PV-Anlage anmelden beim Netzbetreiber im Jahr 2024

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 02/01/2024

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Die Anmeldung muss vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung der Anlage zur Netzverträglichkeit hat. Diese kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach der Freigabe können Sie mit der Installation beginnen.

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Wann müssen Sie eine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden? 

Sie müssen Ihre PV-Anlage bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden, wenn diese auch an das öffentliche Netz gekoppelt wird. Außerdem müssen Sie die Anmeldung durchführen, um die Einspeisevergütung für den von Ihrer PV-Anlage ins Netz eingespeisten Strom zu erhalten. Diese zahlt Ihnen nämlich der Netzbetreiber. Ausnahme stellen Inselanlagen dar, da bei ihnen keine Kopplung ans öffentliche Stromnetz stattfindet.

Die Anmeldung müssen Sie bereits vor der Montage erledigen, da Ihr Netzbetreiber das Recht auf eine Überprüfung der Netzverträglichkeit hat. Diese Prüfung kann bis zu acht Wochen dauern, planen Sie diesen Zeitraum deshalb bei der Vereinbarung des Montagetermins mit ein. Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung sind allerdings normalerweise keine Probleme zu erwarten.

Ihr Netzbetreiber muss Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Zeitplan vorlegen, der die notwendigen Arbeitsschritte der Überprüfung aufweist. Ansonsten haben Sie das Recht, verlorene Erlöse aus der Einspeisung geltend zu machen.

Ablauf der Anmeldung von Photovoltaik beim Netzbetreiber

Der Antrag, den Sie beim Netzbetreiber noch vor der eigentlichen Montage stellen müssen, ist der Antrag auf „Anschlussbegehren“. Meist besteht dieser Antrag aus dem Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“. Das Ausfüllen übernimmt meistens Ihr Installateur oder Ihr Planungsbüro. Sie können diesen einfach eine Vollmacht dafür ausstellen.

Ihr Netzbetreiber sendet Ihnen daraufhin einen Ablaufplan zu, in dem die notwendigen Arbeitsschritte der Prüfung aufgelistet sind. Diese werden anschließend in den nächsten 8 Wochen durchgeführt. Im Anschluss sendet Ihnen der Netzbetreiber die schriftliche Mitteilung der „Netztechnischen Stellungnahme“. Ihre Anlage ist nun zur Installation freigegeben.

Wenn die Anlage fertig montiert ist, wird eine Inbetriebnahme durchgeführt. Dabei erstellt eine Elektrofachkraft ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses Protokoll müssen Sie Ihrem Netzbetreiber zusammen mit dem Dokument der Registrierung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) vorlegen. Nur dann können Sie die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaik erhalten.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung

Für die Anmeldung vor der Montage benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vollmacht, damit Ihr Installateur oder Planungsbüro die Anmeldung übernehmen kann
  • Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage (mit Liefertermin)
  • Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungs-/ Entnahmeanlagen (Entscheidung zum Einspeisemanagement gemäß § 14 EEG)
  • Datenblatt mit den technischen Daten der Photovoltaik-Anlage:
    • Konformitätserklärung für den Wechselrichter
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Im Datenblatt des Wechselrichters)
    • Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
    • Eventuell das Zertifikat „Leistungsflussüberwachung am NAP“ nach VDE-AR-N 4105
  • Lageplan über die Lage der Photovoltaik-Anlage und des bestehenden Netzanschlusses (Hausanschlusskasten)
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage (Es muss erkennbar sein, wie viel Wechselrichter eingesetzt sind und wie sie auf die Außenleiter aufgeteilt sind.)
  • Melden Sie zusätzlich einen Stromspeicher an, brauchen Sie noch folgende Dokumente:
  • Herstellererklärung des Speicherherstellers zur Energieflussrichtung.
  • Datenblatt EEA
  • Bei separaten Wechselrichter: Zertifikat zum internen NA-Schutz der Erzeugungseinheit des Speichersystems und das Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit des Speichersystems
  • Für den Erhalt der Einspeisevergütung brauchen Sie diese Dokumente:
  • Inbetriebnahmeprotokoll
    • Eine Darstellung des realisierten Messkonzepts
    • Fotos der Photovoltaik-Anlage
    • Fotos der Zähleranlage, des Zählerstands und der Prüfplakette
  • Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“
  • Dokument über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Fazit

Sobald eine PV-Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen wird, muss diese auch beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt vor der eigentlichen Montage, da der Netzbetreiber das Recht auf eine Überprüfung hat. Eine Anmeldung der PV-Anlage ist außerdem erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

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