Die steigende Anzahl an installierten Wärmepumpen stellt hohe Anforderungen an Stromnetzbetreiber. Ob die Anmeldung einer Wärmepumpe vorgeschrieben ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zuerst
- Wärmepumpen sind aufgrund des hohen Stromverbrauchs anmeldepflichtig.
- Sie müssen seit Anfang 2024 die Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
- Nach der Anmeldung übernimmt der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung.
- Erst nach Freigabe dürfen Sie die Wärmepumpe installieren und in Betrieb nehmen.
- Die Anmeldung erfolgt online. Meist übernimmt der Installateur diese Aufgabe.
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Muss ich eine Wärmepumpe anmelden?
Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Anmeldepflicht für jede neu installierte Wärmepumpe. Da die Wärmepumpen deutlich mehr Strom als herkömmliche Haushaltsgeräte verbrauchen, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Anmeldung ermöglicht den Netzbetreibern ein effizientes Lastmanagement zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität in Spitzenlastzeiten.
Energieversorgungsunternehmen (EVU) können seit dem 1. Januar 2024 eine Sperrzeit festlegen, damit sie eine Überlastung des Netzes verhindern. Die EVU-Sperrzeit darf maximal zwei Stunden dauern. Während dieser Zeit wird die Leistung der Wärmepumpe zwecks Netzstabilisierung reduziert. Für die ferngesteuerte Leistungsdrosselung ist eine Registrierung erforderlich.
Wie läuft die Anmeldung ab?
In Deutschland gibt es über 800 Stromnetzbetreiber, jeder mit seinem eigenen Anmeldeverfahren. Daher gibt es kein einheitliches Verfahren für die Anmeldung einer Wärmepumpe. In den meisten Fällen läuft das Anmeldeverfahren circa wie folgt ab:
- Ortstermin: Das Installationsunternehmen prüft die Machbarkeit der Wärmepumpe in einem Vor-Ort-Termin;
- Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber: Der Fachbetrieb meldet die Wärmepumpe gemäß VDE-ARN 4100 und §19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) an;
- Netzverträglichkeitsprüfung: Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die notwendige Leistung bereitstellen kann. Zudem prüft er, ob der vorhandene Netzanschluss ausreichend ist;
- Freigabe: In den meisten Fällen ist ein Anschluss problemlos umsetzbar. Ggf. ist eine Netzverstärkung mit Baukostenzuschuss notwendig;
- Inbetriebnahme: Nach Fertigstellung der Installationsarbeiten muss der Fachbetrieb das Inbetriebnahmeprotokoll an den Netzbetreiber senden.
Zur Anmeldung der Wärmepumpe müssen Sie folgende Daten an den Netzbetreiber übermitteln:
- Anschrift des Gebäudes
- Anschrift des Eigentümers
- Anschrift des Elektrikers, der die Wärmepumpe anschließt
- Wärmepumpen-Hersteller
- Elektrische Anschlussleistung
Für den Netzbetreiber ist besonders die elektrische Leistung der Wärmepumpe wichtig. Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild oder in den Datenblättern des Herstellers. Einige Hersteller geben auch die elektrische Leistung für die Zusatzheizung an. Diese Angabe ist nicht immer erforderlich, da ihre Leistung gering ist.
Der Netzbetreiber möchte folgende Fragen meist beantwortet haben:
- Verstößt die Wärmepumpe gegen Grenzwerte oder verursacht es Störungen im Netz?
- Ist die Wärmepumpe aus der Ferne steuerbar, sodass der Netzbetreiber sie während der EVU-Sperrzeiten abschalten kann?
- Ist ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe notwendig?
Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?
Ihr Elektroinstallateur hilft Ihnen bei der Einreichung des Formulars oder übernimmt die Anmeldung der Wärmepumpe für Sie. Klären Sie ab, wer die Anmeldung übernimmt, bevor Sie die Installation der Wärmepumpe in Auftrag geben.
Was passiert, wenn ich meine Wärmepumpe nicht anmelde?
Nach dem 1. Januar 2024 installierte Wärmepumpen sind ohne Anmeldung nicht erlaubt. Wenn Sie die Wärmepumpe nicht anmelden, sollten Sie dies umgehend nachträglich tun. Ansonsten droht eine saftige Geldstrafe im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Benötige ich weitere Genehmigungen?
Für die meisten Arten der Wärmepumpe ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Für Luftwärmepumpen mit Aufstellung im Außenbereich und Wasser-Wasser-Wärmepumpen besteht lediglich eine Bewilligungspflicht. Nur für die Ausführung von Tiefenbohrungen benötigen Sie eine Genehmigung.
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