BAFA-Förderung und Zuschuss für Wärmepumpen (2024)

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

Das BAFA-Förderungsprogramm treibt das Heizen mit erneuerbaren Energien voran und soll die Nutzung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen mindern. Das ultimative Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen. Alles, was Sie zur BAFA-Förderung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist die BAFA-Förderung?

Seit Anfang 2021 setzt die BAFA-Förderung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) um. Das BEG schließt mehrere Förderprogramme zusammen, wie das Förderungsprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das am 31.12.2020 endete. Die Zusammenlegung der Wärmepumpenförderung erweiterte die förderfähigen Maßnahmen und erhöhte die Fördermittel für energetische Sanierungen.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Die BEG ist für alle Wärmepumpen erhältlich, die zur Raumheizung dienen. Dies gilt für:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen,
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen und
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Welche Wärmepumpen werden nicht bezuschusst? 

Für Luft-Luft-Wärmepumpen wurde die Förderungen mit Anfang 2023 ausgesetzt, da die Vorgaben und Anforderungen für diese Wärmepumpenart unklar sind. 

Warmwasser-Wärmepumpen gelten laut BEG als nicht förderfähig, da sie ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen. Allerdings kann für diese Wärmepumpen ein Steuerbonus beantragt werden.

Abluftwärmepumpen oder hybride Heizsysteme mit Gas- und Wärmepumpen sind nicht förderfähig. Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Teilförderung möglich ist, etwa wenn mindestens 65 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Eine Möglichkeit, diese Anforderung zu erfüllen, besteht in der Kombination der Wärmepumpe mit solarthermischen oder photovoltaischen Anlagen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Wärmepumpen?

Beim Kauf einer Wärmepumpe wird ein Zuschuss von mindestens 25 % bis maximal 40 % der förderfähigen Kosten vom BAFA gewährt. Der Förderhöchstsatz beträgt 60.000 €.

Die Höhe des Zuschusses wird aus den förderfähigen Kosten für die Erneuerung oder Erweiterung der Heizungsanlage berechnet. Dazu gehören auch die Kosten für die notwendigen Begleitmaßnahmen zum Einbau. Auch Antragsteller, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, können die Kosten inklusive Umsatzsteuer berechnen.

Zur besseren Übersicht:

FörderungBAFA-ZuschussBAFA-Zuschuss + HeizungsaustauschbonusBAFA-Zuschuss + Heizungsaustauschbonus + Wärmepumpenbonus
WärmepumpentypLuft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-WärmepumpeLuft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-WärmepumpeSole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
VoraussetzungErfüllen der GrundvoraussetzungenErfüllen der Grundvoraussetzungen + Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen (wie Öl oder Kohle) oder einer 20 Jahre alten GasheizungErfüllen der Grundvoraussetzungen + Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen (wie Öl oder Kohle) oder einer 20 Jahre alten Gasheizung + Installation einer effizienten Wärmepumpe
Fördersatz25%25% + 10%25% + 10% + 5%
Höchstbetrag60.000€60.000€60.000€
max. Förderungsbetrag15.000€21.000€24.000€

Der Mindestfördersatz beträgt 25 %. Steigen Sie von einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf eine Wärmepumpe um, erhalten Sie einen Heizungsaustauschbonus von 10 %

Gleiches gilt für den Austausch von Gasetagen- und Gasheizungen. Diese müssen allerdings vor mindestens 20 Jahren installiert worden sein, damit Sie den Heizungsaustauschbonus erhalten. Somit erhöht sich der Fördersatz auf 35 % und der maximale Förderungsbetrag auf 21.000 €.

Sie erhalten zudem einen Wärmepumpenbonus von 5 % für Wärmepumpen, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen. Weitere 5 % gibt es, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt.

Der maximale Fördersatz beträgt 40 %, unabhängig davon, ob die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden. Insgesamt können sie einen maximalen Förderungsbetrag bis zu 24.000 € erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen für das BAFA erfüllt sein?

Damit Sie Anspruch auf die BEG haben, müssen Sie eine Zertifizierung und Prüfung nach EN 14511 und EN 14825 vorlegen. Dabei muss die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) bei:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 135 % bei 35 °C Vorlauftemperatur oder 120 % bei 55 °C und
  • Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mindestens 150 % bei 35 °C Vorlauftemperatur bzw. 135 % bei 55 °C für die saisonale Raumheizungseffizienz aufweisen.

Zudem müssen Sie die technischen Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen erfüllen. Es müssen:

  • mindestens 65 % der beheizten Wohnfläche aus erneuerbaren Energien entstehen;
  • Wärmepumpen eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 oder höher erreichen, damit das Gebäude als geeignet gilt;
  • Sie einen Wärmemengen- und Stromzähler installieren, damit die Jahresarbeitszahl gemessen wird;
  • Sie eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage durchführen;
  • alle Heizungsrohre entsprechend isolieren;
  • die Wärmepumpe mit einer Fernsteuerung ausstatten.

Welche anderen Maßnahmen werden gefördert?

Während die damalige BAFA-Förderung nur Wärmeerzeugungsanlagen förderte, fördert das BEG weitere energetische Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Wärmeerzeugung: Neben Wärmepumpen werden auch Solarthermie- und Biomasseanlagen gefördert. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig; 
  • Gebäudehülle: Sowohl das Nachtragen von Dämmung an Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren werden gefördert. Der Fördersatz liegt bei 15 oder 20 %;
  • Anlagentechnik (außer Heizung): In Wohngebäuden wird der Einbau, Austausch oder Optimierung von kontrollierten Raumlüftungsanlagen sowie die Installation von „Efficiency Smart Home“ gefördert. Der Fördersatz liegt bei 15 oder 20 %;
  • Heizungsoptimierung: Jegliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden werden ebenfalls mit 15 bis 20 % gefördert.

Wo beantrage ich das BAFA?

Um eine Förderung zu beantragen, gehen Sie auf die Website des BAFA. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und reichen Sie den Antrag online ein. Außerdem müssen Sie eine unterschriebene Erklärung per Post senden. In der Eingabemaske finden Sie Hinweise zu den zusätzlich erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel zum Nachweis der Förderungswürdigkeit.

Wer beantragt die BAFA-Förderung?

Sie können die BAFA-Förderung selbst beantragen oder jemanden bevollmächtigen. Beispielsweise können Sie die Beantragung dem Fachunternehmen überlassen, das Sie für die Planung und Installation Ihrer Wärmepumpe beauftragen. In diesem Fall wird das BAFA nur mit der bevollmächtigten Person kommunizieren. Das Vollmachtsformular finden Sie auf der BAFA-Website. Der Bevollmächtigte muss das Formular bei der Einreichung des elektronischen Antrags hochladen.

Wie lange dauert und wie erfolgt die Genehmigung bei BAFA?

Zwischen der Antragstellung und dem Zuwendungsbescheid liegen im Durchschnitt zwei Wochen. Achten Sie darauf, dass der Antrag vor Beauftragung eines Generalunternehmens oder Fachunternehmens eingereicht werden muss. Die einzelnen Schritte:

  1. Einholen von Angeboten
  2. Antrag für BAFA-Förderung stellen
  3. Vertragsabschluss mit Ausführungsfirma
  4. Erstellen und Absenden des Online-Verwendungsnachweises
  5. Prüfung und Auszahlung

Die KfW-Förderung als Alternative zu BAFA

Die BEG sieht zudem eine KfW-Förderung vor, bei der Ihre Hausbank Ihnen eine Kreditoption für die Wärmepumpe anbietet. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Einfamilienhaus sanieren oder neu bauen, erhalten Sie einen Kredit bis zu 150.000 €. Bei der Sanierung erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 90.000 € und beim Neubau bis zu 30.000 €. 

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