Photovoltaik-Förderung Schleswig-Holstein: aktuelle Zuschüsse in 2024

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 01/01/2024

In Schleswig-Holstein sind seit neuestem neue Fördermittel verfügbar. Darüber hinaus bieten Lübeck und Kiel kommunale Förderprogramme an. Weitere Fördermöglichkeiten sind durch staatliche Förderprogramme erhältlich. Dieser Leitfaden informiert Sie über alle Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Grafik Angebote

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein wird Photovoltaik unter dem Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gefördert. Die erste Auflage des Förderprogramms bot 6 Millionen Euro. Nach acht Monaten und über 4.300 Förderanträgen waren die Fördermittel erschöpft. Im Jahr 2023 ist eine Neuauflage des Programms in Kraft getreten, mit einer deutlichen Erhöhung der Gesamtmittel auf 75 Millionen Euro. 

  • Seit dem 03.07.2023 werden Balkonkraftwerke mit pauschal 300 € gefördert;
  • Seit dem 17.08.2023 werden Wallboxen mit pauschal 500 € gefördert;
  • Seit dem 22.08.2023 werden Batteriespeicher mit pauschal 750 € gefördert.

Sie haben zudem Anspruch auf Fördermittel vom Bund

Voraussetzungen vom "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger"-Programm

Um das Förderprogramm für Ihr Projekt in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  • Der Speicher hat eine Speicherkapazität von mindestens 3 kWh;
  • Eine Photovoltaikanlage muss vorhanden sein oder kürzlich installiert worden sein;
  • Batteriespeicher sind nur in Kombination mit einer Energieerzeugungsanlage förderfähig, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde;
  • Der Zuschussantrag ist vor Beginn des Projekts einzureichen.

Förderantrag stellen

Zur Einreichung des Förderantrags nutzen Sie die Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Sollten Sie keinen Internetzugang haben, stehen Ihnen im Foyer des LLUR zwei Arbeitsplätze zur Antragstellung zur Verfügung. Nachdem Sie den Antrag online ausfüllen, müssen Sie ein Datenbegleitdokument ausdrucken und beim LLUR einreichen.

Kommunale Förderprogramme in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es auch kommunale Förderprogramme für Betreiber, die in Lübeck und Kiel ansässig sind.

Lübeck

In Lübeck erhalten Sie einen Zuschuss von 200 € für Balkonkraftwerke. Zuerst müssen Sie die Balkon-Solaranlage kaufen und installieren. Dann beantragen Sie den Zuschuss online. Die notwendigen Unterlagen sind die Rechnung, der Zahlungsnachweis und/oder ein Bild der Anlage. Außerdem brauchen Sie Ihre Nummer aus dem Marktstammdatenregister. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Monate dauern.

Das Förderprogramm endet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 250.000 € ausgeschöpft sind bzw. am 30. November 2023, je nachdem, was zuerst eintritt.

Kiel

In Kiel gibt es ein Programm namens Kiel Solar, das die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern fördert. Die Stadt Kiel räumt der Integration erneuerbarer Energien in ihrem städtischen Energiekonzept Priorität ein und strebt eine Erhöhung des Anteils der Photovoltaik an der Stromerzeugung an.

Gefördert wird unter anderem die Installation von neuen Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern. Jedes installierte kWp Leistung über 5 kWp wird mit 300 Euro pro Antragsteller gefördert. Die Förderung gilt bis zur vollständigen Nutzung des Daches. Das jährliche Budget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro.

Ebenfalls wird die erstmalige Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern gefördert. Jedes kWp installierter Leistung pro Gebäude wird mit 100 Euro bezuschusst. Die Förderung gilt bis zur Ausschöpfung der maximalen Dachbelegung. Das jährliche Budget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro. Diese Fördermaßnahme lässt sich nicht mit der Förderung von Mieterstromanlagen kombinieren. Antragsteller sollten die für sie günstigere Förderung beantragen.

Darüber hinaus werden Balkonkraftwerke bezuschusst. Um förderfähig zu sein, müssen die Anlagen alle geltenden Normen für ortsfeste Stromerzeugungsanlagen erfüllen. Wechselrichter sollten den Anforderungen der geltenden VDE-Normen entsprechen. Plug-in-Photovoltaikanlagen, die diese Normen erfüllen, sind in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. mit "grün" gekennzeichnet. Antragsteller erhalten eine pauschale Förderung von 100 Euro pro Anlage. Pro Haushalt wird nur eine Anlage bezuschusst. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 2.000 Euro.

Die Mittel für 2023 sind aufgebraucht. Sie können sich jedoch jetzt für den Förderzeitraum 2024 bewerben. Des Weiteren gibt es bundesweit noch weitere Möglichkeiten, die in Betracht kommen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Bundesweit gibt es mehrere Förderprogramme. Dazu gehören das KfW-Darlehen 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung.

KfW-Förderungsprogramm 270

Zur Finanzierung von PV-Anlagen bietet die KfW den KfW-Kredit 270 an. Dieser Kredit ist zinsgünstig und steht Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung. Er deckt Anschaffungs- und Installationskosten ab. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50 Millionen Euro. Der Zinssatz variiert je nach Gebäudeklasse zwischen 4,75 und 11,51 %.

KfW-Zuschuss 442

Ab dem 26. September 2023 konnten Sie bei der KfW einen staatlichen Zuschuss für eine neue Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation für E-Autos beantragen. Der maximale Fördersatz lag bei 10.200 €. Das Förderprogramm hieß "Solarstrom für Elektroautos" und war ein Programm des Bundesverkehrsministeriums. Leider waren die Fördermittel für das Jahr 2023 innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Neue Anträge werden erst im Jahr 2024 angenommen. 

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine von der Regierung gewährte Subvention für Solarstrom. Sie gilt speziell für selbst erzeugten Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die letzte Anpassung der Einspeisevergütung erfolgte am 30. Juli 2022. Nach dem jetzigen Stand wird die Einspeisevergütung bis Februar 2024 gelten.

  • PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh für die Volleinspeisung. Für die Überschusseinspeisung erhalten sie 8,2 Cent pro kWh;
  • PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,1 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung;
  • PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 5,8 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung.

Sie möchten eine Photovoltaikanlage inklusive Förderung in Schleswig-Holstein kaufen? 

Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie bis zu 30 %.