Photovoltaik-Förderung in Bayern: aktuelle Zuschüsse 2026

Kai Janßen
Zuletzt aktualisiert: 23/09/2026

Das Wichtigste zuerst

  • In Bayern wird der Ausbau von Photovoltaik durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt.
  • Auf Landesebene bietet Bayern derzeit keine allgemeine Photovoltaik-Förderung für private Standardanlagen.
  • Kommunale Solarförderungen gibt es unter anderem in München, Regensburg und Würzburg sowie in weiteren Kommunen wie Grünwald, Unterföhring, Schwandorf, Lappersdorf, Spardorf und Wendelstein.
  • Bundesweit wird PV durch den KfW 270 Kredit, die Einspeisevergütung und den Nullsteuersatz gefördert.
  • Ob sich kommunale und bundesweite Förderungen kombinieren lassen, entscheidet die jeweilige Richtlinie. Prüfen Sie daher vorab die Kumulationsregeln Ihres Programms.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

Welche Zuschüsse für Photovoltaik gibt es in Bayern?

Der Freistaat Bayern bietet derzeit keine allgemeine landesweite Investitionsförderung für private Standard-PV-Anlagen an. Sie können jedoch von bundesweiten Förderungen wie dem KfW-Kredit 270, der Einspeisevergütung und dem Nullsteuersatz profitieren. Zudem gibt es in einigen bayerischen Städten und Kommunen attraktive Förderprogramme, die den Ausbau von Photovoltaik unterstützen.

Verursacht eine Solaranlage auf einem Baudenkmal einen nachgewiesenen denkmalpflegerischen Mehraufwand, ist in Bayern eine entsprechende Förderung möglich. Voraussetzung sind eine Fachberatung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und ein Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Bewilligung muss vor Baubeginn vorliegen oder ein vorzeitiger Beginn ausdrücklich genehmigt sein.

Kommunale Förderprogramme in Bayern

Einige bayerische Städte und Kommunen wie München, Regensburg und Würzburg sowie weitere Kommunen bieten eigene Förderprogramme für PV-Anlagen an. Die Förderungen sind oft auf bestimmte Maßnahmen oder Anlagengrößen beschränkt. Ob sie mit anderen Förderungen kombinierbar sind, regelt jeweils die Programmrichtlinie. Die folgende Auswahl hat den Stand 22.09.2026, Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.

Kommune in BayernFörderprogrammFördergegenstandFörderhöhe
MünchenMünchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)Beratung und Planung von PV-Anlagen, Mieterstrommodell, BalkonkraftwerkZuschuss bis zu 15.000 €
RegensburgRegensburg effizient; separate Versorgerprämie der REWAGPV-Dachanlage, Fassaden-PV, PV auf denkmalgeschütztem Gebäude; Balkonkraftwerk nur über REWAGStadt: bis zu 1.500 € plus 200 € Bonus; REWAG: 50 €
WürzburgKlimaStadt WürzburgGemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Solargründach, Fassaden-PV, PVT-KollektorenZuschuss bis zu 5.000 €
GrünwaldFörderprogramm UmweltschutzPV-Anlage, Batteriespeicher, Balkon-PVz. B. 400 € pro kWp bis 30 kWp
UnterföhringEnergiesparförderprogrammPV mit Speicher, Speichernachrüstung, Balkon-PV mit und ohne Speicherz. B. 300/150 € pro kWp für PV mit Speicher
SchwandorfKommunales KlimaschutzförderprogrammDach-PV mit Speicher, mit WallboxPauschal 700 € bzw. 800 €
LappersdorfKommunales Förderpaket Erneuerbare EnergienDach-PV, Speicher, Balkon-PV für Mieterz. B. 80 € pro kWp für Dach-PV
SpardorfSolarförderungNotstromfähige PV-Speicher-KombinationPauschal 750 €
WendelsteinCO₂-MinderungsprogrammDach-PV, Speicher, Balkon-PV, PV-Erweiterungz. B. 130 € pro kW Wirkleistung für Dach-PV

München

Die bayerische Landeshauptstadt fördert Photovoltaik-Beratungen sowie Mieterstrommodelle und Balkonkraftwerke im Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude. Zu den förderfähigen Beratungsleistungen gehören neben der Anlagenplanung auch die Beratung zu Steuern, Mieterstrom und Kombinationen mit Speicher, Gründach, Wärmepumpe oder Ladestationen. Die Förderung gilt für Gebäude in München, den Antrag stellt der Kostenträger.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzung
Photovoltaik-Beratung60% der Kosten, max. 3.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, max. 15.000 € bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten oder NichtwohngebäudenBeratung durch Solarteur oder ähnlich qualifizierten Berater, umfassende Betrachtung und abschließender Beratungsbericht nötig
Mieterstrommodelle und Selbstversorgergemeinschaften200 € pro kWp der zugehörigen PV-Anlage, begrenzt durch förderfähige InvestitionskostenPV-Anlage versorgt mehr als einen Endverbraucher; auch Bestandsanlagen, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Nichtwohngebäude möglich
Balkonkraftwerke40 ct pro Wp bis 800 Wp, max. 50% der förderfähigen Kosten; mit gültigem München-Pass 95% der förderfähigen Investitionskostenmax. 2.000 Wp Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung; Balkonförderung für in der Wohnung wohnende Privatpersonen, ergänzend für entsprechend ausstattende Eigentümer und soziale Initiativen nach Sonderverfahren

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Vor Auftrag oder Kauf muss der Antrag gestellt und die Freigabenachricht im Förderportal abgewartet werden.
  • Umsetzung und Verwendungsnachweis müssen innerhalb eines Jahres ab Antrag erfolgen. Auf rechtzeitigen Antrag ist eine Verlängerung auf zwei Jahre möglich.

Regensburg

Die Stadt Regensburg fördert die Installation von PV-Anlagen im Rahmen des Programms Regensburg effizient mit einem PV-Zuschuss von 100 € pro kWp Anlagenleistung. Einen Bonus von 200 € gibt es für besondere PV-Anlagen wie Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder an Fassaden. Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Förderung richtet sich an erwachsene Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbe und Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Eigentümergemeinschaften. Gefördert werden neue fest installierte Anlagen sowie Erweiterung und Erneuerung im Stadtgebiet, auch auf passenden Nebengebäuden, mit mindestens fünf Jahren Betrieb. Reine Freiflächenanlagen und Balkonkraftwerke fallen nicht unter dieses Stadtprogramm. Privatpersonen mit Wohnort außerhalb Regensburgs müssen ihr Gebäudeeigentum im Stadtgebiet nachweisen. Unternehmen benötigen dort einen Sitz oder eine Niederlassung.

Auch für Balkonkraftwerke gibt es in Regensburg eine Förderung. Der Energieversorger REWAG bezuschusst ein Stecker-Solar-Gerät mit 50 € pro Haushalt. Voraussetzung sind ein Kaufwert von mindestens 250 € und ein aktiver REWAG-Energieliefervertrag im Tarif rewario.strom.natur.regio oder rewario.strom.mobil. Anträge können Mieter und Eigentümer online über die Website des Anbieters stellen, auch für ein bereits gekauftes Gerät.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
fest installierte PV-Anlage100 € pro kWp, max. 1.500 € pro Gebäude und Maßnahmeschriftliche Förderzusage vor tatsächlicher Montage; Angebote und Planung vorher möglich
Denkmalschutz-PV, Fassaden-PV+200 € Pauschalebei Installation auf denkmalgeschütztem Gebäude oder an der Fassade
Balkonkraftwerk (REWAG-Förderung)50 € Pauschale je Haushaltgenannter REWAG-Tarif mit aktivem Liefervertrag, mindestens 250 € Kaufwert, laut Anbieter maximal 800 Wp, Rechnung auf Antragstellernamen, Registrierung im Marktstammdatenregister

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Der Förderantrag muss vor Montagebeginn gestellt und bewilligt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt per Post, E-Mail oder über einen Online-Service auf der aktuellen Stadtseite.
  • Installation und Nachweise müssen innerhalb von 18 Monaten nach Zusage erfolgen (eine begründete Verlängerung ist möglich).
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine andere investive Bundes- oder Landesförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen, gesetzliche EEG-Einnahmen bleiben unberührt.

Würzburg

Die Stadt Würzburg fördert Photovoltaik mit dem aktiven Förderprogramm KlimaStadt Würzburg. Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 01.04.2026, die Online-Beantragung ist seit dem 25.04.2026 möglich. Gefördert werden gemeinschaftliche Versorgungskonzepte sowie PV mit Gründach, an Fassaden und als PVT-Kollektoren. Eine eigene städtische Förderung für Balkonanlagen, Dachvollbelegung oder Denkmalschutz-PV sehen diese Bausteine nicht vor.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung2.000 € für Einrichtung + 150 € pro kWp bei neu errichteter PV, insgesamt max. 5.000 €mindestens drei beteiligte Wohneinheiten, Gebäudestromvertrag, intelligente Viertelstundenmessung; kein öffentliches Netz zwischen Erzeugung und Nutzung
PV mit Dachbegrünung150 € pro kWp, max. 3.000 €Kombination mit extensivem Gründach; Halterung im Substrat integriert
Fassaden-PV250 € pro kWp, max. 5.000 €an Fassade montiert oder integriert
PVT-Kollektorenbis zu 250 € pro kWp PV-Leistung, max. 5.000 €Hybridmodule zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung mit Anschluss an Heizungs- und Stromnetz; reine PV oder reine Solarthermie ausgeschlossen

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Erst die Bewilligung abwarten, dann den Leistungs- oder Liefervertrag schließen. Planung ist vorher möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist nur nach ausdrücklich bewilligter Ausnahme möglich.
  • Diese PV-Bausteine werden einmal je Grundstück im Stadtgebiet gewährt; Ausführung durch Fachbetrieb und 15 Jahre Erhalt. Zuschüsse unter 250 € werden nicht gewährt.
  • Der Mittelabruf erfolgt innerhalb von zwölf Monaten, eine begründete Verlängerung um maximal sechs Monate ist möglich. Die Beantragung erfolgt im Standard über das Online-Portal.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

Grünwald

Die Gemeinde Grünwald fördert netzgebundene PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkon-PV über das Förderprogramm Umweltschutz. Gefördert werden neue oder erweiterte Anlagen, keine gebrauchten Anlagen.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Dach-PV, neu oder erweitert400 € pro kWp bis 30 kWp, rechnerisch maximal 12.000 €Antrag vor Auftragserteilung
Batteriespeicher250 € pro kWh nutzbare Kapazität, maximal 2.500 €ein System je PV-Anlage; keine Speicher nur für Balkon-PV
Balkon-PV0,40 € pro Wp, maximal 50% der Kosten und 480 €Antrag vor Kauf

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Stellen Sie den Antrag vor Auftragserteilung bzw. vor dem Kauf der Balkonanlage.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Personen mit deren schriftlichem Einverständnis; Bauträger und Behörden sind ausgeschlossen.
  • Bei einer Erweiterung werden bereits geförderte Module bis fünf Jahre rückwirkend bei der Berechnung der Fördersätze angerechnet.

Unterföhring

Die Gemeinde Unterföhring fördert PV, Speicher und Balkonanlagen über das Energiesparförderprogramm. Es gelten getrennte Sätze für Neuanlage mit Speicher, Speichernachrüstung und Balkonanlagen.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Neue PV mit Speicher300 € pro kWp für die ersten 10 kWp, 150 € pro kWp über 10 bis 30 kWp, rechnerisch maximal 6.000 €keine gebrauchten oder selbst gebauten Anlagen
Speichernachrüstung zu PV nach 31.12.2012200 € pro kWh, maximal 1.000 €Nachweis auch für Speicher im Marktstammdatenregister
Balkon-PV30% der Investitionskosten, maximal 400 € ohne Speicher und 800 € mit SpeicherSicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS); entsprechende Selbsterklärung im Antrag
Balkon-Speichernachrüstung100 € pro kWh, höchstens 5 kWhzu bestehender Balkon-PV

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Stellen Sie den Antrag vor Beauftragung und Baubeginn.
  • Gefördert werden private Wohngebäude im Gemeindegebiet mit höchstens 25% gewerblicher Fläche. Bei fremdem Eigentum ist die Zustimmung des Eigentümers nötig.
  • Für alle Förderkomponenten zusammen gilt innerhalb von fünf Jahren eine Obergrenze von 10.000 € je Gebäude.

Schwandorf

Die Stadt Schwandorf fördert kombinierte Dachanlagen mit Speicher über das Kommunale Klimaschutzförderprogramm. 

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Dach-PV ab 4 kWp mit neuem Speicher ab 4 kWh700 € pauschalauch Erweiterung um mindestens 4 kWp mit neuem Speicher möglich
Dach-PV ab 4 kWp mit neuem Speicher ab 4 kWh und gemeinsam angeschaffter Wallboxinsgesamt 800 € pauschalWallbox wird gemeinsam mit PV und Speicher angeschafft

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Antrag und Bewilligung müssen vor verbindlicher Bestellung, Kauf oder Baubeginn vorliegen.
  • Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz Schwandorf, örtliche Wohnungseigentümergemeinschaften mit dort wohnendem Vertreter und gemeinnützige Organisationen.
  • Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten mit fünf Jahren Zweckbindung. Balkon-PV, Freiflächenanlagen, gebrauchte oder gewerbliche Anlagen sowie eine reine Speichernachrüstung sind ausgeschlossen.

Lappersdorf

Der Markt Lappersdorf fördert Dach-PV, Speicher und Mieter-Balkonanlagen über das Kommunale Förderpaket 2026 nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Gefördert werden Anlagen an bestehenden baulichen Anlagen.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Dach-PV80 € pro kWp, maximal 400 € je Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus; bei Mehrfamilienhäusern maximal 200 € je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 1.000 € je Gebäudebestehende bauliche Anlage
Speicher20 € pro kWh nutzbare Kapazität, maximal 200 € je Gebäudezu PV-Anlage
Balkon-PV für Mieterpauschal 60 € ab 400 Wnur für Mieter

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Stellen Sie den Antrag bis sechs Monate nach Inbetriebnahme laut Marktstammdatenregister.
  • Es gilt eine kombinierte Obergrenze von 1.000 € für Einfamilienhäuser und 1.500 € für Mehrfamilienhäuser und sonstigen Gebäuden, bei einem Eigenanteil von mindestens 10%.
  • Gebrauchte, bislang ungeförderte Anlagen erhalten halbe Sätze und Höchstbeträge. Die Anlagen müssen zehn Jahre am Standort betrieben werden, Balkonanlagen fünf Jahre.

Spardorf

Die Gemeinde Spardorf fördert eine qualifizierte PV-Speicher-Kombination über die Solarförderung. Gefördert werden nur Vorhaben, deren Umsetzung nach dem 01.01.2026 begonnen wurde.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Notstromfähige PV ab 5 kWp mit Speicher ab 5 kWhpauschal 750 €, maximal 60% der Investitionskostenautomatischer Wechsel in den Inselbetrieb bei Stromausfall, Neustart ohne öffentliches Stromnetz (Schwarzstart), Verbindung mit Wärmeversorgung oder Mobilität (Sektorenkopplung) und Möglichkeit zur netzunterstützenden Speicherladung; Nachweis durch Elektrofachbetrieb

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Setzen Sie die Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung um und beantragen Sie innerhalb dieser Frist die Auszahlung.
  • Legen Sie Registrierung von Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister, Inbetriebsetzungsprotokoll sowie Rechnung und Zahlungsbeleg vor.
  • Eine Förderhöhe für Balkonanlagen nennt die aktuelle Gemeindeseite nicht.

Wendelstein

Der Markt Wendelstein fördert PV, Speicher, Balkonanlagen und eine zweckgebundene Erweiterung über das CO₂-Minderungsprogramm. Bei Dach-PV und Erweiterung zählt die installierte Wirkleistung in kW, nicht die Modulleistung in kWp.

FördergegenstandFörderhöheVoraussetzungen
Dach-PV130 € je vollem kW installierter Wirkleistung, maximal 650 €Gemeindewerke-Stromkunde, auch Wechsel binnen sechs Monaten möglich
Batteriespeicher120 € je voller kWh, maximal 1.200 €nur für selbst erzeugtn Strom zur Eigennutzung; keine Balkon-Speicher
Balkon- beziehungsweise Stecker-PV10% des Kaufpreises, maximal 50 €Objekt im Gemeindegebiet
Einmalige PV-Erweiterung für innerhalb von sechs Monaten errichtete Wallbox oder Wärmepumpe100 € je vollem zusätzlichen kW Wirkleistung, maximal 400 €Erweiterung dient der Stromerzeugung für Elektrofahrzeug oder Wärmepumpe

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Stellen Sie den Antrag nach Umsetzung mit Belegen. Rückwirkend sind Maßnahmen höchstens aus dem Vorjahr förderfähig.
  • Für alle vier Bausteine ist ein Stromvertrag mit den Gemeindewerken Wendelstein erforderlich. Ab Förderzusage müssen Sie den gesamten Strombedarf an der geförderten Lieferstelle fünf Jahre lang von den Gemeindewerken beziehen, bei Balkon-PV drei Jahre.
  • Bei fremdem Eigentum müssen die Eigentümer zustimmen.

Jetzt Photovoltaik-Angebote vergleichen und 30% sparen!

Nehmen Sie sich 60 Sekunden Zeit und füllen ein kurzes Formular aus. Wir verbinden Sie mit bis zu fünf geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Solarangebote

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Neben den kommunalen Förderprogrammen können Sie in Bayern auch von bundesweiten PV-Förderungen profitieren. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW, Einspeisevergütungen und die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Diese Instrumente machen Solaranlagen wirtschaftlicher und zugänglicher für Haushalte und Unternehmen.

KfW-Förderprogramm 270

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ leistet zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Darlehen bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben an, mit Laufzeiten von mindestens zwei Jahren und Varianten bis 5, 10, 15, 20 und 30 Jahren. Der Zinssatz hängt unter anderem von Bonität, Besicherung und Laufzeit ab und wird bei Zusage festgelegt; prüfen Sie die tagesaktuellen Konditionen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen; Kommunen und unselbständige kommunale Eigenbetriebe sind ausgeschlossen. Privatpersonen müssen einen Teil des Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über den Finanzierungspartner gestellt werden.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Sie wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gewährt und bietet damit langfristige Planungssicherheit. Für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026 gelten folgende Sätze, die Leistungsstufen werden anteilig vergütet.

Leistung PV-AnlageFeste Vergütung (Teileinspeisung)Anzulegender Wert für Direktvermarktung (Teileinspeisung)
bis 10 kWp7,70 ct/kWh8,10 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh7,06 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh5,84 ct/kWh
bis 400 kWp–5,84 ct/kWh
bis 1.000 kWp–5,84 ct/kWh

Die Vergütung wird monatlich von Ihrem Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist erforderlich. Für den Eigenverbrauch gelten keine Einspeisevergütungen, hier sparen Sie stattdessen die Stromkosten. Der anzulegende Wert in der Direktvermarktung ist kein garantierter Vermarktungserlös. Bei negativen Börsenpreisen kann die Förderung entfallen. Es gelten anlagenabhängige Ausnahmen und Übergangsregeln.

Nullsteuersatz

Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ein Nullsteuersatz von 0% Mehrwertsteuer. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Investitionskosten für Bürger und Unternehmen zu senken. Der Nullsteuersatz gilt für begünstigte Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, einschließlich der wesentlichen Komponenten und Installation. Bei Anlagen bis höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die gebäudebezogenen Voraussetzungen vereinfachend als erfüllt. Auch der Austausch defekter Komponenten einschließlich Installation ist begünstigt. Eine reine Reparatur ohne Ersatzteillieferung sowie Garantie- und Wartungsverträge bleiben mit 19% besteuert.

PV-Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen 

Füllen Sie das untere Formular aus und erhalten Sie bis zu fünf Angebote von qualifizierten und geprüften Fachunternehmen für Photovoltaik aus Ihrer Region – kostenlos und unverbindlich. Es dauert nur zwei Minuten. Durch den Vergleich sparen Sie beim Kauf bis zu 30%.