Photovoltaik-Förderung Niedersachsen: aktuelle Zuschüsse in 2026

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 26/02/2026

Photovoltaikanlagen werden in Niedersachsen durch verschiedene Solarförderungen unterstützt. Zwar bietet das Bundesland selbst keine Landesförderung an, Sie profitieren jedoch von attraktiven kommunalen Förderprogrammen und bundesweiten Zuschüssen. Wir geben einen detaillierten Überblick.

Das Wichtigste zuerst

  • proKlima Hannover fördert Dachanlagen mit 100 € pro kWp bis 1.000 € Zuschuss.
  • Braunschweig unterstützt Balkonkraftwerke mit 200 € und vertikale Anlagen mit bis zu 200 € pro kWp.
  • Osnabrück bietet bis zu 30% Zuschuss für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden.
  • Bundesweit profitieren Sie von KfW-Krediten, Einspeisevergütung und 0% Mehrwertsteuer.
  • Kommunale und bundesweite Förderungen lassen sich in den meisten Fällen kombinieren.

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Niedersachsen?

Niedersachsen bietet aktuell keine landesweiten Förderprogramme für private Photovoltaikanlagen. Stattdessen konzentrieren sich die Förderungen auf der kommunalen Ebene, wo zahlreiche Städte und Gemeinden attraktive Zuschüsse bereitstellen.

Zusätzlich können Sie von bundesweiten Förderungen wie der KfW-Finanzierung, der Einspeisevergütung und dem Nullsteuersatz profitieren. Eine Kombination mehrerer Förderprogramme ist in den meisten Fällen möglich und erheblich wirtschaftlicher.

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Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen

Mehrere Städte und Gemeinden in Niedersachsen haben erkannt, dass lokale Förderungen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Die wichtigsten Kommunen mit aktiven PV-Förderprogrammen sind Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Göttingen, Oldenburg und Wolfsburg. Diese Programme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und teilweise an gemeinnützige Organisationen. Die Förderhöhen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Stadt erheblich.

Hannover

Das Förderprogramm proKlima der Region Hannover unterstützt seit mehreren Jahren den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Förderung gilt für Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Das Programm wird kontinuierlich fortgeführt und bietet mehrere spezialisierte Fördermodule für verschiedene Typen von PV-Anlagen.

FördermaßnahmeFörderhöheVoraussetzungen
DachVollToll100 € pro kWp, max. 1.000 €mind. 2 kWp, Ertrag ≥ 650 kWh pro kWp und Jahr
SolarStromFassade (fassadenintegriert)300 € pro kWp, max. 9.000 €Fassade oder Balkonbrüstung, zertifizierte Module
SolarStromFassade (vorgehängt)100 € pro kWp, max. 3.000 €vertikale oder schräge Montage an Fassade
SolarGrünDach200 € pro kWp, max. 6.000 €Kombination mit Dachbegrünung, mind. 2 kWp

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Antragstellung vor Beauftragung erforderlich: Der Antrag muss vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerksbetriebe gestellt werden. Eine Antragstellung nach Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss aus der Förderung.
  • Zertifizierte Komponenten: Solarmodule und Wechselrichter müssen den geltenden Qualitätsstandards entsprechen und in der Regel eine Mindestlebensdauer von 20 Jahren aufweisen.
  • Jährlicher Ertrag: Die Anlage muss einen Mindestertrag von 650 kWh pro kWp und Jahr erreichen. Dies wird durch die Ausrichtung und Neigung der Module beeinflusst.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister: Die Anlage muss nach Installation im MaStR registriert werden.
  • Kombinierbarkeit: Die Förderung kann mit KfW-Krediten und der Einspeisevergütung kombiniert werden, solange keine Doppelförderung entsteht.

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Braunschweig

Das Förderprogramm für regenerative Energien von Braunschweig wurde 2026 neu aufgelegt und bietet differenzierte Zuschüsse für verschiedene PV-Anlagen-Typen. Die maximale Förderung pro Grundstück beträgt 4.900 €. Pro Antragsteller und Förderjahr liegt die Obergrenze bei 25.000 €. Förderberechtigt sind 

Anträge können Sie ab dem 15. April 2026 über das Online-Service-Portal der Stadt stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 auf eigenes Risiko zulässig.

FördermaßnahmeFörderhöheBesonderheiten
Stecker-PV (Balkonkraftwerk)200 €Pauschalzuschuss für alle Nutzer
Bonus für Leistungsempfänger150 €für Empfänger von Bürgergeld/Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG
Akku/Speicher für Stecker-PV150 €Nur in Kombination mit Stecker-PV
Inselsolaranlage für Kleingärten200 €nur in Kombination mit Batteriespeicher
Vertikale PV (Fassade/Zäune)100 € pro kWpFür Fassaden- oder Zaunmontage, Neigung ≥ 70°
Gemeinschaftliche Solarstromprojekte4.000 € pro LiegenschaftFür Projekte mit mind. 3 Wohneinheiten, PV-Anlage ≥ 10 kW

Für die Antragstellung müssen Sie Folgendes beachten:

  • Antragstellung online: Die Anträge werden ausschließlich über das Service-Portal der Stadt Braunschweig eingereicht. Papieranträge werden nicht akzeptiert.
  • Frist für Unterlagen: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von zehn Wochen nach Antragstellung nachgereicht werden. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
  • Stecker-PV technische Anforderungen: Der Wechselrichter darf maximal 800 Voltampere (0,8 kVA) Leistung haben. Die Modulleistung darf 960 Watt nicht überschreiten. Die Anlage muss fest montiert sein und darf nicht an einer Liegenschaft mit bestehender Photovoltaik installiert werden.
  • Zustimmung erforderlich: Bei Mietobjekten ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die WEG zustimmen.
  • Keine Doppelförderung: Eine gleichzeitige Förderung durch andere Programme ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von KfW-Krediten und der Einspeisevergütung.

Osnabrück (Osnabrück saniert)

Das Programm Osnabrück saniert fördert energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Photovoltaikanlagen. Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Programm gibt es seit 2020, ein Enddatum ist nicht festgelegt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften.

Geförderte Komponenten:

  • Solarmodule und Montagesysteme
  • Wechselrichter und Stromspeicher
  • Elektroinstallation und Anschlussarbeiten

Für die Antragstellung müssen Sie Folgendes beachten:

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung von Handwerkern gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.
  • Fachbetriebe: Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
  • Kombinierbarkeit: Das Programm kann mit KfW-Förderungen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung 100% der Kosten nicht überschreitet.

Göttingen (KlimaFonds)

Der KlimaFonds Göttingen förderte Balkonkraftwerke für Mieter und Eigentümer sowie größere Solaranlagen für gemeinnützige Vereine mit einem Zuschuss von 150 € und zusätzlich 200 € für Sozialleistungsempfänger. Die jüngste Förderperiode ist Ende 2025 ausgelaufen. Da momentan keine gültige Förderrichtlinie vorliegt, können aktuell keine neuen Förderanträge gestellt werden. Derzeit ist unklar, wann die Förderung 2026 weitergeführt wird.

Celle (Klimaschutzfonds)

Mit dem Klimaschutzfonds von Celle fördert die Stadt neben weiteren  Klimaschutzmaßnahmen PV-Anlagen mit einem Zuschuss von 200 € pro Kilowattpeak installierter Leistung und maximal 1.200 € je Anlagenstandort. Als Voraussetzung muss der Aufstellort weitgehend verschattungsfrei sein.

Informationen zur Antragstellung:

  • Förderperiode: Die Antragstellung erfolgt innerhalb der Förderperiode vom 1. Januar bis 31. Mai eines jeden Jahres. Anträge außerhalb dieser Frist werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
  • Antragswege: Anträge können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
  • Online-Antrag: Die Anträge können auch digital über die Website der SVO und CUN eingereicht werden.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Neben den kommunalen Programmen stehen bundesweit mehrere Förderoptionen zur Verfügung. Die wichtigsten sind die KfW-Finanzierung, die Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz. Diese Förderungen können in den meisten Fällen mit kommunalen Programmen kombiniert werden, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen erheblich verbessert.

KfW-Förderprogramm 270

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen. Das Programm gilt für Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und Organisationen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank oder eine Direktbank.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für den Solarstrom, den Sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Vergütungssätze werden halbjährlich angepasst und sinken um etwa 1% pro Jahr. Die aktuellen Sätze gelten seit 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2026.

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,78 ct/kWh8,18 ct/kWh
bis 40 kWp6,73 ct/kWh7,13 ct/kWh
bis 100 kWp5,50 ct/kWh5,90 ct/kWh
bis 400 kWp5,90 ct/kWh
bis 1.000 kWp5,90 ct/kWh

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt. Dies macht PV-Anlagen zu einer langfristig planbaren Investition. Die Vergütung ist unabhängig vom Strompreis und bietet damit Planungssicherheit.

Nullsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Nullsteuersatz von 0% Mehrwertsteuer. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Anschaffungskosten für Hausbesitzer zu senken.

Der Nullsteuersatz gilt für alle Komponenten einer PV-Anlage, einschließlich Module, Wechselrichter, Montagesysteme, Speicher und Installationsarbeiten. Dies führt zu einer durchschnittlichen Kostenersparnis von etwa 19% gegenüber den Preisen vor 2023.

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