PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden: so geht’s!

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 31/12/2022

Als Betreiber einer PV-Anlage müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelden, sofern diese an das öffentliche Stromnetz gekoppelt wird. Dies gilt auch für Erweiterungen wie zum Beispiel einen Stromspeicher, der separat zur PV-Anlage anzumelden ist. Die Eintragung erfolgt online im Marktstammdatenregister.

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Wer muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden? 

Sobald die PV-Anlage an das öffentliche Netz gekoppelt wird, müssen Sie diese anmelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihre Photovoltaik-Anlage gewerblich oder privat nutzen. Die Anmeldung können Sie selbst übernehmen oder eine dritte Person bevollmächtigen. Das kann ein Familienangehöriger oder der Installateur der Photovoltaikanlage sein. Versäumen Sie die Anmeldung, ist der Netzbetreiber berechtigt, bereits ausgezahlte Einspeisevergütungen zurückzufordern.

Wo müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden? 

Die Anmeldung der PV-Anlage müssen Sie online vornehmen. Die BNetzA stellt dazu ein Formular im Meldeportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) bereit. Die Bundesnetzagentur rät unbedingt nur die aktuelle Version direkt im Portal zu nutzen und keine Formulare auf anderen Seiten zu verwenden, da diese nicht immer aktuell sind.

Wie melden Sie die Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur an? 

Im Portal des MaStR müssen Sie ein Benutzerkonto anlegen und einen Anlagenbetreiber registrieren. Dies machen Sie mit Ihrem Namen, der Anschrift des Anlagenbetreibers, einer aktuellen E-Mail-Adresse und einem Passwort. Sie bekommen dann einen Bestätigungslink der BNetzA und können anfangen, die Daten Ihrer Anlage zu erfassen.

Welche Daten muss ich im Register eintragen? 

Sie müssen folgende Daten eintragen:

  • Art der Einheit: Stromerzeugung
  • Art der Stromerzeugung: Solare Strahlenenergie
  • Betriebsstatus: In Planung / In Betrieb

Danach müssen Sie der Anlage einen Namen oder eine Bezeichnung geben und kommen im folgenden zu den allgemeinen Daten:

  • Inbetriebnahmedatum
  • Standort der Anlage
  • Geografische Koordinaten (Diese werden automatisch aus den Adressdaten ermittelt.)

Als Nächstes werden die technischen Daten erfasst. Sie finden sie in Ihren Unterlagen zur Solaranlage:

  • Anzahl der Module
  • Bruttoleistung
  • Nettonennleistung
  • Wechselrichterleistung
  • Ist ein Stromspeicher am Wechselrichter angeschlossen
  •  Gilt eine Leistungsbegrenzung für die Anlage
  • Errichtungsort (Dach, Fassade) und Nutzung des Gebäudes
  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module

Ferner folgen die Angaben zum Netzanschluss. Hierfür müssen Sie Ihren Anschlussnetzbetreiber und die Spannungsebene eintragen - üblicherweise ist das die Niederspannung. Eventuell haben Sie auch eine Identifikationsnummer vom Netzbetreiber bekommen.

Abschließend müssen Sie nur noch die Daten der EEG-Anlage eintragen, die bei einer Solaranlage mit den technischen Daten identisch sind, und das Erhalten der Einspeisevergütung bestätigen. 

Sie bekommen dann postalisch ein Schreiben, das Sie Ihrem Netzbetreiber vorlegen müssen, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

Müssen diese Daten aktuell gehalten werden? 

Die Daten Ihrer Solaranlage müssen aktuell gehalten werden. Haben Sie nachträgliche Änderungen oder Korrekturen bezüglich der PV-Anlage oder des Photovoltaik-Betreibers, müssen Sie diese auch über das Meldeportal der Bundesnetzagentur anzeigen.

Fristen für die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur

Für die Anmeldungsfristen ist das Inbetriebnahmedatum ausschlaggebend.

Fristen für Bestandsanlagen

EEG-Anlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, mussten bis einschließlich dem 31.01.2021 angemeldet worden sein.

Anlagen, die nach dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, mussten bis spätestens einen Monat nach dem Inbetriebnahmedatum registriert worden sein. Wurde die Anlage vor dem 31.01.2019 registriert, können Sie die Daten jetzt auch im Webportal nachtragen.

Fristen für neue Anlagen

Neue EEG-Anlagen müssen ebenfalls bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme angemeldet werden.

Was passiert, wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht fristgerecht anmelden? 

Haben Sie es versäumt, Ihre Anlage anzumelden, kann Ihnen ein Bußgeld ausgestellt werden. Dazu kann der Netzbetreiber die bereits ausgezahlte Vergütungen für die Einspeisung zurückfordern.

Müssen Stromspeicher bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden? 

Ja, Sie müssen jede stromerzeugende Anlage, dazu zählt auch ein Stromspeicher, bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wenn Sie sowohl eine PV-Anlage als auch einen Stromspeicher haben, müssen Sie beides einzeln registrieren. Auch wenn die Anlage aus einzelnen Teilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten installiert worden, müssen Sie diese einzeln in das Register eintragen.

Welche Solaranlagen müssen nicht registriert werden? 

Ausgenommen von der Pflicht zur Registrierung bei der Bundesnetzagentur sind Inselanlagen. Diese werden nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Das bedeutet aber auch, dass der Besitzer einer Inselanlage selbst keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kann und auch keine Vergütung für eine Einspeisung bekommt.

Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur anmelden

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme anzumelden. Besteht die PV-Anlage aus mehreren zu unterschiedlichen Zeiten installierten Teilen, müssen diese einzeln angemeldet werden. Eine Nichtanmeldung kann ein Bußgeld und die Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen der Einspeisung nach sich ziehen.

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