Das Wichtigste zuerst
- Für private Haushalte gibt es 2026 den Nullsteuersatz für PV und Speicher, den KfW-Förderkredit 270 und einzelne regionale Zuschüsse.
- Berlin fördert über SolarPLUS in den neuen Varianten S für Eigenheime mit Pauschalen nach PV-Leistung und L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe mit prozentualen Zuschüssen.
- Einige Städte wie Stuttgart, Frankfurt am Main, Tübingen und Bebra fördern die Anschaffung von Stromspeichern.
Welche Förderungen für Stromspeicher gibt es in Deutschland 2026?
2026 gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten für Stromspeicher. Die genauen Bedingungen und Förderhöhen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.
- 0% Mehrwertsteuer auf Stromspeicher: Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen und zugehörige Batteriespeicher der Nullsteuersatz. Die Grenze von 30 kWp ist dabei eine gesetzliche Vereinfachung, keine absolute Fördergrenze. Bei unverändertem Nettopreis entsprechen 19% Steuer auf netto 15,97% des früheren Bruttopreises. Begünstigt ist ein Speicher, der dazu dient, begünstigten Solarstrom zu speichern; das gilt auch bei Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage.
- Zinsgünstiges Darlehen: Die KfW bietet mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ einen Förderkredit für Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen. Dabei können bis zu 100% der Investitionskosten finanziert werden. Es handelt sich um einen rückzahlbaren Kredit, nicht um einen Kaufzuschuss. Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen bzw. verkaufen. Der Antrag sollte vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner, etwa Ihre Hausbank, gestellt werden.
- Direkte Zuschüsse: Einzelne Länder und Kommunen bieten zusätzliche Förderungen in Form von direkten Zuschüssen für Stromspeicher an. Diese variieren je nach Region und sind an die dort genannten Voraussetzungen gebunden. Eine pauschale Kombinierbarkeit mit KfW-Förderung oder anderen Bundesförderungen besteht nicht.
- Kommunale Förderungen: Einige Städte und Gemeinden unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit lokalen Förderprogrammen. Diese bestehen aus direkten Zuschüssen, die an eine neue PV-Anlage, feste Speichergrößen und einen Antrag vor Kauf oder Beauftragung bzw. - in Tübingen in Modul A - nach Installation gebunden sein können.
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Welche Förderungen für Stromspeicher gibt es in den Bundesländern 2026?
Neben den bundesweiten Regelungen haben nur wenige Bundesländer eigene Fördermaßnahmen für Stromspeicher, und zwar als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen. In den letzten Jahren wurden einige Programme aufgrund veränderter Marktbedingungen und neuer Bundesförderungen geändert, eingestellt oder pausiert.
| Bundesland | Förderprogramm |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – zinsgünstiges Darlehen der L-Bank für private Eigentümer |
| Bayern | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss; früheres PV-Speicher-Programm 2022 beendet |
| Berlin | SolarPLUS S für Eigenheime als Pauschale, SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe als Prozentzuschuss |
| Brandenburg | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Bremen | BAB Rund ums Haus / PV nach Plan: Darlehen für Wohngebäude im Land Bremen, Speicher mitfinanzierbar; bis 50.000 € und bis 100% Finanzierung, höchstens zehn Jahre, ein tilgungsfreies Jahr. Antrag und Genehmigung vor Liefer- oder Leistungsvertrag |
| Hamburg | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Hessen | WIBank PV-Anlagen-Darlehen: 10.000–50.000 € für selbst genutztes Wohneigentum ohne Teilvermietung; Speicher nur mit neuer PV bis 20 kW. Zehn Jahre Laufzeit, 1,5 Prozentpunkte Zinszuschuss, höchstens 90% Finanzierung und mindestens 10% Eigenkapital; beim Renteneintritt kann mehr Eigenkapital erforderlich sein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Niedersachsen | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Nordrhein-Westfalen | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Rheinland-Pfalz | Kein bestätigter isolierter Speicherzuschuss; Wohnraumprogramme haben eigene Einkommens- und Eigenbedarfsbedingungen |
| Saarland | PV-Speicher Saar: nur für kleine und mittlere Unternehmen in gewerblichen Gebäuden ohne Wohnnutzung; kein allgemeiner privater Zuschuss |
| Sachsen | Sachsenkredit Energie und Speicher – zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss, Speicher nur mit größerer PV gekoppelt |
| Sachsen-Anhalt | Kein bestätigter aktueller privater Landeszuschuss; ENERGIE ist ein Unternehmenszuschuss, STROMSPEICHER hat einen Antragsstopp |
| Schleswig-Holstein | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
| Thüringen | Kein bestätigter allgemeiner privater Landeszuschuss |
Stand der Übersicht: 04.10.2026. Spezial- und Wohnraumprogramme sind durch die Angaben zu fehlenden allgemeinen Landeszuschüssen nicht ausgeschlossen. Prüfen Sie vor dem Antrag die Voraussetzungen und verfügbaren Mittel des jeweiligen Programms. In den folgenden Abschnitten finden Sie eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, einschließlich eventueller Änderungen oder neuer Förderkonditionen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können Stromspeicher über das Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik der L-Bank finanziert werden. Es handelt sich dabei um ein zinsgünstiges Darlehen, das für die Installation von PV-Anlagen inklusive Batteriespeichern bereitgestellt wird.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 €
- Konditionen: Kreditlaufzeiten 5, 10, 20 oder 30 Jahre mit 10 Jahren Zinsbindung
- Zu beachten: Die Förderung gilt für PV-Anlagen bis maximal 30 kWp in Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten, von denen eine selbst genutzt wird. Sie ist mit der Einspeisevergütung kombinierbar.
Bayern
In Bayern gibt es derzeit keinen allgemeinen Landeszuschuss für private Heimspeicher. Das frühere bayerische PV-Speicher-Programm endete 2022.
Berlin
Seit September 2022 fördert der Berliner Senat den Ausbau von Photovoltaik über das SolarPLUS-Programm. Nach der Richtlinie vom 02.01.2026 gelten für Speicher die Varianten S für Eigenheime und L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.
| Voraussetzung | Fördersatz |
|---|---|
| SolarPLUS S für Eigenheime, Speicher mit neuer PV | 500 bis 4.750 € nach PV-Leistung, bei 5 bis 5,99 kWp 1.250 € |
| SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe | 30, 40 oder 50% der förderfähigen Kosten je nach Fallgruppe, maximal 30.000 € |
Eine Speichernachrüstung ist in S nur förderfähig, wenn der vollständige Speicherantrag binnen drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt wird. In L darf mit dem Projekt erst nach der Eingangsbestätigung begonnen werden. Anträge stellen Sie online bei der IBB Business Team GmbH.
Sachsen
Seit 2024 gibt es in Sachsen das Programm Sachsenkredit Energie und Speicher. Darin werden PV-Anlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeicher gefördert.
- Förderart: Zinsgünstiges Darlehen von 35.000 € bis 5 Mio. €, mit Tilgungszuschuss von bis zu 20% der förderfähigen Kosten für Stromspeicher sowie 10% für die PV-Anlage, insgesamt höchstens 50.000 € Zuschuss
- Konditionen: Kreditlaufzeit zwischen 5 und 20 Jahren, 2 tilgungsfreie Jahre
- Zu beachten: Der Speicher muss an eine PV-Anlage von über 30 bis 1.000 kWp gekoppelt sein, die nach dem 01.01.2023 errichtet oder erweitert wurde. Bei genau 30 kWp sollten Sie die Förderfähigkeit vorab mit der SAB klären. Eine typische Eigenheimanlage mit 5 kWp erfüllt die Größenanforderung nicht. Es darf keine Förderung nach dem EEG gewährt worden sein oder künftig gewährt werden. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, insofern der Beihilfebetrag nicht überschritten wird. Eine EEG-vergütete PV-Anlage kann mitfinanziert werden, sofern der Antrag in Kombination mit einem weiteren Fördergegenstand gestellt wird. Dabei wird für die PV-Anlage kein Tilgungszuschuss gewährt, und das gesamte Darlehen erhält einen beihilfefreien Zinssatz.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt mit seinem Landesförderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE bis Mitte 2027 Zuschüsse an Unternehmen für Energieeffizienz-Maßnahmen. Es handelt sich um einen Unternehmenszuschuss, nicht um eine isolierte private Speicherförderung. Das Programm STROMSPEICHER für Unternehmen hat einen Antragsstopp.
Das Landesförderprogramm Sachsen-Anhalt SPEICHERT, das sich an private Hausbesitzer richtete, endete bereits 2024. Es förderte die Anschaffung von Stromspeichern für private PV-Anlagen.
Welche Förderungen für Batteriespeicher gibt es in einzelnen Kommunen?
In Deutschland bieten einzelne Städte und Kommunen Förderprogramme für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht ausgewählter Programme.
| Kommune/Stadt | Förderprogramm | Bedingungen |
|---|---|---|
| Stuttgart | Solaroffensive | 100 € pro kWh, höchstens 1 kWh je kWp neuer PV, max. 10.000 €; Antrag vor Beauftragung, Auszahlung frühestens 2027; Anträge möglich, obwohl die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind, ohne Auszahlungsgarantie |
| Frankfurt am Main | Klimabonus | 20% der förderfähigen Speicherkosten mit neuer PV, PV, Speicher und Laden zusammen max. 50.000 €; Zusage vor Beginn erforderlich |
| Tübingen | Tübingen macht blau | Zusätzlich 250 € für Speicher ab 2 kWh mit förderfähiger neuer PV und Inbetriebnahme 2026; in Modul A Vollbelegung der PV und Antrag nach Installation |
| Bebra | 100-Dächer-Solarprogramm | 50 € pro kWh bis 500 € für private Eigentümer; Installation durch einen Fachbetrieb, neue oder bestehende Dach-PV möglich; vollständiger Antrag vor Kauf und Installation |
Bad Homburg, Braunschweig, Düsseldorf, Freiburg, Friedrichshafen, Krefeld, Köln und Potsdam nehmen derzeit keine neuen Speicheranträge an oder fördern Batteriespeicher nicht mehr als eigenen Fördergegenstand. Für Braunfels ist derzeit keine Öffnung für 2026 mit freien Mitteln bestätigt. Schauen Sie am besten einmal auf der Website Ihrer Stadt oder Kommune, ob es nicht doch eine Photovoltaik- oder Batteriespeicher-Förderung gibt.
Lohnt sich eine Förderung für PV-Speicher?
Ein Zuschuss senkt die Investition direkt, ein Kredit wie das KfW-Darlehen-270 finanziert sie und verursacht dafür Zinsen. Die Ersparnis am Stromzähler entsteht durch Erzeugung und Nutzung des PV-Stroms, nicht durch den Kredit selbst. Ob sich der Speicher zusätzlich zur PV-Anlage rechnet, zeigt diese vereinfachte Rechnung nicht, weil dafür der Mehrpreis des Speichers gegenüber PV ohne Speicher fehlt.
Unsere Beispielrechnung beruht auf folgenden Annahmen: 5 kWp PV-Leistung, 8 kWh Speicherkapazität, 5.000 kWh jährliche PV-Erzeugung, 5.000 kWh Jahresverbrauch, 30 Cent pro kWh Arbeitspreis, 70% Bedarfsdeckung aus PV und Speicher als Autarkiegrad, 12.000 € Gesamtpreis und einen rein hypothetischen Zuschuss von 2.000 €.
Der Gesamtpreis ist keine aktuelle Marktangabe. Die Einspeisevergütung von 7,70 Cent pro kWh gilt für eine neue Teileinspeiseanlage bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026.
| Variable | ohne PV-Anlage | PV-Anlage mit Speicher (ohne Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (KfW-Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (Zuschuss) |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | – | 12.000€ | 12.000€ | 12.000€ |
| Zuschuss | – | – | – | 2.000 €, hypothetisch |
| Zinsen | – | – | individuell, zusätzlich zur Investition | – |
| Investitionskosten | – | 12.000€ | 12.000 € zuzüglich individueller Zinsen | 10.000€ |
| Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
| Nennleistung PV-Anlage | – | 5 kWp | 5 kWp | 5 kWp |
| Speicherkapazität | – | 8 kWh | 8 kWh | 8 kWh |
| Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
| Netzbezug | 100% | 30% | 30% | 30% |
| Bedarfsdeckung aus PV und Speicher, Autarkiegrad | 0% | 70% | 70% | 70% |
| Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr |
| Einspeisevergütung | – | 7,70 Cent/kWh | 7,70 Cent/kWh | 7,70 Cent/kWh |
| Einspeisevergütung, Gesamt | – | 115,50 €/Jahr | 115,50 €/Jahr | 115,50 €/Jahr |
| Stromsaldo vor Finanzierung, Betrieb und Ersatz | 1.500 €/Jahr | 334,50 €/Jahr | 334,50 €/Jahr | 334,50 €/Jahr |
| Amortisationszeit | – | 10,3 Jahre | ohne Kreditparameter nicht berechenbar | 8,6 Jahre |
Der jährliche Vorteil gegenüber reinem Netzbezug beträgt in unserem verlustfreien Beispiel 1.165,50 €. Die Rechnung ist eine vereinfachte verlustfreie Rechnung der gesamten Anlage, keine Rechnung des Speichers allein. Verluste, laufender Betrieb, begrenzte Speicherlebensdauer und ein möglicher Ersatz können das Ergebnis verschlechtern.
Neben Stromspeichern werden aktuell auch PV-Anlagen gefördert. Im Artikel zu Förderungen und Zuschüssen für PV-Anlagen informieren wir Sie über die aktuellen Förderprogramme.
Warum gibt es Förderungen für Stromspeicher?
Die Förderung von Stromspeichern dient dazu, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und das Stromnetz - je nach Betriebsweise des Speichers - zu entlasten. Da PV-Anlagen tagsüber oft mehr Strom erzeugen als direkt verbraucht wird, ermöglichen Batteriespeicher eine effizientere Nutzung, indem sie den Strom für die Abend- und Nachtstunden speichern. Dadurch wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, was langfristig Kosten spart und zur Energiewende beiträgt.
Außerdem hilft es der Bundesregierung, ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dafür sollten die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% gegenüber 1990 gesenkt werden. Ein zentraler Bestandteil des Ziels ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung plant, bis 2030 mindestens 80% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken, unter anderem durch den massiven Ausbau von Photovoltaik und Windkraft.
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