Nordrhein-Westfalen bietet die Förderung progres.nrw, welche auch Photovoltaik fördert. Zusätzlich gibt es noch viele kommunale Förderungen und Zuschüsse sowie bundesweite Förderungen für ganze Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wallboxen. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in NRW?
Das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw - Klimaschutztechnik ist seit dem 15. Februar 2024 wieder am Start. Im Jahr 2023 wurden über 6.700 Anträge von Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen genehmigt. Das Programm bietet finanzielle Anreize für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung von Solarenergie, um die Energiewende in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.
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Förderfähige Maßnahmen für Photovoltaik mit progress.nrw
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, Floating, Agro
PV-Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, wie Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen. Die Förderung beträgt maximal 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 €. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Diese Kombination wird besonders gefördert, um die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren. Die Förderhöhe beträgt maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 350.000 €. Sie gilt nur für kommunale und öffentliche Einrichtungen.
Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Kommunen bekommen Zuschüsse für die professionelle Planung und Beratung zur Installation von Photovoltaikanlagen.
Fassaden-Photovoltaik und Carports mit Photovoltaik-Dach
Innovative Installationen, die neben der Energiegewinnung auch ästhetische und funktionale Vorteile bieten. Die Förderung beträgt maximal 500 € pro kWp bei Carports und 350 € bei Fassaden-Photovoltaik. Die Höchstgrenze beträgt 50.000 €. Berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Neben Photovoltaikanlagen werden noch folgende weitere Maßnahmen gefördert:
Fördergegenstand | Förderhöhe |
---|---|
Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung | 90 € je Quadratmeter Bruttokollektorfläche |
Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe | Bis zu 100.000 € je Gebäude und Standort |
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung | 1.000 € je Wohneinheit im Neubau, 2.000 € je Wohneinheit im Bestand. |
Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung | Bis zu 100.000 € (nur für Unternehmen und Kommunen) |
Voraussetzungen vom progress.nrw Programm
Der Förderbetrag variiert je nach Art der Anlage und der spezifischen Maßnahme. Die Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombiniert werden, jedoch nur bis zu einer maximalen Gesamtförderquote von 60%. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 350 € betragen. Anträge können anschließend online eingereicht werden.
Wie stelle ich den Förderantrag?
Das Antragsverfahren ist digitalisiert und beginnt mit dem Einholen eines Kostenvoranschlags. Anträge können online eingereicht werden, wobei ein PIN-Code zur Verifizierung verwendet wird, der per E-Mail versendet wird. Nach der positiven Prüfung des Antrags wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, und nach Durchführung der Maßnahme kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Es wird empfohlen, die Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides zu beauftragen.
Auch in NRW haben Sie natürlich Anspruch auf die bundesweiten Förderungen, wie die KfW und die Einspeisevergütung.
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Kommunale Förderprogramme in NRW
Zusätzlich zum landesweiten Förderprogramm „progress.nrw“ gibt es in vielen Städten und Gemeinden in NRW kommunale Förderprogramme für Photovoltaik. Diese Programme variieren je nach Kommune und bieten oft zusätzliche finanzielle Anreize für die Installation von PV-Anlagen und Energiespeichern.
Kommune NRW | Fördergegenstand | Förderhöhe | Status |
---|---|---|---|
Aachen | PV-Anlage | 500 bis 2.500 € | Fördermittel am 1.6.2024 ausgeschöpft |
Speicher | Bis 2.000 € | ||
Bielefeld | Beratung | Kostenlose Energieberatung | Bis Ende 2024 |
Bonn | PV-Anlage und Balkonkraftwerk | 480 € bis max. 90% der Investitionskosten (Bonn-Ausweis-Inhaber) | Aktiv |
PV-Anlage | 300 € pro kWp bis max. 25.000 € | ||
Solarthermie | 150 € pro m² bis max. 25.000 € | ||
Düsseldorf | PV-Anlage | 1.000 € Grundförderung plus 100 € je kWp bis max. 10.000 € | Aktiv |
Speicher | 250 € je kWh bis max 10.000 € | ||
Balkonkraftwerke | 50% bis max. 600 € ODER kostenlos für Haushalte mit geringem Einkommen (Grundsicherungsbescheid oder Düsselpass) | ||
Wallbox | 50% Zuschuss bis 2.000 € | ||
Essen | PV-Anlage | 500 € für 1-2 kWp,750 € für bis zu 5 kWp,1.000 € für bis zu 10 kWp, 100 € pro kWp für Gründach | Aktiv |
Balkonkraftwerke | 200 € ab 300 Wp | ||
Solarthermie | 1.000 € pauschal | ||
Köln | PV-Anlage | 300 € pro kWp bis 10 kWp 250 € pro kWp bis 50 kWp 50 € pro kWp für Gründach | Aktiv |
Speicher | 250 € pro kWh | ||
Balkonkraftwerke | 300 € pro Anlage 600 € für Köln-Pass-Inhaber | ||
Solingen | Balkonkraftwerk | 400 € pauschal oder 200 € pro Modul | Fördermittel am 20.4.2024 ausgeschöpft |
Wuppertal | PV-Anlage | 100 € pro kWp bis max. 1.000 € | Förderung am 5.4.2024 ausgesetzt |
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Bundesweit gibt es mehrere Förderprogramme, wie den KfW-Kredit 270, den KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.
KfW-Förderungsprogramm 270
Die KfW bietet den KfW 270-Kredit an. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von PV-Anlagen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können ihn in Anspruch nehmen. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro ab. Der Zinssatz beträgt mindestens 5,21%.
KfW-Förderungsprogramm 442
Das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" ist leider ausgelaufen. Im September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Eine Neuaufnahme des Programms ist nicht in Sicht.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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