Zwar ist das landesweite Förderprogramm für Photovoltaik von Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Einige Städte bieten 2026 aber eigene Zuschüsse für Solaranlagen an. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Photovoltaik-Förderungen in NRW.
Das Wichtigste zuerst
- Das Land NRW bietet keine direkten Zuschüsse für Photovoltaik mehr an.
- Städte und Gemeinden unterstützen Privathaushalte mit regionalen Förderprogrammen.
- Manche Fördertöpfe sind derzeit ausgeschöpft, werden überarbeitet oder wurden infolge geringer Haushaltsmittel eingestellt.
- Bundesweit profitieren Sie weiterhin von der Nullsteuer und der Einspeisevergütung.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Nordrhein-Westfalen?
Aktuell vergibt Nordrhein-Westfalen keine landesweiten Zuschüsse für private PV-Anlagen mehr. Die Photovoltaik-Förderungen des Landes für private Anlagen auf Dach, Carport und Fassade waren zuvor im Programm „progres.nrw“ gebündelt. Seit Februar 2026 fokussiert sich NRW auf Zuschüsse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und Förderungen für eine effiziente Wärmenutzung.
Kommunale Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Da das Land NRW keine direkten Gelder mehr vergibt, springen viele Kommunen mit eigenen Förderprogrammen ein. Umfang und Förderhöhe variieren je nach Stadt und Gemeinde. Hier ein Überblick:
| Kommune in NRW | Förderprogramm | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| Aachen | Solarförderung für Mehrfamilienhäuser und KMU-Gewerbeimmobilien | PV-Anlage, Batteriespeicher, Dachgutachten | Zuschuss bis zu 10.000 € |
| Bonn | Förderprogramm Solares Bonn | PV-Anlage auf Dach, Fassade oder Freifläche, Balkonkraftwerk, PVT-Anlage, Solarthermie, Dachgutachten | Zuschuss bis zu 25.000 € |
| Dortmund | Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern | PV-Anlage | 1.000 € Pauschale |
| Düsseldorf | Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten (ausgesetzt) | PV-Anlage, Balkonkraftwerk, Batteriespeicher, Mieterstrom | Zuschuss bis zu 10.000 € |
| Essen | Essener Solaroffensive (eingestellt) | Dach-PV, Fassaden-PV, Balkonkraftwerk | Zuschuss bis zu 5.750 € |
| Gelsenkirchen | Förderung von Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet von Gelsenkirchen | Balkonkraftwerk | Zuschuss bis zu 200 € |
| Köln | Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen | PV-Anlage, Batteriespeicher, Insel-PV | Zuschuss bis zu 2.500 € |
Aachen
Die Solarförderung der Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf Mehrfamilienhäusern sowie PV-Anlagen und Dachgutachten für gewerbliche Gebäude. Solaranlagen auf Einfamilienhäusern sowie Balkonkraftwerke sind von der PV-Förderung ausgenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Voraussetzung sind eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstromprojekte.
| Fördergegenstand | Zuschuss MFH | Zuschuss Gewerbe |
|---|---|---|
| PV-Anlage | 200 € pro kWp, max. 10.000 € | 100 € pro kWp, max. 10.000 € |
| Batteriespeicher | 100 € pro kWh, max. 5.000 € | – |
| Dachgutachten | – | 90% der Kosten, max. 4.000 € |
Hinweis: Anträge, die ab 2026 eingereicht werden, erhalten erst nach Freigabe der diesjährigen Finanzmittel eine Zusage. Dafür ist eine Genehmigung des Haushalts 2026 nötig, die im Mai erwartet wird.
Bonn
Das „Förderprogramm Solares Bonn“ bezuschusst Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden mit bis zu 25.000 €. Der Fokus liegt auf der maximalen Ausnutzung von Dachflächen sowie auf sozialer Gerechtigkeit. Neubauten sind von der PV-Förderung ausgeschlossen. Die Stadt möchte damit gezielt den Gebäudebestand sanieren.
Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter. Anträge stellen Sie bequem online. Dies ist sowohl vor als auch bis zu drei Monate nach der Installation möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie ohne Bewilligungsbescheid auf eigenes Risiko handeln.
Hier finden Sie alle Fördermodule im Überblick:
| Fördermodul | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|
| M1 | PV-Anlage auf Wohngebäuden (bis 3 Wohneinheiten) bei voller Dachbelegung | 100 € pro kWp |
| M2 | PV-Anlage auf Wohngebäuden (ab 4 WE) | 300 € pro kWp |
| M3 | Bonus für geförderten Wohnungsbau | +200 € pro Zweckbindungsjahr |
| M4 | Fassaden-PV-Anlage | 300 € pro kWp |
| M5 | Denkmalgerechte PV-Anlage | 200 € pro kWp |
| M6 | PV-Anlage auf Nicht-Wohngebäuden (Büros, Gewerbe) | 200 € pro kWp |
| M7 | Dachgutachten | 80% der Kosten, max. 1.000 € |
| M8 | Freiflächen-PV-Anlage (Parkplätze, Zäune) | 200 € pro kWp |
| M9 | Bonus für Mieterstrom & gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | +10 € pro kWp und Wohneinheit |
| M10 | Bonus für Kombination mit Dachbegrünung | +100 € pro kWp |
| M11 | PVT-Anlagen (Strom + Wärme) & Wärmepumpen-Bonus | 300 € pro kWp +1.000 € Bonus bei WP |
| M12 | Solarthermie zur Heizungsunterstützung | 150 € pro m² Absorberfläche |
| M13 | Balkonkraftwerke | sozial gestaffelt: 100–800 € pro kWp |
Dortmund
Die Stadt Dortmund fördert Solaranlagen auf Wohngebäuden und Vereinsgebäuden. Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern unterstützt die Stadt mit einer Pauschale von 1.000 für PV-Anlagen ab 5 kWp Leistung. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 75.000 € bei Alleinstehenden bzw. 150.000 € bei Paaren.
Vereine erhalten einen Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten für Vereinsgebäude. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 €. Auch hier muss die neue Anlage eine Mindestleistung von 5 kWp aufweisen. Gefördert werden Anlagen auf vereinseigenen oder gepachteten Gebäuden im Stadtgebiet.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW die Solardachpflicht bei vollständigen Dachsanierungen. Erfüllen Sie mit der Anlage lediglich diese gesetzliche Pflicht, ist eine PV-Förderung ausgeschlossen.
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Düsseldorf
Das erfolgreiche Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ für Eigentümer und Mieter der Stadt Düsseldorf wurde Mitte Januar 2026 ausgesetzt. Die Fördertöpfe waren aufgrund der enormen Nachfrage vorzeitig leer. Zudem erschwert die aktuelle vorläufige Haushaltsführung der Stadt die Freigabe neuer Gelder. Ob und wann eine Neuauflage folgt, ist derzeit noch offen, auch wenn die Politik weitere Mittel in Aussicht gestellt hat.
Ein Überblick über Maßnahmen und Konditionen der letzten Förderrunde:
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Voraussetzungen & Limits |
|---|---|---|
| PV-Dachanlagen | 1.000 € Pauschale + 200 € pro kWp für jedes weitere kWp | für Anlagen ab 1 kWp Leistung, max. 10.000 € pro Projekt |
| Balkonkraftwerke | 50% der förderfähigen Kosten | max. 600 € pro Anlage, fachgerechte Anmeldung nötig |
| Batteriespeicher | 250 € pro kWh | nur für neue Speicher in Verbindung mit neuer PV-Anlage, max. 10.000 € |
| Mieterstrom-Zuschuss | 40% der Kosten für intelligente Messtechnik | max. 4.000 €, nur für Zwei- und Mehrfamilienhäuser |
Essen
Essen förderte bis 2025 PV-Anlagen über das Programm „Essener Solaroffensive“. Die Stadt musste die Solarförderung jedoch im Juli 2025 aufgrund der schlechten Haushaltslage einstellen. Eine Wiederaufnahme der Förderung in 2026 ist derzeit nicht bekannt.
Es galten folgende Förderkonditionen:
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| Dach-PV-Anlage | 500 € Pauschale und 100 € pro kWp, max. 4000 € |
| Fassaden-PV-Anlage | 750 € Pauschale und 150 € pro kWp, max. 5.750 € |
| Balkonkraftwerk | 150 € Pauschale |
| Mieterstrom | +400 € pro versorgter Wohneinheit im Bestand, +100 € Bonus im Neubau |
Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen hat das Förderprogramm für PV-Dachanlagen Ende Januar 2026 gestoppt, da der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Förderung von Stecker-Solar-Geräten (Balkonkraftwerke) gibt es aber weiterhin. Mieter und Eigentümer erhalten für ein Balkonkraftwerk einen pauschalen Zuschuss von bis zu 200 €.
Ob und wann das Förderprogramm für Dachanlagen 2026 wieder aufgestockt wird, ist noch nicht bekannt. Sollte es eine Wiederaufnahme geben, können Sie sich an den zuletzt geltenden Konditionen orientieren:
| Fördermodul | Förderhöhe |
|---|---|
| PV-Anlagen (2–5 kWp) | 750 € Pauschale |
| PV-Anlagen (5–10 kWp) | 1.000 € Pauschale |
| PV-Anlagen (> 10 kWp) | 100 € pro kWp, max. 4.000 € |
| Balkonkraftwerke bis 400 W | 100 € Pauschale |
| Balkonkraftwerke bis 800 W | 200 € Pauschale |
Köln
Die Stadt Köln fördert private PV-Anlagen mit Pauschalbeträgen, die nach der Leistung der Anlage gestaffelt sind. Das Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ ist am 5. Januar 2026 mit einem Budget von acht Millionen Euro neu gestartet. Sie können Anträge stellen, solange die Mittel reichen.
Besonders wichtig für Ihre Planung: Beauftragen Sie keine Fachfirma, bevor Sie nicht den offiziellen Zuwendungsbescheid in den Händen halten. Eine Ausnahme gilt nur für Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“). Diese dürfen Sie bereits vor Antragstellung kaufen, handeln dann aber auf eigenes Risiko. Der Antrag muss hier spätestens drei Monate nach Kauf erfolgen.
Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Fertigstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hier die aktuellen Konditionen im Überblick:
| Fördermodul | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| PV-Dachanlage (2–5 kWp) | 1.500 € Pauschale | fest installierte, netzgekoppelte Anlage |
| PV-Anlage (> 5–9 kWp) | 2.000 € Pauschale | fest installierte, netzgekoppelte Anlage. |
| PV-Anlage (> 9–14 kWp) | 2.300 € Pauschale | fest installierte, netzgekoppelte Anlage. |
| PV-Anlage (> 14 kWp) | 2.500 € Pauschale | Obergrenze der Förderung für Privatpersonen |
| Speicher (3–7 kWh) | 500 € Pauschale | nur bei Erstinstallation in Kombination mit neuer PV-Anlage |
| Speicher (> 7–11 kWh) | 1.000 € Pauschale | Garantiezeit von mind. 10 Jahren erforderlich |
| Speicher (> 11 kWh) | 1.300 € Pauschale | max. Förderung für Speicher |
| Stecker-Solargerät | 150 € pro Einheit, 300 € mit Köln-Pass | max. ein Gerät pro Wohneinheit |
| Kleingarten-Inselanlage | 150 € pro Garten, 300 € mit Köln-Pass | max. eine Anlage pro Garten |
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Zusätzlich zu den kommunalen Programmen existieren bundesweite Solarförderungen für Betreiber von PV-Anlagen. Die zentralen Elemente sind der KfW-Kredit 270 und die staatliche Einspeisevergütung. Des Weiteren profitieren Solaranlagenbetreiber von Steuererleichterungen sowohl bei Anschaffung und Betrieb der Anlagen.
KfW-Förderprogramm 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für Privathaushalte und Unternehmen mit dem KfW 270-Förderkredit. Die Förderung bietet zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen. Die mögliche Darlehenssumme beträgt bis zu 150 Millionen Euro. Die Zinssätze beginnen bei 3,23% und variieren je nach Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes.
Einspeisevergütung 2026
Die Einspeisevergütung bietet Betreibern von Solaranlagen eine langfristige, staatlich gesicherte Planungssicherheit. Für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten sie einen festen Betrag.
Diese Vergütungssätze sind für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre garantiert. Um jedoch technologische Fortschritte und sinkende Kosten für Solaranlagen abzubilden, erfolgt eine halbjährliche Anpassung der Sätze: Sie werden jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um ein Prozent reduziert.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Die monatliche Vergütung wird durch den zuständigen Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Voraussetzung ist die verpflichtende Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Einspeisevergütung bietet Ihnen Investitionssicherheit, denn sie bleibt unabhängig von etwaigen Schwankungen der Strompreise.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Stromspeicher durch den sogenannten Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer) wesentlich günstiger geworden. Diese steuerliche Entlastung senkt die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher sowie die notwendigen Installationsleistungen erheblich. Der Wegfall der Mehrwertsteuer auf neue Anlagen steigert somit spürbar die Wirtschaftlichkeit von Solarinvestitionen und treibt die Energiewende voran.
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