PV-Anlage anmelden im Jahr 2023

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 10/01/2023

Als Betreiber einer PV-Anlage sind Sie verpflichtet, diese bei den unterschiedlichen Stellen und Behörden anzumelden. Sie müssen Ihre Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister), bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber, beim zuständigen Finanzamt und in manchen Fällen auch beim Ordnungsamt, bzw. Gewerbeamt, als Gewerbe anmelden.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Grafik Angebote

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

Um Ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden, müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Die Eintragung erfolgt über ein Webportal und kann auch von einer bevollmächtigten Person erledigt werden. Laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist diese Anmeldung auch für Privathaushalte, die den Strom hauptsächlich selbst nutzen, obligatorisch.

Die Daten müssen immer aktuell sein. Wenn Sie die Anlage nachträglich noch erweitern, zum Beispiel, in dem Sie einen Stromspeicher installieren, müssen Sie dies nachtragen.

Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht im Register anmelden, bekommen Sie auch keine Einspeisevergütung. Sie können Ihre Anlage bereits 14 Tage vor der eigentlichen Inbetriebnahme als eine „geplante Inbetriebnahme“ im MaStR anmelden. Sie sollten es jedoch spätestens mit der eigentlichen Inbetriebnahme erledigen.

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Ihre PV-Anlage müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber anmelden, um Einspeisevergütung zu erhalten. Die Anmeldung muss vor der eigentlichen Montage erfolgen. Der Netzbetreiber hat nämlich das Recht auf eine Netzverträglichkeitsprüfung Ihrer Photovoltaik und diese kann bis zu 8 Wochen dauern. Bei PV-Anlagen unter 10 kWp gibt es bei der Anmeldung selten Probleme. 

Der Netzbetreiber muss Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Zeitplan vorlegen, der die notwendigen Arbeitsschritte aufweist. Sie haben ansonsten das Recht, verlorene Erlöse geltend zu machen.

Gibt der Netzbetreiber die Anlage frei, können Sie mit der Installation beginnen. Bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird, wird noch ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dies erledigt die Elektrofachkraft, meist ist auch ein Vertreter des Netzbetreibers dabei. Das Inbetriebnahmeprotokoll und die Bescheinigung der Bundesnetzagentur übermitteln Sie dann Ihrem Netzbetreiber, um Einspeisevergütung zu erhalten.

PV-Anlage beim Finanzamt anmelden

Der Betrieb einer PV-Anlage gilt für gewöhnlich als gewerbliche Tätigkeit und muss daher innerhalb des ersten Monats beim Finanzamt angemeldet werden. Dazu müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erzielt Ihre PV-Anlage weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und müssen damit keine Umsatzsteuer zahlen.

Sie können zudem auch die Einkommenssteuer umgehen, wenn Ihre PV-Anlage als Liebhaberei vom Finanzamt eingestuft wird. In der Regel ist es der Fall, wenn die Leistung der Photovoltaik unter 10 kWp liegt.  

Photovoltaik ohne Finanzamt? 

Eine Photovoltaik-Anlage ohne eine Anmeldung beim Finanzamt ist nur dann möglich, wenn Sie Ihren Strom komplett selbst nutzen. Ein 100% Eigenverbrauch wird jedoch nur selten erreicht. Ist Ihre Anlage eine „Inselanlage“, das heißt, es besteht keine Kopplung ans Netz, müssen Sie diese überhaupt nicht registrieren. Alle anderen Anlagen, die Strom in Netz einspeisen, müssen angemeldet werden.

Gewerbe für PV-Anlage anmelden?  

Eine PV-Anlage muss nur dann als Gewerbe angemeldet werden, sobald ihre Leistung 10 kWp übersteigt. Unterhalb dieser Grenze muss kein Gewerbe angemeldet werden. Ist die Anlage auf einem gewerblich genutzten Grundstück installiert, muss in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet und Gewerbesteuer gezahlt werden. 

PV-Anlage anmelden bei 100% Eigenverbrauch? 

Bei einem Eigenverbrauch von 100% kommen Sie auch ohne Anmeldung beim Finanzamt und Netzbetreiber aus. Private Anlagen haben jedoch meist eine Eigenverbrauchsquote von 30%. Selbst mit einer zusätzlichen Wärmepumpe oder einem Stromspeicher kommen Sie auf einen Eigenverbrauch von etwa 70 bis 80%. Sie würden die Einnahmen für den übrigen Strom, der sonst ins Netz eingespeist würde, verlieren.

Fazit

Sie müssen Ihre Photovoltaik-Anlage bei mindestens drei Stellen anmelden. Die Anmeldung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber sollten Sie mindestens 8 Wochen vor der Montage erledigen, da eine Prüfung auf die Netzverträglichkeit etwas länger dauern kann. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur können Sie bis zu 14 Tage vor der Inbetriebnahme erledigen und die Anmeldung beim Finanzamt sollte nicht später als einen Monat danach erfolgen.

Ein guter Solarteur unterstützt Sie auch bei all dem Papierkram. Füllen Sie das untere Formular aus und wir verbinden Sie mit bis zu fünf Fachbetrieben für Photovoltaik aus Ihrer Region. Vergleichen Sie unverbindlich die Angebote und sparen dabei bis zu 30%!