Das Bundesland Sachsen fördert derzeit hauptsächlich den Kauf von Balkonkraftwerken. Staatliche Förderungen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und E-Wallboxen sind vorgesehen. Dieser Ratgeber bietet eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten in Sachsen.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen?
Sachsen bietet Zuschüsse für Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) über die Sächsische Aufbaubank (SAB) an. Die Förderung soll die Nutzung von Photovoltaik unterstützen und die Investition in steckerfertige Anlagen erleichtern. Der Zuschuss beträgt 300 € und deckt die Kosten für den Kauf und die Installation der Anlage.
Gefördert werden Privatpersonen in Sachsen, die Eigentümer oder Mieter von Wohneigentum sind. Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Gesellschaften sind nicht förderfähig.
Update Juni 2024: Insgesamt wurden seit Programmstart etwa 12.210 Anträge eingereicht, davon 9.400 von Eigentümern. Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind deshalb ausgeschöpft. Das Kontingent für Mieter ist noch ausreichend. Verfügbar bleiben 1.956.000 €, was 6.520 möglichen Bewilligungen entspricht. Anträge können voraussichtlich noch 326 Tage gestellt werden.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Bestellung oder Kauf der Plug-in-PV-Anlage erfolgt nach dem 22. Juni 2023.
Mindestleistung der Anlage beträgt 300 Wp. - Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf seit dem 16.05.2024 800 Watt nicht überschreiten.
- Die Leistungsobergrenze der angeschlossenen Module beträgt 2 Kilowatt.
- Installation erfolgt in einer vom Antragsteller selbst genutzten Wohneinheit in Sachsen.
- Pro Antragsteller und Wohneinheit ist nur eine förderfähige Anlage vorgesehen.
- Neuwertige Anlage vom gewerblichen Händler mit bezahlter Rechnung.
- Anmeldung der Anlage erfolgt bei der Bundesnetzagentur.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem 16.05.2024.
- Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft bei
- Installation im Miet- oder Gemeinschaftseigentum.
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit mit der Anlage.
- Keine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom.
- Keine zusätzlichen öffentlichen Fördermittel.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag wird nach dem Kauf und der Installation der Plug-in-PV-Anlage elektronisch über das SAB-Förderportal gestellt. Benötigt werden die bezahlte Rechnung und ein Foto des installierten Systems sowie die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Der Zuwendungsbescheid wird ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt.
Kommunale Förderprogramme in Sachen
Neben dem landesweiten Förderprogramm stehen keine weiteren kommunalen Förderprogramme in Sachsen zur Verfügung. Dafür haben Sie weitere bundesweite Optionen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Auf Bundesebene sind mehrere Förderprogramme beanspruchbar. Dazu gehören der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung.
KfW-Förderungsprogramm 270
Die KfW bietet den KfW 270-Kredit an. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von PV-Anlagen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können ihn in Anspruch nehmen. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro ab. Der Zinssatz beträgt mindestens 5,21%.
KfW-Förderungsprogramm 442
Das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" ist leider ausgelaufen. Im September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Eine Neuaufnahme des Programms ist nicht in Sicht.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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