Das Wichtigste zuerst
- Mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ fördert Baden-Württemberg private PV-Anlagen und Batteriespeicher durch zinsgünstige Krediten.
- Viele Kommunen bieten ergänzende Zuschüsse zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
- Stuttgart unterstützt den Solarausbau mit Zuschüssen für Begleitmaßnahmen und Speicher; weitere Auszahlungen erfolgen jedoch erst ab 2027.
- Bundesweite KfW-Kredite und die Einspeisevergütung sind meist mit Landes- und kommunalen Mitteln kombinierbar.
- Der Nullsteuersatz senkt die Anschaffungskosten für begünstigte Anlagen, wesentliche Komponenten und Installation deutlich.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Baden-Württemberg?
Mit dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ bietet Baden-Württemberg zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die eine PV-Anlage auf ihrem Wohngebäude installieren möchten. Die L-Bank als Staatsbank für Baden-Württemberg vergibt dafür Kredite ab 5.000 € für PV-Anlagen bis 30 kWp, Batteriespeicher und zusätzliche Investitionen wie Wallboxen oder Messeinrichtungen. Förderfähig sind Wohngebäude mit höchstens drei Wohneinheiten, von denen mindestens eine selbst genutzt wird. Speicher sind auch als separate Nachrüstung zu einer PV-Anlage förderfähig.
Förderfähige Maßnahmen im Detail:
- PV-Anlage bis 30 kWp Leistung und Stromspeicher
- Planung und Projektierung
- bauliche Maßnahmen, etwa für Aufständerungen oder Unterkonstruktionen
- Installation und Anschluss der Anlage
- weitere Kosten im Zusammenhang mit PV wie Wallboxen oder Messeinrichtungen
Die L-Bank bietet für das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ folgende Konditionen:
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren
- Kredithöhe ab 5.000 €
- Kreditlaufzeit von 5, 10, 20 oder 30 Jahre, davon 1 bis 5 tilgungsfrei
- Sollzinsbindung von 10 Jahren, bei 5 Jahren Laufzeit 5 Jahre
- Zwölf Monate ohne Bereitstellungsprovision, danach Bereitstellungszinsen von 0,15% monatlich auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die ihr Eigentum, auf dem die Anlage errichtet werden soll, selbst bewohnen. Die Installation muss grundsätzlich durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn ein Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich bestätigt oder Sie selbst Fachhandwerker bzw. Ingenieur der entsprechenden Fachrichtung sind. In diesen Fällen sind nur Materialkosten förderfähig, keine eigene Arbeitsleistung.
Wie stelle ich den Antrag?
Die L-Bank arbeitet mit Banken und Sparkassen in ganz Baden-Württemberg zusammen. Sie können sich in Ihrer Hausbank beraten lassen und dort den Antrag vor Vorhabenbeginn stellen. Ein von einem Finanzierungsinstitut dokumentiertes Finanzierungsgespräch gilt nach den Programmregeln als Antragstellung. Der Vertragsabschluss und die Auszahlung erfolgen ebenfalls durch Ihre Hausbank.
Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg
Kommunale Förderprogramme
in Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Landesförderprogramm bieten viele Kommunen in Baden-Württemberg eigene Förderungen für PV-Anlagen an. Sie sind oft mit der landesspezifischen Förderung kombinierbar, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen erheblich verbessert. Ob eine Kombination möglich ist, entscheidet jeweils die Richtlinie des kommunalen Programms.
Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart strebt Klimaneutralität bis 2035 an und unterstützt daher im Rahmen der „Solaroffensive“ Eigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber mit Zuschüssen beim Ausbau der Solarstromerzeugung. Neue Anträge bleiben möglich, obwohl die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Weitere Auszahlungen erfolgen erst ab 2027.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Zuschuss:
- Begleitende Maßnahmen für die Installation von PV-Anlagen wie Elektroarbeiten, Gerüstarbeiten, Statikprüfung oder Ertüchtigung der Dachhaut
- Stromspeicher in Verbindung mit neuen PV-Anlagen
Bei den begleitenden Maßnahmen werden 50% der förderfähigen Nettokosten bezuschusst. PV-Module, Montagesysteme, Wechselrichter und deren Montage selbst sind nicht förderfähig.
Hier eine Übersicht:
| Fördergegenstand | Förderung | Maximale Fördersumme |
|---|---|---|
| Begleitmaßnahmen Dach-PV | 50% der förderfähigen Nettokosten, höchstens 300 €/kWp | 30.000 € pro Antrag |
| Begleitmaßnahmen Gründach-/Fassaden-PV | 50% der förderfähigen Nettokosten, höchstens 400 €/kWp | 30.000 € pro Antrag |
| Stromspeicher zu neuer PV-Anlage | 100 €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 1 kWh je kWp PV-Leistung | 10.000 € pro Antrag laut aktueller Programmseite |
Inhaber einer gültigen Stuttgarter FamilienCard sowie Empfänger von Wohngeld einschließlich Lastenzuschuss erhalten auf Nachweis 10% Bonus auf die Gesamtförderung. Eine separate Volleinspeiseprämie, Ladeinfrastrukturförderung oder Balkonpauschale enthält die aktuelle Richtlinie nicht mehr.
Welche Voraussetzungen gelten?
Alle Anträge müssen Sie vor Beauftragung online stellen. Nach der Bewilligung müssen Umsetzung und Auszahlungsantrag innerhalb eines Jahres erfolgen. Kostenerhöhungen führen nicht zu einer nachträglichen Erhöhung der bewilligten Förderung. Mieter, Pächter und andere Anlagenbetreiber benötigen die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers.
Anteile, die der PV-Pflicht unterliegen, sind von der PV-Förderung ausgeschlossen. Die Speicherförderung bleibt davon unberührt.
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Konstanz
Die Stadt Konstanz vergibt Zuschüsse für PV-Anlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe sowie für Balkonkraftwerke im Rahmen ihrer Breitenförderung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss für eine PV-Anlage mit einer Wärmepumpe setzt voraus, dass Sie die bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und die PV-Anlage innerhalb von zwölf Monaten davor oder danach neu installieren. Die Antragstellung erfolgt online und muss zusammen mit allen nötigen Unterlagen per E-Mail verschickt werden. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme eingehen.
Der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk steht allen Mietern in Konstanz zur Verfügung. Gefördert werden Anlagen an Balkonen, Fassaden und kleinen Nebengebäuden, nicht jedoch auf dem Hausdach.
Zusätzlich bezuschussen die Stadtwerke Konstanz neue PV-Anlagen für Eigentümer mit 300 €. Voraussetzung ist eine Wechselrichterleistung von mindestens 1,5 kWp und der Bezug des Stromtarifs „SeeEnergie ÖkostromFairPlus“. Antrag und Inbetriebnahme müssen im selben Kalenderjahr liegen, der Bezug muss ohne Unterbrechung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bestehen. Bei einem Tarifwechsel im Zuge des Antrags müssen neue Kunden spätestens sechs Wochen danach beliefert werden. Balkonkraftwerke sind von diesem Stadtwerke-Zuschuss ausgeschlossen.
| Förderer | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Stadt Konstanz | PV-Anlage kombiniert mit Wärmepumpe | pauschal 1.000 € je Gebäude, 2.000 € bei mindestens 80% geeigneter Dachfläche über die Pflicht hinaus oder zusätzlicher Belegung geeigneter Fassaden- beziehungsweise Norddachflächen |
| Stadt Konstanz | Balkonkraftwerk | pauschal 150 € je Anlage und Wohneinheit |
| Stadtwerke Konstanz | PV-Anlage | pauschal 300 € |
Mannheim
In Mannheim bietet die Klimaschutzagentur Mannheim mit dem Förderprogramm „SolarBonus“ umfangreiche Zuschüsse für PV-Anlagen auf Wohngebäuden im Bestand. Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Vereine. Sie können den Antrag zwar per E-Mail stellen, das Antragsformular müssen Sie jedoch im Original per Post einreichen.
Das SolarBonus-Programm fördert verschiedene Arten von PV-Anlagen. Hier ein Überblick:
| Fördergegenstand | Förderfähige Gebäude | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Gründach-PV | Ein- und Zweifamilienhaus | 260 €/kWp, max. 4.000 € |
| Fassaden-PV oder sonstige Fassadensysteme | Ein- und Zweifamilienhaus | 250 €/kWp, max. 3.000 € |
| PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Gebäude | Ein- und Zweifamilienhaus | 300 €/kWp, max. 4.500 € |
| PV-Anlage + Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Mehrfamilienhaus/WEG mind. 3 Wohneinheiten | 120 €/kWp, max. 2.400 €, 50% der Kosten für Umsetzung des Betriebskonzepts, max. 3.000 € |
| Aufdach-PV-Anlage | Vereinsgebäude | 140 €/kWp, max. 4.200 € |
Antragsberechtigt sind private Wohngebäudeeigentümer (einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften) sowie eingetragene gemeinnützige Vereine, sofern der Bauantrag für das jeweilige Gebäude vor dem 01.05.2022 gestellt wurde. Dach-PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern werden nur bei gleichzeitiger Begrünung oder unter Denkmalschutz gefördert. Für eine Gründach-PV ist die Begrünung auch unter den Modulen durch einen System- und Belegungsplan nachzuweisen; bei Denkmal-PV ist eine Genehmigung für farblich angepasste, nicht handelsübliche Modulfarben erforderlich. Eine Fassadenförderung wird gesondert ab einer Mindestleistung von 1,5 kWp gewährt. Bei Mehrfamilienhäusern ist Vollbelegung oder mindestens 20 kWp mit gleichzeitig umgesetztem Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung erforderlich, bei Vereinen Vollbelegung oder mindestens 30 kWp mit dem Verein als Betreiber und Verwendung der Überschüsse für Vereinszwecke. Bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sind einmalige Umsetzungs- und Messkonzeptkosten förderfähig, keine laufenden Abrechnungs- oder Zählermietkosten. Voraussetzung ist die vollständige Fachbetriebsleistung, selbst beschaffte PV-Komponenten und PV-Mietmodelle sind ausgeschlossen. Stellen Sie den Antrag vor Auftragserteilung. Installation und Verwendungsnachweis müssen binnen zwölf Monaten nach vorläufiger Zusage erfolgen. Der Balkon-SolarBonus 2026 ist entfallen.
Schönau
In Schönau im Schwarzwald bietet der Energieversorger EWS mit der Sonnencent-Förderung Zuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher als Anbieterförderung. Die Förderhöhe beträgt höchstens 25% der Brutto-Errichtungskosten, bei einer Deckelung von 20.000 € je Vorhaben. Die Förderung wird individuell entschieden und über mehrere Jahre ausgezahlt. Antragsberechtigt sind private Zusammenschlüsse wie Hausgemeinschaften oder Projekte des Mehrgenerationenwohnens. Anträge müssen online über die Website der EWS gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- ein Stromvertrag bei EWS Schönau; der Antragsteller muss auch Betreiber sein
- mind. 5 kWp Anlagenleistung oder mind. 5 kWh Speicherkapazität, auch in Kombination
- Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme, als Beginn gilt die erste liefernde Gewerkeleistung
- gemeinschaftliche nachhaltige Stromnutzung vor Ort, ohne reine Kernfamilien und ohne rein wirtschaftliche Mieterstrom- oder Energy-Sharing-Vorhaben, ohne Blei- oder Kobalt-Speicher
Heidelberg
Die Stadt Heidelberg fördert im Programm Rationelle Energieverwendung netzgekoppelte PV-Anlagen außerhalb der PV-Pflicht bzw. über die Pflicht hinaus. Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm erläutern Maßnahmen und Verfahren für Anträge.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| Dach-PV | 100 €/kWp, bis 100 förderbare kWp |
| Fassaden-PV / aufgeständerte PV auf extensivem Gründach oder Parkplatz | 200 €/kWp, bis 50 förderbare kWp |
| Maximum PV je Objekt | max. 10.000 € |
| Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhaus oder WEG mit neu zu installierender PV | 50% der investiven Kosten, max. 2.500 € je Objekt |
Bei Gründach-PV muss die Begrünung dem kommunalen Leitfaden entsprechen. Batteriespeicher und Wallboxen sind ausgeschlossen. Für die Abgrenzung des förderfähigen Anteils wird die Pflicht-Mindestleistung pauschal mit 0,06 kWp pro Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche angesetzt. Stellen Sie den Antrag online vor Auftragserteilung, mit Angebot oder detaillierter Kostenschätzung.
Tübingen
Die Stadt Tübingen fördert die Vollbelegung von Dächern, Solardachziegel, Indach-PV, PVT-Hybridkollektoren, Parkplatz-Überdachungen, Speicher zu neuer PV sowie Balkon-PV für Berechtigte. PVT-Hybridkollektoren erzeugen Strom und Wärme. Vollbelegung bedeutet alle technisch geeigneten südlich orientierten Dachflächen zwischen Nordost und Nordwest, ohne Norddach. Das PV-Programm steht unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Baugruppen, Unternehmen, Vereinen sowie Pächtern mit mindestens zehnjährigem Vertrag für dauerhaft genutzte Gebäude im Tübinger Siedlungsgebiet offen.
| Fördergegenstand | Zuschuss |
|---|---|
| PV-Vollbelegung | ab 2 kWp 500 €, ab 8 kWp 600 €, ab 15 bis 25 kWp 700 € |
| Norddach-Bonus dazu | 400 € für zusätzliche 2–25 kWp |
| Solardachziegel / Indach-PV oder PVT-Hybridkollektoren | ab 2 kWp 1.000 €, ab 8 kWp 1.250 €, ab 15 bis 25 kWp 1.500 € |
| Sonder-Norddachbonus dazu | 750 € für zusätzliche 2–25 kWp |
| PV über Parkplatzflächen | ab 4 kWp 500 €, ab 25 kWp 2.000 €, ab 50 kWp 4.000 €, ab 100 kWp 5.000 € |
| Speicher mit neuer geförderter PV | ab 2 kWh nutzbar 250 € |
| Balkon-PV für KreisBonusCard / extra | 75% der Kosten, max. 800 € |
Nordbonus und Sonder-Norddachbonus setzen voraus, dass auf nördlichen und südlichen Dachflächen jeweils mindestens 2 kWp neu installiert werden. Das Norddach muss mindestens 20 Grad geneigt sein und darf höchstens 45 Grad von Norden abweichen. Parkplatz-PV erfordert eine neue Überdachung eines neuen oder bestehenden Parkplatzes von mindestens 25 Quadratmetern. Bestehende Carports und Garagen fallen nur unter die Vollbelegungsförderung, Tiefgaragen sind ausgeschlossen. Pflichtanteile werden nicht gefördert. Die Vollbelegungsförderung beantragen Sie nach Installation. Für Solardachziegel, Indach-PV, PVT und Parkplatz-PV ist der Antrag nach Kauf oder in zwei Schritten vor Kauf und nach Umsetzung möglich (beim zweistufigen Verfahren müssen Sie vor dem Kauf den Bescheid abwarten). Inbetriebnahme, Antrag und sämtliche Nachweise müssen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen oder eingereicht sein.
Balkon-PV ist Mietern und Eigentümern mit gültiger KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra in einer dauerhaft bewohnten Wohnung im Stadtgebiet einschließlich der Teilorte vorbehalten. Auch hier ist der Antrag nach Kauf oder zweistufig vor Kauf und nach Umsetzung möglich, wobei im zweistufigen Verfahren vor dem Kauf der Bescheid abzuwarten ist. Es gilt ebenfalls die Frist zum 31.12.2026.
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Filderstadt
Die Stadt Filderstadt fördert Balkonkraftwerke mit 100 € je Haushalt. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Filderstädter Gemarkung. Gefördert werden Käufe ab dem 01.01.2026, der Antrag erfolgt nach Kauf und Installation über Service-BW. Erforderlich sind eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie gegebenenfalls eine Denkmalgenehmigung. Das Programm läuft 2026 und 2027. Details und Antrag finden Sie in der Förderung für Balkonkraftwerke.
Pforzheim
Die Stadt Pforzheim fördert Balkonkraftwerke mit 50% der Anschaffungs- und Materialkosten, maximal 250 € je Haushalt. Gefördert wird nur der Kauf ab dem 24.03.2026, mit höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und Anschluss an das Stromnetz in der Kernstadt oder den Ortsteilen. Vollständig gewerblich genutzte Gebäude und Maßnahmen mit anderer öffentlicher Förderung derselben Maßnahme sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind private Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter und Erbbauberechtigte mit notwendiger Eigentümer- oder WEG-Zustimmung. Stellen Sie den Antrag nach Kauf mit Rechnung, technischen Angaben, dem Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz sowie dem Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister per E-Mail oder Post bei der zuständigen Energieagentur keep. Weitere Informationen finden Sie im Förderprogramm Balkonkraftwerke.
Amstetten
Die Gemeinde Amstetten fördert steckerfertige PV-Anlagen mit 100 € je Modul, höchstens zwei Module und 200 € je Haushalt oder Wohneinheit. Das Programm gilt für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2026. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter mit Hauptwohnsitz in Amstetten. Die Anlage muss an oder bei einem Gebäude in Amstetten einschließlich der Ortsteile installiert sein. Die technische Richtlinie verlangt mindestens 250 W Anlagenleistung und höchstens 800 W Wechselrichterleistung, für Dach-, Außenwand- oder Gartenfläche. Stellen Sie den Antrag nach Installation mit Rechnung, Marktstammdatenregister-Nachweis und Foto sowie Vermieter- oder WEG-Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in der Förderung steckerfertiger PV-Anlagen.
Hattenhofen
Die Gemeinde Hattenhofen fördert Balkonsolarkraftwerke mit 50 € je Modul, maximal 100 € je Anlage. Antragsberechtigt sind Mieter und Wohnungseigentümer in Hattenhofen, Eigentümer mehrerer Wohnungen nur mit einem Antrag. Gefördert werden neue Anlagen an Balkon, Terrasse oder Hauswand. Stellen Sie den Antrag nach Kauf und Installation mit Rechnung, Foto und Antrag per Post oder E-Mail. Förderfähig sind Rechnungen vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Weitere Informationen finden Sie im Förderprogramm Balkonsolarkraftwerk.
Denzlingen
Die Gemeinde Denzlingen fördert Vollbelegung mit PV, PVT- und Solar-Gründachboni sowie Balkon-PV nach der Richtlinie 2026. Für die Volldach-PV-Förderung muss die gesamte geeignete Dachfläche laut Solarkataster belegt werden. Gefördert wird nur der Anteil über die PV-Pflicht hinaus. Die Wohnnutzung muss mindestens 50% betragen. Weitere Informationen finden Sie im Klimaschutz-Förderprogramm.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| Volldach-PV | 50 €/kWp, max. 1.400 € |
| Bonus PVT-Kollektoren | 500€ |
| Bonus Solar-Gründach | 500€ |
| Balkonkraftwerk | 45 € pauschal |
Antragsberechtigt für PV sind Eigentümer, Vertreter und Hausverwaltungen, für Balkon-PV mit mindestens 300 W auch Mieter mit Zustimmung, einmal je Haushalt. Selbsteinbau von PV ist bei Kaufbelegen zulässig. Der Gründachbonus erfordert die Planung und Umsetzung durch eine Fachfirma: Das System muss ohne Durchdringung der Dachhaut befestigt sein und eine auf die Solaranlage abgestimmte, vollflächige Begrünung unter den Modulen aufweisen. Neubauten mit verpflichtender Dachbegrünung und Dachbegrünungen im Zuge einer Dachsanierung sind vom Bonus ausgeschlossen. Stellen Sie den Antrag online nach Umsetzung binnen sechs Monaten, mit sämtlichen Unterlagen spätestens am 15.12.2026. Eine Doppelförderung über andere öffentliche Zuschussprogramme ist ausgeschlossen.
Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen fördert im Rahmen des Programms KlimaIMPULS Balkonkraftwerke mit 100 € je PV-Modul, maximal zwei Module und 200 € je Anlage und Wohn- oder Nutzungseinheit. Gefördert werden neue netzgekoppelte Geräte mit einer Wechselrichterleistung von höchstens 800 W und einer Modulleistung von maximal 2.000 W. Anlagen im Inselbetrieb sowie Gebraucht- und Eigenbauanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und Mieter in Schwetzingen, bei gemischter Nutzung mit gewerblichem Anteil unter 50%. Stellen Sie den Antrag nach Kauf und Installation binnen drei Monaten ab Kaufdatum mit Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto und gegebenenfalls Vermieter- oder WEG-Zustimmung. Weitere Informationen finden Sie in den Förderprogrammen der Stadtentwicklung.
Walldorf
Die Stadt Walldorf fördert Balkonkraftwerke mit 50% der Material- und Montagekosten, maximal 300 € je Wohneinheit. Die Richtlinie gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 für private Anlagen in Walldorf, mit höchstens 800 W Wechselrichter- und 2.000 W Modulleistung. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie Mieter mit Einverständnis. Stellen Sie den Antrag nach Kauf und Installation per E-Mail, mit allen Unterlagen binnen sechs Wochen ab Rechnungsdatum. Käufe vor dem 01.01.2026 und eigene Lohnkosten sind nicht förderfähig. Die Förderung wird nur einmal je Grundstück bzw. Gebäudeeinheit gewährt. Weitere Informationen finden Sie in der Förderung für Stecker-Solaranlagen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Zusätzlich zu den kommunalen Programmen existieren auf Bundesebene verschiedene Fördermaßnahmen. Zu den wichtigsten zählen die KfW-Finanzierung, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz. Eine Kombination dieser bundesweiten mit den kommunalen Förderungen ist nach den jeweiligen Programmbedingungen möglich, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen deutlich steigern kann.
KfW-Förderprogramm 270
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ermöglicht die Beantragung zinsgünstiger Kredite, die für die Installation von Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Speichersystemen genutzt werden können. Es handelt sich um einen Förderkredit mit individuellem Bankzins je nach Bonität und Sicherheiten. Zu den Zielgruppen gehören Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und Organisationen. Privatpersonen müssen mindestens einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen. Balkonkraftwerke sind nicht förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die jeweilige Hausbank oder eine Direktbank, vor dem bindenden Kauf- oder Liefervertrag.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine vom Staat garantierte Vergütung. Sie erhalten diese für den Solarstrom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Für neue Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026 gelten folgende Sätze. Beachten Sie, dass diese Sätze halbjährlich angepasst werden und für neue Inbetriebnahmen um 1% je Halbjahr sinken.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 8,10 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 7,06 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 5,84 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
Die Sätze werden anteilig nach Leistungsstufen berechnet: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den Satz der Stufe bis 40 kWp.
Die PV-Anlagen stellen eine langfristig planbare Investition dar, da die Einspeisevergütung für 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme garantiert wird. Die Vergütungssätze bieten somit eine verlässliche Planungssicherheit. Bei negativen Börsenpreisen gelten allerdings gesetzliche Ausnahmen vom Vergütungsanspruch. Bei Anlagen unter 100 kW greifen sie grundsätzlich erst nach Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde; weitere Übergangsregeln können gelten.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern von einer deutlichen Kostensenkung: Für Lieferung und Installation gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz). Die Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie bestimmten öffentlichen und gemeinnützig genutzten Gebäuden, wesentliche Komponenten und deren Installation sowie geeignete Speicher zur Speicherung begünstigten Solarstroms. Bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die gebäudebezogenen Voraussetzungen als erfüllt. Nicht sämtliche Nebenleistungen, Reparaturen oder Wartungsverträge sind begünstigt.
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