Förderung von Photovoltaik im Saarland: aktuelle Zuschüsse 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 24/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • Die Solarförderung im Saarland umfasst Förderkredite und Zuschüsse.
  • Haushalte erhalten Kredite für energieeffiziente Modernisierungen und Unternehmen Zuschüsse für Speicher in Verbindung mit neuen PV-Anlagen.
  • Direkte kommunale Zuschüsse sind derzeit nicht bekannt; einzelne Stadtwerke gewähren ihren Kunden Förderbeträge für Balkonkraftwerke.
  • Bundesweit hilft die KfW-Förderung und die Einspeisevergütung bei der Anlagenfinanzierung.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es im Saarland?

Im Saarland gibt es aktuell keine landesweiten Zuschüsse für private PV-Anlagen. Baufamilien, die den Förderkredit der saarländischen Wohnraumförderung nutzen, können bei einer Modernisierung auf Effizienzhaus-Standard 55, zu der eine PV-Anlage als Bestandteil beitragen kann, von einem zusätzlichen Tilgungszuschuss von 15% profitieren. Ob eine PV-Anlage im konkreten Vorhaben förderfähig ist, prüft die Förderbank SIKB. Unternehmen erhalten Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen.

Die folgenden Stadtwerke bieten Förderungen in Saarland an:

Stadt im SaarlandFördergeberFördergegenstandFörderhöhe
HomburgStadtwerke HomburgAnschaffung eines Balkonkraftwerks bis 800 W50€
St. IngbertStadtwerke St. IngbertFachgerechte Installation eines Balkonkraftwerks bis 800 W50 € je Wohnobjekt
BlieskastelStadtwerke BliestalFachgerechte Installation eines Balkonkraftwerks bis 800 W50 € je Wohnobjekt

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Wohnraumförderung und Photovoltaik

Mit der Saarländischen Wohnraumförderung bietet das Saarland Privatpersonen zinsgünstige Förderkredite für den Neubau oder für Modernisierungen an. Eine PV-Anlage kann Teil einer energetischen Modernisierung sein: Wird nach der Modernisierung der Effizienzhaus-Standard 55 erreicht, gewährt die Förderbank SIKB einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 15%. Ob die PV-Anlage im Einzelfall förderfähig ist, lassen Sie bitte vorab von der SIKB prüfen. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1% nominal und einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren gewährt.

Förderfähig sind Haushalte mit begrenztem Einkommen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen für das Gesamteinkommen nach Abzügen nach dem Wohnraumförderungsgesetz Saarland: 32.100 € für eine Person und 48.200 € für zwei Personen im Haushalt. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Betrag um 7.900 €. Pro steuerlich berücksichtigtem Kind kommen 1.400 € hinzu.

FördergegenstandFörderhöheFörderartVoraussetzung
Energetische Modernisierung, PV-Anlage als möglicher Bestandteil nach Prüfung durch die SIKB15% Tilgungszuschuss des Darlehenszinsgünstiges Darlehen mit TilgungszuschussErreichung von Effizienzhaus-Standard EH 55 nach Modernisierung, mindestens 10.000 € Investition je Wohnung, höchstens 200.000 € Modernisierungsförderung je Wohneinheit, begrenztes Einkommen

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Den Antrag für den Tilgungszuschuss reichen Sie zusammen mit dem Förderantrag ein.
  • Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Vordrucken bei der SIKB.
  • Vor der Förderzusage dürfen Sie nicht mit den Maßnahmen beginnen.
  • Benötigte Unterlagen zur Antragstellung sind unter anderem Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate.

PV-Speicher Saar

Seit April 2026 fördert das Saarland über das Programm PV-Speicher Saar Batteriespeicher in Kombination mit neu errichteten PV-Anlagen mit einem Zuschuss von 200 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kann bis zu 30.600 € pro Vorhaben betragen.

Die PV-Anlage muss mindestens 5 kWp Leistung aufweisen und der Stromspeicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 6,5 kWh. Speicher für bestehende PV-Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal des Saarlandes (nFMI), und zwar erst nach Fertigstellung der Anlage.

Gefördert werden Vorhaben in gewerblich genutzten Gebäuden ohne zusätzliche Wohnnutzung, bei einer Betriebsstätte mit mindestens 5.000 kWh Stromverbrauch im Jahr. Der Speicher muss eine Leistung über 4,2 kW haben, ans Netz angeschlossen und steuerbar sein. Die förderfähige Speichergröße beträgt höchstens 130% der PV-Leistung, also höchstens 1,3 kWh je kWp, und absolut höchstens 153 kWh. Die Programmlaufzeit endet am 31.12.2028.

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Kommunale Förderprogramme im Saarland

Direkte kommunale Zuschussprogramme für Photovoltaik gibt es im Saarland derzeit nicht. Dafür gewähren einzelne Energieversorger ihren Kunden geringe Förderbeträge für Balkonkraftwerke. Zudem stehen Photovoltaik-Förderungen des Bundes zur Verfügung.

Homburg

Die Stadtwerke Homburg gewähren Stromkunden für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks mit bis zu 800 Watt einen Zuschuss von 50 €. Das Förderprogramm richtet sich an private Haushalte. Als Voraussetzung für die Förderung müssen sich die Kunden für drei Jahre an die Stromlieferungen der Stadtwerke Homburg binden.

St. Ingbert

Die Stadtwerke St. Ingbert gewähren je Wohnobjekt 50 € für die fachgerechte Installation eines Balkonkraftwerks bis 800 W. Voraussetzung sind zwei Jahre Energiebezug im Sondervertrag sowie die Installation und Anmeldung durch einen zugelassenen Elektroinstallateur, die Abnahme durch die Stadtwerke und eine Rechnung aus 2026. Die allgemeinen Förderbedingungen verlangen den ausschließlichen Bezug von Strom und Erdgas über die Stadtwerke mit Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm.

Blieskastel

Die Stadtwerke Bliestal gewähren je Wohnobjekt 50 € für die fachgerechte Installation eines Balkonkraftwerks bis 800 W. Voraussetzung sind zwei Jahre Energiebezug im Sondervertrag sowie die Installation und Anmeldung durch einen zugelassenen Elektroinstallateur, die Abnahme durch die Stadtwerke und eine Rechnung aus 2026. Die allgemeinen Förderbedingungen verlangen den ausschließlichen Bezug von Strom und Erdgas über die Stadtwerke Bliestal mit Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Bundesweit sind für Haushalte im Saarland der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung verfügbar. Darüber hinaus profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen wie dem Nullsteuersatz auf PV-Anlagen und der Befreiung von der Einkommensteuer bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Diese 30-kWp-Grenze gilt einheitlich für nach dem 31.12.2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte Anlagen.

KfW-Förderprogramm 270

Die KfW stellt über das Programm Erneuerbare Energien den KfW 270-Kredit zur Verfügung, ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Privatpersonen und Unternehmen. Die Finanzierung deckt die Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einem Darlehensbetrag von 150 Millionen Euro ab. Der Zinssatz hängt unter anderem von den wirtschaftlichen Verhältnissen, den Sicherheiten und dem Standort ab. Den Antrag stellen Sie über Ihren Finanzierungspartner vor einer bindenden Beauftragung. Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen.

Einspeisevergütung 2026

Die Einspeisevergütung bietet eine langfristige Planungssicherheit für die Nutzung von Solarstrom: Sie erhalten eine staatlich garantierte Vergütung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütungshöhe ist für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben. Um dem technologischen Fortschritt und den damit verbundenen Kostensenkungen bei Solaranlagen Rechnung zu tragen, wird der Vergütungssatz halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um 1% reduziert.

Die folgenden Sätze gelten für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026. Der anzulegende Wert bildet die Grundlage der Marktprämie bei der Direktvermarktung. Die Leistungsstufen werden anteilig vergütet, nicht die gesamte Anlage zum Satz der zuletzt erreichten Leistungsstufe:

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die monatliche Vergütung wird vom zuständigen Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Dies setzt die zwingende Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur voraus. Die festgelegte Vergütungshöhe bleibt grundsätzlich von Strompreisschwankungen unberührt. Für Anlagen ab dem 25.02.2025 entfällt die Vergütung in Viertelstunden mit negativen Preisen grundsätzlich; für Anlagen unter 100 kW gilt bis Ende des Einbaujahrs eines intelligenten Messsystems eine Ausnahme. Für nicht vergütete Zeiträume ist eine gesetzlich geregelte Verlängerung des Förderzeitraums vorgesehen.

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für begünstigte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher der Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer). Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie bestimmten öffentlichen und gemeinwohlbezogenen Gebäuden, einschließlich der wesentlichen Komponenten und der Installationsleistung. Dies macht PV-Systeme für Privatanwender attraktiver, da die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und die zugehörigen Installationsleistungen sinken. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf begünstigte Anlagen steigt die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen, was wiederum die Energiewende beschleunigt.

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