Landesweite und kommunale Förderprogramme in Rheinland-Pfalz unterstützen den Ausbau von Photovoltaik. Darüber hinaus stehen Ihnen bundesweite Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Zuschüsse und Förderungen in Rheinland-Pfalz.
Das Wichtigste zuerst
- Rheinland-Pfalz fördert Photovoltaik über die ISB-Programme 501/502/503 und 505.
- Das Solar-Speicher-Programm wurde beendet und nicht neu aufgelegt.
- KIPKI stellt Fördermittel für kommunale Klimaschutzprojekte bereit.
- Kommunale Förderungen gibt es in Mainz, Ingelheim, Koblenz, Pirmasens und im Landkreis Mayen-Koblenz.
- Bundesweit sind die Einspeisevergütung und der KfW-Förderkredit 270 verfügbar.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Rheinland-Pfalz?
Das Solar-Speicher-Programm Rheinland-Pfalz lief bis zum 1. November 2021 und unterstützte die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Batteriespeichern. Aufgrund der hohen Nachfrage waren die Fördermittel jedoch schnell erschöpft. Für 2024 gab es Überlegungen, das Programm als Solar-Speicher-Programm II neu aufzulegen. Bis dato wurde diese Förderung jedoch nicht wieder eingeführt. Ob und wann eine erneute Förderung angeboten wird, ist derzeit unklar.
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Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet jedoch weiterhin zinsgünstige Kredite an, die für die Modernisierung von Wohnraum genutzt werden können. Diese Programme eignen sich teilweise auch zur Unterstützung von Photovoltaik-Projekten.
ISB-Programm-Nr. 505: Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, darunter auch die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Für das ISB-Programm-Nr. 505 gelten die folgenden Konditionen:
- Förderfähige Kosten: Planung, Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie Batteriespeichern
- Darlehenshöhe: Maximal 100.000 € pro Haushalt für bis zu vier Personen. Für jede weitere Person können zusätzlich 5.000 € beantragt werden.
- Zinssatz: Effektiver Jahreszins zwischen 2,70% und 2,80% (abhängig von der Zinsbindungsdauer)
- Tilgungszuschuss:
- 15% des Kreditbetrags bei Einhaltung der Einkommensgrenze
- 5% des Kreditbetrags bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um höchstens 60%
- Laufzeit: Flexible Laufzeiten mit der Möglichkeit von tilgungsfreien Anlaufjahren
ISB-Programm-Nr. 501/502/503: Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Neubau, Ankauf, Ersatzneubau)
Diese Programme bieten zinsgünstige Darlehen für den Bau, Erwerb oder Ersatzneubau von selbst genutztem Wohnraum. Photovoltaik-Anlagen können im Rahmen dieser Vorhaben mitfinanziert werden.
Die Konditionen für Photovoltaik im Neubau sind:
Förderfähige Kosten
- Neubau, Ankauf oder Ersatzneubau von selbst genutztem Wohnraum
- Zusatzmaßnahmen wie der Einbau von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern, wenn diese zur energetischen Effizienz des Gebäudes beitragen
Darlehenshöhe
- Grunddarlehen: Bis zu 30% der Gesamtkosten des Vorhabens
- Zusatzdarlehen: Jeweils 5% der Gesamtkosten für folgende Fälle:
- Ersatzneubau
- Einkommensgrenze wird um weniger als 10% überschritten
- Für jedes Kind sowie für jede schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt
Maximale Darlehenssummen (abhängig von der Fördermietenstufe des Standortes):
- Stufe 1 + 2: Bis zu 150.000 € (+10 % je weiteres Kind)
- Stufe 3 + 4: Bis zu 175.000 € (+10 % je weiteres Kind)
- Stufe 5 + 6: Bis zu 190.000 € (+10 % je weiteres Kind)
Zinssatz: Aktuell zwischen 2,70% und 2,90%, abhängig von der Dauer der Zinsfestschreibung
Laufzeit:
- Flexible Laufzeiten von 10, 15 oder 20 Jahren
- Rückzahlung kann bis zur vollständigen Tilgung angepasst werden
Tilgungszuschuss: Bis zu 10% des Darlehensbetrages, abhängig von Einkommen und Effizienz des Gebäudes
Wie stelle ich den Förderantrag?
Der Förderantrag für die Programme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgt in mehreren Schritten:
- Information einholen und Förderbedingungen prüfen: Informieren Sie sich zunächst über die genauen Konditionen und Anforderungen des gewünschten Programms (z. B. ISB-Programm-Nr. 505 oder 501/502/503).
- Beratungsgespräch vereinbaren: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der ISB oder Ihrer Hausbank, da die Darlehen ausschließlich über Banken und Sparkassen beantragt werden können. Im Gespräch werden die Fördervoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen erläutert.
- Antragstellung über die Hausbank: Reichen Sie den Förderantrag über Ihre Hausbank ein. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
- Bau- oder Modernisierungspläne, einschließlich eines Nachweises über die geplanten Photovoltaik-Anlagen.
- Kostenaufstellung der Maßnahme.
- Einkommensnachweise (zur Ermittlung der Förderhöhe).
- Weitere Unterlagen, die von der Bank oder der ISB angefordert werden.
- Prüfung durch die ISB: Nach Eingang des Antrags prüft die ISB die Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung des Darlehens. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Bewilligung und Auszahlung: Nach Genehmigung wird das Darlehen über Ihre Hausbank ausgezahlt. Tilgungszuschüsse werden entsprechend den Programmbedingungen berücksichtigt.
- Maßnahmen umsetzen und Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die entsprechenden Nachweise, wie Rechnungen oder Fertigstellungsdokumente, bei der ISB ein.
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Kommunale Förderprogramme in Rheinland-Pfalz
Auf kommunaler Ebene hat das Land mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ein millionenschweres Förderpaket bereitgestellt. In folgenden Städten gibt es deshalb Förderprogramme.
Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz förderte im Rahmen eines Programms der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz seit April 2023 die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Balkonen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Fördermittel von ursprünglich 750.000 € auf 1,25 Millionen € erhöht. Bis Ende September 2023 wurden über 1.100 Anträge bewilligt, wodurch der Fördertopf ausgeschöpft ist. Eine Neuauflage des Programms ist derzeit ungewiss.
Zusätzlich bietet die Solarinitiative der Stadt Mainz Informations- und Beratungsangebote zu Photovoltaik und Solarthermie, um den Ausbau der Solarenergie im Stadtgebiet zu fördern. Diese Initiative wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Land Rheinland-Pfalz umgesetzt.
Ingelheim am Rhein
Ingelheim am Rhein bot mit dem Programm Ingelheim am Rhein CO₂-neutral – Photovoltaikanlagen finanzielle Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Gefördert wurden unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen mit Eigentum oder Sitz in Ingelheim. Ziel des Programms war es, den Ausbau der Solarenergie zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu senken. Die Fördermittel sind mittlerweile ausgeschöpft, und neue Anträge können nicht gestellt werden. Ob und wann das Programm neu aufgelegt wird, ist aktuell nicht bekannt.
Koblenz
Das 500-Dächer-Programm der Stadt Koblenz unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern sowie Dachbegrünungs- und Energieeffizienzmaßnahmen. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu senken.
Für das Förderprogramm gelten folgende Konditionen:
Maßnahme | Förderbetrag |
---|---|
Beratung | |
Energiecheck der Verbraucherzentrale | 30 € |
Thermografieaufnahmen (Wärmebilder) | 30 € |
Energieberatungsbericht (Vor-Ort-Beratung BaFA) | 50% des verbleibenden Eigenanteils, max. 120 € für Ein- bis Zweifamilienhäuser, max. 170 € für Mehrfamilienhäuser |
Dämmung nach BEG-Richtlinie | |
Dämmung der obersten Geschossdecke (B1) | bis zu 5% der förderfähigen Kosten nach BEG, max. 1.850 € |
Dämmung des Daches nach BEG (B2) | bis zu 10% der förderfähigen Kosten, max. 850 € (1–2 Familienhäuser), bis zu 7%, max. 1.200 € (Mehrfamilienhäuser) |
Regenerative Energien | |
Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung | 150 € pro kWp, max. 1.500 €;Stecker-Solargeräte: max. 20% der Kosten, max. 70 € pro Modul (max. 2 Module) |
Batteriespeicher | 100 € pro kWh Speicherkapazität, max. 1.000 € |
Kombination mit extensiver Dachbegrünung | 250 € pauschal zusätzlich |
Solarkollektoranlage zur Warmwasseraufbereitung | 100 €/m² für Flachkollektoren, max. 900 €; 150 €/m² für Röhrenkollektoren, max. 900 € |
Dachbegrünung | |
Extensiv (D1) | 15 €/m², max. 750 € |
Intensiv (D1) | 30 €/m², max. 1.500 € |
Zusatzförderung für Überwärmungsbereiche | Zusätzlich 20 €/m², max. 1.000 € |
Statiknachweis (D2) | bis zu 30% der Kosten, max. 500 € |
Anpassung der Gebäudestatik (D3) | bis zu 30% der Kosten, max. 500 € |
Alle Förderanträge (außer für den Energiecheck A1) müssen schriftlich bei der Abteilung Klimaschutz der Stadt Koblenz eingereicht werden. Antragsformulare und erforderliche Unterlagen können auf der Webseite der Stadt Koblenz heruntergeladen werden. Die Stadt entscheidet über die Bewilligung.
Nach Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten (bei Maßnahmen der Kategorie B innerhalb von 24 Monaten) umgesetzt werden. Der Auszahlungsantrag erfolgt nach Fertigstellung mit entsprechenden Nachweisen. Wird die Frist überschritten, verfällt der Bescheid, sofern keine Verlängerung beantragt wurde.
Pirmasens
Die Stadtwerke Pirmasens fördern seit dem 1. Januar 2023 die Installation von Balkonkraftwerken, um den Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu stärken. Ziel des Programms ist es, den Klimaschutz voranzutreiben und Haushalten den Zugang zu Photovoltaik zu erleichtern. Die Förderung richtet sich an private Betreiber von Kleinst-Photovoltaikanlagen, die auf baugenehmigten Gebäuden in Pirmasens oder den dazugehörigen Vororten installiert werden.
Gefördert wird nicht der Kauf der Anlage, sondern die fachgerechte Installation durch zugelassene Elektroinstallateur, die zugleich die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber übernehmen. Der Zuschuss beträgt 75 € für Anlagen bis maximal 325 Watt und 150 € für Anlagen bis maximal 600 Watt. Pro Jahr können insgesamt 7.500 € an Zuschüssen ausgezahlt werden, was beispielsweise 50 Anlagen mit einer Leistung von 600 Watt entspricht. Der Förderzeitraum ist auf die Jahre 2023 und 2024 begrenzt.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über die Stadtwerke Pirmasens. Voraussetzung ist die Anmeldung der Anlage als „Steckerfertige Erzeugungsanlage“ beim Netzbetreiber. Die Förderrichtlinien, das Antragsformular und ein Flyer mit weiteren Informationen stehen auf der Webseite der Stadtwerke Pirmasens zur Verfügung.
Landkreis Mayen-Koblenz
Das Solarspeicher-Förderprogramm ist abgeschlossen. Anträge konnten vom 3. April bis 30. September 2024 gestellt werden. Förderzusagen gelten bis zum 28. Februar 2025, bis dahin müssen Umsetzung und Abruf der Mittel erfolgen. Ob das Programm 2025 fortgesetzt wird, ist unklar.
Gefördert wurde die Installation von Batteriespeichern für bestehende oder neue PV-Anlagen im Landkreis Mayen-Koblenz. Antragsberechtigt waren Privathaushalte, Kitas, Schulen, Vereine, Unternehmen und karitative Einrichtungen. Die Förderung betrug 150 € pro kWh Speicherleistung, maximal 1.500 € je Antrag, im Verhältnis 1:1 zur Leistung der PV-Anlage.
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