PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden: so geht’s!

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 26/01/2024

Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung der Energie in Deutschland zuständig. Hier registrieren Sie Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR). Wie Sie das tun und welche Pflichten dabei anfallen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Das Wichtigste zuerst

Wer? 

Sie müssen die PV-Anlage selbst oder eine bevollmächtigte Dritte bei der Bundesnetzagentur anmelden. 

Wo?

Die Anmeldung erfolgt online über das Meldeportal des Marktstammdatenregisters (MaStR). 

Wann?

Die PV-Anlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. 

Gibt es Ausnahmen? 

Inselanlagen sind von der Pflicht zur Registrierung bei der Bundesnetzagentur ausgenommen. 

Wer muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden?

Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist für alle an das öffentliche Netz angeschlossenen PV-Anlagen Pflicht. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Anlage für gewerbliche oder private Zwecke nutzen. Eine Meldepflicht besteht auch für PV-Anlagen, die keinen Strom in das Netz einspeisen, solange sie einen Netzanschluss besitzen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind sogenannte Inselanlagen.

Wann muss ich die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden?

Der ideale Zeitpunkt für die Registrierung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur ist nach der Inbetriebnahme. Eine PV-Anlage gilt als in Betrieb genommen, sobald sie zum ersten Mal Strom erzeugt, der außerhalb der PV-Anlage genutzt wird. Für neue Anlagen besteht eine Anmeldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahmedatum.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist erst seit 2017 Pflicht:

  • PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. Juli 2017 hatten 24 Monate nach Start des Webportals Zeit für die Anmeldung. Die Anmeldung musste bis spätestens 31. Januar 2021 erfolgen.
  • PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 1. Juli 2017 hatten 6 Monate nach Start des Webportals Zeit für die Anmeldung. Die Anmeldung musste bis spätestens 31. Juli 2019 erfolgen.

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Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht fristgerecht anmeldet?

Erfolgt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur nicht rechtzeitig, kommt es zu einer Kürzung oder sogar Verlust der Einspeisevergütung. Im schlimmsten Fall wird ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe bis maximal 50.000 € nach § 95 EnWG verhängt.

Wie melde ich meine Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammdatenregister an?

Für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen führte die Bundesnetzagentur 2017 das Marktstammdatenregister ein. Die Registrierung erfolgt online über ein Formular. 

Für die Anmeldung sind folgende Schritte erforderlich: 

  1. Legen Sie ein Benutzerkonto im MaStR-Portal an, indem Sie einen Anlagenbetreiber registrieren; 
  2. Geben Sie Ihren Namen, die Adresse des Anlagenbetreibers, eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Passwort an;
  3. Anschließend erhalten Sie von der Bundesnetzagentur einen Bestätigungslink. Über diesen Link können Sie mit der Eingabe der Daten für Ihre Anlage beginnen. 

Welche Daten muss ich im Register eintragen?

Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Daten eingeben:

  • bei „Art der Einheit“ geben Sie „Stromerzeugung“ an;
  • bei „Art der Stromerzeugung“ wählen Sie „Solare Strahlungsenergie“ aus;
  • bei „Betriebsstatus“ wählen Sie je nachdem „In Planung“ oder „In Betrieb“.

Danach müssen Sie der Photovoltaikanlage einen Namen oder eine Bezeichnung geben und kommen im Folgenden zu den allgemeinen Daten:

  • geplantes Inbetriebnahmedatum;
  • Standort der PV-Anlage;
  • geografische Koordinaten (diese werden automatisch aus den Adressdaten ermittelt).

Als Nächstes werden die technischen Daten erfasst. Sie finden sie in Ihren Unterlagen zur Solaranlage:

  • Anzahl der Solarmodule
  • Bruttoleistung
  • Nettonennleistung
  • Wechselrichterleistung
  • Ist ein Stromspeicher am Wechselrichter angeschlossen?
  • Gilt eine Leistungsbegrenzung für die Anlage?
  • Errichtungsort (Dach, Fassade) und Nutzung des Gebäudes
  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module

Ferner folgen die Angaben zum Netzanschluss. Hierfür müssen Sie Ihren Anschlussnetzbetreiber und die Spannungsebene eintragen - üblicherweise ist das die Niederspannung. Haben Sie bereits eine vom Netzbetreiber vergebene Identifikationsnummer für die Einheit, tragen Sie diese ein. Ansonsten klicken Sie das Feld "Nicht vorhanden" an.

Abschließend müssen Sie nur noch die Daten der EEG-Anlage eintragen, die bei einer Solaranlage mit den technischen Daten identisch sind, und den Erhalt der Einspeisevergütung bestätigen.

Sie bekommen dann per Post ein Schreiben, das Sie Ihrem Netzbetreiber vorlegen müssen, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

Müssen diese Daten aktuell gehalten werden?

Sie müssen die Daten Ihrer Solaranlage auf dem neuesten Stand halten. Änderungen oder Korrekturen an der PV-Anlage oder dem Photovoltaikbetreiber müssen Sie der Bundesnetzagentur über das Meldeportal melden. Änderungen, die Auswirkungen auf die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten haben, müssen Sie ebenfalls innerhalb eines Monats melden.

Müssen Balkonkraftwerke auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden? 

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist auch für Balkonkraftwerke Pflicht. Sie müssen sich als Betreiber und Ihre Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Es gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Wenn Sie die Anlage erweitern oder einen Stromspeicher hinzufügen, müssen Sie auch diese Änderungen melden.

Müssen Stromspeicher bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden?

Wenn Sie einen Stromspeicher mit der PV-Anlage installieren oder nachrüsten, müssen Sie diesen ebenfalls bei der Bundesnetzagentur anmelden. Da die Bundesnetzagentur einen Stromspeicher als stromerzeugende Anlage einstuft, müssen Sie diesen getrennt anmelden. Für die Registrierung des Stromspeichers gilt die gleiche Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme wie für PV-Anlagen.

Welche Solaranlagen müssen nicht registriert werden?

Netzunabhängige Anlagen wie Inselanlagen müssen Sie nicht bei der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Anlagen sind nicht an das öffentliche Netz angeschlossen. Besitzer von Off-Grid-Anlagen können somit keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und auch keinen Solarstrom einspeisen.

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