Photovoltaik-Förderung Niedersachsen: aktuelle Zuschüsse in 2025

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 27/06/2025

In Niedersachsen stehen aktuell keine Förderprogramme für Photovoltaik auf Landesebene zur Verfügung. Dafür gibt es einige regionale Förderungen von Kommunen und Städten. Diese können Sie zusätzlich mit den bundesweiten Förderungen kombinieren. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über alle Solarförderungen in Niedersachsen.

Das Wichtigste zuerst

  • „proKlima Hannover“ bietet mehrere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, darunter Dach- und Fassadenanlagen sowie Kombinationen mit Gründächern.
  • Das Programm „DachVollToll“ in Hannover fördert PV-Anlagen auf Dächern mit 100 € pro kWp bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.000 € pro Vorhaben.
  • Braunschweig unterstützt Balkonkraftwerke mit bis zu 350 € und vertikale Solaranlagen mit bis zu 200 € je kWp.
  • Göttingen fördert Mini-Solaranlagen mit bis zu 380 €.
  • Osnabrück bietet Zuschüsse von bis zu 30% für Photovoltaik-Anlagen. 
  • Bundesweit stehen die Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Niedersachsen?

Das Land Niedersachsen fördert Photovoltaik-Projekte aktuell nicht. Ihnen stehen jedoch kommunale Förderungen in Niedersachsen und die bundesweiten Förderungen zur Verfügung. Die Landesregierung treibt den Ausbau der Solarenergie gezielt voran und setzt dabei sogar auf eine Solarpflicht. 

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Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen

Im Land Niedersachsen bieten aktuell Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Göttingen kommunale Förderprogramme. Bis auf die Förderungen proKlima und Dach-Solar sind diese mit anderen Solarförderungen kombinierbar.

Hannover

Das Förderprogramm proKlima Hannover umfasst die Stadt Hannover sowie die Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Für Wohngebäude stehen dort mehrere Solarförderungen zur Verfügung:

  • DachVollToll: Dieses Programm erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Die Förderung richtet sich an Hausbesitzer, die ihre Dächer optimal für die Erzeugung von Solarstrom nutzen möchten. Es gibt einen Zuschuss von 100 € pro kWp bis maximal 1.000 €.
  • SolarStromFassade: Diese Förderung ermöglicht die effiziente Nutzung von vertikalen Flächen durch Photovoltaikanlagen an Fassaden. Sie bietet eine ideale Lösung für Gebäude mit begrenzter Dachfläche. Hier gibt es 300 € pro kWp bis maximal 9.000 € bei der Wahl fassadenintegrierter PV-Module und 100 € pro bis maximal 3.000 € bei vorgehängten Modulen.
  • SolarGrünDach: Dieses Programm fördert Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung. Es ermöglicht nicht nur solare Stromerzeugung, sondern verbessert auch das Stadtklima. Der Zuschuss beträgt 200 € pro kWp bis maximal 6.000 €.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Förderung von Photovoltaikanlagen im proKlima-Fördergebiet setzt die Einhaltung bestimmter technischer und baulicher Anforderungen voraus. Diese umfassen allgemeine sowie programmspezifische Bedingungen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Gefördert werden neue PV-Anlagen ab 2 kWp sowie Erweiterungen bestehender Anlagen um mindestens 2 kWp.
  • Die Anlage muss einen jährlichen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp nachweisen (z. B. durch den Solaratlas der Region Hannover).
  • Alle Komponenten müssen zertifiziert sein und nationale sowie internationale Normen erfüllen.
  • Der Antrag muss ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens enthalten.

Programmspezifische Voraussetzungen:

  • DachVollToll: Die gesamte Dachfläche muss mit PV-Modulen belegt werden, berechnet über den DVT-Rechner.
  • SolarStromFassade: Die Module müssen parallel zur Fassade installiert sein und je nach Ausrichtung einen Mindest-Ertrag erzielen (z. B. Ost/West: mind. 90 kWh/m²). Fassaden mit starker Nordausrichtung sind ausgeschlossen.
  • SolarGrünDach: Die Kombination aus PV und Dachbegrünung muss den FLL-Richtlinien entsprechen. Es gilt ein maximaler Abflussbeiwert von 0,5 sowie ein Mindestabstand von 20 cm zwischen Modulen und Vegetation.

Detaillierte Anforderungen sind in der proKlima-Richtlinie 2025 nachzulesen.

Wie stelle ich den Förderantrag?

Der Förderantrag kann über das proKlima-Antragsportal online eingereicht werden. Die Antragstellung muss vor Beauftragung der Maßnahme erfolgen. Falls der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur BEG-EM-Förderzusage enthält, kann der Auftrag vorab erteilt werden. In diesem Fall ist der Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des BEG-EM-Bescheids nachzureichen.

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Braunschweig

In Braunschweig gibt es auch 2025 Förderprogramme zur Unterstützung von PV-Anlagen an Fassaden und Balkonkraftwerken. Die Stadt bietet ein eigenes Förderprogramm für regenerative Energien und Effizienzmaßnahmen. Die Förderung kann ab dem 1. April 2025 über das Service-Portal der Stadt Braunschweig beantragt werden.

MaßnahmeFörderhöhe
Balkonkraftwerk (800 Wp)200 € pro Anlage
Bonus für Haushalte mit Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG150 € zusätzlich
vertikale PV-Anlage (Fassade oder Zaun)200 € pro kWp
gemeinschaftliche Solarprojekte wie Mieterstrom (ab 10 kWp)4.000 € pro Liegenschaft

Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer in Kombination mit KfW-Krediten, EEG-Einspeisevergütung oder der BEG-Förderung.
  • Stecker-PV-Anlagen müssen fest montiert, beim Marktstammdatenregister registriert und von der Hauseigentümergemeinschaft/Vermieter genehmigt sein.
  • Vertikale PV-Anlagen müssen eine Neigung von mindestens 70° haben.
  • Gemeinschaftliche Projekte benötigen mindestens drei Wohneinheiten und eine PV-Anlage ab 10 kWp. Volleinspeisung oder Leasingmodelle sind ausgeschlossen.
  • Weiterbildungen werden nur für Teilnehmer mit Wohnsitz oder Firmensitz in Braunschweig gefördert.

Göttingen

Die Stadt Göttingen setzt auch im Jahr 2025 ihre Klimaschutzbemühungen fort und bietet im Rahmen des KlimaFonds Göttingen verschiedene Förderprogramme an. Eine wesentliche Änderung betrifft das Solarfördermodul

  • Balkon-PV-Module für Mieter: Die Stadt gewährt einen pauschalen Zuschuss von 180 €. Empfänger von Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Inhaber eines Sozialpasses erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 200 €.
  • PV-Anlagen für gemeinnützige Vereine: Gemeinnützige Vereine können für die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 5 kWp einen Zuschuss von 180 € pro installiertem kWp erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung für größere PV-Anlagen bei Privatpersonen seit 1. Januar 2025 eingestellt ist. Die Stadt Göttingen reagierte damit auf verbesserte Marktbedingungen und vereinfachte bürokratische Rahmenbedingungen.

Osnabrück

Auch 2025 unterstützt die Stadt Osnabrück über das Förderprogramm „Osnabrück saniert“ den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet. Gefördert werden sowohl private Haushalte als auch andere Gebäudeeigentümer. Die Zuschüsse decken dabei bis zu 30% der förderfähigen Kosten für neue PV-Anlagen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter
  • Unterkonstruktion, Schienensysteme, Leitungen und Kleinmaterial
  • Überspannungsschutz
  • Ertragsüberwachung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister
  • Zählerschrankerneuerung
  • Vollständige Installation und Inbetriebnahme

Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der installierten Leistung der PV-Anlage. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, etwa den KfW-Krediten, ist grundsätzlich möglich, sofern keine Doppelförderung besteht.

Wichtig zu wissen: PV-Anlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. durch das GEG), oder alte Anlagen, die ersetzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Stromspeicher, Ladeboxen oder andere Anlagentechnik sind nicht förderfähig.

Eigenleistungen sind ebenfalls förderfähig, sofern sie sich auf Materialkosten beschränken und durch Rechnungen auf den Namen des Antragstellers belegt werden können.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf dem Service-Portal der Stadt Osnabrück.

Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg startete am 15. April 2025 ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen in Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher. Anträge konnten bis zum 14. Mai 2025 über das Online-Rathaus eingereicht werden.

Aktuell werden die Anträge geprüft und anschließend die Förderbescheide zugestellt. Wer die Förderung erhält, entscheidet aufgrund limitierter Finanzmittel das Losverfahren.

Förderfähige Maßnahmen:

MaßnahmenFörderhöhe pauschal
PV-Anlage < 6 kWp700 €
PV-Anlage ≥ 6 – 12 kWp1.000 €
PV-Anlage ≥ 12 kWp1.500 €
Solarstromspeicher ≥ 3 kWh500 €
Balkonkraftwerk200 €

Wichtige Hinweise:

  • Gefördert werden ausschließlich Neuinstallationen und Erweiterungen auf bestehenden Gebäuden im Stadtgebiet Wolfsburg.
  • Solarstromspeicher müssen eine Speicherkapazität von mindestens 3 kWh aufweisen und über eine 10-jährige Zeitwertersatzgarantie verfügen.
  • Es wurden maximal 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Nicht förderfähig sind z. B. gebrauchte Anlagen, Leasing- oder Mietsysteme, Inselanlagen oder gesetzlich vorgeschriebene PV-Installationen.

Derzeit ist noch unklar, ob eine Wiederaufnahme des Förderprogramms geplant ist. Halten Sie sich am besten auf der Website der Stadt Wolfsburg auf dem Laufenden.

Bundesweite Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

Betreiber von Photovoltaikanlagen in Niedersachsen können auf verschiedene bundesweite Förderprogramme zugreifen, die den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Dazu zählen insbesondere der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung, die Investitionen in PV-Anlagen und deren Wirtschaftlichkeit verbessern.

KfW-Förderprogramm 270

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit 270) bietet eine zinsgünstige Finanzierung für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können diesen Kredit in Anspruch nehmen, um die Kosten für ihre Anlage zu decken.

Konditionen:

  • Finanzierungssumme: bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Zinssätze: ab 3,71%, abhängig von Effizienzhaus-Standard und Bonität
  • Laufzeit: bis zu 20 Jahre, davon maximal 5 Jahre tilgungsfrei
  • Kombinierbarkeit: Kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden

Einspeisevergütung 2025

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie unterliegt einer halbjährlichen Degression von 1%. Die Vergütungssätze wurden zuletzt zum 1. Februar 2025 angepasst und gelten bis Ende Juli 2025.

Es gelten aktuelle Vergütungssätze:

Leistung der PV-AnlageFeste VergütungDirektvermarktung
bis 10 kWp7,95 Cent / kWh8,35 Cent / kWh
bis 40 kWp6,88 Cent / kWh7,28 Cent / kWh
bis 100 kWp5,62 Cent / kWh6,02 Cent / kWh
bis 300 kWp6,02 Cent / kWh
bis 750 kWp6,02 Cent / kWh

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