In Bayern wird der Ausbau von Photovoltaik durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. Obwohl es aktuell keine landesweite Förderung gibt, profitieren Sie von attraktiven kommunalen Programmen und bundesweiten Zuschüssen. Wir geben einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten in Bayern.
Das Wichtigste zuerst
- Auf Landesebene bietet Bayern derzeit keine Photovoltaik-Förderung.
- Kommunale Solarförderungen gibt es in Regensburg, Würzburg und Nürnberg.
- Bundesweit wird PV durch den KfW 270 Kredit, die Einspeisevergütung und den Nullsteuersatz gefördert.
- Kommunale und bundesweite Förderungen lassen sich meistens kombinieren.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Bayern?
Der Freistaat Bayern bietet derzeit keine landesweite Solarförderung für Photovoltaikanlagen an. Sie können jedoch von bundesweiten Förderungen wie dem KfW-Kredit 270, der Einspeisevergütung und dem Nullsteuersatz profitieren. Zudem gibt es in einigen bayerischen Städten und Kommunen attraktive Förderprogramme, die den Ausbau von Photovoltaik unterstützen.
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Kommunale Förderprogramme in Bayern
Einige bayerische Städte und Kommunen wie Regensburg, Ulm, Würzburg und Nürnberg bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Die Förderungen sind oft auf bestimmte Maßnahmen oder Anlagengrößen beschränkt und können in der Regel mit bundesweiten Förderungen kombiniert werden.
| Kommune in Bayern | Förderprogramm | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| München | Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) | Beratung und Planung von PV-Anlagen, Mieterstrommodell | Zuschuss bis zu 15.000 € |
| Regensburg | Regensburg effizient | PV-Dachanlage, Denkmalschutz-PV, Solargründach, Fassaden-PV | Zuschuss bis zu 1.500 € plus Bonus |
| Ulm | Ulmer Energieförderprogramm | Prüfung bestehender PV- und Solarthermie-Anlage, Balkonkraftwerk, Mieterstrommodell | Zuschuss bis zu 500 € |
| Würzburg | Klimastadt Würzburg (ausgesetzt) | PV-Anlage, Denkmalschutz-PV, Fassaden-PV, Balkonkraftwerk (durch REWAG) | Zuschuss bis zu 4.000 € |
München
Die bayerische Landeshauptstadt fördert Photovoltaik-Beratungen sowie Mieterstrommodelle und Balkonkraftwerke im „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“. Zu den förderfähigen Beratungsleistungen gehören neben der Anlagenplanung auch die Beratung zu Steuern, Mieterstrom und Kombinationen mit Speicher, Gründach, Wärmepumpe oder Ladestationen. Die Förderung richtet sich an Hausbesitzer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Wohnsitz in München.
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Photovoltaik-Beratung | 60% der Kosten, max. 3.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 15.000 € bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten | Beratung durch Solarteur oder ähnlich qualifizierten Berater, abschließender Beratungsbericht nötig |
| Mieterstrommodelle | 200 € pro kWp | PV-Anlage versorgt mehr als einen Endverbraucher |
| Balkonkraftwerke | 40 ct pro Wp pro Wohneinheit, 50 ct pro Wp mit München-Pass | max. 800 Wp pro Wohneinheit, max. 2.000 Wp Modulleistung |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag gestellt und eine Mitteilung im Förderportal abgewartet werden.
- Die Maßnahme muss ein Jahr nach Einreichung des Antrags umgesetzt sein.
- Die Bearbeitung
Regensburg
Die Stadt Regensburg fördert die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms „Regensburg effizient“ mit einem PV-Zuschuss von 100 € pro kWp Anlagenleistung. Einen Bonus von 200 € gibt es für besondere PV-Anlagen wie Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Regensburg, Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gewerbliche Betriebe und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Regensburg.
Auch für Balkonkraftwerke gibt es in Regensburg eine Förderung. Der Energieversorger REWAG bezuschusst ein Stecker-Solar-Gerät mit 50 € pro Haushalt. Voraussetzung ist ein Ökostromtarif des Versorgers. Anträge können Mieter und Eigentümer online über die Website des Anbieters stellen.
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| fest installierte PV-Anlage | 100 € pro kWp, max. 1.500 € | Antrag vor Montagebeginn |
| Denkmalschutz-PV, Fassaden-PV | +200 € Pauschale | bei Installation auf denkmalgeschütztem Gebäude oder an der Fassade |
| Balkonkraftwerk (REWAG-Förderung) | 50 € Pauschale | Stromtarif von REWAG, Antrag vor Installation |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung von „Regensburg effizient“:
- Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt werden.
- Die Antragstellung erfolgt per Post oder per Mail.
- Das Antragsformular und die Förderrichtlinie stehen auf der Website des Green Deal Regensburg zum Download bereit.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ulm
In Ulm werden Photovoltaik-Maßnahmen über das „Ulmer Energieförderprogramm“ bezuschusst. Die förderfähigen Maßnahmen für 2026 mussten aufgrund der aktuellen Haushaltslage gekürzt werden. Die Stadt vergibt aber weiterhin Zuschüsse für die Prüfung und Maßnahmen zum Weiterbetrieb alter PV-Anlagen und Solarthermie-Anlagen sowie für Stecker-PV-Geräte und Mieterstrommodelle. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Unternehmen.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| Prüfung bestehender PV- und Solarthermie-Anlage | 50% bis zu 500 € |
| Balkonkraftwerk | 50% bis zu 100 € je Wohneinheit |
| Mieterstrommodell | 150 € pro kWp |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Mit dem PV-Projekt kann vor einer Förderzusage begonnen werden.
- Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Umsetzung der Maßnahme gestellt sein. Es zählt das Datum der Schlussrechnung.
- Die Beantragung erfolgt digital über die städtische Website.
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Würzburg
Die Stadt Würzburg förderte bis September 2025 die Installation von Photovoltaikanlagen mit dem Förderprogramm „Klimastadt Würzburg“. Das Programm wird voraussichtlich ab Mai 2026 mit der neuen Förderperiode „Klimaneutral Wohnen“ fortgesetzt. Details zum Förderumfang stehen noch aus. Bis zuletzt galten folgende Konditionen:
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk | bis zu 200 € pro Anlage | Wohnsitz Würzburg, max. 1 Anlage pro Wohneinheit |
| PV-Anlage mit Dachvollbelegung | 150 € pro kWp | Mindestgröße erforderlich, Antrag vor Kauf |
| Solargründach oder Fassaden-PV | 150 € pro kWp, max. 1.500 € | PV-Anlage kombiniert mit Dachbegrünung oder Fassadenmontage |
| Mieterstrommodelle | 2.000 € + 150 € pro kWp, max. 4.000 € | Zustimmung Vermieter, Antrag vor Umsetzung |
| Denkmalschutz-PV | 200 € pro kWp | Denkmalschutz-Genehmigung erforderlich |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Der Förderantrag muss vor dem Kauf oder Baubeginn der Anlage gestellt und bewilligt werden.
- Für Balkonkraftwerke ist eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.
- Mieter benötigen eine Einverständniserklärung des Vermietenden.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg, Hausverwaltungen, KMU, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Würzburg.
Nürnberg
Die Stadt Nürnberg unterstützt die Nutzung von Solarenergie durch ein Balkonkraftwerk-Förderprogramm. Das Programm zielt darauf ab, die Installation von dezentralen Solaranlagen in privaten Haushalten zu erleichtern und den Bürgern einen einfachen Einstieg in die Solarenergienutzung zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Nürnberg, Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften und Mietergemeinschaften.
| Fördergegenstand | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Balkonkraftwerk | bis zu 200 € pro Anlage | Wohnsitz Nürnberg, max. 1 Anlage pro Wohneinheit |
| Balkonkraftwerk mit Speicher | bis zu 100 € zusätzlich | Kombination mit Stromspeicher (mind. 2 kWh) |
| Mieterstrommodelle | bis zu 500 € | Zustimmung Vermieter erforderlich, Antrag vor Umsetzung |
Folgenden müssen Sie zur Antragstellung beachten:
- Die Antragstellung muss vor der Installation des Balkonkraftwerks erfolgen.
- Antragsformulare und detaillierte Informationen stehen auf der Website der Stadt Nürnberg zur Verfügung.
- Eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist erforderlich.
- Das Balkonkraftwerk muss von einem Fachbetrieb installiert werden (Sicherheitsanforderungen).
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Nürnberg, Hausverwaltungen, Mietergemeinschaften.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Prinzip Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Neben den kommunalen Förderprogrammen können Sie in Bayern auch von bundesweiten PV-Förderungen profitieren. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW, Einspeisevergütungen und die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Diese Instrumente machen Solaranlagen wirtschaftlicher und zugänglicher für Haushalte und Unternehmen.
KfW-Förderprogramm 270
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ leistet zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Darlehen bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben an, mit Zinssätzen ab 3,23% effektivem Jahreszins. Die Laufzeit beträgt zwischen fünf und zwanzig Jahren. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Sie wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gewährt und bietet damit langfristige Planungssicherheit. Die Vergütungssätze werden halbjährlich zum 1. Februar und 1. August angepasst und sinken um 1% pro Halbjahr. Dies soll den technologischen Fortschritt und die sinkenden Kosten für Solaranlagen abbilden.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Die Vergütung wird monatlich von Ihrem Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist erforderlich. Für den Eigenverbrauch gelten keine Einspeisevergütungen, hier sparen Sie stattdessen die Stromkosten. Die Vergütung ist unabhängig von Strompreisschwankungen garantiert.
Nullsteuersatz
Seit dem 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Nullsteuersatz von 0% Mehrwertsteuer. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Investitionskosten für Bürger und Unternehmen zu senken. Der Nullsteuersatz gilt für Photovoltaikmodule und Wechselrichter, Stromspeicher und Batteriesysteme, Montage- und Installationsmaterial, die fachgerechte Installation durch zertifizierte Fachbetriebe sowie Wartung und Reparaturen von PV-Anlagen.
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