Aktuelle Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen (2024)

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 13/03/2024
Kategorie: Wärmepumpe

Seit Anfang 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, in Kraft getreten. Die BEG gewährt dabei einen Zuschuss von bis zu 70% für den Einbau einer Wärmepumpe. Alle relevanten Details zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie in diesem Artikel.

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Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es in 2024?

Seit 2024 gelten neue Richtlinien für Förderungen von Wärmepumpen von der BEG. Diese kommen in Form von Zuschüssen vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und zinsgünstigen Krediten von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). 

Staatliche Heizungsförderung nach BEG

Förderung für Wärmepumpen nach BEG-EM

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Sie mit zinsverbilligten Krediten sowie Investitionszuschüssen.

BAFA-Förderung des Heizungstausches 

Wenn Sie eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, erhalten Sie vom BAFA einen Zuschuss von mindestens 30% der förderfähigen Kosten bis hin zu höchstens 70%. Die Fördersumme ist bei 30.000 € pro Projekt gedeckelt. Die maximal mögliche Förderung beträgt demnach 21.000 €.

Die Grundförderung für die Anschaffung einer Wärmepumpe beträgt 30% und ist sowohl für Selbstnutzer als auch Vermieter erhältlich. Bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 € ergibt das einen Zuschuss von 9.000 €.

Dazu kann noch ein Einkommensbonus von 30% geltend gemacht werden, beziehungsweise 9.000 €, wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 € im Jahr beträgt. Dieser Bonus gilt nur für Selbstnutzer und nicht für Vermieter. 

Ebenfalls dazu kann man den Geschwindigkeitsbonus nutzen. Dieser gilt für Selbstnutzer, die bis 2028 auf eine Wärmepumpe umzurüsten. Der Bonus beträgt 20%, also maximal 6.000 €. Ab dem 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus alle zwei Jahre um 3%.

Einen dritten Bonus, den Effizienzbonus, in Höhe von 5% (maximal 1.500 €), gibt es, wenn die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich, Abwasser oder ein natürliches Kältemittel verwendet. Natürliche Kältemittel sind: RT290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. Informationen zum verwendeten Kältemittel finden Sie auf jedem Datenblatt der Wärmepumpe. 

Zur Übersicht:

FörderungGrund-förderungEinkommensbonusGeschwindigkeits-bonusEffizienzbonusGesamt kumulierbar
Höhe30 %30 %20 % bis 31.12.20285 %70 %
VoraussetzungAnschaffung einer WärmepumpeHaushaltseinkommen bis maximal 40.000 € bruttoAustausch Biomasse- und Gasheizungen älter als 20 Jahre oder Austausch Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und GasetagenheizungWärmequelle ist Grundwasser, Erdreich, Abwasser oder die Luftwärmepumpen hat ein natürlichesKältemittel
Für wenalleSelbstnutzerSelbstnutzerallealle
Zuschussmax. 9.000 €max. 9.000 €max. 6.000 €max. 1.500 €max. 21.000 €

Förderung weiterer Effizienz-Einzelmaßnahmen

Der Heizungstausch kann mit weiteren Effizienzmaßnahmen verknüpft werden. Die Fördersumme beträgt dafür zusätzlich 30.000 €, beziehungsweise maximal 60.000 €, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die förderfähigen Kosten liegen dann bei maximal 90.000 € pro Wohneinheit und Jahr. 

Folgende Einzelmaßnahmen sind förderfähig:

  • 15% für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz);
  • 15% für Maßnahmen an der Anlagentechnik (raumlufttechnische Anlagen, Systeme zur Betriebs-, Verbrauchs- und Heizungsoptimierung);
  • 5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

KfW-Förderung für Wärmepumpen

Wenn Sie eine Wärmepumpenheizung für eine energieeffiziente Sanierung oder einen Neubau in Erwägung ziehen, können Sie eine Förderung über die BEG erhalten. Ihre Hausbank kann dank der KfW-Förderung eine Kreditoption für die Wärmepumpe anbieten. Diesen Zuschuss gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude, unabhängig davon, ob es sich um die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines Effizienzhauses handelt. Ein Tilgungszuschuss kann den Rückzahlungsbetrag verringern und die Laufzeit des Darlehens verkürzen. 

KfW-Förderung mit dem Wohngebäude-Kredit 261

Wenn Sie ein neues Haus bauen oder eine Sanierung durchführen, können Sie das KfW-Programm 261, den Wohngebäude-Kredit nutzen. Sie erhalten bis zu 150.000 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Der Zinssatz liegt bei einem effektiven Jahreszins von 2,02% bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Die Laufzeit kann auf bis zu 30 Jahre angehoben werden, wobei der effektive Jahreszins dann 2,67% beträgt.

Zusätzlich können Sie Tilgungszuschüsse von 5 bis 45% erhalten, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und damit auch die Laufzeit verkürzen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens den Standard Effizienzhaus 85 erfüllen. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist bei Einfamilienhäusern mit höherem Effizienzstandard jedoch höher. 

Zur besseren Übersicht:

EffizienzhausTilgungszuschuss in % je WohneinheitBetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 4020 % von max. 120.000 €bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 40 EE*25 % von max. 150.000 €bis zu 37.500 €
Effizienzhaus 40 NH**25 % von max. 150.000 €bis zu 37.500 €
Effizienzhaus 5515 % von max. 120.000 €bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 55 EE20 % von max. 150.000 €bis zu 30.000 €
Effizienzhaus 55 NH20 % von max. 150.000 €bis zu 30.000 €
Effizienzhaus 7010 % von max. 120.000 €bis zu 12.000 €
Effizienzhaus 70 EE15 % von max. 150.000 €bis zu 22.500 €
Effizienzhaus 70 NH15 % von max. 150.000 €bis zu 22.500 €
Effizienzhaus 855 % von max. 120.000 €bis zu 6.000 €
Effizienzhaus 85 EE10 % von max. 150.000 €bis zu 15.000 €
Effizienzhaus 85 NH10 % von max. 150.000 €bis zu 15.000 €
Effizienzhaus Denkmal5 % von max. 120.000 €bis zu 6.000 €
Effizienzhaus Denkmal EE10 % von max. 150.000 €bis zu 15.000 €
Effizienzhaus Denkmal NH10 % von max. 150.000 €bis zu 15.000 €

*Erneuerbare-Energien-Klasse

**Nachhaltigkeits-Klasse

Die Erneuerbare-Energien-Klasse erhalten Sie, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizung auf Basis erneuer­barer Energien einbauen, wie eine Wärmepumpe. Diese muss zudem mindestens 65% des Energiebedarfs des Gebäudes decken. 

Die Nachhaltigkeits-Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

KfW-Förderung Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Plus 358

Seit dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen den Ergänzungskredit – Plus (358) für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Dazu zählt auch der BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen. 

Den Förderkredit gibt es zu einem effektiven Jahreszins ab 0,01% für bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzungen dafür sind, dass die Antragsteller Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung sind und diese auch als Hauptwohnsitz nutzen. Zudem darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 € nicht überschreiten.

Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, können Sie auch den Ergänzungskredit 359 wählen. Dieser hat je nach Laufzeit einen effektiven Jahreszins von 3,85 bis 4,00%. 

Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, die in der Regel auch mit einem BAFA-Zuschuss und einem KfW-Kredit kombinierbar sind. Es empfiehlt sich, sich über Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer Region zu informieren.

Anbei ein paar Beispiele:

Bundesland, Stadt oder GemeindeFörderungZuschuss
BerlinHeizungsaustausch gegen eine Wärmepumpe25 % Zuschuss bis zu 15.000 € je Wohneinheit
DüsseldorfInstallation einer Wärmepumpe3.000 € bei Leistungen bis 25 kW, 3.500 € bei Leistungen bis 50 kW, 4.000 € bei Leistungen über 50 kW
HamburgInstallation einer Wärmepumpe125 € je kW nennleistung für Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen bis max. 5.000 €, 90 € je KW Nennleistung für Luft-Wasser-Wärmepumpen bis max. 3.500 €
MünsterHeizungsaustausch eines mindestens 15 Jahre alten fossilen Heizkessels1.500 € pauschal für eine Erdwärmepumpe
OsnabrückInstallation einer WärmepumpeBei einer BAFA-Förderung, erhöht die Stadt den Fördersatz um 15%
StuttgartInstallation einer Wärmepumpe2.500 € bei Leistungen bis 30 kW, 3.700 € bei Leistungen bis 40 kW, 5.000 € bei Leistungen über 40 kW.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Wärmepumpen können im Rahmen des BEG-Förderprogramms gefördert werden, wenn sie ausschließlich zur Raumheizung oder sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Andere Methoden zur Warmwasserbereitung, wie die Solarthermie, können ebenfalls genutzt werden.

Die Fördermittel stehen für folgende Wärmepumpen zur Verfügung:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Erdwärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Brauchwasserwärmepumpen sind derzeit von einer Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Wärmepumpenförderung?

Zur Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss eine Zertifizierung und Prüfung nach EN 14511 und EN 14825 vorliegen. Außerdem muss sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 135% bei 35 °C Vorlauftemperatur oder 120% bei 55 °C für die saisonale Raumheizungseffizienz aufweisen.

Gleiches gilt für Erd- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wobei diese eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150% bei 35 °C Vorlauftemperatur bzw. 135% bei 55 °C aufweisen müssen.

Technische Anforderungen für eine Wärmepumpenförderung

In der neuen Richtlinie wurden die technischen Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen angepasst. Um diese zu erfüllen, müssen mindestens 65% der beheizten Wohnfläche aus erneuerbaren Energien entstehen. 

Um einen Zuschuss für einen Altbauten zu erhalten, müssen Sie einen Wärmemengen- und Stromzähler installieren. Nur anhand dieser Zähler lässt sich die Jahresarbeitszahl messen. Diese muss ebenfalls mindestens 3,5 bei Luftwärmepumpen und 3,8 bei Erd- und Wasserwärmepumpen betragen. Außerdem müssen Sie eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage durchführen. Dies ist wichtig, um die Heizkurve für die neue Wärmepumpe zu optimieren. Isolierte Heizungsrohre und eine Fernsteuerung der Wärmepumpe sind ebenfalls erforderlich.

Bei einer Erdwärmepumpe mit Sonden muss zudem eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.

Im Neubau gibt es einige Abweichungen. Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss mindestens 4,5 betragen. Zudem müssen als Wärmeverteilsystem Flächenheizungen, wie beispielsweise eine Fußbodenheizung gewählt werden.

Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?

Warmwasser-Wärmepumpen werden von der BEG nicht als förderfähig angesehen, da sie ausschließlich zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Sie können für diese Wärmepumpen jedoch einen Steuerbonus beantragen. Mit dem Steuerbonus können 20% der Aufwendungen für eine energetische Gebäudesanierung über drei Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Steuerbonus gilt für alle Wärmepumpen sowie Kosten für Dämmmaßnahmen.

Abluftwärmepumpen oder Hybridheizungen mit Gas und Wärmepumpe werden im Allgemeinen nicht gefördert. Allerdings können diese unter bestimmten Bedingungen teilweise gefördert werden, etwa wenn mindestens 65% des Energieverbrauchs von erneuerbaren Energien stammen. Dies kann man beispielsweise erreichen, wenn die Wärmepumpe mit Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert wird.

Förderung einer Wärmepumpe im Neubau

Bei Neubauten oder Komplettsanierungen kann die Wärmepumpenförderung nicht einzeln beantragt werden. Stattdessen wird sie nur in ihrer Gesamtheit als Effizienzhaus über das BEG gefördert. Um diese Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag als Systemmaßnahme für Wohn- oder Nichtwohngebäude stellen. Für die Abwicklung des Verfahrens ist die KfW zuständig.

Um sich dafür zu qualifizieren, müssen Häuser den KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen. Deswegen ist es bei Neubauten ratsam, sich in der Planungsphase von einem Energieberater beraten zu lassen, um spätere Genehmigungsprobleme zu vermeiden.

Zudem können zinsverbilligte Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 % erhalten werden. Die Wärmepumpe wird in die Gesamtkosten eingerechnet, wodurch sich der zurückzuzahlende Kreditbetrag verringert.

Förderung einer Wärmepumpe im Altbau

Gebäudeeigentümer, die ihre Heizungsanlage im Altbau auf eine Wärmepumpe umrüsten, können großzügige Förderungen erhalten. Diese Maßnahme wird als Zuschuss gewährt und ist nicht rückzahlungspflichtig. Beantragt wird die Förderung beim BAFA.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach ein paar Voraussetzungen:

  • 30% Grundförderung;
  • 30% Einkommensbonus, wenn das Haushaltseinkommen maximal 40.000 € brutto beträgt;
  • 20% Geschwindigkeitsbonus, wenn Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind oder Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizung ausgetauscht werden;
  • 5% Effizienzbonus, wenn die Wärmequelle Grundwasser, das Erdreich, Abwasser ist oder die Luftwärmepumpen ein natürliches Kältemittel hat.

Die Wärmepumpenboni können kombiniert werden, bis zu einem maximalen Förderungssatz von 70% und 21.000 €.

Förderantrag stellen: Tipps & Tricks

Um eine Finanzierung zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Projekts einreichen. Wichtig ist der Zeitpunkt des Auftragseingangs, denn nur neue Maßnahmen sind förderfähig. Dies gilt auch für Tiefenbohrungen bei geothermischen Anlagen.

Unterschreiben Sie den Auftrag nach Erhalt der Eingangsbestätigung des BAFA. Die Bestätigung wird automatisch nach der elektronischen Antragstellung verschickt. Warten Sie mit der Beauftragung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids, um die Finanzierung sicherzustellen. Das kann ein paar Wochen dauern.

Antrag stellen

Für die Beantragung von Fördermitteln nutzen Sie die Website des BAFA. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und reichen Sie sie elektronisch ein. Zusätzlich ist eine unterschriebene Wahrheitserklärung per Post einzureichen. Weitere Unterlagen, wie der Nachweis der Fördervoraussetzungen, werden in der Eingabemaske erläutert.

Wenn Sie Unterstützung bei dem Verfahren benötigen, können Sie jemanden bevollmächtigen, etwa ein Fachunternehmen, einen Rechtsanwalt oder einen Energieberater. Das BAFA wird nur mit der bevollmächtigten Person kommunizieren. Um eine Vollmacht auszustellen, können Sie das BAFA-Formular ausfüllen. Der Bevollmächtigte sollte das Formular bei der Einreichung des elektronischen Antrags hochladen.

Abweichung zwischen berechneter und gemessener Jahresarbeitszahl

Wenn Sie eine geförderte Wärmepumpenanlage in einem neuen Gebäude haben, muss diese nach einem Jahr Betrieb einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Sie müssen die berechnete Jahresarbeitszahl in Ihrem Förderantrag mit der tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl im Betrieb vergleichen. Bedenken Sie, dass das Nutzerverhalten die tatsächliche Jahresarbeitszahl beeinflusst, was bei der Berechnung nur schwer zu berücksichtigen ist. Abweichungen sind normal, weswegen der Zuschuss nicht rückwirkend zurückgefordert wird.

Bei starken Leistungseinbrüchen führt der Vergleich zu einer Systemprüfung.

Auf welcher Grundlage wird die Förderhöhe berechnet?

Die Angebote von Fachunternehmen werden zunächst zur Ermittlung der förderfähigen Kosten für die Installation der Wärmepumpe herangezogen. Diese Angebote müssen während des Antragsverfahrens nicht hochgeladen werden. Der Detaillierungsgrad der Angebote ist nicht der wichtigste Faktor. Wichtig ist, dass Sie einen ausreichenden Kostenvoranschlag enthalten. So wird sichergestellt, dass das Projekt den genehmigten Förderbetrag nicht überschreitet. Daher können sich einige Leistungen in den Angeboten noch ändern.

Kosten einer Wärmepumpe mit Förderung im Jahr 2024: ein Beispiel aus der Praxis

Mit einer Förderung können die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe um bis zu 70% gesenkt werden. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit und ohne Förderung.

WärmepumpenartLuft-Wasser-WärmepumpeErdwärmepumpeGrundwasserwärmepumpe
Anschaffungskostenca. 12.000 €ca. 22.000 €ca. 19.000 €
min. FörderungBAFA 30 %BAFA 30 %BAFA 30 %
Gesamtkosten mit min. Zuschuss8.400 €15.400 €13.300 €
max. FörderungBAFA 70 %BAFA 70 %BAFA 70 %
Gesamtkosten mit max. Zuschuss3.600 €6.600 €5.700 €

Fazit 

Wärmepumpen sind die Zukunft der Heizungsanlagen und werden vom Staat stark gefördert. Das bedeutet, dass Sie bei den Anschaffungskosten kräftig sparen können, was den höheren Preis im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen weniger abschreckend macht. Außerdem sparen Sie bei den Brennstoffkosten, sodass sich das umweltfreundliche System noch schneller amortisiert. Lassen Sie sich nicht von den Anschaffungskosten abschrecken, wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, denn die Gesamtkosten fallen deutlich geringer aus.

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