Wärmepumpe: Wie viel Abstand zum Nachbar?

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 04/06/2024
Kategorie: Wärmepumpe

Im Altbau und in Reihenhäusern kann die Platzierung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe problematisch sein, da ihre Betriebsgeräusche die Nachbarn belästigen könnten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Vorschriften und notwendigen Abstände zum Nachbar. 

Das Wichtigste zuerst

  • Grundsätzlich gilt für Wärmepumpen ein Abstand von mindestens 3 Meter zum Nachbar.
  • Der Mindestabstand ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.
  • Der Abstand dient zum Brandschutz und Lärmschutz.
  • Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.

Wie viel Abstand muss die Wärmepumpe zum Grundstück des Nachbarn haben?

Die Musterbauordnung (MBO) sieht einen Abstand der Wärmepumpe von mindestens drei Metern zum benachbarten Grundstück vor. Wärmepumpen gelten nämlich als gebäudeähnliche Bauwerke. Dieser Mindestabstand dient dem Brandschutz.

Einige Bundesländer stufen die Wärmepumpe allerdings nicht mehr als gebäudeähnliches Bauwerk ein. Daher ändert sich der Mindestabstand je nach Landesbauordnung (LBO).

Welche Regelungen gelten in einzelnen Bundesländern?

In einigen Bundesländern ist der Mindestabstand vorgeschrieben, in anderen nur empfohlen. Manche schreiben keinen Abstand von der Wärmepumpe zum Nachbargrundstück.

BundeslandAbstand zwischen der Wärmepumpe und dem benachbarten Grundstück
Baden-WürttembergKein Mindestabstand, wenn die Wärmepumpe die Schallemissionen nach Technischer Anleitung (TA) nicht überschreitet.
BayernWidersprüchliche Gerichtsentscheidungen, ob Wärmepumpe als gebäudeähnliches Bauwerk anzusehen ist. Zuletzt 2018 vom Oberlandesgericht München. Das Urteil besagt, keine Abstandsregelung. Revision beim BGH.
BerlinMindestens 3 Meter
BrandenburgWird die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft, muss der Abstand gesondert berechnet werden. Wenn sie nicht als solches eingestuft wird und weniger als 2 Meter hoch ist, ist kein Mindestabstand erforderlich.
BremenKein Mindestabstand
HamburgMindestens 2,50 Meter
HessenKein Mindestabstand, sofern die Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter und länger als 3 Meter ist.
Mecklenburg-VorpommernWird die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft, muss der Abstand mindestens 3 Meter betragen. Wenn sie nicht als solches eingestuft wird und weniger als 3 Meter hoch und 9 Meter lang ist, ist kein Mindestabstand erforderlich.
NiedersachsenKein Mindestabstand
Nordrhein-WestfalenMindestens 0,5 Meter
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand, wenn die Wärmepumpe nicht höher als 2 m ist und sie die Vorgaben für Lärmschutz einhält.
SachsenRechtsgrundlagen unklar, Empfehlung 3 Meter
Sachsen-AnhaltRechtsgrundlagen unklar, Empfehlung 3 Meter
Schleswig-HolsteinMindestens 3 Meter, sofern die Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird.
ThüringenMindestens 3 Meter, sofern die Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird.

Warum ist der Abstand wichtig?

Der Abstand soll vor allem als Brandschutz dienen und damit die Ausdehnungsneigung des Feuers verhindern. Grundsätzlich hilft der Abstand aber dabei, dass die Geräuschemissionen Nachbarn nicht stören. Luftwärmepumpen halten zwar die gesetzlichen Grenzen, dennoch entwickeln sie im Höchstbetrieb zwischen 48 und 57 dB(A). Zur Einhaltung der Grenzwerte ist ein Abstand von mindestens drei Metern empfohlen. 

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Was kann passieren, wenn meine Wärmepumpe zu laut ist und keinen Abstand einhält?

Ist eine Wärmepumpe zu laut und überschreitet die Lärmgrenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), drohen dem Besitzer Bußgelder. Diese betragen von 100 bis 750 € pro Tag für die Überschreitung des Emissionsgrenzwertes.

Die Nichteinhaltung der achtstündigen Nachtruhe kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen. Der Verstoß kann zu einer Geldstrafe von bis zu 15.000 € führen. Bei zusätzlicher Schädigung der Gesundheit anderer, zum Beispiel durch Schlafmangel und daraus resultierende gesundheitliche Probleme, kann das Bußgeld bis zu 25.000 € betragen. Im Durchschnitt liegt das Bußgeld jedoch bei 5.000 €.

Die Bußgelder richten sich nach der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm). Wärmepumpenbesitzer müssen die Einhaltung der TA Lärm sicherstellen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Tipps für die Außenaufstellung einer Wärmepumpe

Hausbesitzer entscheiden sich bei der Nachrüstung im Altbau oft für das Wärmepumpe-Außengerät. Sie sollten Folgendes beachten:

  • Lautstärke: Die TA Lärm legt Grenzwerte für den Lärmpegel je nach Tageszeit und Art des Wohngebiets fest. Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Lärmpegel zwischen 35 und 45 dB(A) zulässig. Tagsüber, von 6 bis 22 Uhr, ist ein Lärmpegel von 45 bis 60 dB(A) zulässig. Achten Sie darauf, dass Sie genug Abstand zum Nachbargrundstück einhalten;
  • Lärmschutzverkleidung: Sie können das Außengerät mit einer schalldämmenden Abdeckung versehen. Die Abdeckungen sind aus Metall, mit Luftschlitzen. Sie reduzieren den Lärm und verbessern das Aussehen der Wärmepumpe;
  • Aufstellung: Stellen Sie sicher, dass die Außenwärmepumpe auf einem stabilen Fundament installiert ist. Verwenden Sie für eine ordnungsgemäße Installation einen 10 cm dicken Betonsockel, der eben, glatt und horizontal ist. Zwischen Wärmepumpe und Betonsockel sollten Schwingungsdämpfer sein;
  • Ausrichtung: Berücksichtigen Sie bei der Installation einer Wärmepumpe die Hauptwindrichtung. Vermeiden Sie, dass der Hauptwind direkt in die Auslassöffnung bläst. Das erzeugt zum einen Lärm und reduziert zum anderen die Effizienz der Wärmepumpe.

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