Wärmepumpen gelten oft als zu teuer. Doch stimmt das wirklich? Der Einbau einer Wärmepumpe wird nämlich auch 2025 mit staatlichen Zuschüssen und Krediten gefördert. Die Förderprogramme gibt es sowohl für den Neubau als auch für den Altbau, wobei die Anforderungen und Förderhöhen variieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche aktuellen Förderungen verfügbar sind, welche Wärmepumpen förderfähig sind und wie Sie den Antrag stellen.
Das Wichtigste zuerst
- Die Wärmepumpen-Förderung erfolgt im Neubau indirekt über das Programm Klimafreundlicher Neubau.
- Im Altbau erfolgt die Förderung direkt durch Zuschüsse von bis zu 70% über die KfW-Förderung 458 oder den Wohngebäudekredit 261.
- Regionale Förderprogramme bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung.
- Förderfähig sind Luft-, Erd- und Wasserwärmepumpen mit hoher Effizienz.
- Mindestanforderungen sind eine Jahresarbeitszahl von 3,0 bis 4,5, je nach Art der Wärmepumpe.
- Der erneuerbare Energieanteil muss mindestens 65% betragen.
Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es in 2025?
Auch 2025 wird der Einbau von Wärmepumpen staatlich gefördert. Die wichtigsten Programme bieten entweder Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Diese KfW-Förderungen für Wärmepumpen richten sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden sowie an Bauherren im Neubau.
Im Altbau erfolgt die Förderung hauptsächlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie stellt Zuschüsse für den Austausch alter Heizsysteme bereit. Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für Wärmepumpen. Stattdessen profitieren energieeffiziente Gebäude von Programmen wie dem Klimafreundlichen Neubau (KFN), durch den sich der Einbau einer Wärmepumpe finanziell lohnt.
Auch nach den Bundestagswahlen bleiben die aktuellen Förderprogramme zunächst bestehen. Es ist jedoch mit Änderungen zu rechnen. Wenn Sie sich die maximale Förderhöhe sichern möchten, sollten Sie deshalb nicht zu lange warten.
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Förderungen einer Wärmepumpe im Neubau
Auch 2025 gibt es im Neubau nur indirekte Förderungen für Wärmepumpen. Dabei handelt es sich um Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude – allen voran der Klimafreundliche Neubau (KFN) der KfW. Dieses Programm unterstützt den Bau von Effizienzhaus-40-Gebäuden mit zinsgünstigen Krediten (Nr. 297, 298). Da eine Wärmepumpe maßgeblich dazu beiträgt, den Primärenergiebedarf eines Hauses zu senken, ist sie in vielen Fällen entscheidend für die Förderfähigkeit des Gebäudes.
Zusätzlich gibt es für den sozialen Wohnungsbau sowie für Wohngebäude im Niedrigpreissegment eine spezielle Förderung über den Kredit 296 (KNN).
Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten, welche Konditionen möglich sind und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Bis 2021 war das BAFA für die Förderung von Wärmepumpen im Neubau zuständig. Seit der Umstrukturierung der Förderlandschaft wird die Wärmepumpe im Neubau nur noch über Gebäudestandards im Rahmen der KfW-Kredite gefördert.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden energieeffiziente Gebäude finanziell gefördert. Eine direkte Förderung der Wärmepumpe gibt es nicht, aber der Einbau eines effizienten Heizsystems ist oft Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Neubaus. Förderfähig sind:
Wohngebäude mit Effizienzhaus-40-Standard:
- Gemeint sind Neubauten, die maximal 40% des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen.
- Das Gebäude muss mit einer energieeffizienten Heizung, z. B. einer Wärmepumpe, ausgestattet sein.
Wohngebäude mit besonders niedrigen Treibhausgasemissionen:
- Diese Gebäude erhalten eine höhere Förderstufe, wenn sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg niedrige CO₂-Emissionen nachweisen können.
- Voraussetzung ist ein Lebenszyklus-CO₂-Nachweis nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-Förderung, Kredit 296):
- Erhältlich ist die Förderung für bezahlbaren Wohnraum, wenn die Baukosten eine Obergrenze je m² Wohnfläche nicht überschreiten.
- Die Obergrenze variiert je nach projektspezifischen Faktoren wie dem Standort des Baus, der gewählten Heiztechnik und dem aktuellen Baupreisindex.
Effiziente Nichtwohngebäude:
- Hierunter fallen Bürogebäude, Kitas, Schulen und Gewerbeobjekte mit hohem Energiestandard können ebenfalls gefördert werden.
Konditionen
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Die Förderhöhe hängt vom Gebäudestandard und der Nutzungsart ab. Besonders niedrige CO₂-Emissionen oder nachhaltige Bauweisen wie die Holzbauweise können zu einer höheren Förderung führen.
Konditionen | Details |
---|---|
Kreditbetrag | bis zu 150.000 € je Wohnung |
Laufzeit | bis zu 35 Jahre |
Zinsbindung | bis zu 10 Jahre |
Zinssatz | abhängig von der Bonität des Antragstellers (ab 1,92% effektiv) |
Bereitstellung | Mittelabruf innerhalb von 12 Monaten |
Tilgung | keine (reine Kreditförderung) |
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank, die den KfW-Kredit beantragt. Die Schritte für einen Antrag sehen wie folgt aus:
- Energieeffizienz-Standard prüfen (durch einen Energieberater)
- Antrag über die Hausbank stellen (vor Baubeginn)
- Nachweis über Einhaltung der Förderkriterien einreichen
- Bewilligung und Abruf der Fördermittel
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) muss den Antrag begleiten und die Einhaltung der Anforderungen bestätigen.
Kombination mit anderen Förderprojekten
Die KfW-Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken, dazu gehören:
- regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer oder Kommunen.
- Zuschüsse für erneuerbare Energien, z. B. für Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher.
- steuerliche Förderung gemäß § 35c EStG, mit der Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der BEG-Förderung für Heizsysteme ist jedoch nicht möglich, da die BEG nur für Bestandsgebäude gilt und nicht mit dem KFN für Neubauten kombinierbar ist.
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Förderungen einer Wärmepumpe im Altbau
Auch 2025 bleibt die Förderung für Wärmepumpen im Altbau ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Unterstützung für klimafreundliche Heizsysteme. Anders als im Neubau werden im Altbau Wärmepumpen direkt bezuschusst.
Die wichtigste Fördermöglichkeit ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Zuschüsse für den Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpen im Rahmen des KfW-Programms Nr. 458 bereitstellt. Abhängig von der Art der Wärmepumpe, der Effizienz und den individuellen Voraussetzungen sind bei dieser Heizungsförderung Zuschüsse von bis zu 70% der Investitionskosten möglich.
Aber auch der KfW-Ergänzungskredit Nr. 358/359 für einzelne Sanierungsmaßnahmen inklusive Wärmepumpen lohnt sich. Zuletzt gibt es noch den KfW-Kredit Nr. 261. Das ist ein Förderkredit für umfassende Sanierungen, bei denen eine Wärmepumpe Teil eines Gesamtkonzepts zur Effizienzsteigerung ist.
Welche Wärmepumpen gefördert werden, welche Konditionen gelten und wie Sie den jeweiligen Antrag stellen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Förderungen.
KfW-Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Wärmepumpen. Er fördert die Investitionskosten und unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme.
Was wird gefördert?
- Austausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe
- Wärmepumpen mit hoher Jahresarbeitszahl (JAZ 3,0 oder höher)
- Nutzung von Umweltwärme (Luft, Wasser oder Erdwärme)
- Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (zusätzlicher Effizienzbonus)
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, z. B. ein hydraulischer Abgleich
Konditionen
Die genauen Konditionen hängen vom jeweiligen Förderprogramm, der geplanten Maßnahme sowie der Bonität des Antragstellers ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Konditionen:
Förderart | Förderhöhe | Bedingungen |
---|---|---|
Grundförderung | 30% | Austausch alter Heizsysteme gegen Wärmepumpen |
Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung |
Einkommensabhängiger Bonus | 30% | Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € (Nachweis per Steuerbescheid) |
Effizienzbonus | 5% | Nutzung natürlicher Kältemittel |
Maximal förderfähige Kosten | 30.000 € | Zuschüsse bis zu 21.000 € möglich (70% der Kosten) |
Antragstellung
Die Antragstellung für die KfW-Förderprogramme erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank oder ein anderes Finanzinstitut. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus.
1. Energieberatung einholen:
Vor der Antragstellung ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser erstellt einen Sanierungsfahrplan, der die geplanten Maßnahmen beschreibt und bestätigt, dass sie förderfähig sind.
2. Kredit über die Hausbank beantragen:
Die KfW-Förderkredite werden über Banken und Sparkassen vermittelt. Der Antrag wird dort gestellt, wobei der Sanierungsfahrplan als Nachweis dient. Alternativ kann eine Finanzierung auch über andere Finanzdienstleister erfolgen, die KfW-Kredite anbieten.
3. Nachweise einreichen und Kredit bewilligen lassen:
Nach der Antragstellung prüft die Bank den Förderantrag. Nach der Bewilligung kann der Kreditbetrag innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.
4. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen:
Die Maßnahmen müssen wie beantragt durchgeführt und nachgewiesen werden. Ein Fachunternehmen muss eine Bestätigung der Durchführung (BnD) ausstellen.
5. Tilgungszuschuss beantragen:
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen wird der Tilgungszuschuss von der Restschuld abgezogen.
Die KfW bietet einen Vorab-Check an. Durch ihn können Sie vor der Antragstellung prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
KfW-Kredit Nr. 358, 359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Wohngebäude)
Die KfW-Kredite Nr. 358 und 359 unterstützen einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter auch den Einbau von Wärmepumpen. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen und kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden.
Was wird gefördert?
- Einbau einer Wärmepumpe zur Heizungsmodernisierung
- Dämmmaßnahmen (Dach, Außenwände, Kellerdecke)
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (z. B. hydraulischer Abgleich, neue Steuerungssysteme)
- Einbau von Lüftungsanlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Konditionen
Die genauen Konditionen hängen von der geplanten Maßnahme, den förderfähigen Kosten sowie der Bonität des Antragstellers ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:
Förderart | Förderhöhe | Bedingungen |
---|---|---|
Kreditbetrag | bis zu 50.000 € pro Wohneinheit | für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden |
Zinssatz | ab 0,01% (abhängig von Laufzeit und Bonität) | langfristige, zinsgünstige Finanzierung |
Tilgungszuschuss | bis zu 25% der förderfähigen Kosten | abhängig von der Maßnahme und der erzielten Energieeinsparung |
Laufzeit | bis zu 30 Jahre | bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich |
Kombinierbarkeit | kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden | BEG-Zuschüsse erforderlich |
Antragstellung
Die Antragstellung für den Ergänzungskredit erfolgt ebenfalls über Ihre Hausbank. Die Schritte für den Antrag lauten wie folgt:
1. Zuschusszusage einholen:
Vor der Antragstellung muss eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA (im Rahmen der BEG EM-Richtlinie) vorliegen. Dafür wird ein qualifizierter Energieberater benötigt.
2. Finanzierungspartner wählen:
Der Antrag für den Ergänzungskredit wird über Ihre Hausbank gestellt. Es lohnt sich jedoch, verschiedene Finanzierungsangebote zu vergleichen.
3. Kredit beantragen:
Der Antrag kann innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind ein Grundbuchauszug, eine Meldebestätigung und Steuerbescheide.
4. Kreditabruf & Maßnahmen durchführen:
Der Kredit kann entweder auf einmal oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Maßnahmen müssen entsprechend der Förderzusage durchgeführt werden.
5. Nachweise einreichen & Tilgungszuschuss erhalten:
Nach der Umsetzung der Maßnahmen müssen die erforderlichen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden. Anschließend wird der Tilgungszuschuss von der Restschuld abgezogen.
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KfW-Kredit Nr. 261 – Wohngebäude-Kredit für umfassende Sanierung
Der KfW-Kredit Nr. 261 unterstützt umfassende energetische Sanierungen von Wohngebäuden, um den Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Dazu gehört auch der Einbau einer Wärmepumpe als Teil eines ganzheitlichen Sanierungskonzepts. Die Förderung richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie nachhaltig modernisieren und langfristig Energiekosten senken möchten.
Was wird gefördert?
- Einbau einer Wärmepumpe als Teil eines Sanierungspakets zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Dämmmaßnahmen (z. B. Dach, Fassade, Kellerdecke) zur Reduzierung des Wärmeverlusts
- Austausch von Fenstern und Außentüren zur Verbesserung der Gebäudehülle
- Optimierung der Heizungsanlage (z. B. hydraulischer Abgleich, Einbau effizienter Heizkörper)
- Erneuerbare Energien wie Photovoltaikanlagen in Kombination mit Wärmepumpen
- Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Konditionen
Die Förderhöhe hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Je besser die energetische Qualität nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
Förderart | Förderhöhe | Bedingungen |
---|---|---|
Kreditbetrag | bis zu 150.000 € pro Wohneinheit | gilt für umfassende Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard |
Zinssatz | ab 1,91% (abhängig von Laufzeit und Bonität) | langfristige, zinsgünstige Finanzierung |
Tilgungszuschuss | bis zu 50% der förderfähigen Kosten | Höhe abhängig vom erreichten Effizienzhaus Standard |
Laufzeit | bis zu 30 Jahre | bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich |
Kombinierbarkeit | kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden | Energieberatung erforderlich |
Antragstellung
Der Antrag für den KfW-Kredit Nr. 261 erfolgt über Ihre Bank und muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
1. Energieberatung beauftragen:
Ein zertifizierter Energieberater muss einen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Maßnahmen müssen die Anforderungen für einen Effizienzhaus-Standard erfüllen.
2. Antrag über die Hausbank stellen:
Der Antrag wird bei der Bank eingereicht, die mit der KfW zusammenarbeitet. Der Sanierungsfahrplan dient als Grundlage für die Förderbewilligung.
3. Bewilligung und Abruf des Kredits:
Nach der Bewilligung kann der Kreditbetrag innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe oder in Teilbeträgen.
4. Sanierung durchführen und Nachweise einreichen:
Alle Maßnahmen müssen gemäß dem Förderantrag umgesetzt werden. Der Energieberater bestätigt den Abschluss der Sanierung mit einer Bestätigung nach Durchführung (BnD).
5. Tilgungszuschuss erhalten:
Nach Vorlage der Nachweise wird der Tilgungszuschuss gewährt. Dieser wird direkt von der Restschuld des Kredits abgezogen.
Tipp: Der Ergänzungskredit kann mit weiteren regionalen Förderungen kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu reduzieren.
Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden
Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, die in der Regel mit der BEG kombinierbar sind. Informieren Sie sich über Förderprogramme in Ihrer Region, bevor Sie eine Wärmepumpe installieren.
Hier ein paar Beispiele nach Bundesländern:
Bundesland | Förderprogramm | Fördergegenstand | Förderhöhe | Bedingungen |
---|---|---|---|---|
Niedersachsen | Wärmepumpenquartiere | Einbau Wärmepumpe | 500 – 7.250 € für eine Wärmepumpe + bis zu 2.500 € für Messtechnik | gilt für Privatpersonen in bestimmten Wohnquartieren |
Baden-Württemberg | Klimaschutz-Plus | Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpe | 30% der Kosten, max. 200.000 € | Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden |
Hessen | Hessen Energie | Wärmepumpe als Einzelmaßnahme oder Teil einer Sanierung | 10% der Kosten bis max. 5.000 € pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen, 30% der Kosten bis max. 30.000 € bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 | Eigentümer von Einfamilienhhaus oder Eigentumswohnung, Gebäude muss vor dem 1.2.2002 gebaut worden sein, Energieberater erforderlich |
München | Förderprogramm Energieeinsparung (FES) | Wärmepumpen für Bestandsgebäude mit besonders hoher Effizienz | 25% der Kosten bis max. 10.000 € | bestehende Wohngebäude in München |
Hamburg | Wärme Hamburg | Förderung von effizienten Wärmepumpen | bis zu 2.000 € | Eigentümer von Bestandsgebäuden; Energieberatung erforderlich |
Berlin | HeiztauschPLUS | Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen | 30% der Kosten bis max. 8.000 € | Eigentümer von Wohngebäuden; Gebäude muss vor 2000 erbaut worden sein; Energieberatung erforderlich |
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Damit eine Wärmepumpe von staatlichen Zuschüssen oder Krediten profitiert, muss sie bestimmte technische und energetische Anforderungen erfüllen. Gefördert werden Wärmepumpen, wenn sie ausschließlich zur Raumheizung oder sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden.
Die Fördermittel stehen für folgende Wärmepumpenarten zur Verfügung:
- Luft-Luft-Wärmepumpen
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Erdwärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Hybrid-Wärmepumpen (wenn die Wärmepumpen den überwiegenden Anteil der Heizleistung übernimmt)
Zusätzlich gibt es Effizienzanforderungen, die eine Wärmepumpe erfüllen muss, um gefördert zu werden. Dazu gehört eine Mindestjahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0, wobei besonders effiziente Wärmepumpen mit einer höheren Förderung belohnt werden. Einige Förderprogramme bieten zudem einen Effizienzbonus für natürliche Kältemittel, wie Propan (R290) oder CO₂ (R744), da diese umweltfreundlicher sind als synthetische Kältemittel.
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Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?
Nicht alle Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen für eine Förderung. Nicht förderfähig sind aktuell Brauchwasserwärmepumpen, insbesondere Abluftwärmepumpen, da sie nur Warmwasser erzeugen und nicht als Hauptheizung dienen. Ebenfalls nicht gefördert werden direktstrombetriebene Wärmepumpen ohne Umweltwärmenutzung, da sie keine oder nur kaum erneuerbare Energie nutzen, sowie Wärmepumpen mit ineffizienten synthetischen Kältemitteln, da diese höhere CO₂-Emissionen verursachen.
Welche Effizienzanforderungen müssen Wärmepumpen für die Förderungen erfüllen?
Damit eine Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie strenge Effizienz- und Installationsvorgaben erfüllen. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen Energieeffizienz und einer nachhaltigen Betriebsweise. Die wichtigsten Voraussetzungen umfassen:
1. Mindestjahresarbeitszahl (JAZ):
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: JAZ von mind. 3,0 im Altbau, 4,5 im Neubau
- Erd- und Wasserwärmepumpen: JAZ von mind. 3,5 im Altbau, 4,5 im Neubau
2. Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) nach EN 14825:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: mind. 135% bei 35 °C Vorlauftemperatur, mind. 120% bei 55 °C Vorlauftemperatur
- Erd- und Wasser-Wärmepumpen: mind. 150% bei 35 °C Vorlauftemperatur, mind. 135% bei 55 °C Vorlauftemperatur
3. Erneuerbare Energien-Anteil: Mindestens 65% der Heizwärme muss aus erneuerbaren Energien stammen.
4. Zertifizierung und Normen: Die Wärmepumpe muss nach EN 14511 und EN 14825 geprüft und zertifiziert sein.
5. Wärmemengen- und Stromzähler: Pflicht im Altbau, um die Jahresarbeitszahl (JAZ) zu berechnen.
6. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich (Verfahren B): Pflicht zur Optimierung der Heizkurve der Wärmepumpe.
7. Wärmeverteilsystem: Im Neubau sind nur Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung) förderfähig.
8. Zusätzliche Anforderungen bei Erdwärmepumpen: Eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Schäden ist erforderlich. Außerdem muss die Bohrfirma nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zertifiziert sein.
Hinweis: Alle Anforderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
Übersicht aller technischer Voraussetzungen für eine Förderung:
Anforderung | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Erdwärmepumpe | Wasserwärmepumpe |
---|---|---|---|
Mindestjahresarbeitszahl (JAZ) | ≥ 3,0 (Altbau), ≥ 4,5 (Neubau) | ≥ 3,5 (Altbau), ≥ 4,5 (Neubau) | ≥ 3,5 (Altbau), ≥ 4,5 (Neubau) |
Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) | ≥ 135% bei 35°C, ≥ 120% bei 55°C | ≥ 150% bei 35°C, ≥ 135% bei 55°C | ≥ 150% bei 35°C, ≥ 135% bei 55°C |
Wärmeverteilsystem | nicht erforderlich | empfohlen | |
Erneuerbare Energien-Anteil | ≥ 65% | ||
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich | Pflicht | ||
Zertifizierung und Normen | EN 14511, EN 14825 | ||
Wärmemengen- und Stromzähler | Pflicht im Altbau |
Förderantrag stellen: Tipps und Tricks
Durch eine sorgfältige Planung und Einhaltung aller Fristen können Sie erfolgreich Förderanträge für Wärmepumpen stellen und von attraktiven Zuschüssen und Krediten profitieren. Damit Ihr Antrag reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Gründliche Informationsbeschaffung: Informieren Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Förderprogramme, deren Voraussetzungen und Förderhöhen. Offizielle Seiten wie die der KfW oder die zuständigen Landesministerien bieten aktuelle Informationen. Schauen Sie auch auf der Seite Ihrer Stadt oder Kommune, um eventuelle Zuschüsse nicht zu verpassen.
- Energieberatung einholen: Eine zertifizierte Energieberatung ist oft Voraussetzung für die Förderung. Ein sogenannter Energieeffizienz-Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und stellt wichtige Nachweise aus. Viele Städte und Gemeinden bieten Zuschüsse für eine erste Energieberatung.
- Passendes Förderprogramm wählen: Prüfen Sie genau, welches Förderprogramm für Ihre Immobilie und Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
- Antrag rechtzeitig stellen: In der Regel muss der Förderantrag vor Beginn der Sanierungs- oder Bauarbeiten gestellt werden. Nur dann ist eine Förderung möglich.
- Online-Antrag nutzen: Förderanträge werden über das KfW-Portal „Meine KfW“ oder über die Hausbank abgewickelt. Bereiten Sie vorab alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Erforderliche Unterlagen aufbewahren: Neben der Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieberater oder Fachbetrieb benötigen Sie Rechnungen, Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen sowie ggf. technische Prüfberichte.
- Kombination von Förderungen prüfen: Einige Förderprogramme lassen sich kombinieren, solange die Gesamthöhe der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Besonders regionale Programme können eine sinnvolle Ergänzung sein.
- Fachgerechte Umsetzung sicherstellen: Beauftragen Sie nur zertifizierte Fachbetriebe mit der Installation der Wärmepumpe. Nach Abschluss der Arbeiten muss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt werden.
- Effizienznachweis erbringen: Die Effizienz der installierten Wärmepumpe sowie die Einhaltung der Förderkriterien müssen durch Fachleute bestätigt werden. Achten Sie darauf, dass alle geforderten technischen Standards eingehalten werden.
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