Mit einer eigenen Solaranlage können Sie nicht nur Ihren eigenen Strombedarf decken, sondern auch Ihre Nachbarn versorgen. Ab Juni 2026 wird dies durch das neue Energy-Sharing-Gesetz noch einfacher. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Solarstrom legal und profitabel teilen können.
Das Wichtigste zuerst
- Der Verkauf von PV-Strom an Nachbarn ist in Deutschland legal. Sie müssen jedoch bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten.
- Ab Juni 2026 vereinfacht das Energy-Sharing-Gesetz den lokalen Stromverkauf und ermöglicht die Gründung von Energiegemeinschaften.
- Sie können PV-Strom über die direkte Leitung, das Mieterstrommodell oder das neue Energy Sharing verkaufen.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind für Betreiber kleinerer PV-Anlagen seit 2023 steuerfrei.
- Wirtschaftlich kann der direkte Verkauf profitabler sein als die Netzeinspeisung, ist aber mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden.
Darf ich in Deutschland Strom an meine Nachbarn verkaufen?
In Deutschland dürfen Sie PV-Strom an Ihre Nachbarn verkaufen. Dies ist jedoch mit gewissen bürokratischen und technischen Anforderungen verbunden, wie der Installation eines Zweirichtungszählers und der Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber.
Indem Sie selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn abgeben, können Sie direkte Einnahmen generieren und gleichzeitig zur lokalen Energiewende beitragen. Zudem können Sie potenziell höhere Gewinne im Vergleich zur Einspeisevergütung erzielen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| direkte Einnahmen | bürokratischer Aufwand |
| Förderung der Energiewende | Investitionen in Messtechnik |
| höhere Gewinnpotenziale | komplexe Abrechnung |
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Energy Sharing ab 2026: Was erlaubt das neue Gesetz?
Mit dem neuen Energy-Sharing-Gesetz können Sie Ihren lokal erzeugten Strom einfacher mit Nachbarn teilen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der neue Paragraph 42 c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der im November 2025 beschlossen wurde.
Ein zentrales energiepolitisches Ziel ist die Förderung der Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Mit der Möglichkeit sogenannte Energiegemeinschaften zu gründen, können Bürgerinnen und Bürger nun aktiv am Energiemarkt mitwirken. Das neue Gesetz vereinfacht die Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom und trägt somit zu einer flexibleren und unabhängigeren Energieversorgung im eigenen Zuhause bei.
Welche gesetzlichen Regeln und Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Wenn Sie PV-Strom an Nachbarn verkaufen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen beachten. Damit vermeiden Sie rechtliche Probleme und gewährleisten eine genaue Abrechnung. Hier sind die wichtigsten Vorschriften, die Sie beachten sollten:
Intelligentes Messsystem: Ein Smart Meter ist eine zwingende Voraussetzung für den Stromverkauf an Nachbarn. Dieses intelligente Messsystem misst Ihre Stromeinspeisung und den Stromverbrauch präzise. Es ermöglicht eine genaue Abrechnung und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Die Installation wird vom Netzbetreiber durchgeführt und ist mit jährlichen Kosten von ca. 20 € verbunden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Netzentgelte: Ob Umlagen anfallen, hängt davon ab, ob das öffentliche Stromnetz für die Lieferung genutzt wird. Nutzen Sie das öffentliche Netz, fallen die volle EEG-Umlage und Netzentgelte an. Bei einer privaten Kundenanlage mit einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt fallen hingegen keine Netzentgelte und keine EEG-Umlage an.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie müssen jede Stromlieferung an Dritte bei Ihrem lokalen Netzbetreiber anmelden. Ohne diese Anmeldung darf der Stromverkauf nicht stattfinden.
Lieferverträge: Schließen Sie einen rechtlich bindenden Liefervertrag mit Ihrem Nachbarn ab. Darin sollten Strompreis, Laufzeit und Kündigungsfristen geregelt sein.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beachten Sie die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung von Messdaten.
Fallen beim Verkauf von Solarstrom an Nachbarn Steuern an?
In den meisten Fällen fallen für Sie keine Steuern an, wenn Sie Solarstrom an Ihre Nachbarn verkaufen. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) von der Einkommensteuer befreit. Sie müssen dafür auch kein Gewerbe anmelden.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Solarstrom an meine Nachbarn zu liefern?
Welche Möglichkeiten
gibt es, den Solarstrom an meine Nachbarn zu liefern?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Solarstrom in der Nachbarschaft zu verkaufen. Jedes Modell hat dabei seine eigenen Vor- und Nachteile. Neben den etablierten Wegen wie der direkten Leitung und dem Mieterstrommodell kommt mit Energy Sharing eine neue, flexible Option hinzu.
| Verkaufsmodell | Beschreibung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Energy Sharing | Verkauf innerhalb einer lokalen Energiegemeinschaft | hohe Flexibilität, Stärkung der Gemeinschaft | rechtlicher Rahmen noch unklar, keine Förderung |
| direkte Leitung | Stromübertragung über ein privates Kabel | einfach, kostengünstig, keine Netzentgelte | physische Verbindung nötig, Installationskosten |
| Mieterstrommodell | Verkauf an Mieter im selben Gebäude über das Netz | rechtlich klar, günstige Tarife für Mieter | komplexe Abrechnung, auf ein Gebäude beschränkt |
| Wallbox Sharing | gemeinsame Nutzung von Ladestationen | fördert E-Mobilität, geteilte Kosten | komplexe Abrechnung, nur für E-Autos |
Energy Sharing
Mit dem neuen Gesetz können Sie ab Juni 2026 Energiegemeinschaften gründen. Innerhalb dieser Gemeinschaften können Sie den erzeugten Strom unkompliziert an andere Mitglieder verkaufen. Der Preis wird dabei zwischen den Parteien frei vereinbart. Dieses Modell soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und lokale Energiekonzepte fördern.
Die Idee ist, dass beide Parteien vom Energy Sharing profitieren: Die Mitglieder können nach Vereinbarung mit dem Betreiber günstigen Solarstrom beziehen, während der Betreiber der Photovoltaikanlage durch den Verkauf seines überschüssigen Solarstroms dennoch Umsatz erzielt.
Es sind jedoch noch nicht alle Details zur Umsetzung bekannt, und es gibt Kritik, dass finanzielle Anreize fehlen, um das Modell flächendeckend attraktiv zu machen.
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Direkte Leitung
Bei der direkten Leitung wird der Solarstrom über ein privates Kabel direkt vom Erzeuger zum Nachbarn geleitet. Diese Methode ist relativ einfach und kostengünstig, da keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Netzes anfallen. Allerdings müssen Sie diese Art der Stromübertragung beim lokalen Netzbetreiber anmelden. Damit wird die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
Die Kosten für das private Kabel und die Installation werden vom Erzeuger getragen. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs. Dieser wird durch einen privaten Zähler gemessen.
Mieterstrommodell
Das Mieterstrommodell beinhaltet die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Von dort wird er zu vergünstigten Tarifen an die Nachbarn verkauft. Hierbei bleibt der Erzeuger zwar an das Netz angeschlossen, aber der Strom wird lokal genutzt. Das reduziert Netzentgelte und weitere Gebühren. Die Installation eines Zweirichtungszählers ist zur Messung der Einspeisung und des Verbrauchs erforderlich.
Der Mieterstromtarif darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Die Abrechnung erfolgt meist durch den Netzbetreiber oder einen speziellen Mieterstrom-Dienstleister, der auch die Verwaltung der Verträge übernimmt.
Wallbox Sharing
Beim Wallbox-Sharing teilen sich Nachbarn eine oder mehrere Ladestationen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge. Der benötigte Strom kommt aus der PV-Anlage des Erzeugers. Dies fördert nachhaltige Mobilität und reduziert die Kosten für die Installation und Nutzung von Ladestationen. Bei dieser Option ist ebenfalls eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.
Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Nutzer. Die Kosten für die Wallbox und deren Installation werden zwischen den Nachbarn geteilt.
Solarstrom an Nachbarn verkaufen oder doch einspeisen?
Der Verkauf von Solarstrom an Nachbarn lohnt sich, wenn Ihr Nachbar einen günstigeren Strompreis erhält und Sie höhere Einkünfte erzielen als durch die Einspeisevergütung. Im Dezember 2025 liegt der durchschnittliche Strompreis für Neukunden bei etwa 23 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuelle Einspeisevergütung für Anlagen, die zwischen August 2025 und Januar 2026 in Betrieb gehen, beträgt hingegen nur 7,86 ct/kWh bei Teileinspeisung.
Wenn Sie Ihren Solarstrom beispielsweise für 18 ct/kWh an den Nachbarn verkaufen, profitieren beide Seiten. Ihr Nachbar spart 5 ct/kWh im Vergleich zum Neukundentarif. Bei Bestandskunden sind es ganze 15,5 ct/kWh (Durchschnittspreis: 33,5 ct/kWh). Sie verdienen ca. 10 ct/kWh mehr als bei der Teileinspeisung. Bedenken Sie jedoch den bürokratischen Aufwand für Verträge und Abrechnung.
| Kriterien | Verkauf an Nachbarn | Netzeinspeisung |
|---|---|---|
| Strompreis für Nachbarn | Ersparnis von 3 bis 7 Cent/kWh möglich | nicht relevant |
| Einkünfte für Erzeuger | deutlich höhere Einnahmen als bei Einspeisung (7 bis 10 ct/kWh) | Überschusseinspeisung: 7,86 ct/kWh |
| Bürokratie | hoch: Anmeldung, Zähler, Verträge | niedrig: standardisierte Vergütung |
| Aufwand | hoch: Verwaltung und Abrechnung | niedrig: einmalige Anmeldung |
| Flexibilität | hoch: individuelle Verträge möglich | niedrig: feste Vergütungssätze |
Kann ich den PV-Strom auch verschenken?
Sie können Ihren überschüssigen PV-Strom auch verschenken. Der bürokratische Aufwand ist dabei geringer als beim Verkauf. Sie benötigen keine formalen Lieferverträge oder eine aufwendige Abrechnung. Allerdings müssen Sie auch hier die Weitergabe des Stroms mit dem Netzbetreiber klären. Es muss sichergestellt sein, dass die technischen Voraussetzungen für eine sichere Lieferung erfüllt sind.
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