Speisen Sie Solarstrom in das öffentliche Stromnetz, haben Sie Anspruch auf eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung. Lag sie im Jahr 2000 noch bei über 0,50 €/kWh, erhalten Sie heutzutage maximal 0,13 €/kWh. Ob sich die Einspeisung von Solarstrom lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zuerst
Solarstrom einspeisen?
Solarstrom einspeisen bedeutet, erzeugten Strom ins öffentliche Netz zu leiten.
Ist es Pflicht?
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Einspeisung von Solarstrom.
Lohnt es sich?
Die Einspeisung von Strom lohnt sich, allerdings ist ein hoher Eigenverbrauch die lukrativere Alternative.
Muss ich es anmelden?
Sie dürfen ohne Anmeldung keinen Strom einspeisen. Ansonsten drohen hohe Strafen.
Was ist mit der Einspeisung von Solarstrom gemeint?
Betreiber einer PV-Anlage haben zwei Optionen für die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms. Sie können ihn entweder zum Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder gegen eine Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Entscheiden sich Betreiber für die Einspeisung von Solarstrom, müssen sie zwischen einer Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wählen:
- Volleinspeisung: Der gesamte von einer Photovoltaikanlage erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist;
- Überschusseinspeisung: Wird überschüssig Strom erzeugt und nicht für den Eigenverbrauch benötigt, wird er in das öffentliche Netz eingespeist.
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Wie kann ich Strom ins Hausnetz einspeisen?
Um den selbst erzeugten Strom ins Hausnetz einspeisen zu können, muss Ihre PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Aktuell beträgt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh für Volleinspeisung und 8,2 Cent pro kWh für Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Vergütung bei 10,9 bzw. 7,1 Cent pro kWh. Anlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,9 bzw. 5,8 Cent pro kWh.
Leistung der PV-Anlage | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 0,082 € / kWh | 0,130 € / kWh |
bis 40 kWp | 0,071 € / kWh | 0,109 € / kWh |
bis 100 kWp | 0,058 € / kWh | 0,109 € / kWh |
Lohnt es sich, Solarstrom einzuspeisen?
Die Einspeisung von Solarstrom lohnt sich trotz der sinkenden Einspeisevergütung immer noch. Die steigenden Strompreise von über 30 Cent pro kWh führen allerdings dazu, dass der Eigenverbrauch die attraktivere Option ist.
Um das zu verdeutlichen, nehmen wir folgendes Beispiel an:
- Einfamilienhaus mit Stromverbrauch von 5.000 kWh im Jahr
- PV-Anlage mit Nennleistung von 5 kWp
- Stromspeicher mit 8 kWh
- Strompreis: 30 Cent/kWh
Rechnung 1 - Volleinspeisung
Bis vor Kurzem wurden viele PV-Anlagen auf die Volleinspeisung ausgelegt. Grund dafür waren die deutlich höhere Einspeisevergütung und die niedrigen Strompreise. Da die Einspeisevergütung über dem Strompreis lag, erzielte man ordentliche Gewinne.
Ohne PV-Anlage | PV-Anlage zur Volleinspeisung | |
---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | - | 5 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | - | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | - | - |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | - | 7 Cent/kWh |
Netzbezug | 100 % | 100 % |
Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | - | 100 % |
Einspeisevergütung | - | 13 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | - | 0 % |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 1.500 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | 350 €/Jahr | |
Einspeisevergütung | - | 650 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.500 €/Jahr | 1.200 €/Jahr |
Kosteneinsparung | - | 300 €/Jahr |
Bei dieser Variante liegt die Ersparnis bei Volleinspeisung gegenüber dem Strombezug bei 300 € im Jahr.
Rechnung 2 - 30 % Eigenverbrauch
Die Entwicklung der Einspeisevergütung und der Strompreis führte dazu, dass Anlagenbetreiber ihre PV-Anlage auf die Überschusseinspeisung ausrichteten. Hier wird im Durchschnitt 30 % des erzeugten Solarstroms zum Eigenverbrauch angewendet, während 70 % ins Netz fließen.
Ohne PV-Anlage | PV-Anlage zur Überschusseinspeisung | |
---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | - | 5 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | - | 5.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | - | - |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | - | 7 Cent/kWh |
Netzbezug | 100 % | 70 % |
Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | - | 70 % |
Einspeisevergütung | - | 8,20 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | - | 30 % |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 1.050 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | 350 €/Jahr | |
Einspeisevergütung | - | 300 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.500 €/Jahr | 1.100 €/Jahr |
Kosteneinsparung | - | 400 €/Jahr |
Durch den höheren Eigenverbrauch sparen Sie bis zu 400 € im Jahr gegenüber dem Strombezug aus dem öffentlichen Netz.
Rechnung 3 - Speicher / Wärmepumpe
Optimal ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und überschüssigen Strom im Haushalt zu nutzen. Diese Lösung ist aktuell die bevorzugte Betriebsweise einer PV-Anlage. Dafür werden etwa Stromspeicher in die PV-Anlage integriert, um überschüssigen Strom zu speichern. Sinnvoll ist es zudem, die PV-Anlage mit Wärmepumpe oder einem E-Auto zu kombinieren.
Ohne PV-Anlage | PV-Anlage mit Stromspeicher | PV-Anlage mit Wärmepumpe oder E-Auto | |
---|---|---|---|
Jährlicher Stromverbrauch | 5.000 kWh | 5.000 kWh | 8.000 kWh |
Nennleistung PV-Anlage | - | 5 kWp | 8 kWp |
Jährliche Stromerzeugung | - | 5.000 kWh | 8.000 kWh |
Nennleistung PV-Speicher | - | 8 kWh | - |
Stromgestehungskosten PV-Anlage | - | 14 Cent/kWh | 7 Cent/kWh |
Netzbezug | 100 % | 30 % | 60 % |
Strompreis | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh | 30 Cent/kWh |
Netzeinspeisung | - | 70 % | 50 % |
Einspeisevergütung | - | 8,20 Cent/kWh | 8,20 Cent/kWh |
Eigenverbrauch | - | 30 % | 50 % |
Stromkosten, Stromanbieter | 1.500 €/Jahr | 450 €/Jahr | 1.200 €/Jahr |
Stromgestehungskosten, Gesamt | 700 €/Jahr | 560 €/Jahr | |
Einspeisevergütung | - | 125 €/Jahr | 330 €/Jahr |
Stromkosten, Gesamt | 1.500 €/Jahr | 1.025 €/Jahr | 1.430 €/Jahr |
Kosteneinsparung | - | 475 €/Jahr | 70 €/Jahr |
Heizkosteneinsparung | - | - | 30 - 50 % |
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Strom ins Netz einzuspeisen?
Für die Einspeisung von Solarstrom benötigen Sie eine Genehmigung vom Netzbetreiber. Dafür müssen Sie die PV-Anlage noch vor Installationsbeginn beim Netzbetreiber anmelden. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und gibt den Anschluss der PV-Anlage frei. Der endgültige Anschluss erfolgt ebenfalls durch den Netzbetreiber.
Netzverträglichkeitsprüfung
Nachdem Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet haben, wird dieser innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Netzverträglichkeitsprüfung festlegen. Der Test muss innerhalb von acht Wochen nach dem Antragsdatum durchgeführt werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, den sogenannten "netztechnischen Bescheid". Dieser bestätigt, dass Ihre Photovoltaikanlage für die Installation zugelassen ist und Sie dürfen mit der Installation beginnen.
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Inbetriebnahme
Bevor Sie Strom ins Netz einspeisen, muss die PV-Anlage in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme erfolgt im Beisein einer Elektrofachkraft und eines Mitarbeiters des Netzbetreibers. Am Tag der Inbetriebnahme installiert der Netzbetreiber einen Einspeisezähler und schließt die PV-Anlage an das Netz an.
Nach dem EEG gilt eine Photovoltaikanlage als betriebsbereit, wenn sie Solarstrom produziert, der extern zur Anlage verbraucht wird. Das kann sowohl der Eigenverbrauch als auch die Netzeinspeisung sein. Ist die Anlage in Betrieb genommen, wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Diesen brauchen Sie für die weitere Anmeldung beim Netzbetreiber für den Erhalt der Einspeisevergütung.
Muss ich Solarstrom einspeisen?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Allerdings ist ein 100-prozentiger Eigenverbrauch kaum realisierbar, weswegen die meisten PV-Anlagen überschüssigen Strom ins Stromnetz einspeisen. Mit einer Nulleinspeiseanlage haben Sie die Option, eine PV-Anlage ohne Einspeisung zu betreiben. Sie ist zwar ans Stromnetz angeschlossen, allerdings speisen Sie keinen überschüssigen Strom ein.
Wie viel Strom darf ich ins Netz einspeisen?
Grundsätzlich dürfen Sie unbegrenzt Strom in das Netz einspeisen, wenn Sie über die entsprechende Kapazität oder Nachfrage verfügen. Dabei dürfen Sie die vom Netzbetreiber freigegebene Strommenge nicht überschreiten. Dieser darf Ihnen auch eine Höchstgrenze für die Einspeisung von Strom in das Netz festlegen.
Kann ich Solarstrom auch ohne Anmeldung einspeisen?
Die Einspeisung von Solarstrom ohne Anmeldung ist in Deutschland nicht möglich. Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden und trotzdem ins Netz einspeisen, wird der Stromzähler zurückgesetzt. Dies ist in Deutschland eine Straftat und wird unterschiedlich geahndet. Das Strafmaß richtet sich nach dem Gericht und der Straftat und beträgt maximal zwei bis fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
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