Photovoltaik-Förderung Sachsen: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

Das Bundesland Sachsen fördert momentan lediglich den Kauf von Balkonkraftwerken. Für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und E-Wallbox sind staatliche Förderungen vorgesehen. In diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten, die Ihnen in Sachsen zur Verfügung stehen.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen?

In Sachsen sind Zuschüsse für Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) via Sächsische Aufbaubank (SAB) erhältlich. Die Förderung soll die Nutzung der Photovoltaik fördern und die Bürger des Freistaates Sachsen dabei unterstützen. Sie soll die Investition in steckerfertige Photovoltaikanlagen erleichtern. 

 Gefördert werden der Kauf und die Installation einer netzgekoppelten Plug-in-PV-Anlage. Die Förderung deckt die Kosten für die sichere Installation und Montage der Anlage, einschließlich der erforderlichen Ausrüstung und der Installation der Steckdose. Die Höhe des Zuschusses ist auf 300 € festgelegt.

Gefördert werden Privatpersonen, die in Sachsen wohnen und entweder Mieter oder Eigentümer von Wohneigentum sind. Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Gesellschaften sind nicht förderfähig.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie dürfen die Plug-in-PV-Anlage nicht vor dem 22. Juni 2023 bestellen oder kaufen;
  • Die Plug-in-PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 300 Wp haben;
  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters sollte die geltende Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 nicht überschreiten;
  • Die Wohneinheit, in der die Plug-in-PV-Anlage installiert wird, muss sich im Freistaat Sachsen befinden und vom Antragsteller selbst genutzt werden;
  • Pro Antragsteller, pro steckerfertige PV-Anlage und pro Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig;
  • Die PV-Anlage muss von einem gewerblichen Händler neu gekauft worden sein und es muss eine bezahlte Rechnung vorliegen;
  • Die Plug-in-PV-Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein;
  • Für die Installation im Miet- oder Gemeinschaftseigentum ist die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich;
  • Mit der Plug-in-PV-Anlage darf keine wirtschaftliche Tätigkeit verbunden sein;
  • Für den erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom darf keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragt werden;
  • Für die Plug-in-PV-Anlage dürfen keine zusätzlichen Fördermittel aus anderen öffentlichen Förderprogrammen beantragt werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Förderantrag wird nach Abschluss des Projekts gestellt. Sie erfolgt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation der Plug-in-PV-Anlage. Den Antrag stellt man einfach elektronisch über das SAB-Förderportal.

Stellen Sie sicher, dass Sie die bezahlte Rechnung und ein Foto des installierten und betriebsbereiten Systems hochladen. Sie müssen ebenfalls die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister angeben. Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch über das Förderportal der SAB zur Verfügung gestellt.

Kommunale Förderprogramme in Sachen

Es gibt keine kommunalen Förderprogramme. Aber es gibt Zuschüsse des Bundes.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Für Privatpersonen, die sich für den Betrieb einer PV-Anlage interessieren, gibt es staatliche Förderprogramme. Dazu gehören der KfW-Kredit 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Die KfW bietet das KfW 270-Darlehen an. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von PV-Anlagen. Es steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Das Darlehen deckt Installationskosten bis zu 50 Millionen Euro ab. Der Zinssatz liegt zwischen 4,75 und 11,51 %, je nach Gebäudeklasse.

KfW-Zuschuss 442

Ab dem 26. September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Das Förderprogramm hieß "Solarstrom für Elektroautos" und war ein Programm des Bundesverkehrsministeriums. Leider waren die Fördermittel für das Jahr 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen. Programmen kombiniert werden.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Subvention. Sie hilft Einzelpersonen, die ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Sie wurde zuletzt am 30. Juli 2022 aktualisiert und bleibt bis Februar 2024 gültig.

  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 13,0 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 8,2 Cent pro kWh;
  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp beträgt 10,9 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 7,1 Cent pro kWh;
  • Der Preis für die Volleinspeisung für PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp beträgt 10,9 Cent pro kWh. Der Preis für die Überschusseinspeisung beträgt 5,8 Cent pro kWh.

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