Wärmepumpen sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen Sie gewisse Arbeiten nicht ohne eine Bewilligung ausführen dürfen. Wann Sie eine Genehmigung für Ihre Wärmepumpe benötigen und wann nicht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zuerst
- Luftwärmepumpen benötigen keine Genehmigung. Stellen Sie die Wärmepumpe im Außenbereich auf, müssen Sie einen Mindestabstand zum Nachbar einhalten;
- Erdwärmepumpen erfordern ebenfalls keine Bewilligung. Nur Tiefenbohrungen sind nach Bundesberggesetz genehmigungspflichtig;
- Für Grundwasserwärmepumpen ist eine Bewilligung der zuständigen unteren Wasserbehörde erforderlich.
Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Genehmigung?
Für die Wärmepumpe an sich benötigen Sie keine Genehmigung. Je nach Lage des Grundstücks und der Bauart benötigen Sie jedoch eine Bewilligung zur Erschließung der Wärmequelle. Das ist der Fall, wenn gesonderte Bohrarbeiten notwendig sind. Ihre Ausführung ist genehmigungspflichtig.
Für welche Wärmepumpen benötige ich keine Genehmigung?
Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen können Sie ohne Genehmigung installieren. Die Luftwärmepumpe nutzt die Umgebungsluft und die Erdwärmepumpe das Erdreich als Wärmequelle. Somit entsteht keine Beeinträchtigung der Natur oder des Grundwassers. Dennoch gibt es Besonderheiten, die eine Genehmigung erfordern.
Welche Wärmepumpen sind genehmigungspflichtig?
Wärmepumpen sind genehmigungspflichtig, wenn ihre Installation Einfluss auf das Grundwasser nimmt. Das ist je nach Lage des Grundstücks und angestrebter Bauart der Fall von Wasser-Wasser-Wärmepumpen und ggf. von Sole-Wasser-Wärmepumpen. Eine Besonderheit ergibt sich zudem bei der Außenaufstellung einer Luftwärmepumpe.
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Sole-Wasser-Wärmepumpen
Erdwärmepumpen mit Erdsonde sind anzeige- und genehmigungspflichtig. Grund ist die Tiefe der Erdwärmebohrungen von bis zu 100 Metern. Die Genehmigungsverfahren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und Richtlinien sind online verfügbar.
Für Erdwärmepumpen in Kombination mit Grabenkollektoren, Flachkollektoren oder Wärmekörben benötigen Sie keine Genehmigung. Dennoch gibt es auch hier einige Einschränkungen.
Die Wärmepumpe sollte nicht mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nicht in einem Wasserschutzgebiet stehen. In bestimmten Gebieten, wie zum Beispiel Trinkwasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten oder Trinkwassergewinnungsgebieten, dürfen Erdarbeiten nur bis zu einer Tiefe von fünf Metern erfolgen.
In einigen Regionen ist das Aufstellen von Kollektoren in diesen Gebieten ganz verboten. Informieren Sie sich über die spezifischen Vorschriften in Ihrem Gebiet, indem Sie sich an die zuständige Bau- oder Wasserbehörde wenden.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Für die Nutzung von Grundwasser als Wärmequelle müssen sie eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde einholen. Zudem benötigen Sie ein hydrologisches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Grundwasser gilt als wertvolle Ressource und unterliegt besonderem Schutz. Die Genehmigung wird meist innerhalb von vier Wochen gewährleistet.
Wer holt man die Genehmigung ein?
Sie können die Genehmigung selbst einholen oder den Fachbetrieb bzw. die Bohrfirma dafür beauftragen. In diesem Fall sollten Sie vor Beginn der Arbeiten sicherstellen, ob ein Bescheid vorliegt oder ob die Genehmigung erteilt wurde. Wir empfehlen, dass Sie das Genehmigungsverfahren als Dienstleistung in den Vertrag mit dem planenden oder ausführenden Unternehmen aufnehmen.
Worauf sollte ich sonst noch achten?
Neben der Genehmigung müssen Sie die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden. Dieser muss die Anschluss der Wärmepumpe überprüfen und freigeben. Auch diese Aufgabe sollten Sie im Vertrag aufnehmen.
Wenn Sie Ihre Luftwärmepumpe im Außenbereich aufstellen, müssen Sie einen Mindestabstand zum Nachbarn einhalten. Durch die Ventilatoren entsteht Lärm. Damit dieser nicht an den Nachbarn übertragen wird, müssen Sie mindestens drei Meter zum Grundstück einhalten.
Achten Sie darauf, dass das Bohrunternehmen über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Sie besitzen meist eine Bohrlochversicherung oder eine verschuldensunabhängige Versicherung für Erdbohrungen. Ansonsten müssen Sie als Auftraggeber für Schäden wie eine Grundwasserverunreinigung aufkommen. Diese sind nicht durch eine Hausratversicherung gedeckt.
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