In Niedersachsen stehen Förderprogramme zur Verfügung, die den Umstieg auf Solarenergie finanziell attraktiver gestalten. Diese können Sie zusätzlich mit den bundesweiten Förderungen kombinieren. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über alle Solarförderungen in Niedersachsen.
Das Wichtigste zuerst
- proKlima Hannover bietet mehrere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, darunter Dach- und Fassadenanlagen sowie Kombinationen mit Gründächern.
- Dach-Solar-Programm Hannover fördert PV-Anlagen auf Dächern mit 100 € pro kWp, bis zu einer maximalen Fördersumme von 10.000 € pro Vorhaben.
- Braunschweig unterstützt Balkonkraftwerke mit bis zu 350 € und Solaranlagen mit bis zu 200 € je kWp.
- Göttingen fördert Mini-Solaranlagen mit bis zu 380 € und PV-Anlagen mit 180 € je kWp. Ein Innovationsbonus ist möglich.
- Bundesweit stehen die Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.
Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Niedersachsen?
Das Land Niedersachsen fördert Photovoltaik-Projekte mit zahlreichen Programmen, die über die bundesweiten Förderungen hinausgehen. Die Landesregierung treibt den Ausbau der Solarenergie gezielt voran und setzt dabei auf attraktive Anreize.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ein Beispiel ist das Förderprogramm proKlima Hannover. Das proKlima-Fördergebiet umfasst die Stadt Hannover sowie die Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Für Wohngebäude stehen dort mehrere Solarförderungen zur Verfügung:
- DachVollToll: Dieses Programm erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Die Förderung richtet sich an Hausbesitzer, die ihre Dächer optimal für die Erzeugung von Solarstrom nutzen möchten.
- SolarStromFassade: Diese Förderung ermöglicht die effiziente Nutzung von vertikalen Flächen durch Photovoltaikanlagen an Fassaden. Sie bietet eine ideale Lösung für Gebäude mit begrenzter Dachfläche.
- SolarGrünDach: Dieses Programm fördert Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung. Es ermöglicht nicht nur solare Stromerzeugung, sondern verbessert auch das Stadtklima.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkonditionen:
Förderbaustein | Förderbetrag | Voraussetzung |
---|---|---|
DachVollToll | 100 €/kWp, maximal 1.000 € | mind. 2 kWp je Wohngebäude |
SolarStromFassade, Fassadenintegrierte PV-Module | 300 €/kWp, maximal 9.000 € | mind. 2 kWp je Wohngebäude |
SolarStromFassade, Standard-PV-Module vor der Fassade | 100 €/kWp, maximal 3.000 € | mind. 2 kWp je Wohngebäude |
SolarGrünDach | 200 €/kWp, maximal 6.000 € | mind. 2 kWp je Wohngebäude |
Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel von proKlima nicht mit denen der Dach-Solar-Richtlinie Hannover kombinierbar sind. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen und den Antragsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Websites der Förderinstitutionen.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Die Förderung von Photovoltaikanlagen im proKlima-Fördergebiet setzt die Erfüllung bestimmter technischer und baulicher Anforderungen voraus. Dabei gelten sowohl allgemeine Voraussetzungen als auch spezifische Bedingungen für jedes einzelne Förderprogramm.
Allgemeine Voraussetzungen
- Es werden nur Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 2 kWp gefördert.
- Bestehende Anlagen können gefördert werden, wenn die Erweiterung eine zusätzliche Leistung von mindestens 2 kWp erreicht.
- Die PV-Anlagen müssen nachweislich einen spezifischen jährlichen Ertrag von mindestens 650 kWh/kWp erzielen, was mithilfe von Auslegungsprogrammen wie dem Solaratlas der Region Hannover berechnet wird.
- Alle Komponenten der PV-Anlage müssen nationale und internationale Normen erfüllen sowie durch eine anerkannte Prüfstelle zertifiziert sein.
- Der Förderantrag muss ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens enthalten.
Programmbezogene Voraussetzungen
- DachVollToll: Die geförderte Dachfläche muss vollständig mit PV-Modulen belegt werden. Eine detaillierte Berechnung erfolgt mit dem DachVollToll-Rechner auf Basis des Solarkatasters.
- SolarStromFassade: Die PV-Anlagen müssen parallel zur Fassadenfläche installiert sein und einen spezifischen Ertrag gemäß Ausrichtungsanforderungen (z. B. Ost- oder Westausrichtung: mindestens 90 kWh/m²) erzielen. Nach Norden (bis ±70 Grad Abweichung von Norden) ausgerichtete Fassaden werden nicht gefördert.
- SolarGrünDach: Die Kombination von PV-Modulen und Dachbegrünung muss den FLL-Richtlinien entsprechen. Die Dachfläche darf keinen Abflussbeiwert von über 0,5 aufweisen, und es muss ein Mindestabstand von 20 cm zwischen den PV-Modulen und der Vegetationsschicht eingehalten werden.
Detaillierte Informationen zu allen Voraussetzungen und den technischen Richtlinien finden Sie in der offiziellen proKlima-Richtlinie 2024.
Wie stelle ich den Förderantrag?
Die Förderung kann direkt über die proKlima-Website beantragt werden. Die erforderlichen Antragsformulare stehen online zur Verfügung und können hier heruntergeladen werden: proKlima Antragsportal.
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor der Beauftragung der Maßnahme gestellt werden. Ist im Liefer- oder Leistungsvertrag jedoch eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der Bundesförderung BEG-EM enthalten, kann der Auftrag vor Antragstellung erfolgen. In diesem Fall ist der Förderantrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheids der BEG-EM nachzureichen.
Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen
Im Land Niedersachsen bieten Hannover, Braunschweig und Göttingen kommunale Förderprogramme. Bis auf die Förderungen proKlima und Dach-Solar sind diese mit anderen Solarförderungen kombinierbar.
Hannover
Das Dach-Solar-Programm der Stadt Hannover unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Es richtet sich an private Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden sowie an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Vereine, die geeignete Dachflächen besitzen. Photovoltaikanlagen werden mit einem Zuschuss von 100 € pro kWp installierter Leistung gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € pro Vorhaben.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Es müssen mindestens 2 kWp installierte Leistung realisiert werden.
- Die PV-Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.
- Die Installation darf erst nach Förderzusage beauftragt werden.
- Der Antragsteller muss die gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einhalten.
Der Antrag auf Förderung wird direkt bei der Stadt Hannover gestellt. Dazu sind technische Planungsdetails und ein Angebot eines Fachbetriebs einzureichen. Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Website der Stadt Hannover unter der Dach-Solar-Richtlinie.
Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!
Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Braunschweig
Die Stadt Braunschweig fördert mit ihrem Programm für regenerative Energien und Effizienzmaßnahmen den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Antragsberechtigt sind private Haus- und Wohnungseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungsbaugesellschaften.
Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dabei umfassen die förderfähigen Gesamtkosten die Anschaffung, Installation und den Anschluss der Anlagen. In der Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Art und Höhe der Förderung:
Fördergegenstand | Förderhöhe von bis zu |
---|---|
Steckerfertige PV-Anlagen | 200 € |
Bonus für steckerfertige PV-Anlagen bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG | 150 € |
Stromerzeugende Fassade/Zäune (vertikale PV-Anlage, 3 bis 20 kWp) | 200 € je kWp |
Mieterstrom Projekte | 2.000 € + 200 € je kWp, max. 15.000 € je Liegenschaft |
Die Förderung ist begrenzt auf 4.500 € pro Liegenschaft und 25.000 € pro Antragsteller (zum Beispiel Institutionen oder Unternehmen) innerhalb eines Kalenderjahres. Abweichend gilt bei Mieterstromprojekten eine Maximalgrenze von 15.000 € je Liegenschaft. Diese Grenzen sind Teil der allgemeinen Förderrichtlinien.
Anträge können derzeit nicht gestellt werden. Aktuelle Informationen zum Förderprogramm 2025 werden zeitnah auf der Website der Stadt bekannt gegeben.
Göttingen
Der Landkreis Göttingen unterstützt mit seinem Förderprogramm den Ausbau von Solaranlagen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und kleine Unternehmen mit Sitz in Göttingen.
Dabei stehen folgende Förderungen und Förderbeträge zur Verfügung:
Fördergegenstand | Förderhöhe von bis zu |
---|---|
Steckerfertige PV-Anlagen | 180 € |
Bonus steckerfertige PV-Anlagen für Leistungsbezieher | 200 € |
Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen ab 5 kWp | 180 € je kWp |
Innovationsbonus (z. B. Anlage auf einem denkmalgeschützten Haus, PV für Wohnungseigentümergemeinschaft, Volldachbelegung) | zusätzlich 50% der förderfähigen Kosten |
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Solaranlage muss auf einer Liegenschaft im Stadtgebiet Göttingen installiert werden.
- Die Installation darf erst nach Förderbewilligung begonnen werden.
- Ein qualifiziertes Angebot eines Fachbetriebs ist bei der Antragstellung erforderlich.
- Es sind die technischen Standards und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Anträge können derzeit nicht gestellt werden. Über die Weiterführung des Förderprogramms in 2025 gibt es noch keine Entscheidung. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Göttingen.
PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen
Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region - kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.