Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaik, Stand September 2022, beträgt 8,6 Cent pro kWh. Dies gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp. Die meisten Einfamilienhäuser haben eine PV-Anlage in dieser Größe auf dem Hausdach. Für größere Photovoltaik-Anlagen bis 40 kWp beträgt die Einspeisevergütung 7,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Einspeisevergütung wurde im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Jahr 2000 eingeführt. Mit diesem soll ein schneller Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden. Photovoltaik-Betreiber bekommen eine festgelegte Vergütung, wenn sie ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Die Einspeisevergütung, auch Solarstrom-Vergütung genannt, wird mit der Installation der PV-Anlage für die nächsten 20 Jahre garantiert. Wenn Sie also im Mai dieses Jahres eine Photovoltaik installieren lassen, bekommen Sie über den gesamten Zeitraum 6,43 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde Strom ins öffentliche Netz. Die Höhe der Einspeisevergütung wird jeden Monat von der Bundesnetzagentur angepasst.
Tabelle: Einspeisevergütung in 2022 / 2023
Inbetriebnahme | Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) | Dachanlagen bis 40 kWp (Ct/kWh) | Dachanlagen bis 100 kWp (Ct/kWh) | Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh) |
---|---|---|---|---|
Ab 01.01.2022 | 6,83 | 6,63 | 5,19 | 4,67 |
Ab 01.02.2022 | 6,73 | 6,53 | 5,11 | 4,6 |
Ab 01.03.2022 | 6,63 | 6,44 | 5,03 | 4,53 |
Ab 01.04.2022 | 6,53 | 6,34 | 4,96 | 4,46 |
Ab 01.05.2022 | 6,43 | 6,25 | 4,88 | 4,4 |
Ab 01.06.2022 | 6,34 | 6,15 | 4,81 | 4,33 |
Ab 01.07.2022 | 6,24 | 6,06 | 4,74 | 4,26 |
Lohnt sich eine Einspeisevergütung noch?
Die Einspeisung von Photovoltaik-Strom ins öffentliche Netz lohnt sich nicht mehr. Die Einspeisevergütung liegt bereits seit einigen Jahren deutlich unter dem aktuellen Strompreis. Und sie wird auch zukünftig noch weiter sinken. Wenn der Solarstrom jedoch für den Eigenverbrauch genutzt wird, rentiert sich eine eigene Photovoltaik schnell wieder.
Bei den meisten Haushalten liegt der Eigenverbrauch von Solarstrom bei etwa 30%. Diesen Anteil verbrauchen sie selbst. Das bedeutet, die anderen 70% werden zu einem niedrigen Preis eingespeist. Abends oder nachts, wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert, müssen die Betreiber Strom aus dem öffentlichen Netz dazu kaufen. Die Strompreise liegen aktuell aber bei über 36 Cent pro kWh. Somit wird der selbst produzierte Strom billig verkauft und teuer aus dem öffentlichen Netz bezogen.
Damit die Photovoltaik-Anlage sich lohnt, sollte so wenig Strom wie möglich eingespeist werden und so viel wie möglich selbst verbraucht werden. Um den Eigenbedarf und somit die Wirtschaftlichkeit zu steigern, gibt es viele Möglichkeiten. Lesen Sie gerne unseren Artikel dazu:
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Das Osterpaket: die "neue" Einspeisevergütung bei Neuanlagen
Robert Habeck, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, kündigte ein “Osterpaket” für Photovoltaik-Anlagen an. Es soll eine deutliche Förderung und eine neue Einspeisevergütung für PV-Anlagen enthalten, “die sich lohnt”. Dies gilt jedoch für Anlagen mit einer Volleinspeisung ins Netz und nicht für den Eigenverbrauch des Solarstroms.
Die geplanten Einspeisevergütungen für eine Volleinspeisung sehen wie folgt aus:
- Anlagen bis 10 kWp Leistung: 13,8 Cent pro kWh
- Anlagen bis 100 kWp Leistung: 11,3 Cent pro kWh
- Anlagen bis 400 kWp Leistung: 9,4 Cent pro kWh
Zusätzlich soll der neue Wert der Einspeisevergütung nicht mehr monatlich bestimmt werden, sondern halbjährlich. Geplant ist auch nur eine halbjährliche Senkung des Wertes um einen Prozent.
Ein weiterer Punkt im neuen “Osterpaket” ist der Wegfall der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Diese wird bis zum 01.07.2022 abgeschafft. Auch Wärmepumpen sollen von der Umlage ausgenommen werden. Die EEG-Umlage liegt derzeit bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Ab wann gilt die neue Einspeisevergütung?
Die neue Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen mit Volleinspeisung. Das neue Gesetz dazu tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Europäische Kommission muss jedoch noch einige Punkte genehmigen. Die Einspeisevergütung soll deshalb auch rückwirkend zum 1. Juli 2022 für das ganze Jahr gelten. Damit soll ein Abwarten in die Investition neuer PV-Anlagen verhindert werden.
Steuererleichterungen für die Einspeisevergütung ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 treten außerdem die neuen Steuererleichterungen für Photovoltaik in kraft. In diesen entfällt die zu zahlende Mehrwertsteuer auf die Einspeisevergütung. Die Erleichterungen sind gültig für private PV-Anlagen mit einer Größe von 30 kWp bei Einfamilienhäusern und 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Die Regelungen gelten auch rückwirkend für das Steuerjahr 2022. Sie müssen also in Ihrer kommenden Steuererklärung Ihre Solarerträge nciht geltend machen.
Auszahlung der Einspeisevergütung
Die Auszahlung erfolgt durch den jeweiligen Stromnetzbetreiber, dem das Netz gehört, an dem die Photovoltaikanlage angeschlossen ist. Der Netzbetreiber ist strikt an die, durch den Staat vorgegebene, Einspeisevergütung gebunden.
Wenn dieser den Strom weiterverkaufen möchte, macht er für gewöhnlich Verluste. Diese werden ihm von der EEG-Umlage zurückerstattet. Die EGG-Umlage hingegen erhält ihre Mittel von allen Haushalten und vielen Gewerbebetrieben, welche regelmäßige Gebühren entrichten müssen.