Förderung Wärmepumpe 2023: bis zu 40 % für Alt- & Neubau

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 24/05/2023
Kategorie: Wärmepumpe

Wärmepumpen wandeln natürliche und frei verfügbare Umweltenergie durch einen thermodynamischen Prozess in Wärmeenergie um. Für die Anschaffung dieses umweltfreundlichen Heizsystems können Hauseigentümer staatliche Zuschüsse erhalten. In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen im Jahr 2023.

Fachfirma für Wärmepumpen gesucht? 

Jetzt den passenden Anbieter finden und bis zu 30% sparen!

Werden Wärmepumpen im Jahr 2023 noch gefördert?

Seit Anfang 2023 gibt es neue Richtlinien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie können bis zu 40 % Förderung für Wärmepumpen-Heizungssysteme erhalten. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) listet alle förderfähigen Wärmepumpen auf.

Technische Anforderungen für eine Wärmepumpenförderung

In der neuen Richtlinie wurden die technischen Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen angepasst. Um diese zu erfüllen, müssen mindestens 65 % der beheizten Wohnfläche aus erneuerbaren Energien entstehen. Die Förderung von Wärmepumpen wird nur für geeignete Gebäude gewährt. Ein Gebäude gilt als geeignet, wenn die Wärmepumpe durch mathematische Berechnungen eine Jahresarbeitszahl von 2,7 oder höher erreichen kann.

Um einen Zuschuss für Neu- und Altbauten zu erhalten, müssen Sie einen Wärmemengen- und Stromzähler installieren. Nur anhand dieser Zähler lässt sich die Jahresarbeitszahl messen. Außerdem müssen Sie eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage durchführen. Dies ist wichtig, um die Heizkurve für die neue Wärmepumpe zu optimieren. Isolierte Heizungsrohre und eine Fernsteuerung der Wärmepumpe sind ebenfalls erforderlich.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Wärmepumpen können im Rahmen des BEG-Förderprogramms gefördert werden, wenn sie ausschließlich zur Raumheizung oder sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Andere Methoden zur Warmwasserbereitung, wie die Solarthermie, können ebenfalls genutzt werden.

Die Fördermittel stehen für folgende Wärmepumpen zur Verfügung:

Die BEG-EM-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wird vorläufig  ausgesetzt. Grund dafür sind unklare Vorgaben und Anforderungen an  diese Geräte, die derzeit eine rechtssichere Beantragung der Förderung  verhindern. Die Herstellererklärungen müssen vorerst geklärt werden,  damit eine Förderung wieder möglich ist.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Wärmepumpenförderung?

Zur Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss eine Zertifizierung und Prüfung nach EN 14511 und EN 14825 vorliegen. Außerdem muss sie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 135 % bei 35 °C Vorlauftemperatur oder 120 % bei 55 °C für die saisonale Raumheizungseffizienz aufweisen.

Gleiches gilt für Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wobei diese eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) von mindestens 150 % bei 35 °C Vorlauftemperatur bzw. 135 % bei 55 °C aufweisen müssen.

Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?

Warmwasser-Wärmepumpen werden von der BEG nicht als förderfähig angesehen, da sie ausschließlich zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Sie können für diese Wärmepumpen jedoch einen Steuerbonus beantragen.

Abluftwärmepumpen oder Hybridheizungen mit Gas und Wärmepumpe werden im Allgemeinen nicht gefördert. Allerdings können diese unter bestimmten Bedingungen teilweise gefördert werden, etwa wenn mindestens 65 % des Energieverbrauchs von erneuerbaren Energien stammen. Dies kann man beispielsweise erreichen, wenn die Wärmepumpe mit Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert wird.

Welche Förderungen gibt es in 2023?

Vor Januar 2021 wurden Wärmepumpen sowohl von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzeln gefördert. Diese Förderprogramme sind nun zusammen in der BEG aufgegangen. Diese Zusammenlegung führte zu einer Erhöhung der Fördermittel für energetische Sanierungen. Beachten Sie, dass die beiden Förderprogramme nicht miteinander kombiniert werden können.

Staatliche Heizungsförderung nach BEG

BAFA-Förderung für Wärmepumpen nach BEG-EM

Wenn Sie eine Wärmepumpe kaufen, erhalten Sie vom BAFA einen Zuschuss von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 €. Das gilt auch nach der Einführung der BEG-EM. 

Wenn Sie von einer alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen, erhalten Sie zusätzlich 10 % der förderfähigen Kosten. Für den Austausch von Gasetagen- und Gasheizungen, die vor mindestens 20 Jahren in Betrieb genommen wurden, gibt es außerdem einen Heizungsaustauschbonus von 10 %.

Wärmepumpen, die das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle nutzen, gelten als besonders effizient und werden mit einem Wärmepumpenbonus von 5 % belohnt. Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden, kommen ebenfalls für diesen Bonus infrage. Insgesamt können die förderfähigen Kosten mit bis zu 40 % bezuschusst werden, maximal mit 60.000 €. Dies entspricht einem Förderhöchstbetrag von 24.000 €.

Zur besseren Übersicht:

FörderungBAFA-ZuschussBAFA-Zuschuss + HeizungsaustauschbonusBAFA-Zuschuss + Heizungsaustauschbonus + Wärmepumpenbonus
WärmepumpenartLuft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, GrundwasserwärmepumpeLuft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, GrundwasserwärmepumpeErdwärmepumpe, Grundwasserwärmepumpe
VoraussetzungErfüllen der GrundvoraussetzungenErfüllen der Grundvoraussetzungen + Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen (wie Öl oder Kohle) oder einer 20 Jahre alten GasheizungErfüllen der Grundvoraussetzungen + Ersatz einer Heizung mit fossilen Brennstoffen (wie Öl oder Kohle) oder einer 20 Jahre alten Gasheizung + Installation einer effizienten Wärmepumpe
Zuschuss25% der förderfähigen Investitionskosten bis 60.000 € d.h. max. 15.000 €25% + 10% der förderfähigen Investitionskosten bis 60.000 € d.h. max. 21.000 €25% + 10% + 5% der förderfähigen Investitionskosten bis 60.000 € d.h. max. 24.000 €

KfW-Förderung für Wärmepumpen

Wenn Sie eine Wärmepumpenheizung für eine energieeffiziente Sanierung oder einen Neubau in Erwägung ziehen, können Sie eine Förderung über die BEG erhalten. Ihre Hausbank kann dank der KfW-Förderung eine Kreditoption für die Wärmepumpe anbieten. Diesen Zuschuss gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude, unabhängig davon, ob es sich um die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines Effizienzhauses handelt. Ein Tilgungszuschuss kann den Rückzahlungsbetrag verringern und die Laufzeit des Darlehens verkürzen. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist bei Einfamilienhäusern mit höherem Effizienzstandard höher.

Wenn Sie ein neues Haus bauen, können Sie das KfW-Programm 261 nutzen, um einen Kredit von bis zu 150.000 € zu erhalten. Zusätzlich können Sie Zuschüsse von bis zu 30.000 € erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie den Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeitsklasse mit "Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen" (QNG) erfüllen. Die 30.000 € beinhalten einen Tilgungszuschuss von 5 % und einen maximalen Zinszuschuss von 15 %.

Wer ein Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 € mit Zuschüssen von bis zu 90.000 € erhalten. Der Fördersatz ist auf 60 % gedeckelt und beinhaltet einen Tilgungszuschuss, Boni und Zinsverbilligungen.

Zur besseren Übersicht:

FörderungSanierung nach Effizienzhaus-StandardNeubau nach Effizienzhaus-Standard
WärmepumpenartLuft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, GrundwasserwärmepumpeLuft-Wasser-Wärmepumpe, Erdwärmepumpe, Grundwasserwärmepumpe
VoraussetzungErfüllen der Grundvoraussetzungen + Effizienzhaus-DenkmalErfüllen der Grundvoraussetzungen + EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG)
Kreditbis zu 150.000bis zu 150.000
Zuschussbis zu 60% der Kreditsumme max. 90.000 €bis zu 20% der Kreditsumme max. 30.000 €

Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Es empfiehlt sich, sich über Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrer Region zu informieren. Anbei ein paar Beispiele:

Bundesland, Stadt oder GemeindeFörderungZuschuss
Aachenalte Brennwertkessel durch Wärmepumpe austauschen1.500€
DüsseldorfInstallation einer Wärmepumpe3.000 € bei Leistungen bis 25 kW, 3.500 € bei Leistungen bis 50 kW, 4.000 € bei Leistungen über 50 kW
DüsseldorfInstallation einer Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik und BatteriespeicherDie bewilligte Förderung erhöht sich um weitere 50% im Bestand, und um 30% in Neubauten
Münsteralte Brennwertkessel durch Wärmepumpe austauschen3.000€
OsnabrückInstallation einer WärmepumpeBei einer BAFA-Föderung, erhöht die Stadt den Fördersatz um 10%
StuttgartInstallation einer Wärmepumpe2.500 € bei Leistungen bis 30 kW, 3.700 € bei Leistungen bis 40 kW, 5.000 € bei Leistungen über 40 kW.
StuttgartNachrüstung einer Flächenheizungen500 € Prämie für jeden beheizten Raum, der auf ein Flächenheizsystem umgerüstet wird.

So viel kostet eine Wärmepumpe mit Förderung im Jahr 2023: ein Beispiel aus der Praxis

Die Ermittlung der Gesamtkosten einer Wärmepumpe ist eine Herausforderung, da die Preise je nach Ausführung und Hersteller variieren. Auch die Qualität und die Leistung beeinflussen den Preis. Folgende Tabelle verleiht Ihnen einen Überblick über die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit und ohne Förderung.

WärmepumpenartLuft-Wasser-WärmepumpeErdwärmepumpeGrundwasserwärmepumpe
Anschaffungskostenca. 17.500 €ca. 30.000 €ca. 37.500 €
min. FörderungBAFA, 25%BAFA, 30%BAFA, 30%
Gesamtkosten mit min. Zuschussca. 13.125 €ca. 21.000 €ca. 26.250 €
max. FörderungBAFA, 35%BAFA, 40%BAFA, 40%
Gesamtkosten mit max. Zuschussca. 11.375 €ca. 18.000 €ca. 22.500 €

Förderung einer Wärmepumpe im Neubau

Bei Neubauten oder Komplettsanierungen kann die Wärmepumpenförderung nicht einzeln beantragt werden. Stattdessen wird sie nur in ihrer Gesamtheit als Effizienzhaus über das BEG gefördert. Um diese Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag als Systemmaßnahme für Wohn- oder Nichtwohngebäude stellen. Für die Abwicklung des Verfahrens ist die KfW zuständig.

Um sich dafür zu qualifizieren, müssen Häuser den KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen. Deswegen ist es bei Neubauten ratsam, sich in der Planungsphase von einem Energieberater beraten zu lassen, um spätere Genehmigungsprobleme zu vermeiden.

Zudem können zinsverbilligte Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 % erhalten werden. Die Wärmepumpe wird in die Gesamtkosten eingerechnet, wodurch sich der zurückzuzahlende Kreditbetrag verringert.

Förderung einer Wärmepumpe im Altbau

Gebäudeeigentümer, die ihre Heizungsanlage im Altbau auf eine Wärmepumpe umrüsten, können großzügige Förderungen erhalten. Diese Maßnahme wird als Zuschuss gewährt und ist nicht rückzahlungspflichtig.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des zuvor verwendeten Heizsystems ab, da das Programm darauf abzielt, veraltete und ineffiziente Systeme zu ersetzen.

Die Förderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • 25 % für Einsatz einer Wärmepumpe
  • Zusätzliche 10 % für den Austausch einer alten Kohle- oder Ölheizung oder einer 20 Jahre alten Gasheizung
  • Zusätzliche 5 % für besonders effiziente Wärmepumpensysteme wie die Grundwasser- und Erdwärmepumpe

Ab Januar 2023 gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 5 % für Wärmepumpen, die natürliches Kältemittel verwenden. Allerdings darf dieser Zuschuss nicht mit einem Wärmepumpenbonus kombiniert werden, wodurch der maximale Förderungssatz von 40 % weiterhin besteht. 

Förderantrag stellen: Tipps & Tricks

Um eine Finanzierung zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Projekts einreichen. Wichtig ist der Zeitpunkt des Auftragseingangs, denn nur neue Maßnahmen sind förderfähig. Dies gilt auch für Tiefenbohrungen bei geothermischen Anlagen.

Unterschreiben Sie den Auftrag nach Erhalt der Eingangsbestätigung des BAFA. Die Bestätigung wird automatisch nach der elektronischen Antragstellung verschickt. Warten Sie mit der Beauftragung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids, um die Finanzierung sicherzustellen. Das kann ein paar Wochen dauern.

Antrag stellen

Für die Beantragung von Fördermitteln nutzen Sie die Website des BAFA. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und reichen Sie sie elektronisch ein. Zusätzlich ist eine unterschriebene Wahrheitserklärung per Post einzureichen. Weitere Unterlagen, wie der Nachweis der Fördervoraussetzungen, werden in der Eingabemaske erläutert.

Wenn Sie Unterstützung bei dem Verfahren benötigen, können Sie jemanden bevollmächtigen, zum Beispiel ein Fachunternehmen, einen Rechtsanwalt oder einen Energieberater. Das BAFA wird nur mit der bevollmächtigten Person kommunizieren. Um eine Vollmacht auszustellen, können Sie das BAFA-Formular ausfüllen. Der Bevollmächtigte sollte das Formular bei der Einreichung des elektronischen Antrags hochladen.

Abweichung zwischen berechneter und gemessener Jahresarbeitszahl

Wenn Sie eine geförderte Wärmepumpenanlage in einem neuen Gebäude haben, muss diese nach einem Jahr Betrieb einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Sie müssen die berechnete Jahresarbeitszahl in Ihrem Förderantrag mit der tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl im Betrieb vergleichen. Bedenken Sie, dass das Nutzerverhalten die tatsächliche Jahresarbeitszahl beeinflusst, was bei der Berechnung nur schwer zu berücksichtigen ist. Abweichungen sind normal, weswegen der Zuschuss nicht rückwirkend zurückgefordert wird.

Bei starken Leistungseinbrüchen führt der Vergleich zu einer Systemprüfung.

Auf welcher Grundlage wird die Förderhöhe berechnet?

Die Angebote von Fachunternehmen werden zunächst zur Ermittlung der förderfähigen Kosten für die Installation der Wärmepumpe herangezogen. Diese Angebote müssen während des Antragsverfahrens nicht hochgeladen werden. Der Detaillierungsgrad der Angebote ist nicht der wichtigste Faktor. Wichtig ist, dass sie einen ausreichenden Kostenvoranschlag enthalten. So wird sichergestellt, dass das Projekt den genehmigten Förderbetrag nicht überschreitet. Daher können sich einige Leistungen in den Angeboten noch ändern.

Fazit 

Wärmepumpen sind die Zukunft der Heizungsanlagen und werden vom Staat stark gefördert. Das bedeutet, dass Sie bei den Anschaffungskosten kräftig sparen können, was den höheren Preis im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen weniger abschreckend macht. Außerdem sparen Sie bei den Brennstoffkosten, sodass sich das umweltfreundliche System noch schneller amortisiert. Lassen Sie sich nicht von den Anschaffungskosten abschrecken, wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, denn die Gesamtkosten fallen deutlich geringer aus.

Sie interessieren sich für eine Wärmepumpe? Lassen Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten und vergleichen Sie mehrere Angebote. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Füllen Sie das untere Formular aus und wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften und qualifizierten Fachfirmen aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Vergleichen Sie die Angebote und sparen dabei bis zu 30 %!