Förderung von PV-Anlagen in Sachsen: aktuelle Zuschüsse 2026

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 19/04/2026

Das Land Sachsen unterstützt den Kauf von Solaranlagen durch Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Zudem stehen staatliche Programme im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Verfügung. Hier erhalten Sie eine Übersicht über aktuelle Photovoltaik-Förderungen in Sachsen.

Das Wichtigste zuerst

  • Die Solarförderung im Land Sachsen wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) bereitgestellt.
  • Der SAB-Kredit „Energie und Speicher" finanziert Solaranlagen ab 30 kWp mit Tilgungszuschüssen.
  • Für Mieter bietet die SAB eine Balkonkraftwerk-Förderung von bis zu 300 € pro Anlage.
  • Auf kommunaler Ebene gibt es derzeit keine PV-Förderungen.
  • Bundesförderungen wie der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung sind weitere Optionen.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen?

Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) Solaranlagen mit einem Kredit und Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss. Die Photovoltaik-Förderung richtet sich an private Haushalte, Unternehmen und kommunale Einrichtungen. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu nachhaltiger Stromerzeugung zu erleichtern. 

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Solarangebote

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Der Kredit „Energie und Speicher“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist ein zinsgünstiges Darlehen für größere Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Einrichtungen und finanziert Solaranlagen mit einer Leistung von 30 kWp bis 1 MWp. Förderfähig sind Anlagen auf oder an Gebäuden, Parkplätzen oder in direktem Ortszusammenhang zum Gebäude. Zusätzlich können dezentrale Speicher finanziert werden, sofern diese mit einer PV-Anlage ab 30 kWp gekoppelt sind. 

Das Darlehen wird zwischen 35.000 € und maximal 5 Mio. € gewährt. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten für Stromspeicher und bis zu 10% für andere Maßnahmen. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 20 Jahren mit bis zu 2 Jahren tilgungsfreier Zeit.

Förderung von Balkonkraftwerken

Die SAB bezuschusst die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken. Die Förderung von Balkonkraftwerken ist aktuell ausschließlich für Mieter verfügbar, da das Kontingent für Eigentümer bereits ausgeschöpft ist. Der Zuschuss beträgt 300 € pro Wohneinheit und Antragsteller. Gefördert werden nur neue, zertifizierte Geräte, die in Sachsen installiert werden. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.  

Kommunale Förderprogramme in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank deckt bereits umfangreiche Fördermöglichkeiten für Solaranlagen im gesamten Bundesland ab. Daher bieten Kommunen keine zusätzlichen PV-Förderungen an. Die Stadt Leipzig hatte ein Förderprogramm für Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) für Besitzer des Leipzig-Passes. Das Programm wurde jedoch im Oktober 2025 infolge der Haushaltsplanung eingestellt.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Zusätzlich zur sächsischen Solarförderung existieren bundesweite Photovoltaik-Förderungen, wie die KfW-Finanzierung, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen maßgeblich steigern.

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KfW-Förderprogramm 270

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ermöglicht die Beantragung zinsgünstiger Kredite. Diese Finanzierung steht Privatpersonen, Unternehmen, Freiberuflern und Organisationen zur Verfügung, um die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Speichersystemen zu realisieren. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank oder eine Direktbank.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine vom Staat garantierte Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom. Beachten Sie, dass die Vergütungssätze alle sechs Monate neu festgelegt werden und jährlich um etwa 1% sinken. Die derzeit gültigen Sätze sind seit dem 1. Februar 2026 in Kraft und gelten bis zum 31. Juli 2026. 

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh8,18 ct/kWh
bis 40 kWp6,73 ct/kWh7,13 ct/kWh
bis 100 kWp5,50 ct/kWh5,90 ct/kWh
bis 400 kWp5,90 ct/kWh
bis 1.000 kWp5,90 ct/kWh

Die Einspeisevergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme gezahlt – unabhängig vom Strompreis. Sie bietet somit eine hohe Planungssicherheit.

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Käufer von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern von einer wesentlichen Kostensenkung: Die Lieferung und Installation der Systeme ist seither von der Mehrwertsteuer befreit (Nullsteuersatz von 0%). Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Investitionskosten für private Haushalte zu reduzieren. 

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