Wärmepumpen gelten oft als zu teuer. Doch stimmt das wirklich? Dank attraktiver Förderprogramme wird die Investition in diese nachhaltige Technologie für viele erschwinglicher, als man denkt. Hier erhalten Sie einen Überblick über alle Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen im Jahr 2025.
Das Wichtigste zuerst
- Beim Heizungstausch erhalten Sie mit dem KfW-Zuschuss Nr. 458 bis zu 70% der förderfähigen Kosten zurückerstattet.
- Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung stehen die KfW-Kredite Nr. 358, 359 zur Verfügung.
- Bei umfassenden Sanierungen greift der KfW-Kredit Nr. 261, sofern Sie die Effizienzhaus-Standards erreichen.
- Im Neubau können Sie die Wärmepumpe indirekt über die KfW-Programme Nr. 297 und 298 für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen fördern.
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Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es in 2024?
Wärmepumpen werden hauptsächlich durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt. Diese Förderungen unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Sie werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.
Förderung für Wärmepumpen im Altbau
Eine direkte Förderung der Wärmepumpe ist nur beim Heizungstausch über den KfW Zuschuss Nr. 458 möglich. Sollten Sie im Zuge des Austauschens auch Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung vornehmen, können Sie den Kredit Nr. 358, 359 beanspruchen. Wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung Ihres Einfamilienhauses vornehmen, steht Ihnen der Kredit Nr. 261 zur Verfügung.
KfW Zuschuss Nr. 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 unterstützt den Austausch alter gegen moderne, klimafreundliche Heizsysteme. Es fördert auch den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Gefördert werden die Investitionskosten. Dafür müssen Wärmepumpen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.
Das Ziel der Förderung ist, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zwecks Wärmewende zu beschleunigen. Die Förderung ist für private Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter, die in Eigenleistung sanieren, verfügbar.
Konditionen
Bei einem Einfamilienhaus werden nur Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 € berücksichtigt. Davon erhalten Sie maximal 70% als Zuschuss, also 21.000 €. Der Fördersatz stellt sich wie folgt zusammen:
Art der Förderung | Fördersatz | Bedingungen |
---|---|---|
Grundförderung | 30% | Für den Austausch alter Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Wärmepumpen bestimmt. |
Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | Wenn eine alte fossile Heizungsanlage (Öl-, Kohle-, Gas-Zentralheizung, Gasetagenheizung oder Nachtspeicherheizung) ersetzt wird, die mindestens 20 Jahre alt und funktionsfähig ist. |
Einkommensabhängiger Bonus | 30% | Wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushalts unter 40.000 Euro liegt. Der Nachweis erfolgt über den Steuerbescheid des Finanzamts. |
Effizienzbonus | 5% | Bei Nutzung natürlicher Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequellen wie Geothermie. |
Wie stellt man den Antrag?
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie ein Fachunternehmen beauftragen und mit dem Heizungstausch beginnen. So geht’s:
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen, das eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Diese bestätigt die förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Anforderungen.
- Vertrag abschließen: Schließen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab. Der Vertrag ist erst gültig, sobald die Förderzusage vorliegt.
- Zuschuss beantragen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen Sie den Antrag. Ein bestehendes KfW-Zuschusskonto kann nicht genutzt werden.
Die KfW bietet einen Vorab-Check an. Durch ihn können Sie vor der Antragstellung prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
KfW Kredit Nr. 358, 359 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Die KfW-Kredite Nr. 358 und 359 unterstützen Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dazu gehören:
- Der Einbau von Wärmepumpen
- Dämmmaßnahmen (zum Beispiel Dach, Außenwände, Kellerdecke)
- Fensteraustausch und Türen
- Optimierung der Heizungsanlage (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Einbau von Heizungssteuerungen)
- Einbau von Lüftungsanlagen
Gefördert werden private Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter, die in Eigenleistung sanieren.
Konditionen
Die Kredite bieten günstige Zinssätze und Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlung erleichtern. Hier sind die wesentlichen Konditionen:
Konditionen | Details |
---|---|
Kreditbetrag | bis zu 50.000 € pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen |
Zinssatz | günstiger Zinssatz (derzeit zwischen 0,01 und 3,85%), abhängig von der Laufzeit und Bonität des Antragstellers |
Tilgungszuschuss | bis zu 25% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der erzielten Energieeinsparung |
Laufzeit | bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren |
Kombinierbarkeit | Sie können den Kredit mit anderen Förderprogrammen kombinieren. |
Wie stellt man den Antrag?
Zuschusszusage erhalten: Für den Ergänzungskredit benötigen Sie zunächst eine Zuschusszusage der KfW oder einen Bewilligungsbescheid des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen der BEG EM-Richtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Diese bestätigt, dass Ihre energetische Sanierung förderfähig ist. Für diesen Schritt benötigen Sie meist einen Energieberater.
Finanzierungspartner wählen: Der Antrag für den Ergänzungskredit erfolgt über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl, nicht direkt bei der KfW. Sie können sich an Ihre Hausbank oder an ein anderes Finanzinstitut wenden.
Kredit beantragen: Nach der Zuschusszusage können Sie den Ergänzungskredit innerhalb von 12 Monaten bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen. Stellen Sie alle erforderlichen Nachweise bereit, wie:
- Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
- Meldebestätigung der Haushaltsmitglieder
- Einkommensteuerbescheide der relevanten Jahre
Kredit abrufen: Der Kredit kann in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Beachten Sie die Fristen:
- 12 Monate für den Abruf nach Zusage
- Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an.
Nachweise einreichen: Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Unterlagen bei Ihrem Finanzierungspartner die Auszahlungserklärung der KfW und/oder den BAFA-Bescheid ein.
Rückzahlung und Sondertilgung: Eine vorzeitige Rückzahlung ist ab einem Betrag von 5.000 € jederzeit möglich. Bei teilfinanzierten Zuschüssen muss eine Rückführung in gleicher Höhe an die KfW erfolgen.
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KfW Kredit Nr. 261 - Wohngebäude – Kredit
Der KfW-Kredit Nr. 261 unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Standards. Dazu gehört der Einbau von Wärmepumpen als Teil einer Gesamtmaßnahme, die auf die Reduzierung des Energiebedarfs eines Gebäudes abzielt. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Dämmung, Fensteraustausch, Lüftungstechnik und mehr.
Detaillierte Maßnahmen:
- Einbau von Wärmepumpen: Wärmepumpen, die hohe Effizienzanforderungen erfüllen und Sie als Teil eines umfassenden Sanierungspakets einbauen.
- Dämmmaßnahmen: Umfassende Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecken zur Reduzierung des Wärmebedarfs.
- Fensteraustausch: Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle, die den Wärmeverlust minimieren.
- Lüftungstechnik: Einbau moderner Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zur Erhöhung der Energieeffizienz.
- Erneuerbare Energien: Integration von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Solaranlagen zur Unterstützung der Wärmepumpe.
Gefördert werden Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Mieter, die Sanierungsmaßnahmen eigenständig durchführen.
Konditionen
Die Konditionen des KfW-Kredits Nr. 261 bieten attraktive Finanzierungsbedingungen zur Durchführung umfassender energetischer Sanierungen.
Konditionen | Details |
---|---|
Kreditbetrag | Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit für Komplettsanierungen |
Zinssatz | Günstiger Zinssatz (derzeit zwischen 1,91 und 2,60 %), abhängig von der Laufzeit und Bonität des Antragstellers |
Tilgungszuschuss | Bis zu 50% der förderfähigen Kosten, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard |
Laufzeit | Bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren |
Kombinierbarkeit | Der Kredit ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. |
Wie stellt man den Antrag?
- Energieberatung: Vor der Antragstellung ist eine umfassende Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich. Der Berater erstellt einen detaillierten Sanierungsfahrplan, der die geplanten Maßnahmen und deren energetische Auswirkungen darlegt.
- Antragstellung: Der Antrag wird über eine Hausbank oder direkt bei der KfW gestellt. Die genauen Schritte sind:
- Vorlage des Sanierungsfahrplans und der Bestätigung des Energieberaters bei der KfW oder der Hausbank.
- Abschluss eines Kreditvertrages mit der Hausbank.
- Vorlage der Nachweise über die Durchführung der Maßnahmen sowie die Einreichung der entsprechenden Rechnungen und Dokumente.
- Bestätigung der Durchführung: Nach Beendigung der Maßnahmen muss der Fachpartner eine Bestätigung der Durchführung (BnD) ausstellen.
- Tilgungszuschuss beantragen: Sobald Sie alle erforderlichen Nachweise einreichen, gewährt die KfW den Tilgungszuschuss. Dieser wird von der Restschuld abgezogen.
Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden
Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, die in der Regel mit der BEG kombinierbar sind. Informieren Sie sich über Förderprogramme in Ihrer Region, bevor Sie eine Wärmepumpe installieren.
Hier ein paar Beispiele:
Bundesland / Stadt / Gemeinde | Förderprogramm | Bedingungen |
---|---|---|
Stuttgart | Klimaschutzprogramm Stuttgart | Förderstufe I (≤ 30 kW): 2.500 €; Förderstufe II (> 30 – 40 kW): 3.750 €; Förderstufe III (> 40 – 50 kW): 5.000 €; Förderstufe IV (> 50 kW): 20% der Bruttoinvestitionskosten; Bei Nutzung von Erdwärme: 5.000 € je Sonde bzw. Erdkollektor; Fußbodenheizung: 500 € je abgetrenntem, beheiztem Raum |
Hamburg | Erneuerbare Wärme | 20% der Investitionsausgaben (nicht mit KfW-Heizungsförderung 458 kombinierbar) |
Bremen | Förderprogramm Heizungstausch | bis. 60% der förderfähigen Kosten |
Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt MODERN | Zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 € |
Köln | Kölner Klimaschutzziele | Erdwärmepumpen 10% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG) |
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Wärmepumpen können im Rahmen des BEG-Förderprogramms gefördert werden, wenn sie ausschließlich zur Raumheizung oder sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Andere Methoden zur Warmwasserbereitung, wie die Solarthermie, können ebenfalls genutzt werden.
Die Fördermittel stehen für folgende Wärmepumpen zur Verfügung:
- Luft-Luft-Wärmepumpen
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Erdwärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Brauchwasserwärmepumpen sind derzeit von einer Förderung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Wärmepumpenförderung?
Zur Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss eine Zertifizierung und Prüfung nach EN 14511 und EN 14825 vorliegen. Außerdem muss sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 135% bei 35 °C Vorlauftemperatur oder 120% bei 55 °C für die saisonale Raumheizungseffizienz aufweisen.
Gleiches gilt für Erd- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wobei diese eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150% bei 35 °C Vorlauftemperatur bzw. 135% bei 55 °C aufweisen müssen.
Technische Anforderungen für eine Wärmepumpenförderung
In der neuen Richtlinie wurden die technischen Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen angepasst. Um diese zu erfüllen, müssen mindestens 65% der beheizten Wohnfläche aus erneuerbaren Energien entstehen.
Um einen Zuschuss für einen Altbauten zu erhalten, müssen Sie einen Wärmemengen- und Stromzähler installieren. Nur anhand dieser Zähler lässt sich die Jahresarbeitszahl messen. Diese muss ebenfalls mindestens 3,5 bei Luftwärmepumpen und 3,8 bei Erd- und Wasserwärmepumpen betragen. Außerdem müssen Sie eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage durchführen. Dies ist wichtig, um die Heizkurve für die neue Wärmepumpe zu optimieren. Isolierte Heizungsrohre und eine Fernsteuerung der Wärmepumpe sind ebenfalls erforderlich.
Bei einer Erdwärmepumpe mit Sonden muss zudem eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
Im Neubau gibt es einige Abweichungen. Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss mindestens 4,5 betragen. Zudem müssen als Wärmeverteilsystem Flächenheizungen, wie beispielsweise eine Fußbodenheizung gewählt werden.
Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?
Warmwasser-Wärmepumpen werden von der BEG nicht als förderfähig angesehen, da sie ausschließlich zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Sie können für diese Wärmepumpen jedoch einen Steuerbonus beantragen. Mit dem Steuerbonus können 20% der Aufwendungen für eine energetische Gebäudesanierung über drei Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Steuerbonus gilt für alle Wärmepumpen sowie Kosten für Dämmmaßnahmen.
Abluftwärmepumpen oder Hybridheizungen mit Gas und Wärmepumpe werden im Allgemeinen nicht gefördert. Allerdings können diese unter bestimmten Bedingungen teilweise gefördert werden, etwa wenn mindestens 65% des Energieverbrauchs von erneuerbaren Energien stammen. Dies kann man beispielsweise erreichen, wenn die Wärmepumpe mit Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert wird.
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Förderung einer Wärmepumpe im Neubau
Wärmepumpen werden im Neubau indirekt über die KfW-Kreditprogramme Nr. 297 und 298 für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen gefördert.
- Programm Nr. 297 - Wohngebäude zur privaten Selbstnutzung: Dieses Programm unterstützt den Neubau und den Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden, die nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
- Programm Nr. 298 - Wohngebäude für Vermietung und kommunale Nutzung: Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Investoren, die energieeffiziente Wohngebäude zur Vermietung für kommunale Zwecke bauen oder erwerben.
Was wird gefördert?
- Neubau von Wohngebäuden
- Ersterwerb von Wohngebäuden innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB
- Wohneinheiten mit dauerhaften Wohnzwecken, einschließlich Appartements und Wohnschlafräume in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
Folgende Stufen werden gefördert:
- Effizienzhaus 40
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse
- Effizienzhaus 40 Plus
Anforderungen
- Das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit muss mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Bei Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums müssen die Erwerber auf die Förderung und Nutzungspflichten hinweisen.
- Änderungen der Nutzung oder Abriss des Gebäudes müssen Sie der KfW unverzüglich mitteilen. In solchen Fällen wird die Förderung anteilig zurückgefordert.
Konditionen
Konditionen | Details |
---|---|
Kreditbetrag | Bis zu 150.000 € je Wohnung |
Laufzeit | Bis zu 35 Jahre |
Zinsbindung | Bis zu 10 Jahre |
Zinssatz | Abhängig von der Bonität des Antragstellers (2,45 – 3,06%) |
Bereitstellung | Mittelabruf innerhalb von 12 Monaten |
Tilgung | Flexibel, mit möglichen Tilgungszuschüssen |
Antragstellung
- Beratung durch Energieeffizienz-Experten: Vor Antragstellung sollte eine Beratung und Planung durch zertifizierte Experten erfolgen.
- Finanzierungspartner: Der Antrag wird über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner eingereicht.
- Einreichung vor Baubeginn: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten stellen.
- Dokumentation und Nachweisführung: Nach Fertigstellung der Bauarbeiten sind alle Maßnahmen nachzuweisen und durch Experten zu bestätigen.
Kombination mit anderen Förderprojekten
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Summe der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
- Eine gleichzeitige Förderung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für dieselbe Maßnahme bzw. Wohneinheit sind ausgeschlossen.
Förderantrag stellen: Tipps & Tricks
Durch sorgfältige Planung und Vorbereitung sowie die Einhaltung der erforderlichen Schritte und Fristen können Sie erfolgreich Förderanträge für Wärmepumpen stellen und von attraktiven Zuschüssen und Krediten profitieren. Hier ein paar Tipps und Tricks:
- Informieren Sie sich gründlich: Bevor Sie einen Förderantrag stellen, sollten Sie sich umfassend über die verschiedenen Förderprogramme und deren Voraussetzungen informieren. Nutzen Sie offizielle Webseiten wie die der KfW und andere relevante Quellen.
- Energieberatung: Eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater ist oft erforderlich. Dieser erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die geplanten Maßnahmen und deren energetische Auswirkungen darlegt.
- Wählen Sie das passende Förderprogramm: Prüfen Sie, welche Förderprogramme für Ihre Immobilie und geplante Maßnahmen am besten geeignet sind.
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen: Sie müssen den Antrag in der Regel vor Beginn der Sanierungs- oder Bauarbeiten stellen.
- Online-Antrag: Stellen Sie den Antrag online über das KfW-Portal „Meine KfW“.
- Erforderliche Unterlagen und Nachweise: Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieberater oder Fachpartner ist notwendig. Sammeln und speichern Sie alle notwendigen Nachweise, Rechnungen und Bestätigungen der durchgeführten Maßnahmen.
- Kombinierbarkeit von Förderungen: Sie können verschiedene Förderprogramme kombinieren, solange die Summe der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Informieren Sie sich über zusätzliche Förderprogramme auf Landes- oder Kommunalebene, die oft mit der Bundesförderung kombinierbar sind.
- Fachpartner und Qualität der Ausführung: Stellen Sie sicher, dass qualifizierte Fachpartner die Arbeiten durchführen. Nach Fertigstellung müssen sie Ihnen eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen.
- Effizienznachweis: Lassen Sie die Effizienz der installierten Wärmepumpe und andere Maßnahmen durch Fachleute bestätigen.
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