Aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaik 2025

Stefano Fonseca
Zuletzt aktualisiert: 07/08/2025

Wer selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür die Einspeisevergütung. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde Strom gezahlt. Wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist und wie Sie diese bekommen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zuerst

  • Die Einspeisevergütung beträgt seit August 2025 bis zu 12,48 Cent/kWh und sinkt halbjährlich um 1%.
  • Ab Februar 2026 gelten 7,70 Cent/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp.
  • Nach Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister bekommen Sie die Vergütung.
  • Sie erhalten die Einspeisevergütung in der Regel monatlich als Abschlagszahlung.
  • Neue gesetzliche Vorgaben wie die 60%-Drosselung, stufenweise Absenkung der Direktvermarktungspflicht und ZEREZ-Registrierung traten 2025 in Kraft.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Sie beim Einspeisen von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erhalten. Sie ist auch für andere erneuerbare Energiequellen wie Windkraft- oder Wasserkraftanlagen erhältlich. Ihr Ziel ist es, einen Anreiz für die Erzeugung von erneuerbarem Strom zu schaffen.

Die Einspeisevergütung wird auf Basis der eingespeisten Kilowattstunden berechnet und variiert je nach Energiequelle. Zusätzlich hängt die Vergütungshöhe auch von der Gesamtkapazität der Anlage ab. PV-Anlagen mit geringerer Leistung erhalten oft eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde im Vergleich zu größeren Anlagen. 

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Erhalte ich die Einspeisevergütung monatlich oder jährlich?

Sie erhalten die Einspeisevergütung in der Regel monatlich. Denn Netzbetreiber sind gesetzlich zur monatlichen Vergütung für eingespeisten Solarstrom verpflichtet. Meist erhalten Sie eine monatliche Abschlagszahlung. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich, wenn der Netzbetreiber den tatsächlichen Zählerstand prüft oder Sie diesen melden. Dann wird die Differenz zwischen den Abschlägen und der tatsächlichen Einspeisevergütung ausgeglichen.

Haben Sie ein Smart Meter installiert oder nutzen einen dynamischen Stromtarif, kann die Vergütung häufiger abgerechnet werden – etwa vierteljährlich oder sogar untermonatlich. Bei Direktvermarktung erfolgt die Auszahlung teils durch einen Vermarkter und nicht durch den Netzbetreiber. Die genauen Zahlungsintervalle hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz anschließen. Dafür braucht es eine Anmeldung und Genehmigung vom zuständigen Netzbetreiber. Für private Anlagen wird diese dank der Vereinfachungen mit dem Solarpaket I in der Regel direkt ausgestellt.

Im nächsten Schritt müssen Sie die Inbetriebnahme der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR).

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung in Deutschland für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp beträgt 12,48 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 7,87 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. Für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp erhalten Sie jeweils 10,46 und 6,81 Cent pro kWh. Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 100 kWp erhalten 10,46 und 5,56 Cent pro kWh (Stand: August 2025).

Leistung PV-AnlageÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
bis 40 kWp6,80 ct/kWh10,45 ct/kWh
bis 100 kWp5,56 ct/kWh10,45 ct/kWh

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage ab. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang unverändert. Die aktuellen Preise wurden zuletzt am 1. August 2025 aktualisiert und bleiben bis zum 31. Januar 2026 erhalten. Ab dem 1. Februar 2026 sinkt die Einspeisevergütung um 1%.

Diese einprozentige Degression erfolgt halbjährlich. Das heißt, je früher Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen und ans öffentliche Netz anschließen, desto höher ist Ihre Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Seit Einführung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können Sie jetzt zwei Anlagen auf einem Dach kombinieren. So können Sie eine Anlage für den Eigenbedarf nutzen und durch den Verkauf des überschüssigen Stroms Ihre Stromkosten reduzieren, während Sie mit einer anderen Anlage von einer höheren Einspeisevergütung profitieren können.

Höhe der Einspeisevergütung ab Februar 2026

Ab dem 1. Februar 2026 sinkt die aktuell gültige Einspeisevergütung erneut um 1%. PV-Anlagen, die nach Januar 2026 in Betrieb genommen werden, erhalten deshalb folgende Vergütungssätze:

Leistung PV-AnlageÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Wie hoch wird die Einspeisevergütung in 2026 sein?

Ab dem 1.2.2026 reduziert sich die Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp auf 7,78 bis 12,23 Cent pro kWh. Die nächste Degression erfolgt 6 Monate später, am 1.8.2026. Im Jahr 2026 beträgt die Einspeisevergütung deshalb erst 5,50 bis 12,35 Cent pro kWh und ab August 5,44 bis 12,23 Cent.

Hier sind die Vergütungssätze ab dem 1. August 2026:

Leistung PV-AnlageÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,23 ct/kWh
bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,25 ct/kWh
bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,25 ct/kWh

Wird die Einspeisevergütung 2025 abgeschafft?

Die Einspeisevergütung wurde 2025 nicht abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2025 gilt jedoch das sogenannte Solarspitzengesetz. Dieses sieht vor, dass für Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung bei negativen Strompreisen keine Vergütung gezahlt wird, wenn der Marktwert an der Strombörse unter null fällt. Zudem dürfen 

Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung von Netzüberlastungen und eine bessere Integration von Photovoltaik ins Stromnetz. Die Anpassung betrifft jedoch nur wenige Stunden pro Jahr. 2024 lag die Zahl der Stunden mit negativen Strompreisen bei 457 Stunden – das entspricht rund 5% des Jahres.

Für die meisten PV-Betreiber hat das Solarspitzengesetz kaum spürbare Auswirkungen auf den Ertrag. Besonders bei Überschusseinspeisung ist die Einspeisevergütung weiterhin weitgehend gesichert.

Negative Strompreise treten vor allem auf, wenn erneuerbare Energien besonders viel Strom produzieren – beispielsweise an sonnigen und windreichen Tagen – während der Verbrauch gleichzeitig niedrig ist. Diese Situationen kommen zwar vor, sind aber zeitlich begrenzt und selten. 

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Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2025

Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wurde im Rahmen des EEG eingefügt und betrug im Jahre 2000 circa 0,50 € pro kWh. Sie war an eine kontinuierliche Degression von jährlich 5% geknüpft. Im Jahr 2013 erfolgte eine radikale Degression der Einspeisevergütung auf knapp 0,17 € pro kWh. In 2022 wurde die Einspeisevergütung im Rahmen des Osterpakets erstmals erhöht und bis Ende Februar 2024 festgehalten. Ab Februar unterliegt sie einer halbjährlichen Degression von 1%.

DatumLeistung der PV-AnlageLeistung der PV-AnlageLeistung der PV-Anlage
bis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWp
Ab 1.8.20257,87 Cent / kWh6,81 Cent / kWh5,56 Cent / kWh
1.2.20257,94 ct./kWh6,88 ct./kWh5,68 ct./kWh
1.8.20248,03 ct./kWh6,95 ct./kWh5,68 ct./kWh
1.2.20248,11 ct./kWh7,03 ct./kWh5,74 ct./kWh
30.7.20228,20 ct./kWh7,10 ct./kWh5,80 ct./kWh
1.1.20226,83 ct./kWh6,63 ct./kWh5,19 ct./kWh
1.1.20218,16 ct./kWh7,93 ct./kWh6,22 ct./kWh
1.1.20209,87 ct./kWh9,59 ct./kWh7,54 ct./kWh
1.1.201911,47 ct./kWh11,15 ct./kWh9,96 ct./kWh
1.1.201812,20 ct./kWh11,87 ct./kWh10,61 ct./kWh
1.1.201712,30 ct./kWh11,96 ct./kWh10,69 ct./kWh
1.1.201612,31 ct./kWh11,97 ct./kWh10,71 ct./kWh
1.1.201512,56 ct./kWh12,22 ct./kWh10,92 ct./kWh
1.1.201413,68 ct./kWh12,98 ct./kWh11,58 ct./kWh
1.1.201317,02 ct./kWh16,14 ct./kWh14,40 ct./kWh

Das EEG wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach überarbeitet, wobei die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden.

  • Im Jahr 2009 wurde die Einspeisevergütung für Photovoltaik an den bundesweiten Ausbau der Anzahl von PV-Anlagen gekoppelt und als zuschlagsabhängige automatische Degression bezeichnet. Wurden in einem Jahr viele PV-Anlagen installiert, sank die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Wurden umgekehrt die Ausbauziele nicht erreicht, wurde der Förderabbau verlangsamt. Ziel dieser Regelung war es, die Mehrkosten für die Stromkunden zu kontrollieren und einen starken Anstieg der Einspeisevergütungskosten bei zunehmendem Zubau zu verhindern.
  • Die Vergütungssätze wurden mit der EEG-Novelle 2012 und der PV-Novelle um 15 % gesenkt. Außerdem wurde eine Basisdegression von 1% pro Monat festgelegt. Die bisherige Degressionsregelung, die sich an der Anlagengröße orientiert, wurde beibehalten. Die tatsächliche Degression ist abhängig vom Leitzins und der Höhe der in den Vorjahren installierten Photovoltaikleistung. Als Metapher dafür wird der Begriff „atmender Deckel“ verwendet.
  • Im Jahr 2014 wurden die Förderkürzungen reduziert und die Basisdegression auf 0,5% festgelegt. Es wurden vierteljährliche Anpassungen vorgenommen und ein jährlicher Ausbau von 2,5 Gigawatt Solarenergie angestrebt.
  • Mit der EEG-Novelle 2021 wurde der Basisdegressionssatz auf 0,4% festgelegt.
  • Die Regierung hat am 7. Juli 2022 im Rahmen des Osterpakets beschlossen, die Degression bis 2024 auszusetzen. Diese Entscheidung soll bis 2030 den Ausbau der Solarleistung von 215 GW ermöglichen. Zudem soll die Stromversorgung ab 2035 hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Regierung hat auch die Vergütungssätze angehoben.
Liniendiagramm: Entwicklung von Einspeisevergütung und Strompreis 2001 bis August 2025

Verlauf von Einspeisevergütung und Strompreis (2001 – August 2025)

Zusätzlich zur halbjährlichen Degression und zu den negativen Strompreisen laut Solarspitzengesetz gelten seit 2025 folgende Neuerungen:

  • Direktvermarktungspflicht ab 25 kW (gestaffelt ab 2025): Die Grenze für die Pflicht zur Direktvermarktung wird schrittweise von 100 auf 25 kWp abgesenkt. Grundlage ist § 21a EEG in Verbindung mit Solarpaket I.
  • ZEREZ-Pflicht (seit Februar 2025): Neue PV-Anlagen müssen zwecks Netzstabilität vor Inbetriebnahme im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert werden. Vorgabe aus dem EnWG und EEG 2023.
  • 60%-Drosselung ohne Steuerungstechnik (seit 1. März 2025): PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung dürfen nur 60% ihrer installierten Leistung einspeisen. Geregelt in § 9 Abs. 2 EEG.

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