Derzeit stehen in Schleswig-Holstein keine landesweiten Fördermittel zur Verfügung. Stattdessen bietet aber die Stadt Kiel ein eigenes Förderprogramm an. Ergänzend dazu können staatliche Förderprogramme genutzt werden. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über alle verfügbaren Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein.
Das Wichtigste zuerst
- Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine Förderprogramme für Photovoltaik auf Landesebene.
- Die Stadt Kiel fördert den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit einem eigenen Solar-Programm.
- Auf Bundesebene stehen Eigentümern die Einspeisevergütung sowie der KfW-Kredit 270 für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Schleswig-Holstein?
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine Förderprogramme für Photovoltaik auf Landesebene. Die Landesregierung entschied, das gestoppte Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht wieder aufzunehmen. Anträge, die bis zum Stopp des Programms am 16. November 2023 eingegangen sind, wurden noch bearbeitet und beschieden.
Ihnen stehen jedoch bundesweite Förderungen zur Verfügung. Eventuell können Sie auf kommunale Förderprogramme zurückgreifen.
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Kommunale Förderprogramme in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es ein kommunales Förderprogramm für Anlagenbetreiber der Stadt Kiel.
Kiel
Die Stadt Kiel unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit einem umfangreichen Förderprogramm. Ziel ist eine vollständig erneuerbare Energieversorgung und Klimaneutralität. Bis 2035 sollen bis zu 50 Megawatt (MW) durch Solaranlagen bereitgestellt werden – ausreichend für 24.500 Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 kWh pro Jahr. Derzeit sind bereits 34 MW auf dem Stadtgebiet installiert.
Seit dem 1. April 2022 stellt Kiel jährlich 300.000 € für die Photovoltaik-Förderung bereit.
Das sind die Fördermöglichkeiten für 2025:
Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser
- 300 € pro installiertem kWp über 5 kWp hinaus
- Förderung bis zur maximalen Dachbelegung
- Jahresbudget: 30.000 €
Photovoltaikanlagen für Mehrfamilienhäuser
- Erstinstallation von PV-Anlagen wird gefördert
- 100 € pro kWp bei maximaler Dachbelegung
Photovoltaikanlagen für Nichtwohngebäude und Freiflächen
- Erstinstallation von PV-Anlagen wird gefördert
- 100 € pro kWp bei maximaler Dachbelegung
- Maximaler Zuschuss pro Dach/Freifläche: 15.000 €
Balkonkraftwerke (bis 600 W Einspeisung)
- pauschale Förderung: 100 € pro Anlage
- maximal eine Anlage pro Haushalt
- Jahresbudget: 2.000 €
Die Förderrichtlinie vom 17. Februar 2022 wird derzeit überarbeitet. Anträge für die Förderperiode 2025 können jedoch bereits eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Die Förderung endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind oder spätestens am 31. Dezember 2025. Frühzeitige Antragstellung wird empfohlen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Kiel.
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Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Bundesweit gibt es mehrere Förderprogramme. Dazu gehören das KfW-Darlehen 270 und die Einspeisevergütung.
KfW-Kredit 270
Der KfW-Kredit 270, ein Bestandteil des Programms Erneuerbare Energien, bietet attraktive Finanzierungslösungen für Privatpersonen und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen und Stromspeicher installieren möchten. Dieser Kredit kann Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einem Betrag von 150 Millionen Euro abdecken. Die Zinssätze beginnen bei 3,71% und hängen von der jeweiligen Effizienzhaus-Klasse ab.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung für Betreiber, die ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die letzten Änderungen traten am 1. Februar 2025 in Kraft und gelten bis Ende Juli 2025. Die Vergütungssätze sind wie folgt:
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,95 Cent / kWh | 8,35 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 6,88 Cent / kWh | 7,28 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,62 Cent / kWh | 6,02 Cent / kWh |
bis 300 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
bis 750 kWp | – | 6,02 Cent / kWh |
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