct./kWh | 11,58 ct./kWh |
1.1.2013 | 17,02 ct./kWh | 16,14 ct./kWh | 14,40 ct./kWh |
Das EEG wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach überarbeitet, wobei die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden.
Im Jahr 2009 wurde die Einspeisevergütung für Photovoltaik an den bundesweiten Ausbau der Anzahl von PV-Anlagen gekoppelt und als zuschlagsabhängige automatische Degression bezeichnet. Wurden in einem Jahr viele PV-Anlagen installiert, sank die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Wurden umgekehrt die Ausbauziele nicht erreicht, wurde der Förderabbau verlangsamt. Ziel dieser Regelung war es, die Mehrkosten für die Stromkunden zu kontrollieren und einen starken Anstieg der Einspeisevergütungskosten bei zunehmendem Zubau zu verhindern.
Die Vergütungssätze wurden mit der EEG-Novelle 2012 und der PV-Novelle um 15 % gesenkt. Außerdem wurde eine Basisdegression von 1 % pro Monat festgelegt. Die bisherige Degressionsregelung, die sich an der Anlagengröße orientiert, wurde beibehalten. Die tatsächliche Degression ist abhängig vom Leitzins und der Höhe der in den Vorjahren installierten Photovoltaikleistung. Als Metapher dafür wird der Begriff "atmender Deckel" verwendet.
Im Jahr 2014 wurden die Förderkürzungen reduziert und die Basisdegression auf 0,5 % festgelegt. Es wurden vierteljährliche Anpassungen vorgenommen und ein jährlicher Ausbau von 2,5 Gigawatt Solarenergie angestrebt.
Mit der EEG-Novelle 2021 wurde der Basisdegressionssatz auf 0,4 % festgelegt.
Die Regierung hat am 7. Juli 2022 im Rahmen des Osterpakets beschlossen, die Degression bis 2024 auszusetzen. Diese Entscheidung soll bis 2030 den Ausbau der Solarleistung von 215 GW ermöglichen. Zudem soll die Stromversorgung ab 2035 hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Regierung hat auch die Vergütungssätze angehoben.
Einspeisevergütung und Strompreis 2001 – Februar 2025
Wie hoch wird die Einspeisevergütung in 2026 sein?
Seit dem 1.2.2025 beträgt die Einspeisevergütung 7,94 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Ab dem 1.8.2025 reduziert sie sich auf 7,87 Cent pro kWh. Die nächste Reduzierung erfolgt 6 Monate später, am 1.2.2026 um 1%. 2026 beträgt die Einspeisevergütung deshalb erst 7,79 Cent pro kWh und dann 7,71 Cent im August 2026.
PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen
Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.