Das Wichtigste zuerst
- PV-Anlagen werden in Niedersachsen durch verschiedene Solarförderungen unterstützt.
- proKlima Hannover fördert Dachanlagen mit 100 € pro kWp bis 2.000 € Zuschuss.
- Braunschweigs Förderung für Balkonkraftwerke und vertikale Anlagen ist 2026 ausgeschöpft.
- Osnabrück fördert PV-Anlagen auf bestehenden Wohngebäuden mit 400 € pro kWp für den Leistungsanteil über 8 kWp, begrenzt auf 30% der förderfähigen Nettokosten.
- Bundesweit profitieren Sie von KfW-Krediten, Einspeisevergütung und 0% Mehrwertsteuer.
- Kommunale und bundesweite Förderungen lassen sich je nach Förderbedingungen kombinieren.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Niedersachsen?
Für private PV-Anlagen ist aktuell kein allgemeiner landesweiter Kaufzuschuss in Niedersachsen bekannt. Stattdessen konzentrieren sich die Förderungen auf der kommunalen Ebene, wo zahlreiche Städte und Gemeinden attraktive Zuschüsse bereitstellen. Die folgende Übersicht umfasst ausgewählte Kommunen. Bundesweite Förderungen bleiben auch ohne kommunalen Zuschuss verfügbar und spezielle Förderprogramme können zusätzliche Voraussetzungen haben.
| Stadt / Kommune | Förderung | Aktueller Stand |
|---|---|---|
| Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg, Seelze | Dach-PV: 100 €/kWp, max. 2.000 €; Fassade: bis 9.000 €; Gründach: bis 6.000 € | proKlima; Antrag bis 31.10.2026, nach Mittelverfügbarkeit |
| Hannover (zusätzlich) | Große Bestandsdächer ab 75 kWp: 100 bzw. 400 €/kWp, max. 40.000 € und 70% der Kosten | Nur bestimmte Nichtwohngebäude und Wohnheime |
| Osnabrück | 400 €/kWp für den Anteil über 8 kWp; max. 30% der Nettokosten und 20.000 € | Bestandswohngebäude; Antrag vor Auftrag |
| Adendorf | Balkonkraftwerk: 100 € | Programm veröffentlicht; Restmittel nicht ausgewiesen |
| Bissendorf | Balkonkraftwerk: 150 €; mit Speicher: 300 € | Bis 31.12.2026, solange Mittel verfügbar |
| Cremlingen | Balkonkraftwerk: 30% des Nettopreises, max. 300 € | Für Mieter und Bewohner von Eigentumswohnungen; Mittelvorbehalt |
| Edewecht | Balkon-PV an Mietwohnungen: max. 200 € und 50% der Kosten | Bewilligung vor Kauf; Mittelvorbehalt |
| Hameln | Speichernachrüstung: 200 €/angefangene kWh, max. 1.000 €; Plug-and-Play: 100 €/angefangene kWh, max. 500 € | Bestehende PV ohne Speicher; bis Ende 2026, nach Budget |
| Samtgemeinde Ostheide | Dach-PV: 10% der Kosten, max. 500 € | Gebäude vor 2024 bezogen; Mittelvorbehalt |
| Samtgemeinde Scharnebeck | Balkonkraftwerk: 75 € | Programm veröffentlicht; Restmittel nicht ausgewiesen |
| Landkreis Oldenburg | Balkonkraftwerk mit Speicher: 25% der Bruttokosten, max. 250 € | Mittelvorbehalt; gilt nicht für die Stadt Oldenburg |
| Braunschweig | Derzeit kein Zuschuss neu beantragbar | Fördermittel 2026 ausgeschöpft |
| Göttingen | Derzeit kein Zuschuss neu beantragbar | Seit 08.06.2026 ausgeschöpft |
| Celle | Dach-PV: 200 €/kWp, max. 1.200 € | Reguläre Frist abgelaufen; nur begründete Ausnahmen |
| Wolfsburg | Derzeit kein Zuschuss neu beantragbar | Antragsfrist endete am 14.06.2026 |
| Lüneburg | Derzeit kein Zuschuss neu beantragbar | Fördertopf 2026 leer |
| Delmenhorst | Derzeit kein Zuschuss neu beantragbar | Letzte Mittel im August 2026 bewilligt; keine Anträge möglich |
| Stadt Oldenburg | Kein allgemeiner kommunaler PV-Kaufzuschuss für Privathaushalte bestätigt | Beratungsangebote; vom Landkreisprogramm unterscheiden |
| Salzgitter | Kein allgemeiner kommunaler PV-Kaufzuschuss für Privathaushalte bestätigt | Stadt verweist auf Beratung und überregionale Angebote |
| Wilhelmshaven | Kein allgemeiner kommunaler PV-Kaufzuschuss für Privathaushalte bestätigt | Solardachkataster und Beratung verfügbar |
Zusätzlich können Sie von bundesweiten Förderungen wie der KfW-Finanzierung, der Einspeisevergütung und dem Nullsteuersatz profitieren. Eine Kombination mehrerer Förderprogramme ist abhängig von den jeweiligen Förderbedingungen möglich.
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Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen
PV-Förderprogramme bieten unter anderem Hannover, Osnabrück, Adendorf, Bissendorf, Cremlingen, Edewecht, Hameln, die Samtgemeinden Ostheide und Scharnebeck sowie der Landkreis Oldenburg. In Braunschweig und Göttingen sind die Mittel 2026 ausgeschöpft; in Celle ist die reguläre Antragsfrist abgelaufen. Diese Programme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und teilweise an gemeinnützige Organisationen. Die Förderhöhen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Stadt erheblich. Die Zuschüsse stehen unter Mittelvorbehalt; nicht alle Kommunen veröffentlichen verfügbare Restmittel (Stand: 22.09.2026)
Hannover
Das Förderprogramm proKlima der Region Hannover unterstützt seit mehreren Jahren den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Förderung gilt für Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Das Programm wird kontinuierlich fortgeführt und bietet mehrere spezialisierte Fördermodule für verschiedene Typen von PV-Anlagen.
| Fördermaßnahme | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| DachVollToll | 100 € pro kWp, max. 2.000 € | mind. 2 kWp; Wohngebäude mind. 5 Jahre alt; geeignete Dachflächen vollständig belegen; Ertrag je Dachfläche ≥ 650 kWh pro kWp und Jahr |
| SolarStromFassade (fassadenintegriert) | 300 € pro kWp, max. 9.000 € | mind. 2 kWp, parallel zur Fassade, keine Balkon-PV |
| SolarStromFassade (vorgehängt) | 100 € pro kWp, max. 3.000 € | mind. 2 kWp, parallel zur Fassade, keine Balkon-PV |
| SolarGrünDach | 200 € pro kWp, max. 6.000 € | gemeinsame Neuerrichtung mit integriertem Gründach, mind. 2 kWp |
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Beauftragung erst nach Antragstellung: Der Antrag muss vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerksbetriebe gestellt werden. Eine Antragstellung nach Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss aus der Förderung. Für 2026 gilt der 31. Oktober als Antragsfrist.
- Solarmodule und Wechselrichter müssen den geltenden Qualitätsstandards entsprechen.
- Bei DachVollToll muss jede Dachfläche einen Mindestertrag von 650 kWh pro kWp und Jahr erreichen. Dies wird durch die Ausrichtung und Neigung der Module beeinflusst.
- Die Anlage muss nach Installation im Marktstammdatenregister registriert werden.
- Die Förderung kann mit KfW-Krediten und der Einspeisevergütung kombiniert werden, soweit beide Förderprogramme dies zulassen und die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Zusätzlich bietet die Stadt Hannover Zuschüsse für große Bestandsdächer: Ab 75 kWp erhalten Anlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden und bestimmten Wohnheimen 100 € pro kWp, bei erforderlicher Leichtbauweise 400 € pro kWp. Die Förderung beträgt maximal 40.000 € je Hausanschrift und 70% der anrechenbaren Kosten. Gewöhnliche Wohngebäude, Neubauten und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen sind ausgeschlossen. Anträge sind 2026 und 2027 vor der Beauftragung möglich, solange Mittel verfügbar sind.
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Braunschweig
Das Förderprogramm für regenerative Energien von Braunschweig wurde 2026 neu aufgelegt, ist inzwischen aber ausgeschöpft. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Förderperiode 2026 gelten folgende Konditionen: Die maximale Förderung pro Grundstück beträgt 4.900 €. Pro Antragsteller und Förderjahr liegt die Obergrenze bei 25.000 €. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Pächter oder Mieter von Objekten im Stadtgebiet.
Anträge konnten ab dem 15. April 2026 über das Online-Service-Portal der Stadt gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn war ab dem 1. Januar 2026 auf eigenes Risiko zulässig. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin geprüft.
| Fördermaßnahme | Förderhöhe | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Stecker-PV (Balkonkraftwerk) | 200€ | Pauschalzuschuss bei erfüllten Förderbedingungen |
| Bonus für Leistungsempfänger | 150€ | für Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG |
| Akku/Speicher für Stecker-PV | 150€ | nur in Kombination mit Stecker-PV |
| Inselsolaranlage für Kleingärten | 200€ | nur in Kombination mit Batteriespeicher |
| Vertikale PV (Fassade/Zäune) | 100 € pro kWp | für Fassaden- oder Zaunmontage, 3–20 kWp, Neigung ≥ 70° |
| Gemeinschaftliche Solarstromprojekte | 4.000 € pro Liegenschaft | für Projekte mit mind. 3 Wohneinheiten, PV-Anlage ≥ 10 kWp |
Für die bereits gestellten Anträge gilt Folgendes:
- Die Anträge mussten über das Service-Portal der Stadt Braunschweig eingereicht werden. Papieranträge wurden nicht akzeptiert.
- Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von zehn Wochen nach Antragstellung nachgereicht werden.
- Der Wechselrichter muss eine Leistung von 350 bis 800 Voltampere (0,35 bis 0,8 kVA) haben. Die Modulleistung darf 960 Watt nicht überschreiten. Die Anlage muss fest montiert sein und darf nicht an einer Liegenschaft mit anderer bestehender Photovoltaik installiert werden; weitere Steckeranlagen anderer Betreiber sind zulässig.
- Bei Mietobjekten ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die WEG zustimmen.
- Eine gleichzeitige Förderung durch andere Programme ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von KfW-Krediten und vergleichbaren Bankprodukten, der EEG-Förderung sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Osnabrück
Das Programm Osnabrück saniert fördert energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich PV-Anlagen. Die Förderung beträgt 400 € pro kWp für den Leistungsanteil über 8 kWp und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie ist auf 30% der förderfähigen Nettokosten und maximal 20.000 € pro Sanierungsobjekt begrenzt. Vorhandene PV-Leistung wird auf die 8-kWp-Grenze angerechnet; gefördert wird nur der neue Anlagenteil. Das Programm gibt es seit 2020. Die aktuelle Richtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027. Antragsberechtigt sind Eigentümer und sonstige dinglich Berechtigte, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Gefördert werden bestehende, fertiggestellte und bewohnte Wohngebäude. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Geförderte Komponenten:
- Solarmodule und Montagesysteme
- Wechselrichter und Stromspeicher
- Elektroinstallation und Anschlussarbeiten
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Der Antrag muss vor Beauftragung von Handwerkern gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.
- Bei Eigenleistungen können die direkten Materialkosten berücksichtigt werden.
- Das Programm kann mit KfW-Förderungen kombiniert werden, wenn die jeweiligen Programme dies zulassen und nach Abzug der Zuschüsse mindestens 10% Eigenanteil verbleiben.
Göttingen
Der KlimaFonds Göttingen startete am 1. Juni 2026 eine neue Förderrunde. Die Mittel für das Modul „Energie erzeugen“ sind seit dem 8. Juni 2026 vollständig ausgeschöpft. Bis auf Weiteres können keine neuen Förderanträge gestellt oder Zusagen erteilt werden.
Celle
Mit dem Klimaschutzfonds von Celle fördert die Stadt neben weiteren Klimaschutzmaßnahmen PV-Anlagen mit einem Zuschuss von 200 € pro Kilowattpeak installierter Leistung und maximal 1.200 € je Anlagenstandort. Als Voraussetzung muss der Aufstellort weitgehend verschattungsfrei sein.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Die Antragstellung erfolgt innerhalb der Förderperiode vom 1. Januar bis 31. Mai eines jeden Jahres. Die reguläre Frist für 2026 ist damit abgelaufen. Anträge außerhalb dieser Frist werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
- Anträge können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
- Die Anträge können auch online über die Website der SVO und CUN eingereicht werden.
Adendorf
Die Gemeinde Adendorf fördert neue private Steckersolargeräte mit 100 € je Haushalt. Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Mieter. Die Wechselrichterleistung darf bis zu 800 Voltampere betragen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Stellen Sie den Antrag nach Kauf, Installation und Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf.
- Bei Mietobjekten oder Wohnungseigentum ist die erforderliche Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG nachzuweisen.
- Andere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Anschaffung sind ausgeschlossen. Verfügbare Restmittel werden nicht veröffentlicht.
Bissendorf
Die Gemeinde Bissendorf bezuschusst 2026 Steckersolargeräte. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz und eingetragene Vereine mit Sitz in Bissendorf.
| Fördermaßnahme | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Steckersolargerät | 150€ | Kauf erst nach Bewilligung |
| Steckersolargerät mit Speicher | 300€ | Kauf erst nach Bewilligung |
Die Antragstellung ist vom 15. April bis zum 31. Dezember 2026 möglich, solange Fördermittel verfügbar sind. Pro Fördergegenstand und Haushalt beziehungsweise Verein ist ein Antrag zulässig. Die Anlage muss mindestens vier Jahre genutzt werden; Miete und Leasing sind ausgeschlossen. Die separate Förderung für Batteriespeicher an Dach-PV-Anlagen ist seit dem 30. April 2026 geschlossen.
Cremlingen
Die Gemeinde Cremlingen fördert Balkonkraftwerke mit 30% des Nettokaufpreises, maximal 300 €. Das Angebot richtet sich an Mieter von Häusern oder Wohnungen sowie Bewohner von Eigentumswohnungen mit Wohnsitz in Cremlingen.
Für die Antragstellung darf der Kauf höchstens vier Wochen zurückliegen. Die Anlage muss innerhalb eines Jahres nach dem Förderbescheid umgesetzt werden. Die Förderung steht unter Mittelvorbehalt; ein aktueller Restmittelstand wird nicht veröffentlicht.
Edewecht
Mit dem Klimabonus Edewecht erhalten Mieter und Vermieter für Balkon-PV an Mietwohnungen bis zu 200 €, höchstens jedoch 50% der förderfähigen Ausgaben. Der Wechselrichter darf maximal 800 Voltampere leisten.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Der Online-Antrag muss vor dem Kauf oder der Beauftragung gestellt und bewilligt werden.
- Mieter müssen die Wohnung selbst bewohnen. Für Vermieter ist die Förderung auf höchstens sechs Wohneinheiten begrenzt. Eine Mieterhöhung wegen der Anlage ist nicht zulässig.
- Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist nachzuweisen. Die Förderung steht unter Mittelvorbehalt.
Hameln
Die Stadt Hameln fördert die Nachrüstung von Batteriespeichern für bestehende PV-Anlagen, die bisher keinen Speicher haben.
| Fördermaßnahme | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Stationärer Batteriespeicher | 200 € je angefangener kWh, max. 1.000 € | bestehende PV-Anlage ohne Speicher |
| Plug-and-Play-Speicher | 100 € je angefangener kWh, max. 500 € | bestehende PV-Anlage ohne Speicher |
Die Antragstellung muss vor der Installation erfolgen. Das Programm ist bis Ende 2026 befristet; die Mittel werden nach Eingang vollständiger Anträge vergeben.
Samtgemeinde Ostheide
Die Samtgemeinde Ostheide bezuschusst neue Dach-PV-Anlagen mit 10% der Kosten, maximal 500 €. Das Gebäude muss vor dem 1. Januar 2024 bezogen worden sein. Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.
Die Antragstellung erfolgt formlos mit einem Angebot vor der Auftragserteilung. Die Anlage muss innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage in Betrieb gehen. Die Förderung steht unter Mittelvorbehalt; verfügbare Restmittel werden nicht veröffentlicht.
Samtgemeinde Scharnebeck
Die Samtgemeinde Scharnebeck fördert neue private Steckersolargeräte mit 75 € je Haushalt. Antragsberechtigt sind volljährige Eigentümer und Mieter mit Wohnsitz in der Samtgemeinde. Die Wechselrichterleistung darf maximal 800 Voltampere betragen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf gestellt werden.
- Installation und Registrierung im Marktstammdatenregister sind erforderlich.
- Weitere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Anschaffung sind ausgeschlossen. Die Bewilligung hängt von verfügbaren Mitteln ab.
Landkreis Oldenburg
Der Landkreis Oldenburg fördert Steckersolargeräte zusammen mit einem Speicher mit 25% der Bruttoanschaffungskosten, maximal 250 €. Das Programm gilt für Mieter und Eigentümer von Wohngebäuden mit Hauptwohnsitz und Anlage im Landkreis, nicht in der kreisfreien Stadt Oldenburg.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Förderfähig sind Käufe ab dem 1. Januar 2026. Der Antrag erfolgt rückwirkend innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf.
- Gefördert werden Steckersolargeräte mit rund 800 Watt Wechselrichterleistung ausschließlich in Kombination mit einem Speicher.
- Hat der Antragsteller, sein Haushalt oder das Wohngebäude bereits einen Landkreis-Zuschuss für ein Steckersolargerät erhalten, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen.
- Anträge sind seit dem 20. März 2026 online oder schriftlich möglich. Die Richtlinie gilt bis zum 15. Dezember 2028, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Neben den kommunalen Programmen stehen bundesweit mehrere Förderoptionen zur Verfügung. Die wichtigsten sind die KfW-Finanzierung, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz. Diese Förderungen können je nach Förderbedingungen mit kommunalen Programmen kombiniert werden, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen verbessert.
KfW-Förderprogramm 270
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen. Das Programm gilt für Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und Organisationen. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabenbeginn über die Hausbank oder eine Direktbank. Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für den Solarstrom, den Sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Vergütungssätze werden halbjährlich angepasst und sinken für neue Anlagen um 1% alle sechs Monate. Die aktuellen Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 8,10 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 7,06 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 5,84 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
Die Leistungsstufen werden anteilig auf die jeweilige Anlagenleistung angewendet. Die anzulegenden Werte bei der Direktvermarktung sind die Berechnungsgrundlage für die Marktprämie und kein garantierter Verkaufserlös.
Die Einspeisevergütung wird grundsätzlich für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Dies macht PV-Anlagen zu einer langfristig planbaren Investition. Die feste Einspeisevergütung ist unabhängig vom Strompreis und bietet damit Planungssicherheit.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation begünstigter Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ein Nullsteuersatz von 0% Mehrwertsteuer. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Anschaffungskosten für Hausbesitzer zu senken.
Der Nullsteuersatz gilt für wesentliche Komponenten einer begünstigten PV-Anlage, einschließlich Module, Wechselrichter, Montagesysteme, Speicher und Installationsarbeiten. Voraussetzung ist grundsätzlich die Installation auf oder in der Nähe von Wohnungen oder bestimmten öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die gebäudebezogenen Voraussetzungen als erfüllt.
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