Mit einem Stromspeicher erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und sparen langfristig Geld.Stromspeicher sind außerdem für die Energiewende von entscheidender Bedeutung, weswegen Bund, Länder und Kommunen die Anschaffung fördern. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Förderungen für Stromspeicher.
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Werden Stromspeicher gefördert?
Auf Bundesebene werden Stromspeicher über den Nullsteuersatz gefördert. Seit dem 1.1.2023 entfällt die Mehrwertsteuer beim Kauf von Stromspeichern. Darüber hinaus ist eine Förderung über den KfW-Kredit 270 möglich. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten. Obendrein sind in einigen Bundesländer spezifische Förderprogramme erhältlich.
Bundesland | Förderungsprogramm |
---|---|
Baden-Württemberg | Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik |
Bayern | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) |
Berlin | SolarPLUS |
Brandenburg | nicht vorhanden |
Bremen | nicht vorhanden |
Hamburg | nicht vorhanden |
Hessen | nicht vorhanden |
Mecklenburg-Vorpommern | nicht vorhanden |
Niedersachsen | nicht vorhanden |
Nordrhein-Westfalen | nicht vorhanden |
Rheinland-Pfalz | nicht vorhanden |
Saarland | nicht vorhanden |
Sachsen | nicht vorhanden |
Sachsen-Anhalt | nicht vorhanden |
Schleswig-Holstein | nicht vorhanden |
Welche bundesweiten Förderungen für Stromspeicher gibt es?
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Anschaffung von Stromspeicher über das Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik gefördert. Dabei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung eines Stromspeichers. Das Darlehen ist mit Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren erhältlich. Der Sollzins beträgt 3,75 bis 4,05%. Das Förderprogramm ist mit der Einspeisevergütung kombinierbar.
Bayern
Bis zum 31.12.2023 förderte das Land Bayern Stromspeicher im Rahmen des Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). Allerdings änderten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (GEG) sowie die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zum 1.1.2024. Aus diesem Grund ist die Förderung von Einzelmaßnahmen erstmals pausiert. Neue Rahmenbedingungen für die FKG-Richtlinie werden mit Bund abgestimmt.
Berlin
Seit September 2022 fördert der Berliner Senat den Ausbau von Photovoltaik über das SolarPLUS-Programm. Für den Kauf von PV-Speichern gelten folgende Fördersätze.
Voraussetzung | Fördersatz |
---|---|
Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern | 300 € pro kWh Speicherkapazität, maximal 15.000 €. |
Stromspeicher in Mehrfamilienhäusern | bis zu 65 % der Anschaffungs- und Installationskosten, maximal 30.000 €. |
Haus- und Wohnungseigentümer können die Mittel beantragen. Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) nimmt Anträge in Papierform entgegen. Danach können Sie den Kaufvertrag abschließen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online über ein Portal zu stellen.
Sachsen-Anhalt
Bis 2023 förderte das Land Sachsen-Anhalt die Anschaffung von Stromspeicher über das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“. Das sachsen-anhaltinische Energieministerium hat das Landesförderprogramm als Reaktion auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer für PV- und Batteriespeicherinvestitionen abzuschaffen, gestrichen. Das Land prüft derzeit das Potenzial für eine höhere Förderung von Mietern und Unternehmen für Solarstrom ab 2024.
Schleswig-Holstein
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürger" wurde am 16.11.2023 eingestellt. Es ist ungewiss, ob das Land Schleswig-Holstein das Programm wieder aufnehmen wird.
Welche regionalen Förderungen für Stromspeicher gibt es?
Düsseldorf
Das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" soll Düsseldorf helfen, die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Stromspeicher werden im Rahmen dieses Förderprogramms unter Punkt 5.7.4 gefördert. Der Zuschuss beträgt 250 € pro Kilowattstunde Speicherkapazität, bis maximal 10.000 €. Er ist für Neuanlagen und zur Nachrüstung von PV-Speicher erhältlich. Dafür muss der Speicher einige Voraussetzungen erfüllen:
- Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren;
- Die Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in kWh 1,5 Mal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Photovoltaikanlage in kWp;
- Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen.
Köln
Die Stadt Köln bietet einen Zuschuss für Stromspeicher im Rahmen des Programms "Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen" an. Der Zuschuss beträgt 250 € pro kWh Speicherkapazität für PV-Anlagen auf Altbaudächern. Dieser Zuschuss ist nur in Kombination mit einer PV-Anlage erhältlich. Sie müssen den Förderantrag vor der Beauftragung stellen und auf einen Förderbescheid warten, bevor Sie mit der Installation fortfahren. Die Antragsbearbeitung dauert drei bis vier Wochen.
Stuttgart
Die Stuttgarter Solaroffensive fördert den Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie. Dieses Förderprogramm sieht eine Förderung von 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität vor, bis maximal 20.000 € pro Antrag. Allerdings werden nur 0,8 kWh Speicherkapazität pro kWp Nennleistung der PV-Anlage gefördert. Das heißt, für eine 10 kWp-Anlage werden maximal 8 kWh Speicherkapazität gefördert.
Reichen Sie den Förderantrag ein, bevor Sie eine Installationsfirma beauftragen und fügen Sie deren Angebot bei. Die Bewilligungsstelle schickt einen schriftlichen Förderbescheid. Um das Geld zu erhalten, reichen Sie einen Auszahlungsantrag mit Rechnungen und Unternehmererklärung des Unternehmens ein. Legen Sie Fotos von der Photovoltaikanlage, dem Gebäude, dem Wechselrichter und eventuell dem Stromspeicher bei. Reichen Sie den Auszahlungsantrag innerhalb eines Jahres nach Beantragung des Zuschusses ein.
Freiburg
Freiburg fördert Stromspeicher über das Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen, allerdings nur in Verbindung mit einer PV-Anlage. Der Fördersatz liegt bei 150 € je kWh Speicherkapazität, bis maximal 1.500 €.
Lohnt sich eine Förderung für PV-Speicher?
Die Förderung eines PV-Speicher lohnt sich allemal. Denn aufgrund der hohen Strompreise lohnt sich der Eigenverbrauch besonders und der Stromspeicher trägt zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei. Wenn Sie für die Anschaffung den KfW-Darlehen-270 beanspruchen, sparen Sie trotz Zinsen jährlich bis zu 80% an Stromkosten. Ideal sind Förderungen mittels Zuschüsse, da sie die Anschaffungskosten deutlich reduzieren.
Variable | Ohne PV-Anlage | PV-Anlage mit Speicher (ohne Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (KfW-Förderung) | PV-Anlage mit Speicher (Zuschuss) |
---|---|---|---|---|
Anschaffungskosten | - | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
Zuschuss | - | - | - | 2.000 € |
Zinsen | - | - | 1.000 € | - |
Investitionskosten | - | 15.000 € | 16.000 € | 13.000 € |
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | - | 5 kWp | 5 kWp | 5 kWp |
Nennleistung PV-Speicher | - | 8 kWh | 8 kWh | 8 kWh |
Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
Netzbezug | 100 % | 30 % | 30 % | 30 % |
Eigenverbrauch | 0 % | 70 % | 70 % | 70 % |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr | 450 €/Jahr |
Einspeisevergütung | - | 8,2 Cent/kWh | 8,2 Cent/kWh | 8,2 Cent/kWh |
Einspeisevergütung, Gesamt | - | ca. 125 €/Jahr | ca. 125 €/Jahr | ca. 125 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.500 €/Jahr | 325 €/Jahr | 325 €/Jahr | 325 €/Jahr |
Amortisationszeit | - | 16,2 Jahre | 17,3 Jahre | 14,1 Jahre |
Die aktuellen Förderungen und Zuschüsse für Photovoltaik haben wir zudem in diesem Artikel zusammengefasst.
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