Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein: aktuelle Zuschüsse 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 29/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • Das Land Schleswig-Holstein bietet aktuell kein allgemeines Zuschussprogramm für private PV-Anlagen.
  • Einzelne kommunale Förderprogramme wurden ausgesetzt oder beendet.
  • Bundesweite KfW-Kredite sichern die Finanzierung für Solaranlagen.
  • Die Einspeisevergütung über den Netzbetreiber gewährleistet feste, langfristige Erträge.
  • Dank Nullsteuersatz sparen Hausbesitzer bei der Anschaffung die Mehrwertsteuer.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein bietet für private PV-Anlagen derzeit kein allgemeines Landeszuschussprogramm an. Für die Anschubfinanzierung können Sie auf bundesweite Förderungen zurückgreifen oder bei Ihrer Gemeinde nach kommunalen Förderprogrammen fragen.

Kommunale Förderprogramme in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wurden einzelne kommunale Förderprogramme eingestellt. Die Photovoltaik-Förderung in Kiel wurde für das Haushaltsjahr 2026 gestoppt. Lübeck führte dagegen 2025 ein gemeinschaftliches Projekt ein, das unter anderem private Solaranlagen bezuschusst. Für den Klimaschutzfonds von Elmshorn und elf Nachbargemeinden ist ab dem 01.10.2026 ein neues Antragsfenster angekündigt. Da kommunale Förderprogramme oft stark begrenzt und Fördertöpfe rasch vergriffen sind, ist eine rechtzeitige Nachfrage bei der Verwaltung ratsam.

Lübeck

Die Stadt geht mit dem „Klimafonds Lübeck“ einen innovativen Weg: Seit 2025 fördert Lübeck Klimaschutz-Projekte vor Ort – darunter auch die Installation von PV-Anlagen in Wohngebäuden, die ausschließlich aus kommunalen Haushaltsmitteln und nicht aus Spendenmitteln gefördert wird. Die Förderung privater Einzelmaßnahmen ist insgesamt auf 15% des Fondsvolumens zum Ende des Quartals beschränkt. Reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig über den Onlineantrag auf der verlinkten Stadtseite ein. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderhöhe ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Dabei sind mindestens 10% Eigenanteil erforderlich. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben in Lübeck liegt, noch nicht begonnen wurde und keine gesetzliche Pflicht erfüllt. Die Bewilligung erfolgt nach Projektprüfung und verfügbaren Mitteln.

Elmshorn und elf Nachbargemeinden

Für den gemeinsamen Klimaschutzfonds von Elmshorn und elf Nachbargemeinden, der auch PV-Anlagen und Stromspeicher fördert, ist ab dem 01.10.2026 ein neues Antragsfenster angekündigt. Berechtigt sind Vorhaben in Elmshorn, Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
PV-Anlagebis 100 € pauschal + 100 €/kWp für die ersten 6 kWp, max. 700 €max. 50% der Investitionskosten, keine Steckeranlage bis 800 W
Stromspeicherbis 500 €max. 50% der Investitionskosten, ein Speichersystem je Erneuerbare-Energien-Anlage

Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann laut Richtlinie vor dem Antrag erteilt werden, Lieferung oder Installation dürfen aber erst nach dem Bescheid oder einem genehmigten vorzeitigen Beginn starten.

Stadtwerke Elmshorn

Die Stadtwerke Elmshorn bieten separat ein CO2-Minderungsprogramm 2026 für PV-Anlagen mit 98 €/kWp für die ersten 6 kWp, maximal 588 €. Es gilt für überwiegend wohnlich genutzte Gebäude von Eigentümern oder Mietern im Netzgebiet, die zugleich Erdgas- und Ökostromkunden sind; bei elektrischer Wärmepumpe genügt der Ökostromvertrag. Stecker-PV bis 800 W ist ausgeschlossen. Der Antrag ist vor Beginn zu stellen; die Installation muss ein Fachbetrieb ausführen. Der Nachweis erfolgt über das Marktstammdatenregister. Nach Bewilligung bleiben drei Monate für die Umsetzung, die Mittel stehen nur im Rahmen des Budgets bis zur Ausschöpfung bereit. Bei einem Lieferantenwechsel binnen fünf Jahren ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen. Details regelt die CO2-Minderungsrichtlinie 2026 der Stadtwerke Elmshorn.

Kiel

In Kiel gibt es bei einer geförderten Dachbegrünung zusätzlich 10 €/m² für den PV-Befestigungsmehraufwand beim Solargründach. Das Programm läuft bis zum 31.12.2026 und erfordert den Antrag vor Beauftragung oder Beginn. Details finden Sie im Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Kiel. 

Norderstedt

Die Stadt Norderstedt gewährt einen Aufschlag von 20% auf die Dachdämmungsförderung, wenn gleichzeitig eine Solaranlage ab 2 kW installiert wird. Ein direkter Zuschuss zum PV-Kauf ist aus diesem Programm jedoch nicht möglich. Dasselbe gilt für selbst genutztes Wohneigentum mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag mindestens 20 Jahre alt ist. Voraussetzung ist dabei ein Energiegutachten oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die Bewilligung vor Baubeginn.

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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Unabhängig vom Wohnort stehen Ihnen für Ihr Solarprojekt in Schleswig-Holstein  bundesweite PV-Förderungen zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen an und durch die Einspeisevergütung erhalten Sie eine festgeschriebene Vergütung für den ins Stromnetz gelieferten Ertrag. Obendrein entfällt für PV-Anlagen, Speicher und Stecker-Solar-Geräte unter den gesetzlichen Gebäude- und Leistungsvoraussetzungen die Mehrwertsteuer.

KfW-Förderprogramm 270

Mit dem Darlehen „Erneuerbare Energien“ (KfW-Kredit 270) greift die KfW-Bank Unternehmen und Privatpersonen finanziell unter die Arme. Der Förderkredit umfasst die Realisierung von PV-Systemen und Stromspeichern mit einer Summe von bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Der Zinssatz ist variabel und hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Als Privatperson müssen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.

Einspeisevergütung

Für Solarstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen, zahlt Ihr Netzbetreiber eine feste  Einspeisevergütung. Diese Einnahmequelle ist für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Jahre zugesichert und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Um sinkende Systemkosten und technologischen Fortschritt abzubilden, wurden die festgesetzten Tarife bislang zweimal im Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1% abgesenkt.

Die folgenden Sätze gelten anteilig nach Leistungsanteil für Gebäude- und Lärmschutzwandanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026:

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die Direktvermarktungsspalte nennt den anzulegenden Wert zur Berechnung der Marktprämie, keinen garantierten Verkaufspreis. Die Auszahlung der festen Einspeisevergütung übernimmt Ihr zuständiger Netzbetreiber im monatlichen Rhythmus. Voraussetzung für den Geldfluss ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Bei negativen Börsenstrompreisen kann die Vergütung zeitweise entfallen. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird; für Anlagen unter 2 kW gilt zusätzlich eine Ausnahme bis zum Ende des Jahres einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur.

Nullsteuersatz

Eine massive Erleichterung bei den Anschaffungskosten bringt der seit dem 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speichersysteme. Die Mehrwertsteuer mit 0% gilt für Solarmodule, wesentliche Komponenten, PV-Stromspeicher und die Montageleistungen, wenn die Anlage auf, in oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen oder gemeinwohlbezogenen Gebäuden installiert wird. Bis 30 kWp laut MaStR gelten diese Gebäudevoraussetzungen als erfüllt. Wartungsleistungen sind nicht pauschal steuerfrei.

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