Niedersachsen bietet sowohl landesweite als auch kommunale Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Photovoltaik-Projekten an. Zusätzlich können Sie noch staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten in Niedersachsen.
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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Niedersachsen?
Niedersachsen bietet Unterstützung von Photovoltaik-Projekten an. Die Landesregierung hat verschiedene Programme aufgelegt, die über die Bundesfördertöpfe hinausgehen und den Ausbau der Solarenergie fördern sollen.
In Niedersachsen bietet die N-Bank bietet verschiedene Programme zur Förderung klimaschonender Investitionen an:
- Modernisierung von Mietwohnraum: Förderung von Thermosolaranlagen, Solarthermie und Dachsanierungen. Zusätzlich gibt es einen 15% Bonus für serielle Sanierungen mit vorgefertigten Bauelementen.
- Landesbürgschaft WEG: Ermöglicht Wohnungseigentümergemeinschaften die Absicherung von Darlehen für energetische und altersgerechte Modernisierungsmaßnahmen, einschließlich Investitionen in Photovoltaik.
- Programm Klimaschutz und Energieeffizienz: Bietet nicht-landwirtschaftlichen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinwohl- und klimaschutzorientierten Unternehmen, Netzwerken, Verbänden und Genossenschaften nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 %t für Projekte wie die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen energetischer Sanierungen.
Fördergebiet proKlima
Das proKlima-Fördergebiet umfasst Hannover sowie die Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Hier bietet der enercity-Fonds verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen an.
- GemeinNützlichSolar: Seit Juni 2023 können gemeinnützige Organisationen in Hannover einen Zuschuss von 200 € pro installiertem Kilowattpeak (kWp) für Solarstromanlagen beantragen.
- DachVollToll: Dieses Programm fördert die Dachvollbelegung mit Solarmodulen und gewährt einen Zuschuss von 100 € pro installiertem kWp, maximal jedoch 3.000 €.
- SolarStromFassade: Für fassadenmontierte Solarstromanlagen beträgt die Fördersumme 100 € pro installiertem kWp, ebenfalls bis zu maximal 3.000 €. Fassadenintegrierte Lösungen erhalten sogar 300 € pro kWp, maximal 9.000 €.
- SolarGrünDach: Dieses Programm unterstützt solare Dachbegrünungen. Es bietet 200 € pro installiertem kWp für Photovoltaikanlagen und zusätzlich 40 € pro Quadratmeter für Solarthermie, jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €.
Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel von proKlima nicht mit denen der Dach-Solar-Richtlinie Hannover kombinierbar sind. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen und den Antragsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Websites der Förderinstitutionen.
Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen
In Hannover und Umgebung gibt es spezielle Initiativen zur Förderung der Photovoltaik:
Hannovers Solaroffensive will den Ausbau der Photovoltaik in der Stadt beschleunigen. In Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur wurde ein Solarkataster erstellt, mit dem die Eignung von Gebäuden für PV-Lösungen geprüft werden kann. Das Kataster berücksichtigt Dachneigung, -fläche und -ausrichtung.
Dämmen Sie Ihr Dach mit einer förderfähigen Dachdämmung und installieren gleichzeitig eine Solaranlage, egal ob Photovoltaik oder Solarthermie, erhalten Sie einen Zuschuss von 50 € pro m² gedämmter Fläche. Der maximale Betrag ist bei 50.000 € pro Gebäude gedeckelt.
Braunschweig
Das überarbeitete Förderprogramm der Stadt unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Anträge können seit dem 2. April 2024 über das Serviceportal der Stadt gestellt werden. Die Förderhöhe für steckerfertige PV-Anlagen wurde auf 200 € reduziert, mit einer Zusatzförderung von bis zu 150 € für bedürftige Bürger. Mieterstromprojekte werden mit 2.000 € plus 200 € pro installiertem kWp gefördert.
Göttingen
In Göttingen wird das Fördermodul Solar auch im Jahr 2024 fortgesetzt, um lokale Energieerzeuger zu unterstützen und die Bürger finanziell dabei zu fördern, ihre Stromerzeugung über eigene PV-Anlagen und Module nachhaltig zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Richtlinien für die Förderung:
- Balkon-PV-Module sind nun ausschließlich für Mieter förderfähig und erhalten einen pauschalen Zuschuss von 180 €. Leistungsempfänger bestimmter Sozialleistungen können zusätzlich 200 € erhalten, was eine maximale Förderung von 380 € ermöglicht.
- PV-Anlagen werden ab einer Größe von mehr als 5 kWp gefördert, mit einem Zuschuss von 180 € pro installiertem kWp. Für innovative Projekte im Zusammenhang mit größeren PV-Anlagen kann ein Innovationsbonus beantragt werden, der weitere 50% der förderfähigen Kosten abdeckt.
Für detaillierte Informationen und die Antragstellung besuchen Sie das Serviceportal der Stadt Göttingen oder kontaktieren Sie die zuständige Stelle für Umwelt- und Energiefragen.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Hausbesitzer in Niedersachsen haben die Möglichkeit, sowohl Bundes- als auch Landesförderprogramme in Anspruch zu nehmen, darunter den 270-Kredit der KfW und die Einspeisevergütung für Privatpersonen.
KfW-Kredit 270
Der KfW-Kredit 270, ein Bestandteil des Programms Erneuerbare Energien 270, bietet attraktive Finanzierungslösungen für Privatpersonen und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen und Stromspeicher installieren möchten. Dieser Kredit kann Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einem Betrag von 150 Millionen Euro abdecken. Die Zinssätze beginnen bei 5,21 % und hängen von der jeweiligen Effizienzhaus-Klasse ab.
KfW-Zuschuss 442
Zusätzlich zur KfW-Kreditförderung gab es bis September 2023 den KfW-Zuschuss 442. Dieses Programm unterstützte die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos mit einem maximalen Zuschuss von 10.200 €. Derzeit ist das Programm "Solarstrom für Elektroautos" nicht verfügbar, und es werden keine neuen Anträge angenommen.
er Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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