Laut EU-Verordnung darf man Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen. In Deutschland sind die Regelungen allerdings etwas anders. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was hierzulande gilt, wo Sie die PV-Anlage anmelden müssen und wann Sie eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben dürfen.
Das Wichtigste zuerst
- Jede Photovoltaikanlage, ob herkömmliche PV-Anlage oder Balkonkraftwerk, muss angemeldet werden.
- Auch Nulleinspeiseanlagen müssen angemeldet werden, da sie ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
- Nichtanmeldung kann zu Bußgeldern bis zu 50.000 € und Kürzung/Streichung der Einspeisevergütung führen.
- Balkonkraftwerke müssen beim MaStR und dem Netzbetreiber gemeldet werden; Vermieter sollten informiert werden.
- Ausnahme: PV-Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, müssen nicht angemeldet werden.
Darf ich Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung?
Sie dürfen Solarstrom nicht ohne Anmeldung ins öffentliche Stromnetz einspeisen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine herkömmliche PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk handelt. Die Anmeldungspflicht gewährleistet die Einhaltung von Sicherheitsstandards und hilft bei der Bewertung und Kontrolle von Stromangebot und -nachfrage. Eine Anmeldung ist auch ohne Netzeinspeisung vorgeschrieben.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Muss ich auch eine Nulleinspeiseanlage anmelden?
Ein Nulleinspeiseanlage muss angemeldet werden. Ohne Anmeldung ist der Betrieb nicht zulässig. Auch, wenn eine Nulleinspeiseanlage keinen Strom ins Netz einspeist, ist sie weiterhin an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und kann Strom beziehen.
Was passiert, wenn ich die Photovoltaik ohne Anmeldung betreibe?
Melden Sie Ihre PV-Anlage nicht innerhalb eines Monats an, führt dies zur Kürzung oder sogar Streichung der Einspeisevergütung. Die Nichtanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird nach § 95 EnWG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet.
Kann ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betrieben werden?
Sie müssen ein Balkonkraftwerk in Deutschland vor dem Betrieb ebenfalls anmelden. Mini-Solaranlagen sind automatisch an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Denn sobald Sie das Balkonkraftwerk anschließen, speist es Solarstrom in den Hausstromkreis ein. Verbrauchen Sie den Solarstrom nicht, fließt er direkt ins Stromnetz.
Ein Balkonkraftwerk muss deshalb beim MaStR und dem Netzbetreiber gemeldet werden. Zusätzlich sollten Sie Ihren Vermieter informieren, bevor Sie die Mini-Solaranlage am Balkongeländer selbst montieren. Je nach Mietvertrag kann dafür eine Erlaubnis des Vermieters notwendig sein. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu jedoch nicht.
Wann ist eine PV-Anlage ohne Anmeldung möglich?
Eine PV-Anlage kann ohne Anmeldung betrieben werden, wenn sie nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist. Diese Art von Solaranlage wird als PV-Inselanlage bezeichnet. Dabei spielt die Größe und Leistungen der Anlage keine Rolle. Ein Beispiel dafür ist die PV-Anlage im Garten.
Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden?
Bevor Sie mit der Installation der PV-Anlage beginnen, müssen Sie diese beim Netzbetreiber anmelden. Nach der Inbetriebnahme müssen Sie die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt anmelden. Wenn Sie die Einspeisevergütung erhalten wollen, müssen Sie zudem die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister dem Netzbetreiber senden.
PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen
Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.