Im Land Bayern gibt es derzeit keine Förderung für Photovoltaik. Sie können aber kommunale und staatliche Förderprogramme beanspruchen. In diesem Ratgeber finden Sie alle Fördermöglichkeiten in Bayern.
Das Wichtigste zuerst
- Der Freistaat Bayern bietet derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.
- Hausbesitzer können jedoch bundesweite Förderungen wie zinsgünstige Kredite der KfW-Bank oder die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.
- Zudem existieren in Bayern kommunale Förderprogramme, beispielsweise in München, Erlangen und Augsburg, die die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern finanziell unterstützen.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Bayern?
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über keine spezifischen Förderprogramme.
Die Bayerische Staatsregierung hat 2019 das 10.000-Häuser-Förderprogramm erstellt. Doch beim ersten Programm gab es hohe Nachfragen, sodass die Fördermittel schnell aufgebraucht waren.
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Das Programm bestand aus zwei Teilen: dem „EnergieSystemHaus“-Programm und dem „PV-Speicher-Programm“. Es richtete sich an Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Ziel war es, sie bei energiesparenden Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude zu unterstützen.
- Das Programm „EnergieSystemHaus“ wurde am 27. Januar 2020 eingestellt. Die Bayerische Staatsregierung hat bestätigt, dass es kein Ersatzprogramm geben wird.
- Das „PV-Speicherprogramm“ wurde zum 22. April 2022 ausgesetzt. Eine Reaktivierung ist derzeit nicht geplant.
Viele Energieversorger in Bayern geben einen Zuschuss, wenn der Kunde eine eigene Photovoltaikanlage besitzt. Die Miete einer PV-Anlage ist ebenfalls bei vielen Energieversorgern direkt möglich.
Kommunale Förderprogramme in Bayern
Die landesweite Förderung von Photovoltaik ist in Bayern bereits seit fast drei Jahren ausgelaufen. Dafür haben die Städte Augsburg, Erlangen, Fürth, München und Regensburg jeweils eigene Photovoltaik-Förderprogramme erstellt.
Augsburg
Die Stadt Augsburg setzt ihr Solarförderprogramm auch im Jahr 2025 fort, um die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie Steckersolargeräten (Balkonkraftwerke) auf und an Gebäuden im Stadtgebiet zu unterstützen. Das Programm wurde unter Beteiligung des Klimabeirats entwickelt und stellt insgesamt 500.000 € aus der städtischen Klimarücklage für die Jahre 2023 bis 2025 bereit. Für 2025 stehen erneut 200.000 € zur Verfügung.
Förderhöhen
- Balkonkraftwerke: Ab einer Leistung von 350 Wp wird eine pauschale Förderung von 100 € gewährt.
- PV-Anlagen: Ab einer Größe von 2,5 kWp, einschließlich Anlagenerweiterungen, beträgt die Förderung 500 €.
- Solarthermie: Ab einer Bruttokollektorfläche von 3 Quadratmetern wird ebenfalls eine Förderung von 500 € angeboten.
- Bonus für nachhaltige Flächennutzung: Zusätzlich können bis zu 500 € für Maßnahmen wie die Kombination von PV-Anlagen mit Dachbegrünung, die Installation an Außenwänden oder die Nutzung von PVT-Modulen (Kombination aus PV und Solarthermie) beantragt werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Antragszeitraum: Förderanträge können vom 3. Januar 2025 bis zum 15. Dezember 2025 gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind.
- Reihenfolge der Bearbeitung: Anträge, die bis einschließlich 9. Januar 2025 eingegangen sind, werden gleichberechtigt behandelt. Bei einer Überzeichnung entscheidet das Los. Seit dem 10. Januar 2025 werden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
- Voraussetzungen: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung oder Bestellung der Anlage gestellt werden. Bereits installierte oder beauftragte Anlagen sind nicht förderfähig.
- Antragsberechtigung: Sowohl Eigentümer als auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers können eine Förderung beantragen.
- Antragsverfahren: Das Antragsformular ist online verfügbar und kann digital oder per Post eingereicht werden.
Erlangen
Mehrere Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt bieten eigene Zuschüsse und Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Die Programme unterscheiden sich in ihren Konditionen, richten sich aber vor allem an Privathaushalte, die auf erneuerbare Energien umsteigen möchten.
Aktuelle Förderprogramme in den Gemeinden (Stand Februar 2025):
Gemeinde | Förderfähige Maßnahme | Art der Förderung | Höhe der Förderung |
---|---|---|---|
Baiersdorf | PV-Anlagen, Stromspeicher | Zuschuss | 100 €/kWp, max. 1.000 € |
Heroldsberg | PV-Anlagen, Stromspeicher, Balkonkraftwerke | Zuschuss | 150 €/kWp, max. 1.500 € |
Höchstadt a.d. Aisch | PV-Anlagen, Stromspeicher, Dachbegrünungen | Zuschuss | bis zu 2.000 € |
Möhrendorf | PV-Anlagen, Balkonkraftwerke | Zuschuss | bis zu 750 € |
Uttenreuth | PV-Anlagen, Solarthermie | Zuschuss | 200 €/kWp, max. 2.000 € |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Die Förderungen sind nicht miteinander kombinierbar, es sei denn, dies ist explizit im Programm der jeweiligen Gemeinde vorgesehen.
- Die meisten Programme setzen voraus, dass der Antrag vor der Beauftragung oder Bestellung der PV-Anlage eingereicht wird.
- Die Fördertöpfe sind begrenzt – Anträge werden meist nach Eingangsreihenfolge bearbeitet.
Fürth
Die Stadt Fürth unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern durch das Förderprogramm „KlimaOffensive“. Dieses Programm bietet finanzielle Anreize für die Neuinstallation sowie die Erweiterung bestehender Anlagen.
Förderbedingungen
- Photovoltaikanlagen: Für jede neu installierte oder erweiterte PV-Anlage wird ein Zuschuss von 25 € pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp) gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt 750 € pro Anlage, was einer Anlagengröße von bis zu 30 kWp entspricht.
- Stromspeicher: Unabhängig von der Speicherkapazität wird ein pauschaler Zuschuss von 250 € für die Installation eines neuen Stromspeichers gewährt.
Antragsverfahren
Interessierte müssen den Förderantrag vor der Beauftragung oder Bestellung der PV-Anlage oder des Speichers stellen. Bereits installierte oder in Auftrag gegebene Anlagen sind nicht förderfähig. Die Antragsformulare und detaillierte Informationen zum Programm sind auf der Website der Infra Fürth, einem Tochterunternehmen der Stadt Fürth, verfügbar.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und kann daher begrenzt sein.
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München
Die Stadt München bietet auch 2025 weiterhin Förderungen für Photovoltaikanlagen im Rahmen des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) an. Die neue Richtlinie ist seit dem 19.12.2024 in Kraft und ersetzt das bisherige Förderprogramm Energieeinsparung (FES).
Das FKG-Förderprogramm umfasst verschiedene Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung und des Ausbaus erneuerbarer Energien. Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Bestandteil dieses Programms.
Details zur PV-Förderung in München:
1. Förderung von Photovoltaikanlagen
- Gefördert werden PV-Anlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Zuschüsse werden für die Anschaffung und Installation bereitgestellt.
- Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und ist mit anderen staatlichen Förderungen kombinierbar (Kumulierung möglich bis zu 60% der Gesamtkosten).
2. Mieterstrommodelle
- Förderung von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen, bei denen mehrere Parteien eines Gebäudes direkt mit Solarstrom versorgt werden.
- Unterstützt wird die Planung und Umsetzung dieser Modelle.
- Es gibt 4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss.
3. Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke)
- Förderung von kleinen Solaranlagen für Mieter und Wohnungseigentümer.
- Zuschüsse für Stecker-Solargeräte zur Eigenstromnutzung.
- Die Förderhöhe beträgt 0,40 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit oder 0,50 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit für Inhaber des München-Passes.
- In beiden Fällen jedoch maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten.
4. Zusätzliche Fördermöglichkeiten
- Photovoltaik-Beratung: Die Stadt München bietet eine kostenlose Beratung zur Installation und Planung von PV-Anlagen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die Förderung muss vor der Bestellung oder Installation der Anlage beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Stadt München. Nach Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden (Verlängerung auf 5 Jahre möglich).
Regensburg
Die Stadt Regensburg fördert die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms „Regensburg effizient“. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Förderfähige Maßnahmen und Zuschüsse
- Balkonkraftwerke: einmaliger Zuschuss von 150 € pro Anlage und Wohneinheit
- Photovoltaikanlagen: Zuschuss von 100 € pro installiertem Kilowattpeak (kWp), maximal 1.500 € pro Gebäude
- zusätzlicher Bonus: zusätzlicher Pauschalzuschuss von 200 € bei besonderen Bedingungen wie Installation in denkmalgeschützten Gebieten, Fassadenmontage oder Kombination mit Gründächern
Antragsberechtigte
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Regensburg
- Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gewerbliche Betriebe und freiberuflich Tätige mit Sitz in Regensburg
- gemeinnützig anerkannte Organisationen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Organisationen (z. B. Ortsverbände, Vereine, Verbände) mit Sitz in Regensburg
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Der Förderantrag muss vor dem Kauf oder Baubeginn der Anlage gestellt und bewilligt werden. Die Antragsformulare sowie die detaillierten Förderrichtlinien stehen auf der Website des Green Deal Regensburg zum Download bereit.
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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Hausbesitzer in Bayern haben die Möglichkeit, sowohl von regionalen als auch von bundesweiten Förderprogrammen zu profitieren. Darunter stehen Privatpersonen der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung zur Verfügung stehen.
KfW-Förderungsprogramm 270
Die KfW bietet mit dem KfW-270-Kredit ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Dieses Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und unterstützt die vollständige Finanzierung der Installationskosten – bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Der Zinssatz beginnt bei 3,71%, abhängig von Laufzeit und Bonität.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die aktuell gültigen Vergütungssätze wurden zuletzt am 1. Februar 2025 angepasst und gelten bis Ende Juli 2025. Die aktuellen Vergütungssätze sind:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,95 Cent / kWh | 8,35 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,88 Cent / kWh | 7,28 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,62 Cent / kWh | 6,02 Cent / kWh |
bis 300 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
bis 750 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
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