In Schleswig-Holstein gibt es aktuell keine landesweiten Fördermittel. Dafür bieten verschiedene Städte wie Kiel und Gettorf eigene Förderprogramme an. Weitere Fördermöglichkeiten sind durch staatliche Förderprogramme erhältlich. Dieser Leitfaden informiert Sie über alle Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Schleswig-Holstein?
Das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wurde am 16.11.2023 gestoppt. Grund ist, dass die Gesamtmittel der insgesamt 75 Millionen Euro in bereits vier Monaten erschöpft waren. Gefördert wurden Balkonkraftwerke, Batteriespeicher und Wallboxen.
Schleswig-Holstein nannte es zuerst nur einen vorläufigen Stopp, kündigte jedoch später an, dass eine Wiederaufnahme der Förderung aufgrund der schlechten Haushaltslage des Landes erst einmal nicht infrage kommt.
Sie können aber eventuell auf kommunale Förderprogramme zurückgreifen.
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Kommunale Förderprogramme in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es auch kommunale Förderprogramme für Betreiber, die in Gettorf, Flensburg und Kiel ansässig sind.
Kiel
In Kiel gibt es ein umfangreiches Förderprogramm namens Kiel Solar, das die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern unterstützt. Ziel der Stadt Kiel ist es, die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und die Klimaneutralität zu erreichen. Bis 2035 sollen bis zu 50 Megawatt (MW) durch Solaranlagen gewonnen werden, was rund 24.500 Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh versorgen kann. Derzeit sind etwa 14 MW auf dem Stadtgebiet installiert.
Seit dem 1. April 2022 stellt Kiel jährlich 300.000 € für die Förderung von Photovoltaikanlagen bereit.
Folgende Fördermöglichkeiten gelten für 2024:
Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern:
- Jedes installierte kWp Photovoltaik-Leistung über 5 kWp hinaus wird mit 300 € gefördert.
- Die Förderung gilt bis zur maximalen Dachbelegung.
- Das jährliche Gesamtbudget für diese Maßnahme beträgt 30.000 €.
Photovoltaikanlagen bei Mehrfamilienhäusern:
- Die erstmalige Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf
- Mehrfamilienhäusern wird gefördert.
- Pro Gebäude wird bei maximaler Dachbelegung jedes installierte kWp mit 100 € bezuschusst.
Photovoltaikanlagen bei Nichtwohngebäuden und Freiflächen:
- Die erstmalige Installation von Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächen wird gefördert.
- Pro Antragsteller wird bei maximaler Dachbelegung jedes installierte kWp mit 100 € bezuschusst.
- Der maximale Zuschuss pro Dach oder Freifläche beträgt 15.000 €.
Anschlusskosten für PV-Balkonanlagen:
- Balkonkraftwerke mit bis zu 600 Watt Einspeiseleistung werden gefördert.
- Antragstellende erhalten einen pauschalen Zuschuss von 100 € pro Anlage.
- Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert.
- Das jährliche Gesamtbudget für diese Maßnahme beträgt 2.000 €.
Die Förderrichtlinie vom 17. Februar 2022 wird aktuell überarbeitet. Dennoch können Sie bereits jetzt Anträge für die Förderperiode 2024 stellen. Weitere Informationen und detaillierte Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Stadt Kiel.
Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm endet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind oder spätestens am 31. Dezember 2024. Antragsteller sollten frühzeitig ihre Anträge einreichen, um von den Fördermitteln zu profitieren.
Gettorf
In Gettorf, Schleswig-Holstein, können Sie seit dem 15. Mai 2023 Fördermittel für Photovoltaikanlagen beantragen. Der Fördertopf beträgt 200.000 Euro und steht bis Ende 2024 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Gettorf, deren Wohnimmobilien vor der Einführung der Förderrichtlinie gebaut wurden.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 5 kWp auf Ihrem Dach installieren. Die Förderung umfasst bis zu 10% der Gesamtkosten, wobei mindestens 1.000 € und höchstens 5.000 € gewährt werden.
Nach der Installation der Anlage reichen Sie Ihren Antrag ein. Dazu benötigen Sie die Rechnung, den Zahlungsnachweis und ein Foto der Anlage. Das Programm endet, wenn die Mittel in Höhe von 200.000 € ausgeschöpft sind oder am 31. Dezember 2024, je nachdem, was zuerst eintritt. Aktuell sind noch Fördermittel vorhanden.
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Flensburg und Glücksburg
Die Stadt Flensburg bietet das Förderprogramm Klimabonus zusammen mit den angrenzenden Gemeinden und Glücksburg an. Durch die Einsparung von CO₂ können Klimaboni-Scheine erworben werden, die in lokalen Geschäften eingelöst werden können. Hier sind die Details zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten:
Kauf eines Balkonkraftwerks:
- Vom 01.03. bis 30.06.2024 gibt es 60 Klimaboni.
Anschaffung einer Solaranlage:
- Die Unternehmen Nordic Sunpower und Solarwerft Flensburg vergeben für die Installation einer Solaranlage 200 Klimaboni.
Energieberatung von Watt'n Watt:
- Für die Inanspruchnahme des Beratungsangebots erhalten Sie 10 Klimaboni.
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
- Die Energieberatung Grigull vergibt für die Erstellung eines iSFP 50 Klimaboni.
Diese Förderprogramme zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien in Flensburg zu steigern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Weitere Informationen und detaillierte Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Flensburg.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Bundesweit gibt es mehrere Förderprogramme. Dazu gehören das KfW-Darlehen 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.
KfW-Kredit 270
Der KfW-Kredit 270, ein Bestandteil des Programms Erneuerbare Energien 270, bietet attraktive Finanzierungslösungen für Privatpersonen und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen und Stromspeicher installieren möchten. Dieser Kredit kann Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einem Betrag von 150 Millionen Euro abdecken. Die Zinssätze beginnen bei 5,21 % und hängen von der jeweiligen Effizienzhaus-Klasse ab.
KfW-Zuschuss 442
Zusätzlich zur KfW-Kreditförderung gab es bis September 2023 den KfW-Zuschuss 442. Dieses Programm unterstützte die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Ladestationen für Elektroautos mit einem maximalen Zuschuss von 10.200 €. Derzeit ist das Programm "Solarstrom für Elektroautos" nicht verfügbar, und es werden keine neuen Anträge angenommen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. August 2024 in Kraft und gelten bis Ende Januar 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent / kWh | 8,43 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent / kWh | 7,35 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent / kWh | 6,08 Cent / kWh |
bis 300 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
bis 750 kWp | - | 6,08 Cent / kWh |
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