Das Land Thüringen fördert Photovoltaik-Investitionen derzeit nicht durch landeseigene Programme. Doch Solaranlagen lohnen sich aufgrund bundesweiter Förderungen trotzdem. Erfahren Sie hier, welche Solarförderungen Ihnen in Thüringen zur Verfügung stehen.
Das Wichtigste zuerst
- Thüringen bietet keine landesweite oder kommunale Photovoltaik-Förderung.
- Bundesförderungen wie der KfW-Kredit 270 und die Einspeisevergütung sind verfügbar.
- Der Nullsteuersatz senkt die Anschaffungskosten erheblich.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Thüringen?
In Thüringen gibt es derzeit keine direkten, landeseigenen Zuschüsse für private Photovoltaikanlagen. Das ehemalige Landesprogramm Solar Invest ist abgelaufen und wird aktuell nicht neu aufgelegt. Interessenten können stattdessen bundesweite Fördermittel in Anspruch nehmen.
Kommunale Förderprogramme in Thüringen
Derzeit sind keine kommunalen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Balkonkraftwerke in Thüringen erhältlich. Dennoch sollten Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer Gemeinde über mögliche Zuschüsse erkundigen. Manchmal bieten Städte Förderungen für einen kurzen Zeitraum an. Die Mittel sind meist sehr begrenzt und daher schnell ausgeschöpft.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik
Deutschlandweit profitieren Sie von attraktiven Förderungen für Ihre Solaranlage. Neben dem zinsgünstigen KfW-Kredit 270 sichert Ihnen die staatliche Einspeisevergütung (EEG) feste Einnahmen für den gelieferten Netzstrom. Zusätzlich entfällt dank des Nullsteuersatzes die Mehrwertsteuer bei Kauf, Montage und Wartung. Für PV-Anlagen bis 30 kWp sind die Erträge zudem von der Einkommensteuer befreit.
KfW-Förderprogramm 270
Mit dem Kredit 270 (Erneuerbare Energien) stellt die KfW ein zinsgünstiges Darlehen für Privatpersonen und Unternehmen bereit. Damit lassen sich die Anschaffungs- und Installationskosten von PV-Anlagen und Speichern bis zu einem Volumen von 150 Millionen Euro finanzieren. Der individuelle Zinssatz startet bei 3,23% und ist von der Einstufung Ihrer Effizienzhaus-Klasse abhängig.
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Einspeisevergütung
Für Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt der Staat eine garantierte Einspeisevergütung. Sie wird für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die folgenden 20 Jahre fest zugesichert, was eine hohe Planungssicherheit schafft. Aufgrund gesunkener Anlagenkosten und des technologischen Fortschritts sinken die Vergütungssätze halbjährlich (zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 1%.
| Leistung PV-Anlage | Feste Vergütung (Teileinspeisung) | Direktvermarktung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 8,18 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 7,13 ct/kWh |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,90 ct/kWh |
| bis 400 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
| bis 1.000 kWp | – | 5,90 ct/kWh |
Ihr zuständiger Stromnetzbetreiber überweist Ihnen die Vergütung monatlich. Zwingende Bedingung für den Erhalt der Zahlungen ist jedoch, dass Sie Ihre PV-Anlage vorab im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Die Auszahlungshöhe ist fest garantiert und völlig unabhängig von Schwankungen am Strommarkt.
Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher der Nullsteuersatz. Weil die Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter, Speicher und Handwerkerleistungen komplett entfällt, sinken Ihre Investitionskosten massiv. Die Regelung gilt für alle neuen Anlagen, erhöht die Rentabilität privater Solarprojekte und ist ein zentraler Baustein, um die Energiewende durch Anreize für Privatpersonen voranzutreiben.
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