Photovoltaik-Förderung BW: aktuelle Zuschüsse in 2025

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 18/02/2025

Wenn Sie als Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg installieren, können Sie auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen. Dazu gehören landesweite, kommunale und bundesweite Förderungen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten in BW.

Das Wichtigste zuerst

  • Das Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ bietet zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Speicher in BW.
  • Die Städte Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Ulm und Mannheim bieten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen.
  • Die Zuschüsse variieren je nach Kommune und Art der PV-Anlage, von 150 bis 350 € pro kWp.
  • Für innovative Projekte wie Fassaden- oder Gründach-PV-Anlagen werden zusätzliche Boni von 100 bis 200 € angeboten.
  • Auch Balkonkraftwerke und Batteriespeicher werden mit Zuschüssen unterstützt.
  • Alle Förderungen sind mit der bundesweiten Einspeisevergütung kombinierbar.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg unterstützt das Förderprogramm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Landesebene. Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen zur Neuinstallation, Erweiterung und Modernisierung einer PV-Anlage auf dem eigenen Wohnhaus. Speicher und Wallboxen werden ebenfalls gefördert. Das Darlehen ist zudem mit anderen bundesweiten Photovoltaik-Programmen wie der Einspeisevergütung oder kommunalen Zuschüssen kombinierbar.

Die Konditionen der Förderung „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ sind wirtschaftlich attraktiver als die von der KfW-Förderung.

Konditionen:

  • Mindestkreditbetrag: 5.000 €
  • Laufzeiten: 5, 10, 20 oder 30 Jahre
  • Tilgungsfreie Jahre: 1 bis 5
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Zinssatz: wird von der L-Bank am Tag der Zusage festgelegt

Förderfähige Maßnahmen:

  • Anschaffung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern
  • Planung und Projektierung
  • Erforderliche Baumaßnahmen
  • Installation und Anschluss
  • sonstige Kosten wie Messeinrichtungen oder Wallboxen

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz des Antragstellers befindet sich in Baden-Württemberg.
  • Mindestens eine der Wohneinheiten im geförderten Gebäude wird selbst genutzt.
  • Die Investition in die Photovoltaikanlage erfolgt durch den Antragsteller.
  • Die Anlage wird von einem Fachunternehmen installiert.

Bitte beachten Sie, dass Anlagen auf Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten sowie Anlagen für Ferienhäuser, Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze nicht förderfähig sind.

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Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg

Mit der Einführung der Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude in Baden-Württemberg stellten viele Kommunen Förderprogramme für Solaranlagen auf. 

Folgende Städte und Kommunen in Baden-Württemberg bieten deshalb PV-Förderungen an:

KommuneFörderungFörderhöhe
FreiburgPV-Anlage (Vollbelegung)150 € pro kWp
Fassaden-PV, Gründach150 € pro kWp zusätzlich
Speicher150 € pro kWh
Balkonkraftwerk150€
HeidelbergPV-Anlage100 € pro kWp
Fassaden-PV200 € pro kWp
Balkonkraftwerk50% der Kosten, max. 200 €
KarlsruhePV-Anlage250 € pro kWp (min. 500 €, max. 2.500 €)
Fassaden-PVzusätzlich 100 € pro kWp, max. 1.000 €
Steuerberatung500 €, ab 10 kWp
MannheimPV-Anlage (Vollebelegung)180 € pro kWp, max. 2.700 €
Fassaden-PV250 € pro kWp, max. 3.750 €
PV mit Gründach280 € pro kWp, max. 4.200 €
PV auf Denkmal300 € pro kWp, max. 4.500 €
Balkonkraftwerk20–80%, max. 800 €
Mieterstrommodelllbis zu 3.000 €
StuttgartPV-Anlagebis 350 € pro kWp
Fassaden-PVbis 450 € pro kWp
Speicher300 € pro kWh
Balkonkraftwerk200 € pauschal; 300 € für einkommensschwache Haushalte
UlmPV (Dach und Fassade)75 € pro kWp
Gebäudeintegrierte PV400 € pro kWp
Balkonkraftwerk50% bis 150 €
Mieterstrommodell150 € pro kWp

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Heidelberg hat seit 1993 Förderprogramme für „Rationelle Energieverwendung“, darunter fiel auch die Förderung für PV-Anlagen. Leider waren die Mittel Ende 2024 ausgeschöpft. Neue Anträge können deshalb aktuell nicht angenommen werden, bis der Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen ist. Die Förderung wird aber definitiv fortgesetzt.

Stuttgart

Im Rahmen der Solaroffensive treibt die Stadt Stuttgart den Ausbau erneuerbarer Energien voran. Das kommunale Förderprogramm unterstützt nicht nur die Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen, sondern auch die Planung und Installation, um den Ausbau der Solarenergie weiter zu beschleunigen. Ziel ist es, die Klimaneutralität der Stadt bis 2050 zu erreichen.

Förderkonditionen:

Die Stadt gewährt Zuschüsse von bis zu 50% der Nettokosten pro installiertem kWp. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 50.000 €.

  • Dachanlagen: bis zu 350 € pro kWp
  • Fassadenanlagen: bis zu 450 € pro kWp
  • Balkonkraftwerke: 200 € pro Anlage (Inhaber der Bonuscard + Kultur erhalten 300 € pro Anlage)

Batteriespeicher Förderung:

  • 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, bis zu 20.000 € pro Antrag
  • Gefördert wird 0,8 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp der PV-Anlage; Beispiel: Bei einer 10-kWp-Anlage werden maximal 8 kWh Speicher bezuschusst.

Freiburg

Die Stadt Freiburg setzt mit ihrem Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen Anreize für den Ausbau der Photovoltaik. Ziel ist es, durch finanzielle Unterstützung private Haushalte zur Nutzung erneuerbarer Energien zu motivieren und so aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Das Programm fördert sowohl klassische Dachanlagen als auch innovative Lösungen wie Fassaden-PV, PV-Gründächer und Mieterstrommodelle.

Förderkonditionen:

  • Dachvollbelegung: 150 € pro kWp, wenn die Anlagengröße über 0,06 kWp/m² der Dachfläche beträgt (min. 200 €, max. 1.500 €)
  • Innovationsbonus: zusätzliche 150 € pro kWp für besondere Anlagenarten wie PV-Gründächer, Fassaden-PV, PVT-Kollektoren oder denkmalgeschützte PV-Anlagen (max. 1.500 €)
  • Mieterstrommodell: 15 € pro kWp pro Wohneinheit, max. 3.000 €
  • Batteriespeicher: 150 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. 1.500 €
  • Balkonkraftwerke: 150 € pro Anlage

Die Förderung der Dachvollbelegung belohnt eine optimale Nutzung der Dachfläche für die Photovoltaik, während der Innovationsbonus zusätzliche finanzielle Anreize für nachhaltige und architektonisch anspruchsvolle Lösungen bietet.

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Heidelberg

Die Stadt Heidelberg unterstützt den Ausbau der Solarenergie mit Zuschüssen für Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWp. Das Förderprogramm umfasst sowohl klassische Dachanlagen, als auch Fassaden-PV, begrünte Dachflächen und Steckersolargeräte.

Allerdings wurde das Förderprogramm vorerst ausgesetzt, da zunächst der Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen werden muss. Erst danach wird entschieden, in welcher Form und Höhe die Förderung fortgeführt wird.

Bisherige Förderkonditionen (Stand 2024):

  • Photovoltaikanlagen auf Dachflächen (bis 100 kWp): 100 € pro kWp
  • aufgeständerte PV-Anlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder Parkplatzflächen:
    • bis 30 kWp: 250 € pro kWp
    • über 30 bis 100 kWp: 150 € pro kWp
  • Fassaden-PV bis 50 kWp: 200 € pro kWp

Förderung von Balkonkraftwerken:

  • für Balkonkraftwerke bis 800 W Wechselrichterleistung
  • 50% der Kosten für Module, Wechselrichter und Montagematerial, max. 200 €
  • für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber: 100% der förderfähigen Kosten bis max. 400 €, abzüglich eines Eigenanteils von 50 €
  • zusätzliche Förderung der Installationskosten:
    • 50% der Kosten für den Anschluss oder eine neue Außensteckdose, max. 100 €
    • für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber: 100% der Installationskosten bis max. 200 €

Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe fördert den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Klimabonus-Programm, das Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Nebengebäuden gewährt. Mieter können mit Zustimmung der Eigentümer ebenfalls eine PV-Anlage installieren und von der Förderung profitieren.

Allerdings sind Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen, wenn:

  • die Gebäudefläche an Dritte zur Nutzung überlassen wird oder
  • die Installation aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. Klimaschutzgesetz BW, Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW) erfolgt.

Förderkonditionen:

  • Photovoltaikanlagen (Installation durch ein Fachunternehmen): 250 € pro kWp, max. 2.500 € pro Gebäude (Mindestförderung: 500 €)
  • Innovationsbonus für Fassaden-PV und PVT-Modulanlagen (Photovoltaik + Solarthermie): 100 € pro kWp, max. 1.000 € pro Gebäude
  • professionelle Steuerberatung für Anlagen ab 10 kWp: Zuschuss bis 500 € für die erstmalige Beratung 

Mannheim

Die Stadt Mannheim unterstützt private Eigentümer von Bestandswohngebäuden mit dem SolarBonus bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden. Zudem gibt es eine gezielte Förderung für Balkon-Solaranlagen, die sich insbesondere an Mieter und Wohnungseigentümer richtet.

Wichtiger Hinweis: Da die Mittel für 2024 vollständig ausgeschöpft wurden, ist die Fortsetzung des Programms für 2025 abhängig von der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/26.

Förderkonditionen: 

  • Vollbelegung (Dach): 180 € pro kWp, max. 2.700 €
  • Fassaden-Photovoltaik: 250 € pro kWp, max. 3.750 €
  • PV mit Dachbegrünung: 280 € pro kWp, max. 4.200 €
  • PV auf Denkmälern: 300 € pro kWp, max. 4.500 €
  • Mieterstrommodelle: Zuschuss bis zu 3.000 € für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften

Balkon-SolarBonus:

Gefördert werden ausschließlich Balkon-Solaranlagen an Wohngebäuden mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung. Inselanlagen und Batteriespeicher sind nicht förderfähig.

  • Eigentümer von Wohngebäuden: 20% der Kosten, max. 200 €
  • Mieter und Wohnungseigentümer: 50% der Kosten, max. 500 €
  • Einkommensschwache Haushalte: 80% der Kosten, max. 800 €

Antragstellung:

  • Der SolarBonus muss vor der Auftragserteilung der Maßnahmen beantragt werden.
  • Der Balkon-SolarBonus kann vor dem Kauf oder spätestens 10 Werktage nach verbindlicher Bestellung beantragt werden.
  • Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Klimaschutzagentur Mannheim.

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Ulm

Die Stadt Ulm setzt mit dem Energieförderprogramm gezielte Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Programm unterstützt sowohl private Haushalte als auch Unternehmen dabei, Photovoltaikanlagen effizient zu nutzen oder bestehende Systeme zu optimieren. Die Fördermittel decken verschiedene Bereiche ab – von klassischen Dachanlagen über innovative gebäudeintegrierte Lösungen bis hin zu Mieterstrommodellen.

Die Stadt verfolgt mit diesem Förderprogramm eine klare Klimaschutzstrategie, die darauf abzielt, den Anteil regenerativer Energien zu steigern und die Energiewende auf lokaler Ebene aktiv mitzugestalten.

Förderkonditionen:

  • gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV): 400 € pro kWp für Anlagen auf Wohn- und Bürogebäuden
  • Dach- und Fassaden-Photovoltaik: 75 € pro kWp für Anlagen im Gebäudebestand sowie Parkplatzüberdachungen
  • Mieterstrommodell: 150 € pro kWp für gemeinschaftlich genutzte PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • Prüfung bestehender PV- und Solarthermieanlagen: 50% der Kosten, max. 500 € Zuschuss
  • Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke): 50% der Anschaffungskosten, max. 150 € pro Wohneinheit

Voraussetzungen:

  • Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
  • Die installierten Anlagen müssen den technischen Anforderungen der Stadt Ulm entsprechen.
  • Die Fördermittel sind begrenzt – eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.

Bundesweite Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

Betreiber von Photovoltaikanlagen in Niedersachsen können auf verschiedene bundesweite Förderprogramme zugreifen, die den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Dazu zählen insbesondere der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung, die Investitionen in PV-Anlagen und deren Wirtschaftlichkeit verbessern.

KfW-Förderprogramm 270

Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Kredit 270) bietet eine zinsgünstige Finanzierung für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können diesen Kredit in Anspruch nehmen, um die Kosten für ihre Anlage zu decken.

Konditionen:

  • Finanzierungssumme: bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben

  • Zinssätze: ab 3,71%, abhängig von Effizienzhaus-Standard und Bonität

  • Laufzeit: bis zu 20 Jahre, davon maximal 5 Jahre tilgungsfrei

  • Kombinierbarkeit: kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden

Einspeisevergütung 2025

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie unterliegt einer halbjährlichen Degression von 1%. Die Vergütungssätze wurden zuletzt zum 1. Februar 2025 angepasst und gelten bis Ende Juli 2025.

Aktuelle Vergütungssätze:

Leistung der PV-AnlageFeste VergütungDirektvermarktung
bis 10 kWp7,95 Cent / kWh8,35 Cent / kWh
bis 40 kWp6,88 Cent / kWh7,28 Cent / kWh
bis 100 kWp5,62 Cent / kWh6,02 Cent / kWh
bis 300 kWp6,02 Cent / kWh
bis 750 kWp6,02 Cent / kWh

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