Stromerzeuger, die ihren eigenen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine Einspeisevergütung. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde Strom gezahlt. Mit dieser Art der Vergütung will der Staat die Produktion von Solarenergie fördern. In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie über die Einspeisevergütung wissen müssen.
Und das ist der Inhalt des Artikels:
- Was ist die Einspeisevergütung?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?
- Fällt eine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung an?
- Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
- Wer zahlt die Einspeisevergütung?
- Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2023
- Wie hoch wird die Einspeisevergütung in 2024 sein?
- Solarstrom einspeisen: Lohnt sich das noch?
- Es geht auch anders: PV-Anlage ohne Einspeisung
- Welche alternativen Förderungen gibt es für Photovoltaik?
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Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Sie beim Einspeisen von photovoltaischem Strom in das öffentliche Stromnetz erhalten. Sie ist auch für andere erneuerbare Energiequellen wie Windkraft- oder Wasserkraftanlagen erhältlich. Ihr Ziel ist es, einen Anreiz für die Erzeugung von erneuerbarem Strom zu schaffen.
Die Einspeisevergütung wird je nach Kilowattstunde Strom berechnet und fällt je nach Energiequelle unterschiedlich aus. Zudem bestimmt die Gesamtleistung der Anlage den Preis, den Sie pro Kilowattstunde Strom erhalten.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023?
Die Einspeisevergütung im Jahr 2023 für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 13,0 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 8,2 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie 10,9 und 7,1 Cent pro kWh. Anlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,9 von 5,8 Cent pro kWh.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang unverändert. Die aktuellen Preise wurden zuletzt am 30. Juli 2023 aktualisiert und bleiben ohne Degression bis Ende Februar 2024 erhalten. Von da an unterliegt die Einspeisevergütung einer halbjährlichen Degression mit einer Reduktion von voraussichtlich jeweils einem Prozent. Das heißt, je früher Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und ans öffentliche Netz anschließen, desto höher ist Ihre Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Seit Einführung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Sie jetzt zwei Anlagen auf einem Dach kombinieren. So können Sie eine Anlage für den Eigenbedarf nutzen und durch den Verkauf des überschüssigen Stroms Ihre Stromkosten reduzieren, während Sie mit einer anderen Anlage von einer höheren Einspeisevergütung profitieren können.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (Tabelle)?
Die Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung für eine PV-Anlage mit bis zu 10 kWp liegt bei 8,2 Cent pro kWh. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie 7,1 Cent pro kWh. Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 5,8 Cent pro kWh.
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direkte Vermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 0,082 € / kWh | 0,086 € / kWh |
bis 40 kWp | 0,071 € / kWh | 0,075 € / kWh |
bis 100 kWp | 0,058 € / kWh | 0,062 € / kWh |
bis 300 kWp | - | 0,062 € / kWh |
bis 750 kWp | - | 0,062 € / kWh |
Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung (Tabelle)?
Bei Volleinspeisung beträgt die Einspeisevergütung einer PV-Anlage mit bis zu 10 kWp 13,0 Cent pro kWh. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp bekommen Sie 10,9 Cent pro kWh. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp, wo Sie 10,9 Cent pro kWh erhalten.
Die Preise für die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung ergeben Sie aus dem Satz bei Überschusseinspeisung plus einem Volleinspeisungszuschlag:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direkte Vermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 0,130 € / kWh | 0,134 € / kWh |
bis 40 kWp | 0,109 € / kWh | 0,113 € / kWh |
bis 100 kWp | 0,109 € / kWh | 0,113 € / kWh |
bis 300 kWp | - | 0,094 € / kWh |
bis 750 kWp | - | 0,062 € / kWh |
Fällt eine Umsatzsteuer auf die PV-Einspeisevergütung an?
Die Einspeisevergütung ist ein Nettowert. Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer aus. Dieser Betrag wird dann von der gezahlten Umsatzsteuer für die Versicherung und Wartung der PV-Anlage abgezogen. Dafür müssen Sie in den ersten zwei Jahren eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt und jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen mindestens fünf volle Kalenderjahre lang Mehrwertsteuer zahlen, wenn sie die Regelbesteuerung wählen. Danach können sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln. In-Dach-Anlagen gelten als Teil des Gebäudes, weswegen die Wartepflicht elf Jahre beträgt.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz anschließen. Im nächsten Schritt müssen Sie die Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister.
Wer zahlt die Photovoltaik-Einspeisevergütung?
Für die Zahlung der Einspeisevergütung ist Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig, bei dem Sie den Solarstrom einspeisen. Für die Abrechnung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Monatliche Abrechnung: Der Zählerstand wird monatlich erfasst und Ihnen wird die entsprechende Einspeisevergütung ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt im Folgemonat.
- Jährliche Abrechnung: Sie erhalten die Einspeisevergütung als monatliche Vorauszahlung. Der Netzbetreiber schätzt Kilowattstunden, die Ihre Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Ende des Jahres reichen Sie einen Zählerstand ein und erhalten eine Jahresabrechnung. Diese Abrechnung führt entweder zu einer Nachzahlung oder zu einem Erstattungsanspruch.
Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2023
Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wurde im Rahmen des EEG eingefügt und betrug im Jahre 2000 circa 0,50 € pro kWh. Sie war an eine kontinuierliche Degression von jährlich 5 % geknüpft. Im Jahr 2013 erfolgte eine radikale Degression der Einspeisevergütung. In 2023 wurde die Einspeisevergütung erstmals erhöht und bis Ende Februar 2024 festgehalten.
Datum | Leistung der PV-Anlage | ||
---|---|---|---|
bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | |
Bis 1.2.204 | 8,20 ct./kWh | 7,10 ct./kWh | 5,80 ct./kWh |
Seit 30.7.2022 | 8,20 ct./kWh | 7,10 ct./kWh | 5,80 ct./kWh |
1.1.2022 | 6,83 ct./kWh | 6,63 ct./kWh | 5,19 ct./kWh |
1.1.2021 | 8,16 ct./kWh | 7,93 ct./kWh | 6,22 ct./kWh |
1.1.2020 | 9,87 ct./kWh | 9,59 ct./kWh | 7,54 ct./kWh |
1.1.2019 | 11,47 ct./kWh | 11,15 ct./kWh | 9,96 ct./kWh |
1.1.2018 | 12,20 ct./kWh | 11,87 ct./kWh | 10,61 ct./kWh |
1.1.2017 | 12,30 ct./kWh | 11,96 ct./kWh | 10,69 ct./kWh |
1.1.2016 | 12,31 ct./kWh | 11,97 ct./kWh | 10,71 ct./kWh |
1.1.2015 | 12,56 ct./kWh | 12,22 ct./kWh | 10,92 ct./kWh |
1.1.2014 | 13,68 ct./kWh | 12,98 ct./kWh | 11,58 ct./kWh |
1.1.2013 | 17,02 ct./kWh | 16,14 ct./kWh | 14,40 ct./kWh |
Das EEG wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach überarbeitet, wobei die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden.
Im Jahr 2009 wurde die Einspeisevergütung für Photovoltaik an den bundesweiten Ausbau der Anzahl von PV-Anlagen gekoppelt und als zuschlagsabhängige automatische Degression bezeichnet. Wurden in einem Jahr viele PV-Anlagen installiert, sank die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Wurden umgekehrt die Ausbauziele nicht erreicht, wurde der Förderabbau verlangsamt. Ziel dieser Regelung war es, die Mehrkosten für die Stromkunden zu kontrollieren und einen starken Anstieg der Einspeisevergütungskosten bei zunehmendem Zubau zu verhindern.
Die Vergütungssätze wurden mit der EEG-Novelle 2012 und der PV-Novelle um 15 % gesenkt. Außerdem wurde eine Basisdegression von 1 % pro Monat festgelegt. Die bisherige Degressionsregelung, die sich an der Anlagengröße orientiert, wurde beibehalten. Die tatsächliche Degression ist abhängig vom Leitzins und der Höhe der in den Vorjahren installierten Photovoltaikleistung. Als Metapher dafür wird der Begriff "atmender Deckel" verwendet.
Im Jahr 2014 wurden die Förderkürzungen reduziert und die Basisdegression auf 0,5 % festgelegt. Es wurden vierteljährliche Anpassungen vorgenommen und ein jährlicher Ausbau von 2,5 Gigawatt Solarenergie angestrebt.
Mit der EEG-Novelle 2021 wurde der Basisdegressionssatz auf 0,4 % festgelegt.
Die Regierung hat am 7. Juli 2022 im Rahmen des Osterpakets beschlossen, die Degression bis 2024 auszusetzen. Diese Entscheidung soll bis 2030 den Ausbau der Solarleistung von 215 GW ermöglichen. Zudem soll die Stromversorgung ab 2035 hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Regierung hat auch die Vergütungssätze angehoben.
Wie hoch wird die Einspeisevergütung in 2024 sein?
Das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetzt (§ 49 EEG 2023) hält die am 30.7.2022 erhöhten Einspeisevergütung von 5,8 bis 13,0 Cent pro kWh fest bis zum 1.2.2024. Danach unterliegt die Einspeisevergütung einer halbjährlichen Degression und reduziert sich jeweils um 1 %.
Solarstrom einspeisen: Lohnt sich das noch?
Die Einspeisung von Solarstrom lohnt sich nur bedingt. Eine Kilowattstunde selbst erzeugtem Solarstrom kostet etwa 10 Cent. Bei einer Einspeisevergütung von 8,2 Cent machen Sie 1,8 Cent Verlust je kWh. Auf der Gegenseite kostet der Strom aus dem öffentlichen Netz knapp 30 Cent pro kWh. Sie sparen daher mit selbst erzeugten Solarstrom rund 20 Cent.
Die Rechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch die wirtschaftlichere Option ist.
Integrieren Sie einen Stromspeicher in Ihre Solarstromanlage, um Ihren Eigenverbrauch zu erhöhen. Eine Solarbatterie speichert tagsüber überschüssigen Solarstrom, den Sie am Abend oder in der Nacht nutzen können. Damit können Sie den Eigenverbrauch um bis zu 80 % steigern.
Es geht auch anders: PV-Anlage ohne Einspeisung
Wenn Sie komplett auf die Einspeisevergütung von Strom verzichten möchten, können Sie auch eine PV-Anlage ohne Einspeisung betreiben. Diese gibt es in zwei Ausführungen:
- Photovoltaik-Inselanlage: Dieser Anlagentyp ist nicht an das öffentliche Stromnetz gekoppelt.
- Nulleinspeiseanlage: Diese PV-Anlage ist an das Stromnetz angeschlossen, speist jedoch keinen Strom ein. Der überschüssige Strom wird in einem Stromspeicher gespeichert.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage nur für den Eigenverbrauch nutzen, muss das System so konzipiert sein, dass es zuverlässig funktioniert. Unter anderem müssen Sie den Strombedarf, die maximale Leistung der Solaranlage sowie den Stromspeicher genauestens planen.
Welche alternativen Förderungen gibt es für Photovoltaik?
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Photovoltaik-Förderung, die auf eine erhöhte Erzeugung von erneuerbaren Energien zielt. Diese können Sie mit anderen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung oder regionalen Förderungen kombinieren. Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme aufgestellt.
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