PV-Anlage anmelden in 2025: So geht’s! 

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 12/02/2025

Eine Photovoltaikanlage bringt Unabhängigkeit und langfristige Ersparnisse. Doch bevor Sie Solarstrom produzieren, müssen Sie einige Formalitäten beachten. Hier erfahren Sie alles über die Anmeldung einer PV-Anlage. 

Das Wichtigste zuerst

  • Jede an das öffentliche Netz angeschlossene PV-Anlage ist meldepflichtig. Sie muss bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und dem Finanzamt angemeldet werden.
  • Eine Gewerbeanmeldung ist nur bei Anlagen über 30 kWp oder einem Gewinn über 24.500 € jährlich nötig.
  • Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie ist grundsätzlich kostenfrei, nur bei einer Gewerbeanmeldung fallen 20 bis 50 € an.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Inbetriebnahme dürfen nur von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
  • Batteriespeicher und Erweiterungen müssen separat im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Ab wann muss ich eine PV-Anlage anmelden?

Alle an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen PV-Anlagen sind meldepflichtig. Das ist laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) vorgeschrieben. Es ermöglicht ein besseres Lastmanagement seitens der Netzbetreiber und stellt die Netzstabilität sicher. Diese Pflichten gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Betreiber. Balkonkraftwerke unterliegen ebenfalls der Meldepflicht.

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Wer seine Anlage nicht anmeldet, riskiert Bußgelder und verliert den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Sie ist auch für Förderungen oder steuerliche Vergünstigungen oft Voraussetzung.

Meldepflicht bei PV-Anlagen – Ausnahmen und Sonderfälle

Inselanlagen sind von der Meldepflicht befreit, da sie nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Diese autarken Systeme versorgen sich selbst und benötigen keine Registrierung im Marktstammdatenregister.

Nulleinspeiseanlagen hingegen sind meldepflichtig, obwohl sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Da sie technisch mit dem Netz verbunden sind, unterliegen sie den gesetzlichen Vorgaben und müssen registriert werden. 

Kann ich eine PV-Anlage ohne Elektriker anmelden?

Für den Netzanschluss benötigen Sie einen zertifizierten Elektriker, sodass Sie eine PV-Anlage nicht ohne Elektriker anmelden können. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister können Sie selbst erledigen, aber der Netzbetreiber verlangt eine Inbetriebnahmebestätigung vom Fachbetrieb. 

Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden?

Eine PV-Anlage müssen Sie beim Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt anmelden. Für Anlagen über 30 kWp ist zusätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Anlage privat oder gewerblich betrieben wird.

BehördeAnmeldungWannFristVon wem
BundesnetzagenturRegistrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)nach Inbetriebnahme der Anlage1 Monat nach InbetriebnahmeBetreiber oder Solarteur
NetzbetreiberNetzverträglichkeitsprüfungvor Installation der Anlagemindestens 8 Wochen vor BeginnBetreiber oder Solarteur
NetzbetreiberBestätigung der Bundesnetzagentur und Einreichen des Inbetriebnahmeprotokollsnach Inbetriebnahme der Anlage1 Monat nach InbetriebnahmeBetreiber oder Solarteur
FinanzamtAnmeldung (nur bei steuerpflichtigen Anlagen oder Einspeisung)nach Inbetriebnahme der Anlage1 Monat nach InbetriebnahmeBetreiber
GewerbeamtAnmeldung (nur für steuerpflichtige Anlagen mit über 30 kWp)nach Inbetriebnahme der Anlage1 Monat nach InbetriebnahmeBetreiber

Bevor Sie eine PV-Anlage installieren, müssen Sie sich beim Netzbetreiber anmelden. Dieser führt innerhalb von 8 Wochen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Erst danach dürfen Sie mit der Installation beginnen. 

Nach der Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Finanzamt registrieren. Zudem müssen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll beim Netzbetreiber einreichen, wenn Sie die Einspeisevergütung erhalten wollen. 

Wenn die Leistung Ihrer PV-Anlage über 30 kWp beträgt und steuerpflichtig betrieben wird, ist zuletzt eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. 

Was kostet das Anmelden einer Solaranlage?

Das Anmelden einer Solaranlage ist in der Regel kostenfrei. Die Registrierung im Marktstammdatenregister sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber und Finanzamt verursachen keine direkten Kosten. Falls jedoch eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, fallen abhängig von der Gemeinde Gebühren an, die meist zwischen 20 und 50 € liegen. 

Kosten entstehen für Sie nur, wenn ein Solarteur die Formalitäten übernimmt oder zusätzliche Dienstleistungen wie Gutachten oder technische Prüfungen nötig sind.

Darf ich eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben?

Sie dürfen eine PV-Anlage nicht ohne Anmeldung betreiben. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine nicht angemeldete Anlage verstößt gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 € und verlieren den Anspruch auf die Einspeisevergütung sowie mögliche Förderungen. 

Für Inselanlagen besteht eine Ausnahme. Sie werden nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und sind deshalb nicht meldepflichtig. 

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt über das Marktstammdatenregister (MaStR). Der Prozess ist kostenlos und online durchführbar. So gehen Sie vor:

  1. Zugang zum Marktstammdatenregister: Besuchen Sie die Website des Marktstammdatenregisters und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Sie benötigen hierfür eine gültige E-Mail-Adresse sowie Ihre persönlichen Daten.
  2. Anlage eines Eintrags: Nach der Registrierung loggen Sie sich in das Portal ein und wählen die Option „Neue Anlage registrieren“. Hier geben Sie an, dass Sie eine PV-Anlage anmelden möchten.
  3. Angaben zur PV-Anlage machen: Geben Sie die relevanten Daten Ihrer Anlage ein. Dazu gehören:
    • Standort der Anlage (Adresse)
    • Anlagentyp (Photovoltaikanlage)
    • Leistung der Anlage (kWp)
    • Datum der Inbetriebnahme
    • Betreiberinformationen
  4. Netzanschluss und Einspeisung: Falls Ihre Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, müssen Sie Angaben zum Netzbetreiber und zur Netzverträglichkeitsprüfung machen. Geben Sie die entsprechende Bestätigung des Netzbetreibers an.
  5. Bestätigung des Eintrags: Überprüfen Sie die eingegebenen Daten sorgfältig und bestätigen Sie die Anmeldung. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die den Abschluss des Prozesses dokumentiert.
  6. Pflege und Aktualisierung der Daten: Sollten sich Änderungen an Ihrer Anlage ergeben (z. B. Erweiterung der Leistung oder Betreiberwechsel), müssen Sie die Angaben im Marktstammdatenregister aktualisieren.

Anmeldung von Batteriespeichern und Erweiterungen

Batteriespeicher müssen separat im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Speicher zeitgleich mit der PV-Anlage installiert wird oder später hinzukommt.

Jede Erweiterung Ihrer bestehenden PV-Anlage, wie zusätzliche Solarmodule oder Änderungen der Anlagenleistung, müssen Sie ebenfalls separat im Marktstammdatenregister registrieren.

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Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung beim Netzbetreiber stellt den geregelten Netzanschluss sicher. Dieser Prozess sollte frühzeitig vor der Installation erfolgen, da die Netzverträglichkeitsprüfung bis zu zwei Monate dauern kann. So gehen Sie vor:

  1. Netzbetreiber kontaktieren: Ermitteln Sie, welcher Netzbetreiber in Ihrer Region zuständig ist, und nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie oft auf Ihrer Stromrechnung oder über eine Online-Suche.
  2. Antragsformular anfordern: Der Netzbetreiber stellt ein spezifisches Antragsformular für den Netzanschluss bereit. Dieses Formular kann meist auf der Website des Netzbetreibers heruntergeladen oder direkt angefordert werden.
  3. Antragsunterlagen vorbereiten: Sammeln Sie die notwendigen Unterlagen, die für den Antrag erforderlich sind. Dazu gehören:
    • technische Daten der PV-Anlage (z. B. Leistung, Wechselrichtertyp)
    • Lageplan des Installationsstandorts
    • Schaltplan der Anlage
    • Datenblatt und Konformitätserklärung des Wechselrichters
    • Angaben zu einem eventuellen Batteriespeicher
  4. Netzverträglichkeitsprüfung beantragen: Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Unterlagen beim Netzbetreiber ein. Dieser prüft, ob Ihre Anlage ohne Gefährdung der Netzstabilität in das Stromnetz integriert werden kann.
  5. Ergebnis der Prüfung abwarten: Die Netzverträglichkeitsprüfung kann bis zu acht Wochen dauern. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung. Diese enthält entweder die Freigabe für den Anschluss oder technische Vorgaben, die vor der Installation umgesetzt werden müssen.
  6. Installation und Netzanschluss: Sie dürfen die PV-Anlage installieren. Die Inbetriebnahme erfolgt mit dem Netzanschluss. Dieser erfolgt in der Regel durch den Installateur Ihrer Anlage, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
  7. Einreichung des Inbetriebnahmeprotokolls: Nach der Inbetriebnahme der Anlage müssen Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll beim Netzbetreiber einreichen. Dieser bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit ist.
  8. Abschluss des Prozesses: Sobald der Netzbetreiber das Inbetriebnahmeprotokoll akzeptiert hat, ist Ihre Anlage offiziell am Netz angeschlossen.

Vereinfachter Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 kWp

Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp wurde das Netzanschlussverfahren durch das sogenannte „Solarpaket I“ vereinfacht. Diese Regelung erweitert die bisherige Grenze von 10,8 kWp auf 30 kWp. Sie soll den Ausbau von PV-Anlagen beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen. Es gilt:

  • Anschlussbegehren: Nach Einreichung des Netzanschlussbegehrens beim zuständigen Netzbetreiber muss dieser innerhalb eines Monats einen Zeitplan für den Netzanschluss übermitteln. 
  • Genehmigungsfiktion: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Netzanschluss als genehmigt. In diesem Fall können Sie die PV-Anlage unter Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen anschließen. 

Darf jeder Elektriker eine PV-Anlage anmelden?

Nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Elektrofachbetrieb darf eine PV-Anlage anmelden. Der Netzanschluss und die Inbetriebnahme erfordern eine zertifizierte Elektrofachkraft, die beim Netzbetreiber gelistet ist. Ein nicht eingetragener Elektriker darf die Anmeldung nicht durchführen. Betreiber sollten daher vorab prüfen, ob ihr Installateur die erforderliche Berechtigung hat.

Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt in der Regel über das Online-Portal ELSTER. Dort füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp gilt seit 2023 eine Steuerbefreiung, dennoch ist eine Meldung erforderlich. Bei Anlagen über 30 kWp müssen Sie zusätzlich die erzielten Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und gegebenenfalls Umsatzsteuer abführen. 

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Welches Formular brauche ich für das Finanzamt?

Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt benötigen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen können Sie elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ ausfüllen und übermitteln. Für den Zugriff ist eine Registrierung mit Zertifikat erforderlich. 

Alternativ stellen einige Finanzämter spezifische Formulare für Photovoltaikanlagen bereit. Ein Beispiel hierfür bietet das Finanzamt München mit dem „Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage“.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Ob Sie Ihre Photovoltaikanlage beim Gewerbeamt anmelden müssen, hängt von deren Leistung und Ihrem erzielten Gewinn ab. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung nötig. Sie ist nur erforderlich:

  • bei einer Nennleistung über 30 kWp.
  • wenn Sie Gewinne über 24.500 € pro Jahr erzielen.

Falls eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  2. Füllen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung aus, das Sie beim Gewerbeamt erhalten oder online herunterladen können.
  3. Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit erforderlichen Unterlagen, wie Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls weiteren Nachweisen ein.
  4. Zahlen Sie die anfallenden Gebühren für die Gewerbeanmeldung, die je nach Gemeinde variieren können.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Gewerbeanmeldebestätigung. Beachten Sie, dass mit der Gewerbeanmeldung auch steuerliche Pflichten verbunden sind, wie die Abgabe von Gewerbesteuererklärungen.

Wann muss ich eine Gewerbesteuer zahlen?

Sie müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn Ihr jährlicher Gewinn aus der PV-Anlage über 24.500 € liegt. Für kleinere Anlagen unter 30 kWp fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an, da sie meist unterhalb dieser Freibetragsgrenze bleiben. Falls Ihr Gewinn darüber liegt, wird der Gewerbesteuersatz Ihrer Gemeinde angewendet, abzüglich einer möglichen Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Welche Fristen gelten?

Sie müssen Ihre PV-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur, dem Finanzamt und dem Netzbetreiber anmelden. Falls eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, gilt auch hier eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Die Netzverträglichkeitsprüfung sollten Sie mindestens 8 Wochen vor der Installation beantragen. 

Batteriespeicher und Erweiterungen unterliegen ebenfalls der Monatsfrist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung Ihrer PV-Anlage benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die je nach Anmeldestelle variieren.

AnmeldestelleBenötigte Unterlagen
Netzbetreiber- Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung - technische Daten der Anlage (Leistung, Wechselrichter, Batteriespeicher) - Lageplan der Anlage - Schaltplan - Inbetriebnahmeprotokoll
Bundesnetzagentur (MaStR)- Betreiberangaben - Standort der Anlage - Anlagendaten (Leistung in kWp, Inbetriebnahmedatum, Art der Einspeisung)
Finanzamt- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (via ELSTER) - Marktstammdatenregister-Nummer - Belege über Anschaffungskosten - Vertrag mit dem Netzbetreiber
Gewerbeamt (nur bei Gewerbepflicht)- Gewerbeanmeldeformular - Personalausweis oder Handelsregisterauszug (bei Unternehmen)

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