Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesspezifische oder kommunale Förderung für Photovoltaik. Es gibt jedoch mehrere staatliche Förderprogramme, auf die Sie zurückgreifen können. Dieser Leitfaden informiert Sie über alle Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt.
Das Wichtigste zuerst
- In Sachsen-Anhalt sind keine landesspezifischen oder kommunalen Solarförderungen möglich.
- Sie können jedoch Förderungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beanspruchen.
- Ihnen steht die Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalt hatte im vergangenen Jahr das "Sachsen-Anhalt SPEICHERT-Programm", welches den Ausbau von Stromspeichern mit 200 bis 300 € pro kWh sowie die zusätzliche Anschaffung einer Wallbox mit 1.000 € unterstützte. In 2024 wurde das Programm eingestellt, da es mit der Mehrwertsteuer von 0% auf PV-Anlagen und Speicher sowie der reformierten Einspeisevergütung bereits bundesweite Förderungen gab und eine Doppelförderung vermieden werden sollte.
Sachsen-Anhalt hat aber angekündigt, die Aufnahme eines neuen Förderprogramms in Form von Zuschüssen zu prüfen. Das bedeutet, dass es wahrscheinlich eine neue Förderung für Photovoltaik in Sachsen-Anhalt geben wird.
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Kommunale Förderprogramme in Sachsen-Anhalt
Neben dem landesweiten Förderprogramm gibt es in Sachsen-Anhalt keine weiteren kommunalen Förderprogramme. Allerdings gibt es bundesweit noch weitere Möglichkeiten, die in Betracht kommen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Bundesweit gibt es verschiedene Förderprogramme, darunter den KfW-Kredit 270, den KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.
KfW-Kredit 270
Der KfW-Kredit 270 ist Teil des Programms Erneuerbare Energien 270 und bietet günstige Finanzierungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen, die in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher investieren möchten. Mit diesem Kredit können die Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einer Summe von 150 Millionen Euro abgedeckt werden. Die Zinssätze starten bei 5,21 % und variieren je nach Effizienzhaus-Klasse.
KfW-Zuschuss 442
Neben der KfW-Kreditförderung gab es bis September 2023 auch den KfW-Zuschuss 442. Dieses Programm förderte die Kombination aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Ladestation für Elektroautos mit einem maximalen Zuschuss von 10.200 €. Bitte beachten Sie, dass das Programm "Solarstrom für Elektroautos" momentan nicht verfügbar ist und keine neuen Anträge angenommen werden.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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