Wann muss eine PV-Anlage als Gewerbe angemeldet werden?

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 17/09/2023

Sie müssen Ihre PV-Anlage als Gewerbe anmelden, sofern ihre Leistung 30 kWp übersteigt. Photovoltaikanlagen unterhalb dieser Grenze sind dank der neuehn Steuererleichterungen von 2023 von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen dann auch kein Gewerbe anmelden. Mit der Befreiung entfällt zudem die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK).  

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Gewerbe vs. gewerbliche Tätigkeit (Gewerbeamt vs. Finanzamt)

Sofern Sie Strom verkaufen (z. B. durch die Einspeisevergütung), gilt der Betrieb einer PV-Anlage grundsätzlich als gewerbliche (unternehmerische) Tätigkeit und muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dabei geht es um die steuerliche Erfassung. Ausnahmen stellen Inselanlagen dar, da diese nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jedoch nicht mit der Anmeldung eines Gewerbes zu verwechseln. Dieses müssen Sie beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt anmelden. 

Wann müssen Sie Photovoltaik als Gewerbe anmelden?

Seit 2020 waren alle PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung von der Gewerbesteuer befreit. Das ist im § 3 Punkt 32 GewStG festgelegt. Seit Januar 2023 sind es alle Anlagen bis 30 kWp, beziehugnsweise 15 kWp pro Wohneinheit. In diesem Fall entfällt auch die Anmeldung eines Gewerbes. Das gilt auch rückwirkend. Mit der Befreiung entfällt gleichzeitig auch die Pflicht zur Anmeldung einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Sofern Ihre Anlage mehr als 30 Kilowatt (oder 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfmilienhäsuern) Leistung hat, müssen Sie das Ihrem lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt melden. Dabei sollten Sie die Frist von vier Wochen einhalten. 

Gewerblich angebrachte PV-Anlagen (z. B. auf einer Lagerhalle oder einem Bürogebäude) müssen hingegen unabhängig von Ihrer Leistung immer angemeldet werden.

Gewerbesteuererklärung bei Photovoltaik

Wenn Sie Ihre PV-Anlage als Gewerbe anmelden, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Ob Sie tatsächlich Gewerbesteuer zahlen müssen, hängt vom steuerlichen Gewinn ab. Bis zu einem Jahresgewinn von derzeit 24.500 Euro profitieren Sie von dem Gewerbesteuerfreibetrag und müssen keine Gewerbesteuer abführen.  

PV-Anlage als Gewerbe anmelden: so geht's!

Die Gewerbeanmeldung für eine PV-Anlage ist in den meisten Kommunen online möglich. Dafür müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das Dokument können Sie ausdrucken und postalisch dem Ordnungsamt zusenden oder elektronisch übermitteln. Innerhalb von drei Tagen bekommen Sie eine Anmeldebestätigung - meistens vom Finanzamt, an das die Daten weitergegeben wurden. 

Die Behörden sind verpflichtet, Ihre Anmeldung zum Erzeugen und Verkauf von Solarstrom anzunehmen und können diese nicht ablehnen.

Für den Verkauft von Solarstrom (durch Einspeisevergütung) ist in der Regel kein Handelsgewerbe notwendig. Dieses wird nur bei gewerblichen Anlagen, wie Solarparks, notwendig, da diese kaufmännisch geführt werden und der Solarstromverkauf in großen Mengen im Mittelpunkt steht.

Für die Anmeldung wird, je nach Kommune, eine Gebühr zwischen 10 € und 65 € fällig. Außerdem werden Sie mit der Anmeldung automatisch Mitglied der IHK (Industrie- und Handelskammer) und müssen Mitgliedschaftsbeiträge zahlen. Diese werden ab einer jährlichen Gewinnsumme von 5.200 € fällig

Sobald Ihr Gewerbe bestätigt wurde, erhalten Sie vom Finanzamt eine unternehmerische Steuernummer. Zudem müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht am einfachsten per Elster. 

Fazit

Für eine private PV-Anlage mit einer Leistung bis 30 Kilowatt Peak müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Das ist mit den neuen Steuererleichterungen vom Januar 2023 geregelt. Dadurch entfällt auch die Gewerbesteuererklärung und die Entrichtung der Gewerbesteuer. PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 30 kWp und gewerbliche Photovoltaikanlagen müssen als Gewerbe angemeldet werden. 

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