Förderung von Photovoltaik in NRW: aktuelle Zuschüsse 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 25/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • Das Land Nordrhein-Westfalen bietet derzeit keinen allgemeinen Zuschuss für private Standard-Dachanlagen an.
  • Städte und Gemeinden unterstützen Privathaushalte mit regionalen Förderprogrammen.
  • Manche Fördertöpfe sind derzeit ausgeschöpft, werden überarbeitet oder wurden infolge geringer Haushaltsmittel eingestellt.
  • Bundesweit profitieren Sie weiterhin von der Nullsteuer und der Einspeisevergütung.

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Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen allgemein beantragbaren Landeszuschuss für private Standard-Dachanlagen. Die Photovoltaik-Förderungen des Landes sind im Programm progres.nrw gebündelt. Die Antragstellung für PV-Anlagen ist derzeit ausgesetzt. Daneben bestehen Förderungen etwa für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und für eine effiziente Wärmenutzung.

Kommunale Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Da das Land derzeit keinen allgemeinen Zuschuss für private Standard-Dachanlagen vergibt, springen viele Kommunen mit eigenen Förderprogrammen ein. Umfang und Förderhöhe variieren je nach Stadt und Gemeinde. Hier ein Überblick:

Kommune in NRWFörderprogrammFördergegenstandFörderhöhe
AachenSolarförderung für Mehrfamilienhäuser und KMU-GewerbeimmobilienPV-Anlage, Batteriespeicher, DachgutachtenPV bis 10.000 €, MFH-Speicher bis 5.000 €
DortmundFörderung von Photovoltaikanlagen auf VereinsgebäudenPV-Anlage50 %, max. 15.000 €
GelsenkirchenFörderung von Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet von GelsenkirchenBalkonkraftwerk100€
KölnPhotovoltaik – klimafreundliches WohnenPV-Anlage, Batteriespeicher, Insel-PVDach-PV bis 2.500 € plus Speicher bis 1.300 €
CoesfeldKlimaschutzfondsSteckersolar100 €, mit Leistungsbezug bis 540 €
HerneFörderung Steckersolar und SpeicherSteckersolar, Speicher mit neuer PV100 € bzw. 300 €
LünenFörderung SteckersolaranlagenSteckersolar100€
Rheda-WiedenbrückFörderung Balkonkraftwerk und SpeicherBalkonkraftwerk, Speicher100 € bzw. bis 1.000 €
SiegenKlimaschutz- und KlimaanpassungsförderprogrammSteckersolar, Solardachziegel50 € bis 150 € bzw. bis 750 €
WaltropFörderung BalkonkraftwerkeBalkonkraftwerk100€
WerneFörderung SteckersolarSteckersolar100€

Aachen

Die Solarförderung der Stadt Aachen bezuschusst PV-Anlagen und Batteriespeicher auf Mehrfamilienhäusern sowie Solaranlagen und Dachgutachten für gewerbliche Gebäude kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Balkonkraftwerke sind von der PV-Förderung ausgenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung bei Mehrfamilienhäusern sind eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstromprojekte.

FördergegenstandZuschuss MFHZuschuss Gewerbe (KMU)
PV-Anlage200 € pro vollendetem kWp, max. 10.000 €100 € pro kWp, max. 10.000 €
Batteriespeicher100 € pro kWh nutzbarer Kapazität, max. 5.000 €–
Dachgutachten–90% der Kosten, max. 4.000 €

Die Haushaltsmittel 2026 sind freigegeben, das Budget wurde jedoch auf ein Drittel gekürzt. Die Antragstellung ist möglich, solange Restmittel reichen. Beauftragen Sie erst nach dem Zuwendungsbescheid, die Umsetzung muss binnen 18 Monaten erfolgen.

Dortmund

Die Stadt Dortmund fördert Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Vereine erhalten einen Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten für Vereinsgebäude. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 € pro Verein. Die neue Anlage muss eine Mindestleistung von 5 kWp aufweisen.

Antragsberechtigt sind nichtwirtschaftliche eingetragene Vereine als Eigentümer, Mieter oder Pächter von Gebäuden im Stadtgebiet. Schließen Sie vor der Bewilligung keinen Liefer- oder Leistungsvertrag. Die Installation muss durch eine Fachfirma erfolgen. Speicher sind nicht förderfähig. Die Förderung wird gewährt, solange Mittel vorhanden sind.

Gelsenkirchen

Die Förderung von Stecker-Solar-Geräten (Balkonkraftwerke) in Gelsenkirchen beträgt 100 € pro neuem Stecker-Solargerät bis 800 W Wechselrichterleistung, höchstens den Kaufpreis. Es gilt die Richtlinie bis zum 13.12.2026. Gefördert wird ein Gerät je Wohneinheit für Mieter und Eigentümer. Beantragen Sie nach Installation und Inbetriebnahme, die Anlage muss im Marktstammdatenregister den Status „in Betrieb“ haben und darf nicht vor dem 01.01.2024 angemeldet worden sein. Gebrauchtanlagen und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen sind ausgeschlossen.

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Köln

Die Stadt Köln fördert private PV-Anlagen mit Pauschalbeträgen, die nach der Leistung der Anlage gestaffelt sind. Das Programm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen ist am 5. Januar 2026 mit einem Budget von acht Millionen Euro neu gestartet. Sie können Anträge stellen, solange die Mittel reichen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026, vorbehaltlich Haushalt und Mittel. Beauftragen Sie keine Fachfirma, bevor Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid in den Händen halten. Eine Ausnahme gilt nur für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke). Diese dürfen Sie bereits vor Antragstellung kaufen, handeln dann aber auf eigenes Risiko. Der Antrag muss hier spätestens drei Monate nach Kauf erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Fertigstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Hier die aktuellen Konditionen im Überblick:

FördermodulFörderhöheVoraussetzungen
PV-Dachanlage (2–5 kWp)1.500 € Pauschalefest installierte, netzgekoppelte Anlage
PV-Anlage (> 5–9 kWp)2.000 € Pauschalefest installierte, netzgekoppelte Anlage.
PV-Anlage (> 9–14 kWp)2.300 € Pauschalefest installierte, netzgekoppelte Anlage.
PV-Anlage (> 14 kWp)2.500 € PauschaleObergrenze des PV-Bausteins für Privatpersonen
Speicher (3–7 kWh)500 € Pauschalenur bei Erstinstallation in Kombination mit netzgekoppelter PV-Anlage
Speicher (> 7–11 kWh)1.000 € PauschaleGarantiezeit von mind. 10 Jahren erforderlich
Speicher (> 11 kWh)1.300 € Pauschalemax. Förderung für Speicher
Stecker-Solargerät150 € pro Einheit, 300 € mit Köln-Passmax. ein Gerät pro Wohneinheit, Module 600–2.000 Wp, Wechselrichter 600–800 W
Kleingarten-Inselanlage150 € pro Garten, 300 € mit Köln-Passmax. eine Anlage pro Garten

Ein Speicher darf zu einer bestehenden netzgekoppelten PV-Anlage hinzukommen, er muss aber erstmalig installiert werden und eine Garantiezeit von mindestens zehn Jahren haben. Für Stecker-Solargeräte und Inselanlagen gibt es keine Speicherförderung. PV und Speicher werden mit höchstens 60% der förderfähigen Kosten je Vorhaben gefördert, Stecker-Solargeräte mit höchstens 100%. Die Gesamtförderung beträgt maximal 10.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. Für gemeinnützige Vereine gilt eine eigene höhere Staffel.

Coesfeld

Die Stadt Coesfeld fördert Steckersolaranlagen über den Klimaschutzfonds. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich, bei Überhang ist eine vorzeitige Schließung möglich.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Steckersolar bis 800 W100€Maßnahme ab 01.01.2026, nur ein Förderantrag je Haushalt
Steckersolar bei Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen oder Wohngeld90% der Kosten, max. 540 €Leistungsbezug nachweisen

Beantragen Sie grundsätzlich nach Umsetzung und Zahlung, eine Reservierung ist vorher möglich. Bei Reservierung reichen Sie die Nachweise bis zum 31.05.2027 ein.

Herne

Die Stadt Herne fördert seit dem 01.07.2026 Steckersolaranlagen und stationäre Speicher. Das Förderkontingent ist sehr klein.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Steckersolar100 €vor allem Zwei-/Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhaus nur bei nachweislich ungeeignetem Dach; ein Gerät je Antragsteller
Stationärer Speicher mit neuer PV300 €Speicher mind. 3 kWh, neue PV mind. 10 m² Modulfläche, Fachinstallation, Nutzungsdauer zehn Jahre

Stellen Sie den Antrag vor Beginn und vor Vertragsschluss. Eine Zusage hängt von den verfügbaren Restmitteln ab.

Lünen

Die Stadt Lünen fördert neue Steckersolargeräte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 oder bis zur Mittelausschöpfung möglich. Das Kontingent ist sehr begrenzt.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Steckersolargerät100 € je Wohneinheit und antragstellender Personnur Zwei-/Mehrfamilienhäuser, sonniger geeigneter Standort, Registrierung im Marktstammdatenregister

Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf; ein Kauf direkt nach Antragstellung erfolgt auf eigenes Risiko, die Stadt empfiehlt, die Bewilligung abzuwarten. Reichen Sie die Nachweise binnen drei Monaten nach Bewilligung ein.

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Rheda-Wiedenbrück

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück fördert Balkonkraftwerke und Speicher. Das Antragsfenster läuft vom 01. bis 30.09.2026. Bei Überzeichnung entscheidet das Los, nicht die Eingangsreihenfolge.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Balkonkraftwerk bis 800 W100 €300–800 W, neu vom gewerblichen Händler
Speicher für vorhandene oder geplante PV60 € pro kWh, max. 1.000 €keine gebrauchten Speicher, kein Eigenbau; bei geplanter PV verbindlichen Bauauftrag nachweisen

Stellen Sie den Antrag vor Auftrag oder Materialkauf. Über das Gesamtprogramm sind maximal 2.000 € pro Haushalt und Jahr möglich, bewilligte Maßnahmen setzen Sie binnen zwölf Monaten um. Weisen Sie PV und Speicher im Marktstammdatenregister nach. Die Speicherförderung entfällt bei Gebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten. Diese Begrenzung gilt nicht für Balkonkraftwerke.

Siegen

Die Stadt Siegen fördert Steckersolaranlagen und denkmalbezogene Solardachziegel über ihr Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm. Das Antragsfenster läuft vom 01.07. bis zum 30.11.2026, die Haushaltsmittel sind begrenzt.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Steckersolar bis 800 W50 €, in Kombination mit Speicher insgesamt 150 €max. 2.000 W Modulleistung, max. 800 W Wechselrichter, Registrierung im Marktstammdatenregister; keine Erweiterung, keine Inselanlage
Solardachziegel20%, max. 750 €nur denkmalbezogener Bestand wie Baudenkmale, denkmalgeschützte Bereiche oder gleichgestellte Substanz; Energieberatung vor der Maßnahme

Stellen Sie den Antrag in der Regel nach Umsetzung und Zahlung; das Rechnungsdatum muss ab 01.01.2025 liegen. Über das Gesamtprogramm sind maximal 3.000 € je Haushalt und Jahr möglich. Gebäude mit über zehn Wohneinheiten sind grundsätzlich ausgenommen, außer gemeinnützige Institutionen.

Waltrop

Die Stadt Waltrop fördert Balkonkraftwerke vom 15.07. bis zum 31.12.2026 oder bis zum Budgetende. Der Gesamttopf beträgt 28.000 €.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Balkonkraftwerk100 € je Wohneinheit und berechtigter PersonMieter, Vermieter und Eigentümer in Zwei-/Mehrfamilienhäusern; Einfamilienhaus nur als begründete Ausnahme bei nachweislich ungeeignetem Dach

Warten Sie Antrag und Bewilligungsbescheid vor dem Kauf ab. Die gesamten Zuschüsse dürfen höchstens 50% der Gesamtkosten betragen. Reichen Sie die Leistungsnachweise binnen drei Monaten nach Bewilligung ein.

Werne

Die Stadt Werne fördert Steckersolar- und Balkonmodule vom 08.05.2026 bis zum 31.12.2026 bzw. bis zur Mittelausschöpfung.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Steckersolar/Balkonmodule100 € je Haushaltneue Geräte bis 800 W Wechselrichter; Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser zugelassen

Stellen Sie den Antrag nur online und warten Sie Bescheid und Fördernummer vor Auftrag und Kauf ab. Stellen Sie den Auszahlungsantrag binnen sechs Monaten nach Bescheid. Die gesamten Zuschüsse dürfen höchstens 50% der Gesamtkosten betragen.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Zusätzlich zu den kommunalen Programmen existieren bundesweite Solarförderungen für Betreiber von PV-Anlagen. Die zentralen Elemente sind der KfW-Kredit 270 und die staatliche Einspeisevergütung. Des Weiteren profitieren Solaranlagenbetreiber von Steuererleichterungen sowohl bei Anschaffung und Betrieb der Anlagen.

KfW-Förderprogramm 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern für Privathaushalte und Unternehmen mit dem KfW 270-Förderkredit. Die Förderung bietet zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen. Die mögliche Darlehenssumme beträgt bis zu 150 Millionen Euro.

Der Zinssatz richtet sich unter anderem nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, den Sicherheiten und dem Standort sowie nach der Laufzeit. Stellen Sie den Antrag über Ihren Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn. Als Privatperson müssen Sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen.

Einspeisevergütung 2026

Die Einspeisevergütung bietet Betreibern von Solaranlagen eine langfristige, staatlich gesicherte Planungssicherheit. Für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten sie grundsätzlich einen festen Betrag; für Zeiten negativer Börsenpreise gelten Ausnahmen.

Diese Vergütung gilt für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 weitere Jahre. Für die Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026 gelten folgende Sätze, die Leistungsstufen werden dabei anteilig angewendet:

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die dritte Spalte zeigt den anzulegenden Wert bei Direktvermarktung, keinen garantierten Verkaufspreis. Die monatliche Vergütung wird durch den zuständigen Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Voraussetzung ist die verpflichtende Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.

Für betroffene Neuanlagen entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise. Bei Anlagen unter 100 kW greift dies frühestens nach Ablauf des Einbaujahres eines intelligenten Messsystems. Anlagen unter 2 kW sind zusätzlich bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem die Bundesnetzagentur die dafür vorgesehene Festlegung trifft. Der Förderzeitraum verlängert sich für vergütungsfreie Zeiten entsprechend.

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Stromspeicher durch den sogenannten Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer) wesentlich günstiger geworden. Diese steuerliche Entlastung senkt die Anschaffungskosten für Solarmodule, Wechselrichter, Speicher sowie die notwendigen Installationsleistungen erheblich. Der Wegfall der Mehrwertsteuer auf neue Anlagen steigert somit spürbar die Wirtschaftlichkeit von Solarinvestitionen und treibt die Energiewende voran.

Begünstigt sind Anlagen auf oder nahe Wohngebäuden sowie auf begünstigten öffentlichen Gebäuden und Gemeinwohlgebäuden. Speicher müssen begünstigten Solarstrom speichern.

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