Bevor Sie eine Wärmepumpe kaufen, sollten Sie einige technische und baulichen Voraussetzungen beachten. Jede Wärmepumpe stellt dabei andere Anforderungen an Ihr Haus und Grundstück. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe erfüllt werden müssen.
Das Wichtigste zuerst
Geringer Wärmebedarf
Die wichtigste Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe ist eine ausreichende Isolierung des Gebäudes.
Flächenheizungen
Für den Betrieb einer Wärmepumpe eignen sich Flächenheizungen wie eine Fußbodenheizung am besten.
Optimale Vorlauftemperatur
Die optimale Vorlauftemperatur sollte im Neubau bei 35 °C liegen und im Bestandsbau 50 °C nicht überschreiten.
Wärmepumpe im Altbau
Im Altbau ist gegebenenfalls eine Sanierung notwendig, damit die Wärmepumpe effizient arbeitet.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe?
Für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind ein geringer Wärmebedarf und niedrige Vorlauftemperaturen wichtig. Beide Faktoren werden vom Dämmstandard Ihres Einfamilienhauses beeinflusst. Gut gedämmte Gebäude haben geringere Wärmeverluste, weswegen Sie insgesamt weniger Wärme benötigen. Das wiederum ermöglicht den Betrieb mit niedrigen Vorlauftemperaturen.
Die optimale Vorlauftemperatur sollte im Neubau bei 35 °C liegen und im Bestandsbau 50 °C nicht überschreiten. Andernfalls verbraucht die Wärmepumpe zu viel Strom, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.
Aufgrund der niedrigen Betriebstemperaturen eignen sich Flächenheizungen wie die Fußbodenheizung besonders für Wärmepumpen. Sie arbeiten mit Vorlauftemperatur von bis 35 °C und speichern die Wärme im Fußboden über längere Zeiträume. Alternativ können Sie die Wärmepumpe mit Niedertemperatur-Heizkörper kombinieren, die ebenfalls mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten.
Neben den allgemeinen technischen Voraussetzungen müssen auch bauliche Anforderungen beachtet werden. Diese unterscheiden sich je nach Art der Wärmepumpe und des Gebäudes. Welche Anforderungen die jeweiligen Wärmepumpen stellen, erfahren Sie im Folgenden.
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Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb einer Luftwärmepumpe?
Der Betrieb einer Luftwärmepumpe stellt keine besonderen Voraussetzungen bis auf einen geringen Wärmebedarf und niedrige Vorlauftemperaturen. Die Luftwärmepumpe hat den großen Vorteil, dass sie als einzige Wärmepumpe überall aufgestellt werden kann. Je nach Aufstellort ergeben sich unterschiedliche Anforderungen:
- Innenaufstellung: Wird die Luftwärmepumpe in einem Technikraum innerhalb des Gebäudes platziert, muss ein Anschluss zur Außenluft erstellt werden. Dafür werden zwei Luftkanäle an die Wärmepumpe angeschlossen. Eins dient zur Zuluft und das andere zur Abluft. Dafür müssen Sie zwei Durchbrüche an der Außenwand erstellen. Achten Sie dabei darauf, dass diese Öffnungen aufgrund der Schallemissionen einen Mindestabstand von drei Metern zu Fenstern und Türen haben;
- Außenaufstellung: Stellen Sie eine Luftwärmepumpe im Freien auf, müssen Sie auf die Schallentwicklung achten. Bei Wahl des Aufstellortes müssen Sie einen Mindestabstand von drei Metern zu benachbarten Grundstücken beachten. Diesen Mindestabstand sollten Sie auch zu Fenstern und Türen einhalten. Alternativ lässt sich die Luftwärmepumpe in eine Schallschutzhaube unterbringen. Zudem ist die Wärmepumpe auf einem festen und tragfähigen Untergrund aufzustellen, zum Beispiel einem Betonfundament;
- Split-Variante: Bei einer Split-Variante teilt sich die Luftwärmepumpe in Innen- und Außeneinheit auf. Die Außeneinheit hat die Anforderungen der Außenaufstellung zu erfüllen. Die Inneneinheit wird ohne Weiteres in einem Technikraum untergebracht und an das Wärmeverteilsystem angeschlossen. Beide Einheiten werden über Kältemittelleitungen verbunden. Diese dürfen nur zertifizierte Installateure montieren. Für die Durchführung der Rohre müssen Sie zwei Kernbohrungen von bis zu 10 cm an der Außenwand erstellen.
Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb einer Erdwärmepumpe?
Bei einer Erdwärmepumpe benötigen Sie eine Grundstücksfläche von mindestens 100 m² für die Installation des Erdwärmetauschers voraus. Die notwendige Fläche wird überwiegend von der Bodenbeschaffenheit beeinflusst. Je geeigneter die Bodenbeschaffenheit, desto besser wird die Erdwärme aufgenommen. Die Anforderungen sind allerdings auch von der Art von Wärmetauscher abhängig:
- Erdsonden benötigen weniger Grundstücksfläche, weil sie aus Tiefbohrungen bis zu 100 m bestehen. Aus diesem Grund dürfen nur zertifizierte Fachunternehmen Tiefbohrungen ausführen und Erdsonden installieren. Außerdem muss das Vorhaben genehmigt werden. Erdsonden sind zudem planungs- und kostenintensiver;
- Erdkollektoren nutzen die oberflächennahe Erdwärme, weswegen sie mehr Grundstücksfläche benötigen. Als Faustregel können Sie einen Platzbedarf von 2- bis 3-mal der Wohnfläche annehmen. Wenn Sie sich für Erdkollektoren entscheiden, dürfen Sie die Installationsfläche nicht versiegeln. Dafür sind Erdkollektoren nicht genehmigungspflichtig. Sie müssen die Erdarbeiten lediglich beim Landratsamt anzeigen und können diese sogar selbst ausführen.
Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe?
Für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese erhalten Sie nur, wenn Ihr Einfamilienhaus sich außerhalb eines Wasserschutzgebiets befindet. Für die Genehmigung müssen Sie folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen ein hydrologisches Gutachten erstellen lassen. Das Gutachten gibt Aufschluss über die Fließrichtung des Wassers und die Wasserqualität. Diese Werte weisen auf die Machbarkeit einer Brunnenanlage hin und geben Aufschluss über die Fließrichtung des Grundwassers sowie die Wasserqualität. Diese Werte beeinflussen die Größe der Brunnenanlage und die Tiefe der Tiefbohrungen;
- Sie müssen einen mehrtägigen Versuch durchführen, um die Auswirkungen auf das Grundwasser und naheliegende Brunnen zu eruieren. Der Versuch besteht aus der provisorischen Installation einer Zapf- und einer Schluckpumpe.
Was sind die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe im Altbau?
Eine Wärmepumpe im Altbau setzt einen standardmäßigen Dämmstandard voraus. Nur wenn Dach, Außenwände, Fenster und Türen ausreichend gedämmt sind, erreichen Sie einen geringen Wärmebedarf und niedrige Vorlauftemperaturen. Zudem muss Ihr Grundstück genügend Platz für die Aufstellung einer Wärmepumpe bieten.
Was sind die Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe mit Fußbodenheizung?
Betreiben Sie eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung, darf die Vorlauftemperatur 40 °C nicht überschreiten. Idealerweise liegt diese bei rund 30 °C, da Fußbodenheizungen mit geringen Betriebstemperaturen arbeiten. Höhere Vorlauftemperaturen führen zu einem zu heißen Fußboden, was die meisten Menschen als unangenehm empfinden.
Was sind die Voraussetzungen für den Einbau und Installation einer Wärmepumpe?
Für die Installation einer Wärmepumpe benötigt diese sowohl ausreichende Aufstell- als auch Installationsfläche. Sie dürfen gewisse bauliche Arbeiten selbst ausführen, Wärmepumpen dürfen allerdings nur vom qualifizierten Fachpersonal installiert werden. Bevor Sie eine Wärmepumpe selbst einbauen, klären Sie, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
Was sind die finanziellen Anforderungen einer Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung zwischen 8.000 und 28.000 €. Das Gerät selbst inklusive Installation und Zubehör kostet 8.000 bis 15.000 €. Je nach Art der Wärmepumpe kommen bis zu 13.000 € für die Erschließung der Wärmequelle hinzu.
Wärmepumpe | Kosten der Wärmepumpe | Kosten der Erschließung der Wärmequelle | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
Luftwärmepumpe | 8.000 - 16.000 € | 0 € | 8.000 - 16.000 € |
Sole-Wasser-Wärmepumpe | 12.000 - 15.000 € | 2.000 - 13.000 € | 14.000 - 28.000 € |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 10.000 - 13.000 € | 5.000 - 8.000 € | 15.000 - 21.000 € |
Aktuell bezuschusst der Staat 25 bis 40% der Investitionskosten. Dadurch reduzieren sich die Investitionskosten auf 5.000 bis 17.000 €.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung einer Wärmepumpe?
Für die Förderung einer Wärmepumpe benötigen Sie eine Zertifizierung und Prüfung nach EN 14511 und EN 14825. Zudem müssen Sie folgende technischen Anforderungen erfüllen:
- mindestens 65% der beheizten Wohnfläche muss aus erneuerbaren Energien entstehen;
- die Wärmepumpe muss eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 oder höher erreichen, damit das Gebäude als geeignet gilt;
- Sie müssen einen Wärmemengen- und Stromzähler installieren, damit die Jahresarbeitszahl gemessen wird;
- Sie müssen eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) der Heizungsanlage durchführen;
- Sie müssen alle Heizungsrohre entsprechend isolieren;
- Sie müssen die Wärmepumpe mit einer Fernsteuerung ausstatten.
Erfüllen Sie diese Anforderungen, erhalten Sie den Mindestfördersatz von 25%. Für hocheffiziente Wärmepumpe wie die Wasser-Wasser- und die Erdwärmepumpe erhalten Sie weitere 5% in Form eines Wärmepumpenbonus. Weitere 10% bekommen Sie, wenn Sie eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Der maximale Fördersatz beträgt 40%, bei einem Höchstsatz von 60.000 €. Das heißt, Sie erhalten maximal bis zu 24.000 €.
Fördergegenstand | Fördersatz | maximale Fördersumme |
---|---|---|
Mindestfördersatz | 25 % | 15.000 € |
Wärmepumpenbonus | 5 % | 3.000 € |
Heizungs-Austausch-Bonus | 10 % | 6.000 € |
Maximalfördersatz | 40 % | 24.000 € |
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