Das Bundesland Hessen bietet attraktive Photovoltaik-Förderungen auf Landes- und Kommunalebene. Ob Darlehen, Zuschüsse oder Steuervorteile – in diesem Ratgeber finden Sie die aktuellen Solarförderungen in Hessen.
Das Wichtigste zuerst
- Hessen bietet zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen über die WIBank an.
- Die Kommunen Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt und Kassel gewähren zusätzliche Zuschüsse.
- Gefördert werden Solaranlagen, Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik.
- Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
- Bundesförderungen wie der KfW-Kredit 270 ergänzen die Landesförderung.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Hessen?
Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen an. Das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank richtet sich an private Hausbesitzer und Bauherren. Darlehen werden ab 10.000 € bis 50.000 € mit einem Zinszuschuss von 1,5% pro Jahr gewährt. Die Mindestlaufzeit beträgt zehn Jahre. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser in Hessen. Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der WIBank.
Die PV-Förderung umfasst den Kauf und die Installation von
- PV-Anlage (bis 20 kWp für den Eigenverbrauch)
- Batteriespeicher (nur kombiniert mit neuer PV-Anlage)
- Steuer- und Regelungstechnik (nur kombiniert mit neuer PV-Anlage)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Anlage muss im Netzparallelbetrieb mit dem Stromnetz verbunden werden, der Solarstrom soll aber hauptsächlich dem Eigenverbrauch dienen. Der Antrag muss vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank gestellt werden. Antragsteller müssen mindestens 10% Eigenkapital einbringen. Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich, nach einem tilgungsfreien Jahr.
Kommunale Förderprogramme in Hessen
Neben der Landesförderung bieten mehrere Städte und Kommunen in Hessen zusätzliche Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke an. Informieren Sie sich jedoch vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Gemeinde über Solarförderungen, da die Fördermittel zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft sein können.
| Kommune in Hessen | Förderprogramm | Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|---|---|
| Bad Homburg | Energiesparmaßnahmen | Solarmodule, Solardachziegel oder -pfannen, Balkonkraftwerk, Stromspeicher | Zuschuss bis zu 8.000 € |
| Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik | Aufdach-PV, Fassaden-PV, Balkonkraftwerk | Zuschuss bis zu 6.000 € |
| Frankfurt am Main | Klimabonus | PV-Anlage, Solargründach, Stromspeicher | Zuschuss bis zu 30% der Kosten |
| Kassel | Förderprogramm Balkonkraftwerke | Balkonkraftwerk | Zuschuss von 150 € |
| Marburg | Klimafreundlich wohnen (ausgesetzt) | Aufdach-PV, Fassaden-PV, Ü20 PV-Anlage, Stromspeicher | Zuschuss bis zu 3.000 € |
Bad Homburg
Bad Homburg fördert unter dem Programm „Energiesparmaßnahmen“ die Errichtung von Solarstromanlagen auf geeigneten Flächen im Netzparallelbetrieb. Bezuschusst werden fest installierte Solarmodule, Solardachziegel, Balkonkraftwerke und Solarstrombatterien. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind eine Maßnahmenbeschreibung, ein Leistungsnachweis, ein Eigentumsnachweis und eine Bestätigung über den geplanten Netzparallelbetrieb. Nach Umsetzung müssen Installation und Inbetriebnahme dokumentiert werden.
| Fördergegenstand | Zuschuss |
|---|---|
| fest installierte Solarmodule | 300 € pro kWp, max. 6.000 € |
| Solardachziegel oder Solardachpfannen | 400 € pro kWp, max. 8.000 € |
| Balkonkraftwerke | pauschal 200 € pro Modul (ca. 300 Wp), max. 50% der Gerätekosten |
| Batteriespeicher | 300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, max. 3.000 € |
Darmstadt
Mit dem „Förderprogramm Photovoltaik“ bezuschusst Darmstadt Aufdach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen sowie Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke). Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden im Stadtgebiet.
Die PV-Förderung muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Erforderliche Unterlagen sind ein Angebot, ein Eigentums- oder Mietnachweis und bei Mini-PV-Anlagen ein Sicherheitsstandard-Nachweis.
| Fördergegenstand | Zuschuss |
|---|---|
| Aufdach-PV | 200 € pro kWp, max. 6.000 € |
| Fassaden-PV | 200 € pro kWp, max. 6.000 € |
| Balkonkraftwerke (1 Modul) | 200 € pauschal |
| Balkonkraftwerke (2 Module) | 400 € pauschal, max. 50% der Kosten |
Für Haushalte in Darmstadt mit geringem Einkommen gewährt das Amt für Soziales und Prävention einen besonders hohen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk. Bei einem Einkommen unter 1.500 € oder Bezug von Sozialleistungen und nach Teilnahme an einer Energiesparberatung durch die Caritas erhalten Haushalte eine Mini-PV-Anlage für eine Gebühr von 75 €.
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Frankfurt am Main
Frankfurt am Main vergibt durch das Förderprogramm „Klimabonus“ Zuschüsse von 20 bis 30% der förderfähigen Kosten für PV-Anlagen, Solar-Gründächer und Batteriespeicher. Gemeinschaftsprojekte erhalten einen zusätzlichen Bonus. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.
Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Die Antragstellung erfolgt digital über das Stadtportal Frankfurt. Mit der Maßnahme dürfen Sie erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen. Nach der Umsetzung und Prüfung der Abschlussunterlagen erhalten Sie den Zuschuss.
| Fördergegenstand | Zuschuss |
|---|---|
| Solaranlagen | 20% der förderfähigen Kosten |
| Solar-Gründächer | 30% der förderfähigen Kosten |
| Batteriespeicher | 20% der förderfähigen Kosten |
| Gemeinschaftsprojekte | +5% zusätzlichen Bonus bei max. 100.000 € an Kosten |
Die Förderung für Balkonkraftwerke ist eingestellt. Die Fördermittel sind ausgeschöpft.
Kassel
Mit dem „Förderprogramm Balkonkraftwerke“ fördert Kassel aktuell Stecker-Solar-Geräte mit einem Zuschuss von 150 €. Antragsberechtigt sind private Eigentümer oder Mieter mit Wohnsitz in Kassel. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten sogar die Chance auf ein kostenfreies Balkonkraftwerk. Voraussetzungen sind der Bezug von Sozialleistungen oder ein Netto-Einkommen von unter 1.500 € und eine Energiesparberatung im Rahmen des Programms „Stromspar-Check“ sowie die Eignung des Balkons.
Marburg
Die Stadt Marburg hat ihre Photovoltaik-Förderung „Klimafreundlich wohnen“ bis zur Überarbeitung der Förderrichtlinie ausgesetzt. Zuvor wurden Privatpersonen Zuschüsse für PV-Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade, für PV-Anlagen auf Gründächern und für Stromspeicher gewährt. Wann die Förderung wiederaufgelegt wird, ist noch nicht bekannt.
| Fördergegenstand | Förderhöhe |
|---|---|
| PV-Anlage | 150 € pro kWp, max. 3.000 € |
| PV-Anlage auf Dachbegrünung | +25 € pro kWp Zuschlag, max. 3.000 € |
| Fassaden-PV-Anlage | +25 € pro kWp Zuschlag, max. 3.000 € |
| Ü20 PV-Anlage (Umbaukosten zu Anlage für Eigenverbrauch) | pauschal 500 € |
| Stromspeicher (Lithium, Blei) | pauschal 500 € |
| Stromspeicher (Salzwasser, Redox Flow, Wasserstoff) | pauschal 1.500 € |
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Ergänzend zu den Hessischen Programmen stehen Betreibern von PV-Anlagen bundesweit Solarförderungen zur Verfügung. Der KfW-Kredit 270 und die staatliche Einspeisevergütung bilden dabei die Säulen der Bundesförderung. Zusätzlich profitieren Solaranlagenbetreiber von erheblichen steuerlichen Entlastungen bei Anschaffung und Betrieb ihrer Anlagen.
KfW-Förderprogramm 270
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über ihr Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zinsgünstige Kredite an. Der KfW-270-Kredit ermöglicht es Privathaushalten und Unternehmen, PV-Anlagen und Stromspeicher zu finanzieren. Das Darlehen deckt sowohl die Anschaffungs- als auch die Installationskosten ab. Kreditnehmer können Darlehenssummen bis zu 150 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Die Zinssätze beginnen bei 3,23% und richten sich nach der jeweiligen Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Einspeisevergütung
Die staatlich garantierte Einspeisevergütung sichert Solaranlagenbetreibern langfristige Planungssicherheit. Für Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten Betreiber eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütungssätze gelten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Um technologische Entwicklungen und Kostensenkungen bei Solaranlagen zu berücksichtigen, wird die Vergütung halbjährlich angepasst – jeweils am 1. Februar und 1. August um ein Prozent reduziert.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Die monatliche Vergütung wird vom zuständigen Stromnetzbetreiber überwiesen. Voraussetzung ist die verbindliche Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die festgelegte Vergütungshöhe bleibt von Schwankungen der Strompreise unabhängig und bietet damit Investitionssicherheit.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Photovoltaikanlagen und Stromspeicher von einer deutlichen Kostenersparnis durch den Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer). Diese Maßnahme reduziert die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und die erforderlichen Installationsleistungen erheblich. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf alle neuen Anlagen steigt die Wirtschaftlichkeit von Solarinvestitionen spürbar und beschleunigt die Energiewende.
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