PV-Strom an Nachbarn verkaufen

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 19/08/2024

Der Verkauf von PV-Strom an Nachbarn ist eine spannende Möglichkeit für Besitzer von Solaranlagen, überschüssige Energie sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen zu generieren. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Voraussetzungen, mögliche Modelle und wirtschaftliche Aspekte dieses Konzepts.

Das Wichtigste zuerst

  • Der Verkauf von PV-Strom an Nachbarn ist in Deutschland legal. Sie müssen jedoch bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten.
  • Es gibt verschiedene Modelle wie direkte Leitungen, Mieterstrom und Wallbox-Sharing.
  • Die Installation von Zweirichtungszählern ist notwendig.
  • Wirtschaftlich kann der direkte Verkauf profitabler sein als die Netzeinspeisung, ist aber mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden.

Darf ich in Deutschland Strom an meine Nachbarn verkaufen?

In Deutschland dürfen Sie PV-Strom an Ihre Nachbarn verkaufen. Dies ist jedoch mit gewissen bürokratischen und technischen Anforderungen verbunden, wie der Installation eines Zweirichtungszählers und der Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber.

Indem Sie selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn abgeben, können Sie direkte Einnahmen generieren und gleichzeitig zur lokalen Energiewende beitragen. Zudem können Sie potenziell höhere Gewinne im Vergleich zur Einspeisevergütung erzielen.

VorteileNachteile
direkte Einnahmenbürokratischer Aufwand
Förderung der EnergiewendeInvestitionen in Messtechnik
höhere Gewinnpotenzialekomplexe Abrechnung

Welche gesetzlichen Regeln und Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Wenn Sie PV-Strom an Nachbarn verkaufen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen beachten. Damit vermeiden Sie rechtliche Probleme und gewährleisten eine genaue Abrechnung. Hier sind die wichtigsten Vorschriften, die Sie beachten sollten:

  1. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelt die Installation von Messeinrichtungen und Zweirichtungszählern.
  2. EEG-Umlage: Bei der Lieferung an Dritte fällt die EEG-Umlage an.
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie müssen jede Stromlieferung beim lokalen Netzbetreiber anmelden.
  4. Lieferverträge: Der Abschluss eines rechtlich bindenden Liefervertrags zwischen Produzent und Verbraucher ist notwendig.
  5. Betrieb von Energiemanagementsystemen: Notwendig für eine effiziente Direktvermarktung und Abrechnung.
  6. Netzanschlussverordnung (NAV): Regelt die Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen.
  7. Technische Anschlussbedingungen (TAB): Festlegung der technischen Anforderungen für den Anschluss an das Netz.
  8. Datenschutz-Grundverordnung: Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verarbeitung von Messdaten.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Solarstrom an meine Nachbarn zu verkaufen?

Wenn Sie Solarstrom in der Nachbarschaft verkaufen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: direkte Leitung, Mieterstrommodell und Wallbox-Sharing.

BezeichnungBeschreibungVorteileNachteile
direkte Leitungdirekte Übertragung über privates Kabeleinfach, kostengünstigAnmeldepflicht beim Netzbetreiber
MieterstrommodellEinspeisung ins Netz, Verkauf an Nachbarnrechtlich einfacher, günstigere TarifeInstallation von Zweirichtungszählern erforderlich
Wallbox-Sharinggemeinsame Nutzung von Ladestationennachhaltig, geteilte Kostenkomplexe Abrechnung

Direkte Leitung

Bei der direkten Leitung wird der Solarstrom über ein privates Kabel direkt vom Erzeuger zum Nachbarn geleitet. Diese Methode ist relativ einfach und kostengünstig, da keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Netzes anfallen. Allerdings müssen Sie diese Art der Stromübertragung beim lokalen Netzbetreiber anmelden. Damit wird die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben gewährleistet. 

Die Kosten für das private Kabel und die Installation werden vom Erzeuger getragen. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs. Dieser wird durch einen privaten Zähler gemessen.

Mieterstrommodell

Das Mieterstrommodell beinhaltet die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Von dort wird er zu vergünstigten Tarifen an die Nachbarn verkauft. Hierbei bleibt der Erzeuger zwar an das Netz angeschlossen, aber der Strom wird lokal genutzt. Das reduziert Netzentgelte und weitere Gebühren. Die Installation eines Zweirichtungszählers ist zur Messung der Einspeisung und des Verbrauchs erforderlich.

Der Mieterstromtarif darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Die Abrechnung erfolgt meist durch den Netzbetreiber oder einen speziellen Mieterstrom-Dienstleister, der auch die Verwaltung der Verträge übernimmt.

Wallbox-Sharing

Beim Wallbox-Sharing teilen sich Nachbarn eine oder mehrere Ladestationen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge. Der benötigte Strom kommt aus der PV-Anlage des Erzeugers. Dies fördert nachhaltige Mobilität und reduziert die Kosten für die Installation und Nutzung von Ladestationen. Bei dieser Option ist ebenfalls eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Die Abrechnung der Stromkosten erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Nutzer. Die Kosten für die Wallbox und deren Installation werden zwischen den Nachbarn geteilt.

Solarstrom an Nachbarn verkaufen oder doch einspeisen?

Der Verkauf von Solarstrom an Nachbarn lohnt sich primär dann, wenn der Nachbar einen günstigeren Strompreis als den marktüblichen Tarif erhält und der Erzeuger gleichzeitig höhere Einkünfte erzielt als durch die Einspeisevergütung.

In den vergangenen Jahren lag der durchschnittliche Strompreis in Deutschland bei etwa 32 Cent pro Kilowattstunde. Wenn der Erzeuger seinen Solarstrom beispielsweise für 20 Cent/kWh an den Nachbarn verkauft:

  • profitiert der Nachbar von einem günstigeren Strompreis, und
  • der Erzeuger erhält mehr als die aktuelle Einspeisevergütung, die bei etwa 8,04 bis 12,73 Cent/kWh liegt.

In diesem Fall lohnt sich die Vereinbarung finanziell für beide Parteien.

Trotz der potenziellen Vorteile gibt es einige Hürden, die den Verkauf von Solarstrom an Nachbarn erschweren. Der bereits erwähnte bürokratische Aufwand, einschließlich der Anmeldung beim Netzbetreiber, der Installation von Zweirichtungszählern und der Verwaltung von Verträgen, kann erheblich sein.

Außerdem sind rechtliche und technische Anforderungen zu beachten, die zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen. In solchen Fällen kann die Netzeinspeisung eine einfachere und weniger aufwändige Alternative sein. Die feste Einspeisevergütung bietet eine stabile Einnahmequelle - ganz ohne komplexe Rechnungen und Verträge.

KriterienVerkauf an NachbarnNetzeinspeisung
Strompreis für NachbarnErsparnis von bis zu 10 Cent/kWhnicht relevant
Einkünfte für Erzeugerhöhere Einnahmen als durch EinspeisevergütungÜberschusseinspeisung: max. 8,04 Cent/kWh Volleinspeisung: max. 12,73 Cent/kWh
Bürokratiehoch: Anmeldung, Zähler, Verträgeniedrig: Standardisierte Vergütung
Aufwandhoch: Verwaltung und Abrechnungniedrig: Einmalige Anmeldung
Flexibilitäthoch: Individuelle Verträge möglichniedrig: Feste Vergütungssätze

Kann ich den PV-Strom auch verschenken?

Eine weitere Möglichkeit ist das Verschenken von PV-Strom. Der bürokratische Aufwand ist geringer als der Verkauf, da keine formalen Lieferverträge oder Abrechnungen notwendig sind. Es ermöglicht eine sinnvolle Nutzung von überschüssiger Energie und fördert die lokale Energiewende.

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