Das Wichtigste zuerst
- Im Land Bremen sind derzeit keine allgemeinen kommunalen Zuschüsse für private Dach-Photovoltaik bekannt.
- Für privates Wohneigentum bietet die BAB einen Förderkredit für Photovoltaik und Speicher; ein soziales Projekt ermöglicht berechtigten Haushalten mit geringem Einkommen ein kostenloses Balkonsolarmodul.
- Die Vor-Ort-Solarberatung über die Solarkampagne des Landes Bremen ist kostenlos.
- Finanzielle Unterstützung ist außerdem über die Einspeisevergütung und den bundesweiten zinsgünstigen KfW-Kredit 270 möglich.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Bremen?
In Bremen sind derzeit keine allgemeinen kommunalen Zuschüsse für private Dach-Photovoltaik bekannt. Dafür gibt es einen Förderkredit, ein gezieltes soziales Projektangebot sowie Beratungsmöglichkeiten zur Installation von Solaranlagen. Die Vor-Ort-Beratung über die Solarkampagne ist kostenlos.
Im Rahmen des Förderkredites „Rund ums Haus“ vergibt BAB Darlehen bis 50.000 Euro für bis zu 100% der förderfähigen Kosten für privates Wohneigentum im Land Bremen. Möglich sind Photovoltaik, Speicher, Wechselrichter mit insgesamt mehr als 800 Watt Leistung und zugehörige Nebenarbeiten. Es handelt sich dabei um einen Kredit und nicht um einen Zuschuss. Beantragen Sie ihn direkt bei der BAB und schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag erst nach der Förderzusage ab.
Das Programm Bremer SolidarStrom verschenkt an berechtigte Haushalte mit geringem Einkommen ein Solarmodul pro Haushalt einschließlich Montage und Beratung. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes geringes Einkommen, zum Beispiel durch Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG. Erfragen Sie die Verfügbarkeit beim Projekt, planen Sie Mithilfe bei der Montage ein und beachten Sie die Vermieterzustimmung sowie geeignete Zähleranlage.
Sie können außerdem folgende Angebote in Anspruch nehmen:
- Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens: Die Agentur bietet unabhängige Solarberatungen für private Haushalte, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen an. Die Kosten der Vor-Ort-Beratung für Objekte im Land Bremen werden über die Solarkampagne übernommen.
- Verbraucherzentrale Bremen: Die Verbraucherzentrale bietet eine aufsuchende Energieberatung mit Fokus Solar an, bei der Sie sich zu Hause zur Installation einer Solaranlage beraten lassen können. Dieses Angebot ist im Land Bremen kostenlos.
- BUND Bremen: Der Landesverband Bremen bietet mit Unterstützung der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft kostenlose Solarberatungen für öffentliche Einrichtungen, Sportvereine, Stiftungen und kirchliche Organisationen an.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Kommunale Förderprogramme in Bremen
Allgemeine kommunale Anschaffungszuschüsse für private Dach-Photovoltaik sind in Bremen und Bremerhaven derzeit nicht bekannt. Das frühere Bremerhavener Programm für private Haushalte ist beendet. Es gibt jedoch mehrere Förderprogramme auf Bundesebene.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Unabhängig vom Wohnort stehen Ihnen für Ihr Solarprojekt in Schleswig-Holstein bundesweite PV-Förderungen zur Verfügung. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen an und durch die Einspeisevergütung erhalten Sie eine festgeschriebene Vergütung für den ins Stromnetz gelieferten Ertrag. Obendrein entfällt für PV-Anlagen, Speicher und Stecker-Solar-Geräte unter den gesetzlichen Gebäude- und Leistungsvoraussetzungen die Mehrwertsteuer.
KfW-Förderprogramm 270
Mit dem Darlehen „Erneuerbare Energien“ (KfW-Kredit 270) greift die KfW-Bank Unternehmen und Privatpersonen finanziell unter die Arme. Der Förderkredit umfasst die Realisierung von PV-Systemen und Stromspeichern mit einer Summe von bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Der Zinssatz ist variabel und hängt unter anderem von Bonität und Sicherheiten ab. Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Als Privatperson müssen Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.
Einspeisevergütung
Für Solarstrom, den Sie ins Stromnetz einspeisen, zahlt Ihr Netzbetreiber eine feste Einspeisevergütung. Diese Einnahmequelle ist für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Jahre zugesichert und bietet damit eine hohe Planungssicherheit. Um sinkende Systemkosten und technologischen Fortschritt abzubilden, wurden die festgesetzten Tarife bislang zweimal im Jahr (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1% abgesenkt.
Die folgenden Sätze gelten anteilig nach Leistungsanteil für Gebäude- und Lärmschutzwandanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis zum 31.12.2026:
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 8,10 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 7,06 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 5,84 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,84 ct/kWh |
Die Direktvermarktungsspalte nennt den anzulegenden Wert zur Berechnung der Marktprämie, keinen garantierten Verkaufspreis. Die Auszahlung der festen Einspeisevergütung übernimmt Ihr zuständiger Netzbetreiber im monatlichen Rhythmus. Voraussetzung für den Geldfluss ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Bei negativen Börsenstrompreisen kann die Vergütung zeitweise entfallen. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird; für Anlagen unter 2 kW gilt zusätzlich eine Ausnahme bis zum Ende des Jahres einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur.
Nullsteuersatz
Eine massive Erleichterung bei den Anschaffungskosten bringt der seit dem 1. Januar 2023 geltende Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speichersysteme. Die Mehrwertsteuer mit 0% gilt für Solarmodule, wesentliche Komponenten, PV-Stromspeicher und die Montageleistungen, wenn die Anlage auf, in oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen oder gemeinwohlbezogenen Gebäuden installiert wird. Bis 30 kWp laut MaStR gelten diese Gebäudevoraussetzungen als erfüllt. Wartungsleistungen sind nicht pauschal steuerfrei.
PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen
Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.
