Photovoltaik-Zähler: Welche Stromzähler braucht man?

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 09/04/2024

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, benötigt mehr Stromzähler als Otto Normalverbraucher. Denn schließlich muss neben dem aus dem Netz bezogenen Strom auch noch der durch die Photovoltaikanlage produzierte Strom erfasst werden. Sofern eine Einspeisung des erzeugten Solarstroms geplant ist, muss die hierfür bereitgestellte Menge Strom ebenfalls erfasst werden.

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Einspeisezähler

Mit einem Einspeisezähler wird die von einer Photovoltaikanlage ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst. Denn die allermeisten Photovoltaikanlagen werden nicht ausschließlich zur Stromproduktion für den Eigenbedarf betrieben.

Um rund um die Uhr genügend Strom für die Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung zu haben, müsste nämlich ein extrem großer Stromspeicher vorhanden sein. Dies ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich,

weshalb entweder kein Solarspeicher oder ein relativ kleines Speicheraggregat genutzt wird.

In Zeiten, in denen mehr Solarstrom erzeugt, als verbraucht beziehungsweise gespeichert werden kann, wird der überschüssige Strom dann ins Stromnetz eingespeist.

Für den Netzbetreiber besteht seit der Novelle des EEG im Jahr 2009 diesbezüglich eine Abnahmepflicht. Mithilfe eines Einspeisezählers wird die entsprechende Strommenge erfasst und kann somit dem Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

Einspeisezähler sollten mit einer Rücklaufsperre versehen sein und werden zumeist im Zählerkasten montiert. Eine Pflicht hierfür besteht allerdings nicht.

Einspeisezähler können entweder vom Energieversorger gemietet oder selbst erworben werden. Beim Kauf eines solchen Zählers ist der Betreiber der Solaranlage für eine ordnungsgemäße Eichung des Geräts zuständig. Bei gemieteten Zählern wird die Eichung und Wartung hingegen vom Stromanbieter übernommen.

Bezugszähler

Mit einem Bezugszähler wird die Strommenge erfasst, die ein Verbraucher aus dem Stromnetz bezieht. Hierbei handelt es sich um einen gewöhnlichen Stromzähler, wie er in jedem Privathaushalt vorhanden ist.

Der Zähler misst je nach Ausführung mechanisch oder elektronisch die vom Versorger bezogene Strommenge. Am Ende der Abrechnungsperiode wird der Zählerstand abgelesen.

Während mechanische Zähler vor Ort abgelesen werden müssen, können viele elektronische Bezugszähler per Funk ausgewertet werden. Ein direkter Zugang zum Zählerkasten ist in solchen Fällen folglich nicht nötig.

Zweirichtungszähler

Ein Zweirichtungszähler kombiniert die Aufgaben eines Einspeise- und eines Bezugszählers. Er erfasst also sowohl den durch die Photovoltaikanlage ins Netz eingespeisten als auch den aus dem Netz bezogenen Strom. Im Vergleich zu diesen beiden Geräten ist ein Zweirichtungszähler platzsparender.

Privatkunden können diesen Zähler allerdings nicht erwerben. Vielmehr mieten sie ihn von ihrem Stromanbieter. Zumeist fällt eine jährliche Gebühr

in Höhe von rund 40 Euro als Miete an. Häufig sind die Kosten für die Wartung und Eichung der Zähler bereits in diesem Preis inbegriffen.

Nachteilhaft an der Verwendung eines Zweirichtungszählers ist die Tatsache, dass dieser im Eigentum des Stromanbieters verbleibt. Deshalb muss der Zähler ausgetauscht werden, wenn der Stromanbieter gewechselt wird. Darüber hinaus ist die jährliche Miete langfristig höher als die Kosten bei einem theoretischen Kauf.

Ertragszähler

Der Ertragszähler misst den gesamten Strom, den eine Photovoltaikanlage produziert und nicht nur den Anteil, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Er dient als Nachweis für den selbst verbrauchten Solarstrom. Er ist steuerrechtlich relevant, da auf den Selbstverbrauch eine Umsatzsteuer, beziehungsweise bei Kleinunternehmener die Einkommensteuer, gezahlt werden muss. Der Ertragszähler verfügt über eine Rücklaufsperre, um den Eigenverbrauch des Wechselrichters nicht zu berücksichtigen. Dabei ist er immer Eigentum des Anlagenbetreibers.

Die Einkommensteuer auf die erwirtschafteten Solarerträge entfällt mit dem neuen Steuererleichterungen vom 1. Januar 2023. Dies gilt für alle privaten PV-Anlagen auf dem eigenem Grundstück mit einer Größe bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.

Saldierender Zähler

Wenn ein Zweirichtungszähler verwendet wird, sollten Solaranlagenbetreiber darauf achten, dass es sich um einen saldierenden Zähler handelt. Denn nur so ist gewährleistet, dass das volle ökonomische Ertragspotenzial der Photovoltaikanlage ausgeschöpft wird.

Dies liegt darin begründet, dass Solaranlagen typischerweise einphasigen Strom produzieren. Im Stromnetz liegt allerdings dreiphasiger Strom vor. Somit kann die Situation eintreten, dass der gesamte erzeugte Solarstrom auf einer Phase ins Netz eingespeist wird und gleichzeitig auf einer anderen Phase Strom zum Gebrauch aus dem Netz bezogen wird.

Da die Endkundenpreise für Strom erheblich teurer als die staatlich garantierte Einspeisevergütung ist, ergibt sich aus einer solchen Situation ein Minusgeschäft für den Anlagenbetreiber.

Ein saldierender Zähler begegnet dieser Situation, indem er den Strom aller Phasen exakt erfasst und verrechnet, also saldiert. Dadurch ist eine korrekte Abrechnung mit dem Stromanbieter möglich.

Solaranlagenbetreiber sollten unbedingt bereits vor der Installation eines Zweirichtungszählers darauf achten, dass es sich hierbei um einen saldierenden Zähler handelt. Denn nach § 25 des Eichgesetzes sind lediglich „geeichte“ Messgeräte vorgeschrieben. Befindet sich ein nichtsaldierender Zähler im Zählerkasten, ist der Netzbetreiber folglich nicht dazu verpflichtet, diesen gegen ein saldierendes Gerät auszutauschen.

Dem Solaranlagenbetreiber entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. Wenn keine Einigung mit dem Stromanbieter gefunden werden kann, empfiehlt es sich deshalb, den Anbieter zu wechseln und dadurch einen neuen Zweirichtungszähler zu erhalten.