Aktuelle Einspeisevergütung 2024 für Photovoltaik

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 16/09/2024

Wer selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür die Einspeisevergütung. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde Strom gezahlt. Wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist und wie Sie diese bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Sie beim Einspeisen von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erhalten. Sie ist auch für andere erneuerbare Energiequellen wie Windkraft- oder Wasserkraftanlagen erhältlich. Ihr Ziel ist es, einen Anreiz für die Erzeugung von erneuerbarem Strom zu schaffen.

Die Einspeisevergütung wird auf Basis der eingespeisten Kilowattstunden berechnet und variiert je nach Energiequelle. Zusätzlich hängt die Vergütungshöhe auch von der Gesamtkapazität der Anlage ab. PV-Anlagen mit geringerer Leistung erhalten oft eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde im Vergleich zu größeren Anlagen. 

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Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung? 

Die Einspeisevergütung in Deutschland für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 8,03 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie jeweils 10,68 und 6,95 Cent pro kWh. Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,68 und 5,68 Cent pro kWh (Stand: August 2024)

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage ab. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang unverändert. Die aktuellen Preise wurden zuletzt am 1. August 2024 aktualisiert und bleiben bis zum 31. Januar 2025 erhalten. Ab dem 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung um 1%. Diese Degression um 1% geschieht halbjährlich.

Das heißt, je früher Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und ans öffentliche Netz anschließen, desto höher ist Ihre Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung als Tabelle:

Leistung der PV-AnlageFeste VergütungDirektvermarktung
bis 10 kWp8,03 Cent / kWh8,43 Cent / kWh
bis 40 kWp6,95 Cent / kWh7,35 Cent / kWh
bis 100 kWp5,68 Cent / kWh6,08 Cent / kWh
bis 300 kWp-6,08 Cent / kWh
bis 750 kWp-6,08 Cent / kWh

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung als Tabelle:

Leistung der PV-AnlageFeste VergütungDirektvermarktung
bis 10 kWp12,73 Cent / kWh13,13 Cent / kWh
bis 40 kWp10,68 Cent / kWh11,08 Cent / kWh
bis 100 kWp10,68 Cent / kWh11,08 Cent / kWh
bis 300 kWp-9,21 Cent / kWh
bis 750 kWp-

Seit Einführung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Sie jetzt zwei Anlagen auf einem Dach kombinieren. So können Sie eine Anlage für den Eigenbedarf nutzen und durch den Verkauf des überschüssigen Stroms Ihre Stromkosten reduzieren, während Sie mit einer anderen Anlage von einer höheren Einspeisevergütung profitieren können.

Höhe der Einspeisevergütung ab Februar 2025

Ab dem 1. Februar sinkt die aktuell gültige Einspeisevergütung um 1%. PV-Anlagen, die nach Januar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten deshalb folgende Vergütungssätze:

Leistung der PV-AnlageTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,94 Cent / kWh12,60 Cent / kWh
bis 40 kWp6,88 Cent / kWh10,56 Cent / kWh
bis 100 kWp5,68 Cent / kWh10,56 Cent / kWh

Fällt eine Umsatzsteuer auf die PV-Einspeisevergütung an? 

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung von privaten PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp. Die Regelung gilt auch rückwirkend für das Steuerjahr 2022, sodass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 keine Einnahmen durch die Einspeisevergütung geltend machen müssen.

Dank der neuen Regelungen zur Besteuerung von Photovoltaik, entfällt auch die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation einer PV-Anlage. Entscheiden Sie sich also jetzt für die Anschaffung, zahlen Sie 0% MwSt. auf alle PV-Komponenten und die Montagearbeiten.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz anschließen. Dafür braucht es eine Anmeldung und Genehmigung vom zuständigen Netzbetreiber. Für private Anlagen wird diese dank der Vereinfachungen mit dem Solarpaket 1 in der Regel direkt ausgestellt.

Im nächsten Schritt müssen Sie die Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR).

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Wer zahlt die Photovoltaik-Einspeisevergütung?

Für die Zahlung der Einspeisevergütung ist Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber zuständig, bei dem Sie den Solarstrom einspeisen. Für die Abrechnung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Monatliche Abrechnung: Der Zählerstand wird monatlich erfasst und Ihnen wird die entsprechende Einspeisevergütung ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt im Folgemonat.
  2. Jährliche Abrechnung: Sie erhalten die Einspeisevergütung als monatliche Vorauszahlung. Der Netzbetreiber schätzt die Kilowattstunden, die Ihre Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Ende des Jahres reichen Sie einen Zählerstand ein und erhalten eine Jahresabrechnung. Diese Abrechnung führt entweder zu einer Nachzahlung oder zu einem Erstattungsanspruch.

Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2025

Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wurde im Rahmen des EEG eingefügt und betrug im Jahre 2000 circa 0,50 € pro kWh. Sie war an eine kontinuierliche Degression von jährlich 5% geknüpft. Im Jahr 2013 erfolgte eine radikale Degression der Einspeisevergütung auf knapp 0,17 € pro kWh. In 2022 wurde die Einspeisevergütung im Rahmen des Osterpakets erstmals erhöht und bis Ende Februar 2024 festgehalten. Ab Februar unterliegt sie einer halbjährlichen Degression von 1%.

DatumLeistung der PV-AnlageLeistung der PV-AnlageLeistung der PV-Anlage
bis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWp
Ab 1.2.20257,94 ct./kWh6,88 ct./kWh5,68 ct./kWh
1.8.20248,03 ct./kWh6,95 ct./kWh 5,68 ct./kWh
1.2.20248,11 ct./kWh7,03 ct./kWh5,74 ct./kWh
30.7.20228,20 ct./kWh7,10 ct./kWh5,80 ct./kWh
1.1.20226,83 ct./kWh6,63 ct./kWh5,19 ct./kWh
1.1.20218,16 ct./kWh7,93 ct./kWh6,22 ct./kWh
1.1.20209,87 ct./kWh9,59 ct./kWh7,54 ct./kWh
1.1.201911,47 ct./kWh11,15 ct./kWh9,96 ct./kWh
1.1.201812,20 ct./kWh11,87 ct./kWh10,61 ct./kWh
1.1.201712,30 ct./kWh11,96 ct./kWh10,69 ct./kWh
1.1.201612,31 ct./kWh11,97 ct./kWh10,71 ct./kWh
1.1.201512,56 ct./kWh12,22 ct./kWh10,92 ct./kWh
1.1.201413,68 ct./kWh12,98 ct./kWh11,58 ct./kWh
1.1.201317,02 ct./kWh16,14 ct./kWh14,40 ct./kWh

Das EEG wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach überarbeitet, wobei die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden.

  • Im Jahr 2009 wurde die Einspeisevergütung für Photovoltaik an den bundesweiten Ausbau der Anzahl von PV-Anlagen gekoppelt und als zuschlagsabhängige automatische Degression bezeichnet. Wurden in einem Jahr viele PV-Anlagen installiert, sank die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Wurden umgekehrt die Ausbauziele nicht erreicht, wurde der Förderabbau verlangsamt. Ziel dieser Regelung war es, die Mehrkosten für die Stromkunden zu kontrollieren und einen starken Anstieg der Einspeisevergütungskosten bei zunehmendem Zubau zu verhindern.

  • Die Vergütungssätze wurden mit der EEG-Novelle 2012 und der PV-Novelle um 15 % gesenkt. Außerdem wurde eine Basisdegression von 1 % pro Monat festgelegt. Die bisherige Degressionsregelung, die sich an der Anlagengröße orientiert, wurde beibehalten. Die tatsächliche Degression ist abhängig vom Leitzins und der Höhe der in den Vorjahren installierten Photovoltaikleistung. Als Metapher dafür wird der Begriff "atmender Deckel" verwendet.

  • Im Jahr 2014 wurden die Förderkürzungen reduziert und die Basisdegression auf 0,5 % festgelegt. Es wurden vierteljährliche Anpassungen vorgenommen und ein jährlicher Ausbau von 2,5 Gigawatt Solarenergie angestrebt.

  • Mit der EEG-Novelle 2021 wurde der Basisdegressionssatz auf 0,4 % festgelegt.

  • Die Regierung hat am 7. Juli 2022 im Rahmen des Osterpakets beschlossen, die Degression bis 2024 auszusetzen. Diese Entscheidung soll bis 2030 den Ausbau der Solarleistung von 215 GW ermöglichen. Zudem soll die Stromversorgung ab 2035 hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Regierung hat auch die Vergütungssätze angehoben.

Einspeisevergütung und Strompreis 2001 - Juni 2024

Einspeisevergütung und Strompreis 2001 - Juni 2024

Wie hoch wird die Einspeisevergütung in 2025 sein?

Seit dem 1.8.2024 beträgt die Einspeisevergütung 8,03 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Ab dem 1.2.2025 reduziert sie sich auf 7,94 Cent pro kWh. Die nächste Reduzierung erfolgt 6 Monate später am 1.8.2025 um 1%. 2025 beträgt die Einspeisevergütung deshalb erst 7,94 Cent pro kWh und dann 7,86 Cent.

Solarstrom einspeisen: Lohnt sich das noch?

Die Einspeisung von Solarstrom lohnt sich nur bedingt. Eine Kilowattstunde selbst erzeugtem Solarstrom kostet etwa 10 Cent. Bei einer Einspeisevergütung von 8,03 Cent machen Sie 1,97 Cent Verlust je kWh. Auf der Gegenseite kostet der Strom aus dem öffentlichen Netz knapp 30 Cent pro kWh. Sie sparen daher mit selbst erzeugten Solarstrom rund 20 Cent.

Die Rechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch die wirtschaftlichere Option ist.

Integrieren Sie einen Stromspeicher in Ihre Solarstromanlage, um Ihren Eigenverbrauch zu erhöhen. Eine Solarbatterie speichert tagsüber überschüssigen Solarstrom, den Sie am Abend oder in der Nacht nutzen können. Damit können Sie den Eigenverbrauch um bis zu 80 % steigern. 

Es geht auch anders: PV-Anlage ohne Einspeisung

Wenn Sie komplett auf die Einspeisevergütung von Strom verzichten möchten, können Sie auch eine PV-Anlage ohne Einspeisung betreiben. Diese gibt es in zwei Ausführungen: 

  • Photovoltaik-Inselanlage: Dieser Anlagentyp ist nicht an das öffentliche Stromnetz gekoppelt. 
  • Nulleinspeiseanlage: Diese PV-Anlage ist an das Stromnetz angeschlossen, speist jedoch keinen Strom ein. Der überschüssige Strom wird in einem Stromspeicher gespeichert.

Wenn Sie Ihre PV-Anlage nur für den Eigenverbrauch nutzen, muss das System so konzipiert sein, dass es zuverlässig funktioniert. Unter anderem müssen Sie den Strombedarf, die maximale Leistung der Solaranlage sowie den Stromspeicher genauestens planen.

Welche alternativen Förderungen gibt es für Photovoltaik?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Photovoltaik-Förderung, die auf eine erhöhte Erzeugung von erneuerbaren Energien zielt. Diese können Sie mit anderen Förderprogrammen wie der KfW-Förderung oder regionalen Förderungen kombinieren. Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme aufgestellt.

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