Im Land Brandenburg gibt es derzeit weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene eine spezifische Förderung für Photovoltaik. Es gibt jedoch mehrere staatliche Förderprogramme. Dieser Leitfaden informiert über alle Fördermöglichkeiten in Brandenburg.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Brandenburg?
Zurzeit sind keine spezifischen Zuschüsse für Photovoltaik in Brandenburg erhältlich.
Das Land Brandenburg führte ursprünglich das Kleinspeicher-Programm ein, um den Eigenverbrauch von PV-Strom zu fördern und das Stromnetz zu entlasten. Diese Förderung zielte darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zu motivieren. Die Pandemie hat sich auf den Brandenburger Haushalt 2021 negativ ausgewirkt. Daher wurde das Förderprogramm nicht fortgesetzt. Derzeit werden keine Förderanträge angenommen.
Dabei wurden Solarstromspeicher mit bis zu 30 % der förderfähigen Nettoausgaben bezuschusst, maximal bis zu 3.000 €. Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach dem Anteil des Eigenverbrauchs. Bei einem minimalen Eigenverbrauch von 30, 40 oder 50 % erhielt man respektive 1.000, 2.000 oder 3.000 €.
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Kommunale Förderprogramme in Brandenburg
Leider gibt es auch auf kommunaler Ebene keine Förderprogramme in Brandenburg. Dafür haben Sie mehrere Optionen auf Bundesebene.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
In Brandenburg gibt es mehrere staatliche Förderprogramme für Privatpersonen, die sich für den Betrieb einer PV-Anlage interessieren. Dazu gehören der KfW-Kredit 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.
KfW-Förderungsprogramm 270
Die KfW bietet den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 zur Finanzierung von PV-Anlagen an. Dieser Kredit ist sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen verfügbar und kann Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro abdecken. Der Zinssatz beginnt bei 5,21 %.
KfW-Zuschuss 442
Das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" lief im September 2023 aus. Es bot einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos, wobei der maximale Fördersatz bei 10.200 € lag. Eine Neuauflage des Programms ist derzeit nicht geplant.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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