Um Anschaffungskosten zu senken und mehr vom eigenen PV-Strom im Haushalt nutzbar zu machen, gibt es 2025 verschiedene Förderprogramme für Stromspeicher. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Batteriespeicher angeboten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen aktuell verfügbar sind und welche finanziellen Vorteile Sie nutzen können.
Das Wichtigste zuerst
- Aktuell bieten Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen Förderungen für Stromspeicher in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
- Bayern hat sein Förderprogramm pausiert und erarbeitet derzeit neue Förderrichtlinien.
- Einige Städte wie Braunschweig, Düsseldorf oder Potsdam fördern die Anschaffung von Stromspeichern durch pauschale Förderbeträge.
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Welche Förderungen für Stromspeicher gibt es in Deutschland 2025?
2025 gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten für Stromspeicher. Die genauen Bedingungen und Förderhöhen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.
- 0% Mehrwertsteuer auf Stromspeicher: Seit dem 1.1.2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Batteriespeicher bis 30 kWp, was eine direkte Ersparnis von 19% auf die Anschaffungskosten bedeutet. Dies reduziert die Investitionskosten erheblich und macht den Kauf attraktiver.
- Zinsgünstiges Darlehen: Die KfW bietet mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Kredite für Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Dabei können bis zu 100% der Investitionskosten finanziert werden.
- Direkte Zuschüsse: Mehrere Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen in Form von direkten Zuschüssen für Stromspeicher an. Diese variieren je nach Region und werden oft mit der KfW-Förderung oder anderen Bundesförderungen kombiniert.
- Kommunale Förderungen: Einige Städte und Gemeinden unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit lokalen Förderprogrammen. Diese umfassen direkte Zuschüsse oder vergünstigte Kredite, um die Nutzung von Solarstrom weiter zu fördern.
Welche bundesweiten Förderungen für Stromspeicher gibt es 2025?
Neben den bundesweiten Programmen haben wenige Bundesländer weiterhin eigene Fördermaßnahmen, die in Form von direkten Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gewährt werden. In den letzten Jahren wurden einige Programme aufgrund veränderter Marktbedingungen und neuer Bundesförderungen geändert, eingestellt oder pausiert.
Hinweis zum Sondervermögen
Im März 2025 hat der Bundestag ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen, das für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur vorgesehen ist. Ein Teil dieses Sondervermögens soll in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen, um Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Energiewende zu finanzieren. Konkrete Entscheidungen zur Verteilung der Mittel stehen jedoch noch aus.
Bundesland | Förderprogramm |
---|---|
Baden-Württemberg | Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik |
Bayern | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) |
Berlin | SolarPLUS (pausiert) |
Brandenburg | nicht vorhanden |
Bremen | nicht vorhanden |
Hamburg | nicht vorhanden |
Hessen | nicht vorhanden |
Mecklenburg-Vorpommern | nicht vorhanden |
Niedersachsen | nicht vorhanden |
Nordrhein-Westfalen | nicht vorhanden |
Rheinland-Pfalz | nicht vorhanden |
Saarland | nicht vorhanden |
Sachsen | Sachsenkredit Energie und Speicher |
Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt SPEICHERT (eingestellt) |
Schleswig-Holstein | Klimaschutz für Bürger (eingestellt) |
Thüringen | nicht vorhanden |
In den folgenden Abschnitten finden Sie eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, einschließlich eventueller Änderungen oder neuer Förderkonditionen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können Stromspeicher über das Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik der L-Bank finanziert werden. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, das für die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeichern bereitgestellt wird.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen
- Konditionen: Kreditlaufzeit zwischen 5 und 30 Jahren, Sollzins ab 3,75%
- Besonderheit: Die Förderung gilt für PV-Anlagen bis maximal 30 kWp. Tilgungszuschüsse in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen sind möglich. Die Förderung ist mit der Einspeisevergütung kombinierbar.
Bayern
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) förderte bis zum 31.12.2023 Stromspeicher. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen (GEG) und Anpassungen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) pausiert die Förderung von Einzelmaßnahmen seit dem 1.1.2024. Derzeit werden neue Rahmenbedingungen für die FKG-Richtlinie in Abstimmung mit dem Bund erarbeitet.
Berlin
Seit September 2022 fördert der Berliner Senat den Ausbau von Photovoltaik über das SolarPLUS-Programm. Für den Kauf von PV-Speichern gelten folgende Fördersätze.
Voraussetzung | Fördersatz |
---|---|
Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern | 300 € pro kWh Speicherkapazität, maximal 15.000 € |
Stromspeicher in Mehrfamilienhäusern | bis zu 65% der Anschaffungs- und Installationskosten, maximal 30.000 € |
Haus- und Wohnungseigentümer können die Mittel beantragen. Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) nimmt Anträge in Papierform entgegen. Danach können Sie den Kaufvertrag abschließen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online über ein Portal zu stellen.
Sachsen
Seit 2024 gibt es in Sachsen das Programm Sachsenkredit Energie und Speicher. Darin werden Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeicher gefördert.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen
- Konditionen: Kreditlaufzeit zwischen 5 und 20 Jahren, 2 tilgungsfreie Jahre, mindestens 35.000 € und ein Tilgungszuschuss von 20% der förderfähigen Kosten für Stromspeicher sowie 10% für die PV-Anlage.
- Besonderheit: Es darf keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt worden sein oder künftig gewährt werden. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, insofern der Beihilfebetrag nicht überschritten wird. Eine EEG-vergütete PV-Anlage kann mitfinanziert werden, sofern der Antrag in Kombination mit einem weiteren Fördergegenstand gestellt wird. Dabei wird für die PV-Anlage kein Tilgungszuschuss gewährt, und das gesamte Darlehen erhält einen beihilfefreien Zinssatz.
Sachsen-Anhalt
Das Landesförderprogramm Sachsen-Anhalt SPEICHERT förderte bis 2024 die Anschaffung von Stromspeichern für private PV-Anlagen. Als Reaktion auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer für PV- und Batteriespeicher abzuschaffen, wurde das Programm eingestellt. Ob das Förderprogramm wieder aufgenommen wird, ist derzeit unklar. Für Unternehmen gibt es das Programm zur Förderung von Stromspeichern für PV-Anlagen mit über 30 kWp.
Schleswig-Holstein
Das Förderprogramm Klimaschutz für Bürger wurde am 16.11.2023 eingestellt. Es ist ungewiss, ob das Land Schleswig-Holstein das Programm wieder aufnehmen wird.
Welche Förderungen für Batteriespeicher gibt es in einzelnen Kommunen?
In Deutschland bieten zahlreiche Städte und Kommunen Förderprogramme für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an. Diese kommunalen Förderungen bestehen meist aus direkten Zuschüssen von 150 bis 300 € pro kWh oder pauschalen Zahlungen von rund 1.000 bis 1.500 €. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht ausgewählter Programme.
Kommune/Stadt | Förderprogramm | Bedingungen |
---|---|---|
Bad Homburg | Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern | 300 € pro kWh Speicherkapazität bis max. 3.000 € und 300 € pro kWp PV-Leistung bis max. 6.000 € |
Braunfels | Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern | Pauschal 1.000 € für einen Speicher und 1.000 € für eine Anlage mit 4 bis 15 kWp |
Braunschweig | Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern | Pauschal 500 € für einen Speicher und 500 € für eine Anlage bis 10 kWp oder 200 € pro kWp bei mehr als 10 kWp |
Düsseldorf | Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf | Pauschal 1.000 € plus 300 € pro kWh Speicherkapazität und 200 € pro kWp PV-Leistung |
Freiburg | Klimafreundlich wohnen | 150 € pro kWh Speicherkapazität plus 150 € pro kWp PV-Leistung |
Friedrichshafen | Klimaschutz bei Wohngebäuden | Pauschal 1.500 € für einen Speicher mit mindestens 5 kWh und 300 € für eine Wallbox |
Krefeld | Klimafreundliches Wohnen in Krefeld | Pauschal 1.000 € für einen Speicher und 100 € pro kWh PV-Leistung bis max. 1.000 € |
Köln | Klimafreundliches wohnen | 250 € pro KWh Speicherkapazität und 300 € pro kWp bis 10 kwp Leistung oder 250 € pro kWp bis 50 kWp |
Potsdam | Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern | Pauschal 1.000 € für einen Speicher mit mindestens 2 kWh und 200 € pro kWp PV-Leistung bis max. 1.200 € |
Stuttgart | Solaroffensive | 300 € pro kWh Speicherkapazität und 350 € pro kWp PV-Leistung plus 50% der Installationskosten und bis zu 1.000 € für eine Wallbox |
Schauen Sie am besten einmal auf der Website Ihrer Stadt oder Kommune, ob es nicht doch eine Photovoltaik- oder Batteriespeicher-Förderung gibt.
Lohnt sich eine Förderung für PV-Speicher?
Die Förderung eines PV-Speichers lohnt sich allemal. Denn aufgrund der hohen Strompreise rechnet sich der Eigenverbrauch besonders und der Stromspeicher trägt zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei. Wenn Sie für die Anschaffung das KfW-Darlehen-270 beanspruchen, sparen Sie trotz Zinsen jährlich bis zu 80% an Stromkosten. Ideal sind Förderungen mittels Zuschüssen, da sie die Anschaffungskosten deutlich reduzieren.
Variable | Ohne PV-Anlage | PV-Anlage mit Speicher (ohne Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (KfW-Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (Zuschuss) |
---|---|---|---|---|
Anschaffungskosten | – | 12.000 € | 12.000 € | 12.000 € |
Zuschuss | – | – | – | 2.000 € |
Zinsen | – | – | 1.000 € | – |
Investitionskosten | – | 12.000 € | 13.000 € | 10.000 € |
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | – | 5 kWp | 5 kWp | 5 kWp |
Nennleistung PV-Speicher | – | 8 kWh | 8 kWh | 8 kWh |
Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
Netzbezug | 100% | 30% | 30% | 30% |
Eigenverbrauch | 0% | 70% | 70% | 70% |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr |
Einspeisevergütung | – | 7,94 Cent/kWh | 7,94 Cent/kWh | 7,94 Cent/kWh |
Einspeisevergütung, Gesamt | – | ca. 119 €/Jahr | ca. 119 €/Jahr | ca. 119 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.500 €/Jahr | 325 €/Jahr | 325 €/Jahr | 325 €/Jahr |
Amortisationszeit | – | 10,2 Jahre | 11,1 Jahre | 8,5 Jahre |
Neben Stromspeichern werden auch Photovoltaikanlagen derzeit gefördert. Im Artikel zu Förderungen und Zuschüssen für PV-Anlagen informieren wir Sie über die aktuellen Förderprogramme.
Warum gibt es Förderungen für Stromspeicher?
Die Förderung von Stromspeichern dient dazu, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und das Stromnetz zu entlasten. Da PV-Anlagen tagsüber oft mehr Strom erzeugen als direkt verbraucht wird, ermöglichen Batteriespeicher eine effizientere Nutzung, indem sie den Strom für die Abend- und Nachtstunden speichern. Dadurch wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, was langfristig Kosten spart und zur Energiewende beiträgt.
Außerdem hilft es der Bundesregierung, ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dafür sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% gegenüber 1990 gesenkt werden. Ein zentraler Bestandteil des Ziels ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung plant, bis 2030 mindestens 80% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken, unter anderem durch den massiven Ausbau von Photovoltaik und Windkraft.
Neben Stromspeichern werden derzeit auch Photovoltaikanlagen gefördert. Im Artikel zu Förderungen und Zuschüssen für PV-Anlagen informieren wir Sie über die aktuellen Förderprogramme.
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